Ich durfte heute auch Prüfungsluft schnuppern und möchte euch gerne einen Einblick hiervon geben. Erstmal zum organisatorischen Ablauf und dann auch zu den Aufgaben.
Vorab dies bezieht sich auf den Prüfungsort der Kammer Nürnberg, KIA-Arena. Ggf. ist der Ablauf an anderen Prüfungsorten abweichend. Man wird nach dem Alphabet aufgerufen und zieht seine Platznummer und erhält sein Deckblatt für die Lösungen. Dann kann man in die Arena um seinen Platz einzunehmen. Ich war tatsächlich gegen 8:00 Uhr bereits am Platz, die Letzten wurden erst gegen 8:50 Uhr aufgerufen. Also das dauert schon etwas. Die Tische haben eine wirklich ausreichende Größe und der Stuhl war sehr bequem mit einem dicken Polster. Die Halle ist sehr hell ausgeleuchtet, daran gewöhnt man sich aber recht schnell. Das Schreibpapier liegt bereits ausreichend auf dem Platz und man kann seine Prüfungsnummer vor Beginn drauf schreiben. Bei uns waren um die ca. 200 Tische, ca. 15 waren davon bereits zu Beginn leer. Wer am ersten, zweiten oder dritten Tag nicht zur Prüfung erscheint, zählt dies als nicht angetreten. Oder man unterschreibt vor Ort seine Rücktrittserklärung. Um 9:00 Uhr beginnt die Aufsicht alles Organisatorische zu erklären, dann werden die Prüfungsaufgaben ausgeteilt. Tatsächlicher Start war dann so gegen 9:10 Uhr. Während der Prüfung sind Klo- und Raucherpausen möglich. In der KIA Arena herrscht allerdings Cannabis-Rauchverbot 😉 Die Taschen und Handy´s müssen an den Seiten abgestellt werden. Weiteres Papier steht unbegrenzt zur Verfügung.
Prüfungsthemen: Diese sind komplett ohne Gewähr. Ich habe die Aufgaben alle angelesen. D.h. nicht bearbeitet. Ich gebe nur wieder, was ich auf den ersten Blick an Themen erkannt habe. Hier ein paar Stichpunkte
AO: Gliederung in 5 Teilaufgaben, Punkteverteilung jeweils zwischen 4 – 9 Punkte. Zeitlich machbar würde ich persönlich auf den ersten Blick sagen.
Es kam wie bereits spekuliert teilweise die FGO dran + Wirksamkeit Bescheid. ESt-Bescheid 2018 der geschiedenen EF erging unter VdN, ohne die Unterhaltsleistungen des EM. Im Nachgang hatte sie die Anlage U unterzeichnet, es erging ein geänderter Bescheid nach §164 II AO. Dieser wurde mit gelbem Brief förmlich zugestellt, allerdings nicht persönlich an Sie, lag im Briefkasten (Ggf. ein zu heilender Fehler?).
Fragestellungen waren teilweise nicht ganz eindeutig, was gefragt war. Aber wie gesagt, ich bin auch nicht tiefer eingestiegen. Der Sachverhalt war noch ausführlicher, mehr kann ich aber im Moment nicht wiedergeben.
USt: mehrere Teilaufgaben, zeitlich m.M. nicht machbar in der Zeit
Themen: UR-Eigenschaft + Umfang, alle Personen/Unternehmer mussten jeweils beurteilt werden. USt-Organschaft zwischen OHG und GmbH war zu prüfen.
In Vorjahren geerbtes Haus war an Rechtsanwalt stfr. vermietet, RA ist ausgezogen. Renovierung. Vermietung an Feriengäste. Danach Vermietung an Tante unentgeltlich. Hier ging es m.M. um den §15a | Reihengeschäft mit Frankreich | Weiteres „Reihengeschäft“ mit unselbständiger Betriebsstätte der GmbH in Österreich | Grundstücks-/Gebäudeerwerb in 2017 durch Zwangsversteigerung, hier war auch das Jahr 2017 zu beurteilen | Konventionalstrafe | Überlassung Wohnung an Mitarbeiter neben Barlohn | Vorabvergütung Gesellschafter | Gesellschafterwechsel | Geschäftsführertätigkeit -> alles in allem war in USt einiges an Themen drin
ErbSt: Ermittlung festzusetzende ErbSt (14 Punkte); Ges. Feststellungen (16 Punkte)
unbeschr. ErbSt-Pflicht | Alleinerbe | Bewertung OHG-Anteil (sehr umfangreich) | Grundstück mit lebenslanger Rente | Darlehens-VE
Das war das was ich mir merken konnte. Also ohne Gewähr und auf keinen Fall vollständig.
