Achtung, Achtung hier kommen die heißen Tipps

ich vermute jetzt sind alle wach und ich bekomme die volle Aufmerksamkeit 🙂

Aber mal ehrlich, jetzt wo wir fast alle mit unserem Unterricht durch sind. Verschiedene Anbieter, verschiedene Kurse besucht haben, sind doch bestimmt ein paar heiße Tipps genannt worden. Also was zumindest sehr wahrscheinlich von der Statistik blah blah dran kommen könnte.

Wenn man alle Meinungen der Dozenten der unterschiedlichen Steuerschulen nennen würden, komme ich nur auf ein Ergebnis, wir müssen alles können 😉

Und jetzt bin ich wieder soweit wie zuvor, ist es überhaupt möglich alles zu können? Oder kann man den einen oder anderen heißen Tipp Ernst nehmen. Also was man aufjedenfall können sollte und die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist, dass es dran kommt. Ist es wirklich die Organschaft in Körperschaft/ Gewerbesteuer? Oder vielleicht doch das Investmentsteuergesetz? Kommt Umwandlung dran, wenn ja welche? Könnte uns mal wieder Lohnsteuer treffen? Das Dreiecksreihengeschäft in Ust? Substanzwert mit fehlender Bilanz auf den Todestag? Außenprüfung in der AO?

Was meint Ihr? Was sagt die Statistik? Ist es wirklich möglich alles zu können?

Grüße aus dem warmen Baden-Württemberg

Nicole

6 Gedanken zu „Achtung, Achtung hier kommen die heißen Tipps

  1. Hallo Nicole,

    Die Organschaft war auch letztes Jahr schon der „ultimative heiße Tipp“ – am Ende nur heiße Luft.

    Auch das Investmentsteuergesetz wurde letztes Jahr als sehr wahrscheinlich angesehen – ebenfalls Pustekuchen.

    Das am 2. oder 3. Tag etwas mit Umwandlung dran kommen wird, ist wie jedes Jahr sehr wahrscheinlich.

    Lohnsteuer? Lt verschiedener Analysen der letzten Prüfungsjahre sehr unwahrscheinlich.

    Das wir alles können müssen? Ich denke ja! Ob es realistisch ist alles zu können? Ich denke nein!

    Dieses Jahr ist mein 2. Versuch. Im letzten Jahr habe ich mich sehr auf das verlassen, was die „heiligen“ Dozenten prophezeit haben. Was hat es mir gebracht? 3 Punkte zu wenig insgesamt und durchgerasselt. Lasst euch nicht einreden, dass dies und das ein „heißer Tipp“ wäre. Lasst euch nicht einreden, dass irgendetwas defintiv nicht dran kommt, weil euer Dozent best Buddy vom Klausurenersteller ist und deshalb „ganz genau weiß, wie er tickt“. Lasst euch erst recht nicht einreden „internationales Steuerrecht kommt auf keinen Fall dran“ (hat uns tatsächlich ein Dozent mit voller Überzeugung gesagt).

    Konzentriert euch insbesondere auf die Basics, die müssen sitzen. Verlasst euch nicht auf eure Noten aus den Probeklausuren, es ist völlig irrelevant, ob ihr jetzt alle besteht oder nur 1-2 Klausuren bestanden habt.

    Das wichtigste ist: Basics in und auswendig können, Ruhe bewahren, gute Tagesform, Punkte abgrasen und leider auch eine große Portion Glück.

    Viel Erfolg an alle!

  2. Hallo Nicole,
    eine absolut spannende Frage. Ich würde auch so gerne einen heißen Tipp bekommen. Ich habe leider keinen, bin nicht so gut vernetzt. Ich weiß nicht einmal wie das mit der Prüfungsstellung läuft? Gibt es da eigentlich eine spezielle Abteilung oder darf mal jedes Bundesland eine Prüfung stellen?

