63 Gedanken zu „Tag 3

  1. Mein Resumée der drei Tage: Im Vergleich zu den Jahren davor alles absolute Standardthemen. Waren ein paar nette Fällchen, aber nichts wo man nachher sagt: Das fordert einen als StB.

    Man darf gespannt sein, wie der Berufsstand reagiert. Trauben sollen ja bekanntlich hoch hängen.

  2. So, geschafft!

    Jetzt heißt es, ohne auf die schriftliche Prüfung zurückzuschauen, sich auf die mündliche Prüfung vorzubereiten. Und zwar genau so lange, bis Ihr die Prüfung habt oder Ihr erfahrt, dass es in der schriftlichen nicht gereicht hat.

    Tut Euch nicht an, über die vergangenen drei Tage zu diskutieren. Es ist nichts mehr zu ändern, niemand hat die Lösung, es nützt gar nichts mehr!

    Und Ihr wisst nie, ob es nicht doch gereicht hat!

  3. Dass das Standardthemen waren und eigentlich nichts besonders forderndes habe ich letztes Jahr auch gesagt (und dann auch selbst bestanden). Die Quote derer, die letztes Jahr durchgefallen sind, hat jedoch eine andere Sprache gesprochen. Also alles sehr subjektiv .

  4. Herzlichen Glückwunsch an Alle, die bis zum Schluss gekämpft haben. Auf die Leistung der letzten 3 Tage könnt Ihr stolz sein und gebt nicht auf abgerechnet wird mit Bekanntgabe der Noten. Versucht nun die wieder gewonnene Freiheit in den nächsten Tagen zu genießen und greift nach einer kurzen Phase der Entspannung wieder an um bestens für die mündliche Prüfung gewappnet zu sein. Für all die für die es dieses Mal nicht gereicht hat, gibt nicht auf. Durchhaltevermögen Disziplin und Ehrgeiz werden belohnt werden. Auch ich musste mich diesen 3 Tagen 2x aussetzen und bin am Ende dafür belohnt worden. Für die mündliche Prüfung allen Prüflingen nur das beste, neue Kollegen brauch das Land. In diesem Sinne eine angenehme Zeit.

  5. Die 3 Tage waren tatsächlich fair. Vielleicht eine Art „turning point“ des legendären Examens wegen akutem Fachkräfte Mangel ?

  6. Geschafft! Willkommen zurück im Leben!

    Wer jetzt überhaupt Zeit hat hier reinzugucken ist selbst Schuld! Feiert ordentlich, bevor es am Montag wieder in die Kanzlei geht. Alle Kollegen sehnen euch vermutlich herbei. Es gibt reichlich zu tun!

    Genießt jetzt ein paar Wochen die Freiheit und setzt euch dann aber auch konsequent wieder an den Schreibtisch, damit ihr für die mündliche Prüfung gut vorbereitet seit. In Niedersachsen kommt die schneller, als einem oftmals lieb ist.

  7. @Jürgen T.

    Es wird am Ende wie immer sein. Durchfallquoten von um die 50%. Diese Diskussionen gib es ja immer. Insbesondere ältere Berufskollegen sind ja der Meinung, dass früher alles viel anspruchsvoller und schwieriger war. Diese Aussagen musste ich mir auch schon so oft anhören.

    Sicherlich gibt es mal ein Jahr mir einer besseren oder schlechteren Quote aber wir werden es meiner Meinung nach nicht erleben, dass 70% das Examen bestehen. Selbst wenn verhältnismäßig viele Leute das schriftliche Examen bestehen sollten, gibt es ja immer noch eine mündliche Prüfung und hier kann an der Quote auch noch etwas gearbeitet werden.

  8. Herzlichen Glückwunsch an allen,

    jetzt warten CAPM, Summarische Zuschlagskalkulationen, Verträge mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, Grundsätze des Sachenrechts, Option zur KST-Besteuerung für PersHG auf euch 🙂

  9. 35c EStG, Hinzurechnungsbesteuerung und Organschaft wären jetzt m.E. nicht die Standardthemen. Zudem ist der erste Tag ja auch bekannterweise nicht wegen der inhaltlichen, sondern der zeitlichen Komponente sehr anspruchsvoll. Und das war dieses Jahr analog der Vorjahre.