Ich wünsche allen Prüflingen auch für die nächsten Tage weiterhin viel Erfolg und gute Nerven.
In den vergangenen Jahren ist zu beobachten, dass die Komplexität von USt in der Beraterprüfung so langsam in der realen Beraterwelt für komplexere USt- Sachverhalte ankommt.
Ob das nicht übers Ziel der durchschnittlichen Beratung hinaus geht, wäre vielleicht seitens der Prüfungskommission zu überdenken. USt lebt meines Erachtens vom Verständnis der Logik und alles Andere drum herum kann lässt sich in der Praxis mit Ruhe und Zeit gut erarbeiten.
Gepaart mit der umfangreichen AO wird Tag 1 wirklich immer unangenehmer.
Dran bleiben. Viele Erfolg weiterhin. Nicht verzweifeln!
Konnte jemand erkennen, ob das Siegel grün (Standard) oder rot (Ersatzklausur) war ? Angeblich wird das so markiert – ohne Gewähr. Von den von dir geschilderten Themen würde ich sagen rotes Siegel.
Woher weißt du bereits um 11 Uhr was am ersten Tag dran kam?
@Domi: Welches Siegel meinst du? Das Siegel an der Box mit den Prüfungen? Das war glaube ich blau.
@Monika: siehe meine vorherigen Blog-Beiträge. Ich hatte bereits meine Prüfungsladung und habe mich dann dazu entschlossen erst nächstes Jahr zu schreiben. So bin ich heute zum Prüfungsort gefahren um das „Feeling“ mitzuerleben und einen Blick in die Aufgaben zu werfen. Nach einer Stunde bin ich dann zurückgetreten.
Ich glaube kein Wort. Alles Fake.
Monika weil sie vielleicht von der Prüfung zurückgetreten ist ?!
@Monika: Sie ist zurückgetreten.
@Lecastel: Wie kommt es, dass du denkst es ist „Fake“ was ich schreibe? Warst du heute auch vor Ort und kannst über andere Prüfungsaufgaben berichten? Dann lass uns daran gerne teilhaben.
Die Teilnehmerin hatte bereits in Vorfeld beschlossen und in einem Beitrag beschrieben, nicht bewertend teilzunehmen. Da aber alles bezahlt war, hat sie ein wenig Prüfungsluft geschnuppert und die maximale Erkenntnis/ Erfahrungen aus der Situation raus geholt.
Dir Annika weiterhin viel Erfolg
Alles in allem klingt das doch sehr entspannt.
AO und ErbSt geschenkt.
Auch die USt-Themen absoluter Standart.
@StB2022 entspannt und geschenkt.. gibt es in dieser Prüfung grundsätzlich nicht.
@StB2022 Achja? Warst du heute dabei oder was? Es kann wohl kaum von „geschenkt“ die Rede sein, wenn (mal wieder oder im Falle der diesjährigen Klausur umso mehr) der Zeitrahmen absolut nicht zur Aufgabe passt. Es ist wirklich egal, wie viel „StandarD“ dabei ist, denn ich kann dir auch aus rohem Teig keinen Kuchen innerhalb von fünf Minuten backen, weil das einfach nicht möglich ist. Dann ist es auch egal, wie viele Kuchen ich bereits vorher gebacken habe und wie das sonst so bei mir Standard ist.
Ich fand’s ne Herausforderung. Auch, wenn man früher oder später vielleicht auf eine Lösung gekommen wäre.
Wie ist euer Gefühl?