    Imvesmentsteuer kann ich mir nur schwer vorstellen, wenn dann nur auf Ebene der Anteilseigner. Ich glaube nicht, das wir eine Fond-Gesellschaft besteuern müssen, da käme es ja nicht zur Gewerbesteuer (oder?) und diese wird doch üblicherweise am Tag 2 geprüft.
    Aber möglicherweise auf Ebene der Anteilseigner?… Herr und Frau Müller aus FF/M., haben sich an einem Fonds beteiligt und vielleicht noch einige Verluste im Bereich 2a EStG
    Außerdem bekommt Herr Müller,
    der bei der Kranich airline arbeitet, kurzarbeitergeld, einen Freiflug (natürlich> 1.080 ?), ein Elektroauto, verbilligte Flüge und günstiges Essen in der Kantine (bezuschusst),ein elektrofahrzeug und die ladesäule wird pauschal besteuert. Frau Müller ist 100% Gesellschafterin der Fliegen-ist-schön GmbH, diese ist Mutter (100%) und Organträger der Kranich-airline. Ferner hat Frau Müller den Flughafen köln/Bonn geerbt und verpachtet den Flughafen köln/Bonn an die Euroflug, die zu 50,5 % von der Kranich-airline gehalten wird. Bisher gab sie Einkünfte aus V&V an…
    Selbstverständlich haben beide noch KINDER. Nicht diese niedlichen Kleinen, sondern die steuerlich sympathischen Ü18-Belger. Herr Müller hat noch zwei/drei geschiedene Frauen und unterstützt die ‚vermögenslose‘ Mutter mit eigenem Grund und Boden in Kronberg….

    Irgendwas in die Richtung wird es wohl wieder werden. Alles ’nur‘ Basics, wie mein lieber Kollege immer sagt….Aber auch das reicht schon.

    Wenn Organschaft ran kommt, dann ignoriere ich irgendwelche vororganschaftlichen Ausgleichsposten und was es sonst noch für neckische Leckerbissen geben sollte. Ich ziehe das Schema durch, gebe mir mit der Darstellung Mühe, nehme die Fußgängerpunkte zu 8b und spenden mit, berechne die Steuer für die Ausgleichszahlung an irgendein Gesellschafter und dann ist gut. Ich werde Organschaft nie in der Form können, wie man es einfordern würde, sollte es im Examen dran kommen. Das Ganze ist ein Exot und zufällig nicht mein Tagesgeschäft. Aber ich kann darlegen, dass ich die Grundsystematik kann und den Eindruck vermitteln, dass ich weiß, was zu tun wäre, würde es mein Tagesgeschäft sein. Wir müssen versuchen einen guten Eindruck zu vermitteln.

    Richtig Angst habe ich nur vor einer Sache und die lässt am Ende vermutlich 55% über die Klippe springen. Die sch… NERVEN!
    Ich glaube, dass jeder der antritt die Prüfung bestehen würde, wenn wir es nur schaffen den Fokus zu behalten und nicht verzweifeln.

    Gute Nacht an alle Mitstreiter. Morgen geht es weiter…

  3. @Marie, Mensch hast du eine versaute Fantasie 😉 Aber so wie du die Aufgaben gerade geschrieben hast, spricht für ein gutes Wissen. Um Dich mache ich mir keine Sorgen.
    @Katrin, leider ist es so. Jedes Jahr gibt es die Aufgaben die aufjedenfall dran kommen, leider sind wir momentan sehr anfällig für solche heiße Tipps, irgendein roter Faden an dem wir uns entlanghangeln können. Aber so wie schon geschrieben hast, die Basics müssen sitzen. Mit denen besteht man die Prüfung.
    Alles gute weiterhin.
    Nicole

  4. Hey Nicole,

    fachlich eine Prognose abgeben finde ich schwierig wobei ich wetten würde das die degressive AfA kommt, ich meine da haben die endlich mal wieder Gelegenheit die zu machen.

    Aber einen heißer Tipp unseres Umsatzsteuertechnikdozenten gebe ich gern an dieser Stelle weiter – wenn man die Klausurblätter eingangs bekommt soll man nicht nur seinen Namen schreiben – sondern doch auch auf ein Blatt hinten die Abkürzungen die man zu verwenden gedenkt. Immerhin hat man eine halbe Stunde Zeit die man auch nutzen kann.
    Wobei ich da auch skeptisch wäre, ob und wie das zulässig ist 🤔😂