  10. Hier mal meine Zusammenfassung der Themen ohne eine Darstellung meiner Lösung dazu:

    SV 1: Einzelunternehmer; handelsrechtlich hoher JÜ hatte Vorrang vor steuerlich gewünschtem niedrigen Gewinn; keine degressive AfA, Sonder-AfA oder IAB gewünscht
    a) private Nutzung PKW und teilweise Nutzung für seine freiberuflich Tätigkeit
    b) Kauf Grundstück gegen Übernahme Darlehen und Rentenverbindlichkeit mit diversen Nebenkosten (GrESt welche erst im Folgejahr festgesetzt und bezahlt wurde, Notar- und Gerichtskosten, teilweise entfallen die Kosten jedoch auf die Rentenbestellung, Kanalbeitrag, da es vorher Weideland war)
    Bau Gebäude und als Bezahlung wird Geld bezahlt und ein Kran hingegeben, ; Abstandszahlung an den vorherigen Pächter zur Beendigung der Nutzung; Hausanschlussgebühren für Strom, Wasser etc,
    Bau Laderampe an das Gebäude mit eigenen Arbeitnehmern und Bewertung HK mit MEK, FEK und Zuschlägen für die Gemeinkosten, Verwaltungskosten und AfA für die Fertigung

    SV2: M-GmbH, kleine Kapitalgesellschaft welche von den Befreiungen lt. HGB Gebrauch macht, handelsrechtlich möglichst niedriger JÜ, steuerlich möglichst niedriger Gewinn
    a) Verschmelzung der 100% Tochtergesellschaft T-GmbH auf die M-GmbH zum 30.06.20, T-GmbH hatte ein abweichendes Wirtschaftsjahr, in der Bilanz der Tochter war ein Recht aktiviert auf das im Vorjahr eine Teilwertabschreibung vorgenommen wurde der Wert sich jedoch bis zum 30.06. wieder erholt hat, ansonsten nur noch einen PKW und Bargeld aktiviert
    M-GmbH hatte die Beteiligung an der T-GmbH auf einen niedrigeren Wert abgeschrieben
    Fortentwicklung der erworbenen WG auf den 31.12.20
    b) Die M-GmbH war auch an einer KG zu 5 % als Kommanditistin beteiligt, handelsrechtlich wurde die Beteiligung abgeschrieben aufgrund eines niedrigeren Werts; steuerrechtlich war eine Ergänzungsbilanz für die M-GmbH bei der KG aufgestellt in der der entgeltlich erworbene Anteil am FW aktiviert und abgeschrieben wurde

    SV3: M-OHG mit 2 natürlichen Personen als Gesellschafter, steuerlich möglichst geringer Gewinn, keine degressive AfA, Sonder-AfA oder IAB gewünscht
    a) Kauf Grund und Boden, Bau Gaststättengebäude und Einbau einer Theke
    b) Verkauf Anteile an eine GmbH welche seit 2012 zum AV gehört haben
    c) Garage wurde im Vorjahr durch Unwetter teilweise zerstört sodass eine AfaA (Handels- und steuerrechtlich zulässig lt SV) vorgenommen wurde, in 2020 wurde der Schaden repariert und die Kosten sofort als Aufwand erfasst
    d) Kauf Karussell in kanadischen Dollar, Kaufpreis verzinslich gestundet bis Januar 2021, daher Verbindlichkeit für Kaufpreis und Zinsen zu bewerten da die Dollarkurse schwankten

  11. Also ich fand’s heute schwierig…
    Der erste Teil machbar… PKW, Grundstück gegen Leibrente, Gebäude gegen WG,….

    Der zweite Teil: Verschmelzung GmbH auf GmbH. Dann noch eine Beteiligung.

    Und der dritte Teil: Bewertung- aber für mich zu einfach, so dass ich noch überlege, wo da die Dinge sind, die man übersehen hat.
    Beteiligung verkauft, 6b, Teilwertabschreibung, wertaufholung, ausl. Währung,…

  12. Die drei Tage waren echt ein Geschenk. Einfacher wird es nicht mehr. Für den Berufstand nicht schön. Ich hoffe, dass das Niveau aus der Vergangenheit beibehalten wird.

  13. Es tut echt weh sowas zu lesen… dieses Jahr war offensichtlich mehr als Standard! Naja soll den Wiederholen gegönnt sein… hoffentlich bereichern diese Deutschlands Compliance Abteilungen

  14. Auf einen Vergleich der Schwierigkeit möchte ich mich nicht einlassen schließlich kann man da nicht werten als Ehemaliger der nur noch Ausschnitte mitkriegt

    Was mich allerdings schon irritiert: wie kann es sein dass vorab alle 100% sicher sind dass die organschaft kommt und dann kommt sie auch? Das gab es so noch nicht…

  15. Hallo:)
    Kurze Frage an alle, heute bei dem 2SV mit der Verschmelzung, habt ihr die Verschmelzung quasi von vorne geprüft? Weil da stand ja dass alles lt Gesetz bereits vorgenommen wurde also war ich mir nicht sicher ob ich von vorne bei Paragraph 1 UmwG beginne und wie immer prüfe?

    Dann beim 3.SV wo stand da dass keine degressive AfA gewünscht war? Das habe ich hier irgendwo gelesen. Da stand doch aber soweit wie möglich sollen die Abschreibungen und die AfA einander entsprechen aber das heißt doch nicht dass keine degressive afa anzuwenden war oder? Ich habe die angewendet bei den beweglichen WG im SV3.

