22 Gedanken zu „Tag 1 2024

  1. Schwierigkeitsgrad war okay/angemessen, zeitlich habe ich aber echte Probleme gehabt. Mir fehlen Aufgabe 3-5 bei AO (20 Pkte) und eine Tz. bei USt mit 8 Punkten.

  2. Ich fand ust sehr schwer und verwirrend durch die vielen zu beurteilenden leute etc. Die letzte aufgabe konnte ich nicht lösen.

    Ao fand ich in ordnung.

    Bewertung ging eigentlich.

    Zeitlich war es sehr sehr eng 🙂

  3. Ich bin dieses Jahr im Zweitversuch und positiv überrascht. Zeitlich natürlich wieder eine Katstrophe, insbesondere Umsatzsteuer war für mich nicht in 2 Stunden zu schaffen. Habe trotzdem ca. 90 % der Klausur (zumindest teilweise) bearbeiten können, bei AO gegen Ende etwas abgekürzt.

    Man konnte viele Fußgängerpunkte holen, zusammen mit den Standardfällen sollte ne 3,5 drin sein. Wer sich gut vorbereitet hat, hat heute eine gute Chance zum bestehen. Letztes Jahr war es im Nachhinein gesagt eine faire Klausur, dann war es aber heute im Vergleich sogar eine wohlwollende Klausur. Wenn die anderen beiden Tage auch so gut werden, sehe ich gute Chancen für mich dieses Jahr.

    Wie viele § 15a-Fälle hattet ihr in Umsatzsteuer? Hat jemand mehr als 2?

  4. omg wer hat die organschaft bei der umsatzsteuer auch erkannt und die betriebsaufspaltung bei der einkommensteuer?

    die leichtfertige steuerverkürzung bei der AO machte mich auch nicht froh 🙁

  5. an Wiederhohler: Renovierungskosten bei der Ferienwohnung (Mutter) und die AK für die spätere Überlassung an GF (GmbH). Was hast du noch an 15a?
    USt sehr umfangreich, nicht zu schaffen in 2 Std..

  6. Alles in allem sicherlich eine thematisch sehr faire Klausur heute. Zeitlich dafür in jenem Fall anspruchsvoll.

    Für USt habe ich heute 2:45h und für ErbSt 2:00h gebraucht, obwohl ich in der Vergangenheit eigentlich wenig Probleme mit der Zeit hatte. War mir dann sicher, dass ich nicht mehr fertig werde und musste bei AO überrascht feststellen, dass dieser Teil defintiv deutlich unter 2:00h benötigte. Durch fehlende Ausschweifungen werde ich mit Sicherheit den einen oder anderen Punkt liegengelassen haben, aber bin trotzdem letztlich kurz vor knapp fertig geworden.

  7. @SLana

    Ich hab auch nur diese beiden § 15a’s. Ein Kollege meint er hätte noch einen weiteren gehabt, deswegen meine Frage.

  8. Fand ErbSt zeitlich absolut unverhältnismäßig, aber evtl. bin ich auch irgendwo falsch abgebogen …

    USt vom Schwierigkeitsgrad der Sachverhalte in Ordnung, aber durch die Vielzahl an zu prüfenden Unternehmern und den teilweise auf mehrere Tz. verteilten Veränderungen im Gesellschaftsverhältnis unter Prüfungsbedingungen sehr herausfordernd in Hinblick darauf, hier die Übersicht zu behalten.

    VerfR hatte ich kaum noch Zeit, habe dort nur Aufgabe 1 und 2 gelöst und hoffe, von den 15 Punkten 8-10 geholt zu haben.

  9. an Paul G: war das GrdStck nicht an die OHG vermietet? Dann ist das SBV I und keine Betriebsaufspaltung. Oder meinst du etwas anderes?
    Organschaft OHG-GmbH habe ich auch bejat

  10. Welche Betriebsaufspaltung bei der Einkommensteuer denn?

    Die Organschaft habe ich auch erkannt, ja.

    Hab 2x 15a UStG, bei der Mutter bin ich mir da sehr sicher.
    Beim Sohn war ich mir nicht sicher, ob es nicht ein Tausch bzw. unentgeltlich Wertabgabe ist, aber mich dann doch für 15a entschieden, wegen der Änderung nach 15 (1b).

    Wieso leichtfertige Steuerverkürzung in AO? Weil die Unterhaltsleistungen nicht erklärt wurden von der Frau? Waren doch auch ursprünglich keine, erst mit Unterzeichnung der Anlage U.

