Änderung i.R. des Steuerberaterexamens

Vielleicht haben es schon einige mitbekommen, andere werden es vermutlich noch durch ihre Kursannbieter erfahren.

Die Kammern haben bundeseinheitlich entschieden, die Punkte hinter jeder Aufgabe anzugeben. Wie genau das umgesetzt wird, wie es dann aussehen wird bleibt noch abzuwarten.

Allerdings interessiert mich Eure Meinung zu dem Thema.

In meinen unzähligen WhatsApp Gruppen zur Vorbereitung auf das Examen, war es jedenfalls schon vor dieser Entscheidung ein wirklich heiß diskutiertes Thema.

Ich für mich muss sagen, dass sich für mich nicht viel ändert. Ich sehe auch ein paar Gefahren darin. Aber das ist nur meine Meinung.

  1. Durch inzwischen zahlreicher Klausurerfahrung bekommt man ja auch irgendwie ein Gefühl dafür welche Aufgabe dann mehr Gewicht hat.
  2. Denke ich sollte man eh versuchen jede Aufgabe weitgehend zu bearbeiten
  3. Habe ich etwas Sorge, dass man verunsichert wird, weil man sich vllt denkt „boah dafür gibt es 15 Punkte, mir fällt aber nicht genug ein“
  4. Kann es passieren, dass man von seiner lang erarbeiteten Taktik abweicht, und dann eine Teilaufgabe löst mit der man vllt nicht zuerst begonnen hätte. Ich z.b löse immer Kst Teil zuerst, weil es „ruhe“ reinbringt bei mir. Und ich relativ schnell und sicher Punkte holen kann. Würde ich mit EstG beginnen, weil es da mehr Punkte gibt, könnte es sein, dass ich „anfange zu schwimmen und dann von einer Aufgabe zur anderen hüpfe“

Von meiner Taktik abweichen hat mich letztes Jahr schon das Examen gekostet, weil ich am 2. Tag von einer Aufgabe zur anderen geirrt bin, als ich an einer Aufgabe hängen geblieben bin.

Was bringt es für mich positives. Viele Dozenten sagen „lest die ganze Klausur einmal durch, um die Gewichtung zu finden“… das schlechte Gewissen bzw ungute Gefühl, dass ich das nicht mache bleibt mir damit erspart.

Ich bin nämlich kein Typ, der alles auf einmal lesen kann, denn… ich kann die Aufgaben echt immer nur ein einziges Mal lesen. Lese ich sie nochmal, lese ich sie nicht mehr richtig. Geht einfach nicht. Das ist das positive für mich 🙂

Ansonsten ja mag sein das viele das als Gamechanger sehen… aber seien wir mal ehrlich:

Man kann es sich nicht leisten große Lücken zu haben, man kann es sich eh nicht leisten irgendwas auszulassen, weil man nicht weiß, ob man alle Punkte geholt hat.

Deswegen wäre mein Tipp, guckt was ihr gut daran findet, seid euch der Gefahren die es auch birgt bewusst und… macht das Thema nicht zu wichtig. Bleibt fokussiert! Das wichtigste ist das Lernen 😉

Am Ende retten einen nämlich die „offen ausgewiesenen Punkte“ im Zweifel nämlich auch nicht.

Viele Grüße

Sarah

6 Gedanken zu „Änderung i.R. des Steuerberaterexamens

  1. Beim Fachwirt waren die Punkte selbstverständlich ausgewiesen. Das die beim Steuerberater geheim waren fühlte sich wie eine weitere, künstliche Hürde an. Schön, dass das geändert wird.

  2. Weiß einer von euch, ob jeder einzelne Sachverhalt ausgepunktet wird oder nur die Gesamt-Aufgabe? Z.B. wissen wir ja, dass Umsatzsteuer insgesamt 35 Punkte bringt. Werden wir nun wissen, wie viele Punkte jeder einzelne der fünf oder sechs Einzelsachverhalte bringt?
    Das wäre natürlich super, insbesondere bei Bilanzierung, wo es manchmal mehr als 10 Einzelsachverhalte gibt, wäre das eine echte Hilfe.

  3. Wenn man einmal bedenkt dass es jedes Jahr (womöglich) Korrektoren gibt, welche (unter Umständen) dafür sorgen, dass es ein Korrekturbogen (eventuell) zu dem einen oder anderen Kursanbieter schafft kann man doch davon ausgehen, dass die Übungsklausuren nicht willkürlich ausgepunktet sind. Von daher wird in den echten Klausuren nichts anderes stehen als in den Übungsklausuren. In den Korrekturbögen steht sicherlich wofür es genau den einen oder anderen Punkt gibt, in den echten Klausuren wird dann sicherlich nur stehen SV I : 12 Punkte usw… Es wird sicherlich in einem Jahr für die Unternehmereigenschaft einen Punkt geben (wenn noch einer irgendwo vergeben werden muss) im anderen Jahr ist der 15a Fall so aufgebläht dass kein Punkt mehr übrig ist aber größere Abweichungen wird es eher nicht geben. Wer also völlig perplex ist weil dort nun die Punkte stehen und 30 Min mit nachrechnen verschwendet der war in der Vorbereitung wohl am falschen Ort… JEDER Anbieter macht seinen Job seit Jahren, hat unumgänglich (womöglich alle?) Korrekturbögen gesehen so wie auch jeder Kandidat der bei der Einsicht war – wenn es mal nicht gereicht hat – die Korrekturbögen gesehen (und gar abgeschrieben?) hat von daher keine wirkliche Neuheit. Vorteil ist einzig und allein dass nun bei einem vermeintlich kleinen SV mit überraschend vielen Punkten vielleicht wohl doch eine BAS vorliegt und der SV genauer gelesen werden sollte als ursprünglich geplant. Wer nun zig mal in 6 Stunden nachrechnet ob es gereicht hat oder ob noch gekämpft werden muss dem zieht diese „Neuerung“ (vermutlich) eher die Füße weg als das sie ihm hilft.

  4. @sören
    Die Punktzahl an jedem einzelnen Sachverhalt kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Überleg mal, dann würde im Umsatzsteuerteil die Teilaufgabe mit § 15a oder der mit der Organschaft ja jedem noch so verplanten Dulli offensichtlich hervorgehoben werden, dass hier etwas außergewöhnliches vorliegt.
    Oder in der AO, soll da nach dem entscheidenden Halbsatz in Klammer (4 P) stehen?

  5. @ Matthias
    selbst das ist m.E. eine Erleichterung in Hinblick auf die Organisation des zeitlichen Invests in die einzelnen „übergeordneten Aufgabenteile“. Einen gewissen Rückschluss lässt das ja schon.

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