Letzte Woche habe ich mich intensiv mit dem Umwandlungssteuergesetz beschäftigt. Eines vorweg: Wir werden vermutlich keine besten Freunde 😉
Zuerst musste ich feststellen, dass ich gar kein Umwandlungsgesetz besitze. Nun bin ich aber stolze Besitzerin eines Exemplars. Bislang hatte ich kaum Berührungspunkte mit Umwandlungen. Für den Fachwirt war das Thema nicht relevant, und in der Kanzlei hat solche Fälle meist mein Chef übernommen. Ich wusste natürlich, dass es für das Steuerberaterexamen wichtig ist, habe es aber immer vor mir hergeschoben. Jetzt ist die Zeit reif, mich damit auseinanderzusetzen. Ich möchte das Thema sicher beherrschen und es bis zur Prüfung noch einmal wiederholen können. Auf Lücke setzen ist hier keine Option für mich, vorallem bzw. gerade weil es zum Beispiel letztes Jahr nicht geprüft wurde.
Also habe ich mich Fall für Fall durchgearbeitet und war des Öfteren am Rande der Verzweiflung. Manchmal dachte ich, den richtigen Lösungsansatz gefunden zu haben, nur um dann wieder auf einen Ausnahmefall zu stoßen. Aber wie sieht es jetzt aus? Zum größten Teil habe ich den Aufbau und die Umsetzung des Gesetzes verstanden. In ein paar Wochen werde ich das Ganze noch einmal wiederholen und weiter vertiefen. Dabei wurde mir wieder klar: Das bekannte Sprichwort „Fälle, Fälle, Fälle“ hat definitiv seine Berechtigung. Das habe ich auch hier wieder gemerkt.
Was war sonst noch los? Der Postbote hat mir gestern still und heimlich die nächste Ergänzungslieferung vor die Tür gelegt. Mein Kleiner ist krank, aber zum Glück kann mein Mann den Rest der Woche Kindkrank nehmen, sodass ich etwas lernen kann. Ansonsten herrscht der ganz normale Wahnsinn während der Prüfungsvorbereitung.
Was ist bei euch so los? Wie steht ihr zum Umwandlungssteuerrecht? Ich bin dankbar für Tipps und Tricks.
Grüße gehen raus