Ich fand ErbSt hat zeitlich komplett den Rahmen gesprengt, aber evtl. bin ich irgendwo falsch abgebogen.
USt war von den Themen i.O. Ich fand jedoch die Prüfung von 6 Unternehmern gleichzeitig PLUS die Tatsache, dass die Hinweise auf die Veränderungen im Gesellschaftsverhältnis teilweise über mehrere Textziffern verteilt waren, unter Prüfungsdruck sehr herausfordernd.
Für AO hatte ich so gut wie keine Zeit mehr, dort nur Aufgabe 1+2 bearbeitet und hoffe, die 10 von 15 möglichen Punkten dort geholt zu haben.
Hat der Erblasser das Darlehen nicht gewährt, sprich Darlehensforderung, oder hat er es bei der Freundin aufgenommen?
Fand AO vom Themengebiet eigentlich machbar, war auch relativ früh fertig.
USt war recht komplex, insbesondere die letzte Textziffer.
ErbSt war okay.
Wie ist bei euch der 90% -Test ausgefallen?
gewährt, würde ich meinen
Wart ihr beim 90% Test raus oder habt ihr 13a durchgerechnet?
War in ErbSt der alte oder der neue 90% Test (Verrechnung Schulden vorab für Bestimmung VV für 90% Test) anzuwenden?
Ich Empfand grundsätzlich die Prüfung als „fair“ bzgl. den Themen.
Aber wie oben bereits von anderen berichtet absoluter Zeitfaktor überschritten.
AO war echt ok – Einspruch… AdV prüfen, und, ob noch nachträglich Handwerkerrechnung anerkannt werden konnte.
USt:
Also da hat mich der SV-Text komplett überfordert.. Dann ab 1.4.24 GF Wechsel..
Dachte an Organschaft.. Und dann ständig die Geschäfte zwischen GmbH und OHG.. Zwischendrin irgendein Gesellschafter der meinte vermieten zu wollen…
Leider Fließtext einfach nicht meine Stärke in USt.
ErbSt… Was soll ich dazu noch sagen…
Total überfrachtet umd deprimierend das zu schaffen.
Mit 3 Stunden machbar, mit 2h absolut nicht.
Ich hoffe auf die nächsten 2 Tage.
Ich war beim 90% Test raus und hab dabei die alte Testweise verwendet. Bin mir auch relativ sicher, dass man da rausfliegen sollte sonst hätte das ganze ja nochmal ne halbe Stunde länger gebraucht.
Ich war weit weg vom 90% Test, aber es kann auch sein, dass ich hier falsch abgebogen bin. In den Hinweisen stand zudem, dass 13a (4) und (5) nicht zu beachten sind, kann aber natürlich auch eine falsche Fährte sein.
Wie habt ihr die Wohnungsüberlassung gelöst?
Bei mir war die 90% Grenze überschritten. Deswegen habe ich kein begünstigtes Vermögen. Ich meine die Altfassung war anzuwenden, da Neufassung ein BFH Urteil ist und mitausgehändigt hätte müssen.
War 90% war positiv, also lag meines Erachtens übermäßiges Vv vor.
Also zum überschießen des Vv hat zumindest bei mir die Anteile an der GmbH gesorgt.
In SV hier es je 100€ Nennkapital für 1500€ als gemeinen Wert. NKapital der OHG in GH betrug 400.000€, sodass ich auf 6.000.000 EUR kam, dann noch das junge Vv des Gesters von 300.000, sodass meines Erachtens recht schnell die Grenzen überschritten wurden. Andere gehen jedoch in GHV mit gem Wert der Anteile von 600.000 EUR aus, wieso das der Fall ist ka.
Kann mich aber auch verrechnet haben :/
Es stand überhaupt nichts zum neuen oder alten 13b ErbstG bzgl. Berechnung 90% Test in der Aufgabe drin.
Meiner Meinung waren wir über den 90%, aber ich hätte auch gar keine Zeit gehabt das noch alles auszurechnen, daher habe ich nach einem Blick auf die Finanzmittel (allein Bankbestand 2.000.000x Quote) den 90% Test verneint. Falls er Anwendung fand und das jemand noch in der Zeit berechnen konnte, absoluter Respekt!