  11. Wohnungsüberlassung an GF war bei mir die zweite. Und die Renovierungskosten bei der Mutter die erste. Jetzt weiss ich immer noch nicht, was die dritte sein sollte..

  12. Eine Klage habe ich verneint. Man sollte grundsätzlich die Voraussetzung eines Einspruchs prüfen. Der Einspruch ist lt. Sachverhalt ja noch nicht Erfolg oder schlichte Änderung.

    Grundsätzlich käme somit eine sprunklage zur Anwendung, was mE. Nicht zu prüfen war.

    Abgabenordnung habe ich noch, dass die fefri abgelaufen ist, Änderung nach 164 nicht möglich, materiell rechtswidrig, AH nach 171 abs 3
    Beschied wirksam bekanntgegeben.

    In ust habe ich ebenfalls 2x 15a. Wie bereits geschrieben.

    Vereinfachtes ertragswertverfahren, wert war größer als Substanzerrt von 3mio
    SbV Anteile GmbH
    Anteile GmbH 200 abs 3
    Neuen Anteile kein junges bv, da 200 3 bewg vor geht.

    Aufschubzeit
    Freibetrag 20.000, da Bruder
    Keine optionsverschonung, lediglich 85, zumindest bei mir.

    19a Entlastung ggf

  13. Ust fand ich insgesamt sehr fair, keine Exoten alles Standardthemen, habe ich in 2:10 h bearbeitet. Bei der AO habe ich mich ständig wiederholt und außer dem 164 Abs. 2 AO und 175 AO keine Korrekturvorschriften gesehen. Zustellung in Briefkasten habe ich falsch verstanden und dann doch nach 3 Tages Filktion bearbeitet.
    ErbSt war extrem viel mit Substanzwert + Ertragswert und den Darlehen etc. hier war bei mir die Luft raus und ich bin viel zu chaotisch an die Aufgabe ran gegangen und ständig hin und her gesprungen. Insgesamt mit 20 Minuten mehr Zeit aber sicherlich auch keine extrem schwere Klausur.
    Ich bin positiv optimistisch die 40 Punkte geschafft zu haben, ggf. auch die 50.
    Viel Erfolg allen bei den nächsten zwei Tagen 🍀

  14. Bei mir war der Substanzwert höher als der Ertragswert
    Ich mein 4.040.000 € (100% Gesamthand).
    Optionsverschonung hab ich bejaht, da Verwaltungsvermögen (nur Finanzmittel) kleiner 20%, demnach kein 19a, weil beg. BV zu 100% verschont.

    Eine Klage kam in AO definitiv nicht dran, dafür bräuchte es ja eine Einspruchsentscheidung die es lt SV nicht mal gab.

  15. Bei mir liefs eher mau, aber das hab ich mitgenommen:

    ErbSt
    – Einige Punkte für allgemeines (Steuerpflicht etc.)
    – Testamentarisch Bruder
    – OHG mit SBV
    – Ertragswert und Substanzwert ermitteln
    – Substanzwert höher
    – 13 a/b am 90% Test gescheitert
    – Bewertung Haus mit zwei Wohneinheiten 13d und dritter Einheit die Betr. Genutzt (EFH/ZFH?)
    – Finanziert mit lebenslange Rente
    – 10 Jahre 25 T€
    – Lebenslang 15 T€
    – Anteilige Nachlassvblk
    – Zinsloses Darlehn
    – Bankguthaben
    – Beerdigungskosten 15a auf Umbaumaßnahme

    Begin USt Org
    Überlassung von Stpfl erworbener Wohnung an GFGter – 15a

    Erwerb Waren von inl. OG
    Erwerb Waren von ausl. BSt an OT

    Wildes Reihengeschäft
    Bei Bestellung Organschaft noch nicht
    Bei Lieferung von FR an Verarbeiter keine Organschaft
    Bei Lieferung von Verarbeiter an Endkunden Organschaft

    Bestellweg
    1. Lieferung FR an GmbH DE
    2. Lieferung GmbH an OHG (OG an OT beide DE)
    3. Lieferer OHG an Endkunde (Privat DE)

    Warenweg
    Frankreich -> Verarbeitung in Österreich-> Abholung durch privaten Endkunden in Österreich

  16. Hat ihr es denn auch so gesehen, dass die Organschaft zwischen GmbH und OHG erst zum 1.4. anfing (mit Sohn als GF der GmbH) und damit die ersten Tz zum Handel mot Schreibzeug und Schultasche. zwischen der OHG und der GmbH „ganz normal“ ohne Organschaft abgewickelt werden musste?

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