Examen bestanden und dann?

welche Pläne habt ihr nach Euren bestandenen Examen?

Gleich in die Selbständigkeit oder erst doch mal nur als angestellter Steuerberater tätig sein?

Wie ist das eigentlich mit der Bestellung? Ab wann muss man die beantragen? Gleich nach der schriftlichen? Wann wird man bestellt. Gleich nach der Mündlichen oder erst paar Monate später?

Ich habe mir über meine weitere Zukunft auch schon Gedanken gemacht und ich bin zu dem Entschluss gekommen erstmal 1 oder 2 Jahre weiter als angestellter Steuerberater zu arbeiten. Lieber noch das 4 Augen Prinzip… muss noch soviel lernen und nur weil man vielleicht den Titel in Tasche hat kann man noch lange nicht beraten. Das muss erst gelernt werden.

Ausserdem habe ich bei mir festgestellt, dass ich die Fragen der Mandaten zum größten Teil beantworten könnte aber ich traue es mir noch nicht zu. Diese Hürde muss erst überstanden werden. Die Angst die Frage nicht richtig zu beantworten ist groß, die Kunden verlassen sich schließlich auf uns und auf unser Wissen.

Also erstmal lernen um nicht gleich den ersten Versicherungsfall am Bein zu haben.

Erzählt mal Eure Pläne für die Zeit danach. Könnt Ihr schon souverän beraten? Oder geht es manchen so wie mir? Die wenn das Telefon geht in Schockstarre verfallen 😉

Liebe Grüße

Nicole

3 Gedanken zu „Examen bestanden und dann?

  1. Grds. Kann man die Bestellung beantragen, wenn man zur mündlichen zugelassen ist und sich dann ggf. am Tag der mündlichen (sofern bestanden) bestellen lassen.
    Ich persönlich hatte kurz überlegt das zu machen, dann dachte ich mir jedoch, dass es vielleicht was überheblich rüberkommen könnte 😀 und hab es gelassen. Keine Ahnung ob die Prüfer in der mündlichen davon überhaupt gewusst hätten oder nicht..

    Sobald man diese coole Bescheinigung nach der mündlichen erhält, dass man die Voraussetzungen erfüllt hat, kann man den Antrag in die Wege leiten und an die Zuständige Kammer schicken. ich hatte mündliche am 3.3.21 und wurde am 6.4. bestellt 🙂

    Viel erfolg

  2. Hi Nicole,
    sicherlich eine spannende Frage, die vielleicht nach der Prüfung nochmal gestellt werden sollte, wenn der Fokus nicht mehr so stark auf der Vorbereitung liegt.
    Ich selbst bin noch sehr unsicher, was ich machen möchte. Allerdings werde ich mir darüber auch erst vermehrt Gedanken machen, wenn Anfang Oktober hinter uns liegt und ich ggf einschätzen kann, ob es was geworden ist.

  3. Hallo Nicole,

    bei mir hat die Kammer letztes Jahr wegen Corona dazu geraten den Antrag auf Bestellung im Anschluss an die mündliche zu stellen … da es ansonsten mit der Bestellung ggfls. gedauert hätte …

    Zuerst wollte ich das auch nicht … wie StB2021 sagt … evtl. wirkt man überheblich oder aber man strapaziert das Karma zu sehr …

    Ich bin dann doch dem Rat der Kammer gefolgt … im Anschluss an die bestandene mündliche Prüfung findet dann gleich die Bestellung statt und man bekommt die Urkunde ausgehändigt …

    Voraussetzung ist immer das Du eine Bescheinigung über einen Versicherungsschutz mit einreichst. Ggfls. halt das Du bei der Haftpflichtversicherung von Deinem Arbeitgeber mitversichert bist.

    Ich habe mit für das Leben als Angestellter entschieden 😉

    Lg
    Marcus

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