@Steuermanu
Ich habe es so gelesen, dass das Nennkapital der GmbH 400.000 betrug, sodass auf die OHG-Beteiligung dann nur 40.000 entfiel (bzw. ab 2023 dann 80.000). Aber ich bin mir auch nicht sicher.
Rein vom zeitlichen Umfang hätte 13a eigentlich nicht einschlägig sein dürfen, bei mir war ers dann halt. Fand die Passage zur GmbH-Beteiligung leider auch schwammig formuliert …
Nun gut, abhaken, bringt ja nichts.
Ich hab die alte Rechtslage angewendet (vor Verrechnung Schulden) und war beim 90% Test nicht raus.
Die GmbH war doch kein Verwaltungsvermögen, weil 20% Gesamthand und 10% SBV : 30% > 25%.
Weil geschaut wird doch bei der 25% Grenze auf das ganze Unternehmen und nicht anteilig auf die Quote des Erben oder?
Und die anteiligen Finanzmittel in der Quote des Erben im Verhältnis zu dem Anteil am BV des Erben, da kam ich auf eine Bejahung der 90% Quote und sogar der Quote für die Optionsverschonung die ich angewendet habe.
Hatte das Gefühl, die wollten darauf hinaus, weil alle Anträge als gestellt gelten und die niedrigste Steuer berechnet werden sollte.
Im Erlass steht recht explizit (soweit mein Verständnis), dass man die 25% Grenze separat für GHB und SBV prüfen muss, sodass man in beiden Fällen ab hat und damit ein recht hohes Vv vorhanden gewesen sein muss. Hätte sicherheitshalber 13a geprüft, aber hatte schon für USt 3 h gebraucht. :/
@StB2022
so ein Kommentar ist jedes wieder dabei. Alle Jahre wieder.
H E 13b.20 GHV und SBV sind getrennt zu beurteilen.
Die Richtlinie kannte ich nicht.
Hab auf die Schnelle nichts gefunden und dachte der S. 2 wäre analog anzuwenden.
Hätte aber selbst mit dem vollen GmbH Anteil im SBV und dem anteiligen GmbH Anteil in der Gesamthand zzgl. der anteiligen Finanzmittel nicht mehr als 90% Verwaltungsvermögen.
@Annika, warum hast du nicht eigentlich versucht mit deinem Wissen die 3 Klausuren zu schreiben? Am 3. Tag kann man doch auch noch zurück treten?
@Julia: Das ist richtig, theoretisch hätte ich mir alle drei Tage ansehen können. Allerdings habe ich in den letzten zwei Monaten eine Lernpause eingelegt, um gesundheitlich wieder komplett fit zu werden. Ich wäre nicht mit dem Wissensstand den ich mir gewünscht hätte und auch mit keinem guten Gefühl in die Prüfung gegangen. Deshalb habe ich die Entscheidung getroffen, erst nächstes Jahr die Prüfung abzulegen.
Welchen Tag der Bekanntgabe hattet ihr in AO?
Tag der Bekanntgabe war mE das Datum der Zustellungsurkunde. Auch wenns ein Samstag war, beginnt mAd dieses Tages die Frist mE. Glaub das war der 9.3. Ende dann Einspruchsfrist 9.4. und das war ja auch der Tag an dem beurteilt werden sollte also fristgemäß möglich
War der Tag der Zustellung nicht der Freitag?
Ich habe auch 9.3. da bei postzustellungsurkunde keine 3 Tages Fiktion gilt.
@Anna Lena Ich meine, Freitag war das Bescheiddatum und Samstag Zustellung. Der Samstag ist dann auch Tag der Bekanntgabe. Die Bekanntgabe verschiebt sich nicht auf Montag, da es kein Ende der Frist ist.
Muss man weitere Korrekurvorschriften prüfen, wenn der VdN offen ist oder hat 164 (2) AO immer Vorrang?
Man muss alle Korrekturvorschriften prüfen, da gutachterliche Stellungnahme