Die hartnäckige FÜNF

hallo meine Lieben, bevor meine Klausuren Besprechung los geht möchte ich Euch kurz erzählen wie es gerade läuft.

Tag 4 ist rum heute war es Ertragssteuer. Ich habe die Hürde der dreckigen fünf noch nicht überwunden. Aber es wird jeden Tag besser und ich kratze mittlerweile kurz vor der 4,5.

Leider passieren mir immer wieder blöde Fehler obwohl ich es eigentlich weis, ziehe ich meine Überlegung immer wieder in Zweifel. Heute habe ich eine Betriebsaufspaltung übersehen und somit 15 Punkte her geschenkt. Dann habe ich die 15 % Grenze bei den aufwandsnahen Herstellungskosten nicht überprüft. Ich weis garnicht was mich da geritten hat 🙁 wieder Punkte verschenkt und so zieht sich das durch. Ein Balkon unter 4000 Euro habe ich zu den nachträglichen Herstellungskosten gemacht. Doch alles wird gut 🙂

Macht Ihr auch solche blöden Fehler und verliert dadurch die Punkte.

Jetzt geht meine Besprechung los.

Grüße

Nicole

12 Gedanken zu „Die hartnäckige FÜNF

  1. Liebe Nicole,
    die Themen, die du angesprochen hast (BAS und anschaffungsnahe HK) sind absolute Klassiker und sollten m.E. insbesondere so kurz vor dem Ernstfall im Oktober sicher beherrscht werden. Da gibt es Themen und Exoten ganz anderen Kalibers, die, wie ich befürchte, uns im Oktober ereilen werden. Zum anderen fürchte ich noch den Zeitfaktor. Aber wir haben ja zum Glück noch 4 Wochen, die uns noch weit voranbringen werden. Am Ende werden wir es schaffen!!!! Glück auf!!!!

  2. Liebe Nicole,
    so ging es mir letztes Jahr auch. Ich habe zwar kein Intensivkurs gebucht, aber in den Klausuren des Fernkurses so ziemlich jede BAS übersehen… Im Ernstfall zum Glück nicht und das ist das Ausschlaggebende.
    Du machst das richtig und du schaffst das!
    Lg
    Stb20/21

  3. @ normalerweise rieche ich eine Betriebsaufspaltung von weiten, aber gestern war der Wurm drinnen. Die Aufgabe war so verschachtelt und durcheinander das ich es übersehen habe. Vorweggenomme Erbfolge alleine diese zwei Wörter haben mich schon schockiert ( mag ich nicht) und dann kam eins nach dem anderen. Es ist immer schade, wenn man eine Betriebsaufspaltung übersieht, da dabei sehr viele Punkte verloren gehen. Egal was man schreibt es geht in die andere Richtung. Aber wie ihr beiden schon gesagt, es sind noch vier Wochen und der Intensiv Klausurenkurs bringt mich gefühlt jeden Tag weiter. Was für Themen und Exoten ganz anderen Kalibers meinst du? Erzähl mal 😉
    STB20/21 danke!
    Jetzt gehts weiter mit Bilanzierung. Heute kommt bestimmt ein Umwandlungsfall dran.
    Glück auf wie Saliba schon sagt. 🙂

  4. Ich machs wie Stb 20/21…bin bisher auch sehr motiviert vorbeigelaufen und erkenne die BAS dann einfach in der Klausur! Läuft…
    Meine Lieblings-BAS: quotale Übertragung eines MU-Anteils/ SBV auf den Sohn. Grundstück wurde von Vater und Sohn weiterhin der KG überlassen. Also ich hab die SBV-Fahne geschwungen! FALSCH-BAS geht vor.

    Gleich tags darauf, wieder eine Grundstücksvermietung an eine KG. An der GBR, die wiederum nur 20% an der KG hielt, war aber nur die Ehefrau und ein Dritter zu je 50% beteiligt. Aber der Ehemann hatte 70% an der KG. Ich gab stolz die Personengruppenkarte gezogen und laut gib mir BAS/ BAS gerufen…. FALSCH! Eheleute sind keine Personengruppe, wenns um BAS geht. Weiß ich Jetzt und auch für immer.

    Und die dümmste BAS die ich übersehen habe- Änderungen im Gesellschaftsvertrag und Hallo Beherrschung.

    Diese blöde BAS und wenn die wollen würden, könnten die uns vermutlich alle durchfallen lassen.

    Ich denke da so an knoll und Bilanzierung. 24 UmwStG/ negative kapitalkonten und die Abbildung nach der Nettomethode. Ich war so stolz sie Bruttomethode zu können.
    Und dachte Personengesellschaft läuft und dann kam Knoll.