  5. Halte das Abkürzungsverzeichnis für Zeitverschwendung. Welche Abkürzungen will man denn da Aufnehmen die erläuterungsbedürftig sind? Es handelt sich bei der Prüfung nicht um eine wissenschaftliche Arbeit, sondern eine Klausur. Abkürzungen wie gem. oder i.S.d. sind m.E. allgemeingültig und bedürfen keiner besonderen Erläuterung. Auch Abkürzungen wie KapGes, PersG, Stpfl, BAS, iWG oder i.g.L. würde ich nicht explizit auflisten. Wenn irgendein Prüfer diese Abkürzungen ernsthaft nicht kennen sollte und sich den Begriff auch nicht aus dem weiteren Kontext und den Normen herleiten konnte, bin ich mir sicher, dass derjenige als Prüfer ungeeignet ist. Solche Leute korrigieren bei der Prüfung aber nicht. Außerdem hatten wir auch keine halbe Stunde vor Beginn der Klausur Zeit um irgendwelche Listen zu erstellen oder Blätter zu beschriften.

    Das einzige was m.E. sinnvoll ist, ist zu schreiben, dass sämtliche Paragraphen ohne explizite Nennung des Gesetzes sich auf (z.B.) das UStG beziehen. Ich könnte mir zwar auch schwer vorstellen, dass man Punktabzug bekommt, wenn man bei der Prüfung der Lieferung „§ 3″ statt § 3 UStG“ hinschreibt, aber auf diese Weise ist man nicht angreifbar und spart eine Menge Zeit.

    Auch das Ausformulieren ganzer Sätze würde ich nicht zu ernst nehmen, sondern insbesondere im USt-Bereich die Prüfungsschemata abfeuern und in eine Art Stichpunktstil zu verfallen und zu verschachteln, so dass es zumindest aussieht wie ganze Sätze. Also z.B.

    Es handelt sich bei der Vermietung um eine sonstige Leistung i.S.d. § 3 IX, Ort der Leistung gem. § 3a III Nr. 1 a) im Inland. St. bar. gem. § 1 I Nr. 1, jedoch st. frei gem. § 4. Nr. 12 a). usw. usf.

    Uns wurde damals bei der Prüfungsvorbereitung gesagt, dass sich ein Prüfer unheimlich schwer tut euch Punkte abzuziehen, wenn da die einschlägige Norm und die richtige Bezeichnung steht. Wofür und wie viel sollte euch der Prüfer dafür abziehen? So viel Zeit und Bock hat der für eine Klausur gar nicht, dass er sich da lange Gedanken drüber macht. Dafür ist die Prüfungskorrektur zu schlecht bezahlt.

    Des Weiteren wurde uns gesagt, dass es bereits Urteile zu Klageverfahren zur Bewertung der Klausuren gibt, bei denen der Richter die Musterlösung hochgehalten und festgestellt hat, dass niemand auch nur in der Lage wäre die Musterlösung in nur 6 Stunden abzuschreiben.

    Wichtiger als vollständige Sätze zu Schreiben ist m.E. daher die richtigen Normen zu treffen. Fertigwerden ist die oberste Maxime. Habt nicht so viel Schiss, denkt nicht soviel nach, macht euch nicht verrückt und schreibt das Ding einfach. Im schlimmsten Fall fällt man durch und hatte dann für ein Jahr eine beschissenes Wochenendhobby. Das Leben geht weiter.

  6. Nun, die Musterlösung gibt es immer in 2 Versionen. Wer schon einmal bei der Prüfungseinsicht war wird dem zustimmen. Eine Lösung (die Kurzlösung) besteht i.d.R. aus zwei (!) DIN A 4 Seiten, diese in 6 Stunden abzuschreiben ist sogar mehrfach möglich – aber ich pflichte dir grundsätzlich bei. Punkte gibt es lt. Musterlösung wenn – z.B. in USt – die richtigen §§ dort stehen. Die Formulierung: A an B = Lfg, 3(1), Ort, 3(6): Bonn, stb+stpfl 1(1)1 mangels §4, BMG 10(1)…. bringt daher die gewünschten Punkte in minimaler Zeit. Gut gemeint – aber ein Zeitkiller – ist m.E. das ganze in kompletter Prosa aufzubauen a la Der Unternehmer A erbringt an B eine Lieferung durch Verschaffung der Verfügungsmacht an der Maschine welche gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 UStG i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG…… Jeder mag das aber bitte so lösen wie er/sie/es möchte. KLAR ist jedoch dass es – egal was kommt – es für bestimmt Sätze schon heute Punkte gibt, denn für diese gibt es immer Punkte (Fussgängerpunkte). Kopf hoch, alles wird gut, jeder weiß mehr als er/sie/es heute denkt.

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