Zurück in der Realität

Nach einer wunderschönen und entspannenden Urlaubswoche bin ich zurück im Alltag.
Der Urlaub hat wahre Wunder bewirkt. Ich hab mal richtig abgeschalten, den Kopf frei bekommen und ein paar sehr schöne Tage genossen. Auch wenn es nur eine Woche war, hatte ich nicht das Gefühl, dass die Zeit verflogen ist.
Anders sieht es aus, seit ich wieder zu Hause bin. Zwei Wochen sind seit dem Urlaub vergangen und ich weiß nicht, wo die Zeit geblieben ist.
Auf jeden Fall kann ich jedem nur empfehlen, auch mal ein wenig Urlaub bzw. Pausen zu machen.

Pfingstsonntag kam ich zurück. Wir waren gerade über die Grenze gefahren, als ich mein Handy anschaltete und mich die Statistik der letzten Steuerberaterprüfung erreichte. Und was soll ich sagen? Das ist doch super positiv. Wenn man sich Sachsen-Anhalt so anschaut, da ist die Quote ja erheblich gestiegen 🙂
Diese Nachricht hat mich jedenfalls nicht von meinem Entspannunglevel holen können.
Der nächste Arbeitstag dann schon eher. Bis zur Freistellung habe ich noch einiges zu tun. Nun merke ich doch sehr, dass die Zeit wieder rennt. Also habe ich die letzten zwei Wochen und werde ich auch die nächsten zwei Wochen auf Arbeit noch einmal alles geben, damit ich die gesteckten Ziele erreiche. Da bin ich aber sehr optimistisch, dass ich das packen werde.
Die Vorbereitung steht bis dahin etwas hinten an, aber ich denke, dass das auch ok ist, da ich in der Freistellung genug Zeit dafür habe.

Trotz der Arbeit habe ich das Gefühl, entspannt in die Freistellung zu gehen, was auf jeden Fall nicht schaden kann 😉 Immerhin habe ich am Freitag von einem Kollegen gesagt bekommen, dass ich zeimlich entspannt aussehe und gar nicht wirklich wie jemand, der sich in Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung befindet. Ob das nun gut oder schlecht ist, lasse ich einfach mal im Raum stehen.

Wie sieht es bei euch aus? Habt ihr nochmal richtig Stress, bevor es in die Freistellung geht (falls es überhaupt eine Freistellung gibt)? Fühlt ihr euch eher entspannt oder bereits ziemlich ausgebrannt?

Euch allen einen guten Start in die Woche 🙂

4 Gedanken zu „Zurück in der Realität

  1. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass du nach einer Woche Urlaub erholt und auch wieder motiviert ans lernen gehen kannst.

    Mir würde eine Woche Urlaub auch gut tun, nur leider hab ich erstmal keine Zeit dafür. Diese und nächste Woche muss ich noch arbeiten und dann beginnt endlich die heiß ersehente Freistellung. Allerdings direkt mit einer Woche Kurs- also lernen statt Erholung.
    Aber meinen Schreibtisch möchte ich im Büro naturlich auch gerne leer haben, bevor ich solange weg bin. noch acht mal arbeiten, dann ist es erstmal geschafft 🙂

  2. Mal was anderes, neues BMF Schreiben zum IAB §7g:
    BMF v. 20.03.2017 – IV C 6 – S 2139-b/07/10002-02 BStBl 2017 I S. 423

    Der IAB könnte dieses Jahr (wie auch jedes Jahr) wieder relevant sein.

    Im neuen BMF unter RZ. 21 besteht die Erfordernis der Investitionsabsicht nicht mehr, der Stpfl. kann also ohne weitere Angaben einen IAB gewinnmindernd abziehen.
    Und gem. RZ 27, 28 besteht auch keine Verpflichtung mehr, den IAB beim Erwerb des begünstigten WG, außerbilanziell hinzuzurechnen. Teilhinzurechnungen sind möglich.

    Das bringt ja ganz tolle Gestaltungsmöglichkeiten, auch in der schriftlichen Prüfung.

    Zumal Rz. 59 das Schreiben für IAB anwendet, die nach dem 31.12.2015 endenen WJ in Anspruch genommen werden. Also genau unser zu bearbeitendes Jahr 2016. Davor jeweils alte Fassung und altes Schreiben, Rz. 60.

    Wie würdet ihr damit in der Prüfung umgehen?

  3. @ Hansi Hans,

    im März 2017 waren die Prüfungsklausuren für 2017 bereits erstellt……

    Aber, es gibt ein BMF-Schreiben vom 15.01.2016 zu Par. 7g EStG, Beck’schen Erlasse 1 Par. 7g/7.

    Wurde in einer Klausur im Klausurenfernlehrgang bei Haas behandelt.

  4. Gab es überhaupt schonmal ne Bilanz-Klausur OHNE IAB??

    Der ist doch immer relevant…

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