    Nix läuft, maximaler Frust

  5. Auch wenn Knoll gerne die Nettomethode bei PGs abfragt, wird diese im Examen nicht abgefragt.

    Themen wie BAS, Anschaffungsnahe HK sind absolute und vor allem super einfache Klassiker, die einen Monat vor dem Examen sicher beherrscht werden müssen. Kaum auszudenken, wenn man als Steuerberater solche Fehler in der Praxis machen würde und das in einer späteren BP auffällt.

    Wie mein Vorredner schon sagt, sind BAS zB die einfachen fussgängerpunkte. Themen wie Realteilung mit Spitzenausgleich, Familien-PGs oder von mir aus auch Mehr-/Minderabführungen im Rahmen einer ertragsteuerlichrn Organscgaft sind eher Themen die mal daneben gehen dürfen.

  6. Mir ist unbekannt, dass ne BAS dem SBV vorgeht..

    SBV geht doch immer vor?

  7. Hi steuerberater 2021- das beruhigt mich sehr. Diese Nettomethode ist vermutlich in der Praxis üblich. So stelle ich es mir zumindest vor,?! Weiß das jemand….?

    Denn der Eintritt eines Gesellschafters in eine bestehende PersGes ist ja nur in der Betrachtung des 24 UmwStG eine Neugründung. Ich stelle miR schon vor, dass in der GHB die Buchwerte beibehalten werden SOLLEN und der eintretende einen Anteil an dem BW des Kapitals zzgl etwaige stelle Reserven kauft. Da nun zum BW übertragen wird, müssen die stillen Reserven in der GHB „eleminirt“ werden. Eigentlich logisch, aber komplett komplex und es wird mir bis zur klausur nicht in der Form ins Blut übergeben, dass ich es so leicht hinbekomme wie die Bruttomethode.
    Fazit- deine Aussage beruhigt mich!

    @klausurenschreiber- ich habe auch nicht schlecht geschaut. In meiner Welt gab es bisher nur eine Ausnahme: schwesterpersonengesellschaften. Und dann kam das. Aber schlau ist der, der Bilder malt und zwar vorher/ nachher- Bilder!Durch die Beteiligung des Sohnes an dem SBV entsteht eine GbR.
    Die GbR und die OHG sind ja quasi Schwestern, durch die Gesellschafter Vater/ Sohn und somit wird die sogwirkung des SBV dadurch unterbrochen. In der Lösung wurde „H15.7 Abs. 4 – mitunternehmerische BAS “ zitiert.
    …BAS hat bei der Vermietung zwischen Schwesterpersonengesellschaften vorrang gegenüber 15 Abs.1 s.1 Nr. 2 …
    Allerdings wird Schwesterpersonengesellschaft nicht so genau definiert-H15.8 Abs.1 Vermietung zwischen….. (…ganz oder teilweise personenidentische Personengesellschagten). In der Klausur wird das vermutlich deutlich sichtbar sein.
    Im Sachverhalt waren Vater und Sohn zu 80% an der OHG beteiligt. Hätte man wissen müssen

    Ich finde es immer spannend und maximal frustrierend, wenn man Dinge in der Theorie weiß und es nicht schafft, das Wissen in komplexen Sachverhalten anzuwenden. Ob ich diese Brücke noch bauen werde….

    Aber was zum lachen…. alle mal ganz schnell und zehn mal hintereinander: „personenidentische Personengesellschaft“….sagen. vorteil: einmal gelacht und für immer gemerkt🤣

  8. @verwirrter klausurenscheiber

    Gibt ein BMF Schreiben zur Mitunternehmerischen BASP (https://www.haufe.de/personal/)

    Klar BASP sind Standard Themen. Wichtig ist, die Klausur mindestens kurz Überfliegen. Im letzen Sachverhalt gibts dann noch ne Schenkung von Anteilen o.ä die zu ner BASP führen!

    Auch jetzt kurz vorher die Ohrensteif halten und durchhalten!
    Lg und viel Erfolg

  9. @Verwirrter Klausurenschreiber

    Nein, dazu gibt’s ne Richtlinie H15.7. (4) „Mitunternehmerische Betriebsaufsaufspaltung“ 1. Alt. EStH 😉

  10. @ verwirrter Klausurenschreiber

    die mitunternehmerische BAS geht dem SBV vor. Steht in irgend nem Erlass. Aber nur bei Schwesterpersonengesellschaften.
    Bei „normalen“ BAS ist es so wie du sagst.

    VG

  11. Vielen Dank für die ganzen Antworten.

    Für mich war aus der Schilderung des SV nicht klar erkennbar, dass wir nun zwei PersGes haben. Das hier dann eine mitunternehmerische BAS entsteht, ist mir klar.

    Ich dachte es geht um einen ganz normalen SV, wo der Sohn an die PersGes etwas vermietet und an dieser beteiligt ist. Dann liegt ja nun keine BAS, sonder SBV vor.

    Ich verabschiede mich ab jetzt aus diesem Forum. Denke, es wirbelt auf und verunsichert.

    Ich wünsche allen viel Erfolg für die kommende Prüfung. Wird schon! 😊

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