  16. Also an alle bereits-StB: es ist mehr als mies solche Kommentare vom Stapel zu lassen wie ‚mehr als standart‘ und ‚geschenkt‘. Jeder hat sich Monate vorbereitet, viele Nerven, Kraft und Geld dafür verschwendet und den Steuerberater-Titel gibt es nie geschenkt. Ihr kennt das Examen nicht im Detail und für mich war es sehr nervenaufreibend weil ich immer überlegt habe ‚Wo ist das Problem? Übersehe ich was?‘ Und dazu kommt dass man sich dermaßen ärgert wie viel Zeit man sich mit anderen Themen bis zum Erbrechen beschäftigt hat.
    Also spart euch diese Kommentare und lasst irgendwo anders eure überhebliche Art raushängen.

  17. Dieses Examen war nicht einfacher als die im Vorjahr. Wenn man nur Ausschnitte mitkriegt, wirkt alles einfach, genau so war es auch letztes Jahr. Ich weiß nicht, warum hier einige versuchen in diese Richtung Stimmung zu machen.
    Angesichts des Fachkräftemangels sind absurd schwierige Klausuren, die sowieso nichts mit der Praxis zu tun haben, sowieso kontraproduktiv.

  18. Kleines Resümee zu heute:

    Es war sicher nicht die schwerste Klausur der vergangenen Jahre. Allerdings muss ich sagen, auf ganz andere Dinge vorbereitet gewesen zu sein. Weshalb mir zwischenzeitlich schon fast die Anspannung fehlte. Es war teilweise etwas kurios, eine schon vorbereitete Ergänzungsbilanz zu sehen und mE nichts korrigieren zu müssen. Das hat definitiv
    ziemlich verunsichert, nicht nur in diesem Fall. Ständig dachte man, etwas wichtiges übersehen zu haben.

    Ich wünschen allen weiterhin viel Erfolg!

  19. Ich hatte dieses Jahr nicht meine Erstversuch und würde niemals behaupten, dass dieses Jahr so viel einfacher als letztes Jahr war.
    Es gab Themen die waren es und andere waren komplizierter.
    Ich fand vergangenes Jahr Ertragsteuer auch nicht wirklich anspruchsvoller, Realteilung und Betriebsaufspaltung gehören zu den Standardthemen die man durchnimmt, Int. lässt sich streiten, war aber eher eine kleinere Aufgabe im Verhältnis usw. im Nachhinein war letztes Jahr absolut machbar. Wenn man mit klaren Kopf drauf schaut.

    Aber wie auch immer, hier wird knapp zusammengefasst was die Themen der Klausuren waren, die Aufgabenstellung etc. liegen hier niemandem 1:1 vor. Wie soll man da beurteilen, ob es rein Standard war oder nicht.

  20. Hi,
    Ich habe den persönlichen Vergleich letztes zu diesem Jahr. Habe beide mitgeschrieben. Mein Resümee, beide Jahre hatten fiese Tücken. Alles in allem ist mein Gefühl dies Jahr etwas besser, nachdem es im letzten mit 5.0, 4.0, und 5.0 nicht ganz reichte.

    Tag 1 fand ich machbar, aber zeitlich extrem eng. Tag 2 fiel mir leicht, ich hatte den Schwerpunkt der Vorbereitung auf vorweggenommene Erbfolge, Einbringung und GewSt/KSt Organschaft gelegt und viele viele Aufgaben dazu gemacht. Auch atypisch still war mir gut geläufig. Heute war etwas schräg für mich. Die Verschmelzung schien mir zu einfach, kaum Fussgängerpunkte und wenig zu tun. Habe mich im ersten Teil zeitlich verzettelt und musste mich danach extrem beeilen. Bin an allen drei Tagen gerade eben so fertig geworden…. alles in allem bin ich einigermaßen guter Dinge.

    LG ein Zweitversucher

  21. Ich bin Angehöriger des Berufsstandes und vertrete die Auffassung, dass despektierliche Aussagen hinsichtlich des Schwierigkeitsgrades des Examens (gleich welchen Jahres), die sich bei Lichte besehen gegen diejenigen richten, die sich dieser harten Prüfung gerade gestellt haben, in jedem Fall unangebracht sind. Manche Kollegen haben wohl vergessen, dass sie selbst damals auch nicht (ganz) die 100 P. geschafft haben 😉

  22. @Engel155: Ich habe die Verschmelzung mit start im UmwG geprüft, in der Aufgabenstellung stand:…unter Angabe der notwendigen Vorschriften…. Oder so ähnlich, da hab ich mal lieber weit ausgeholt, konnte das nicht richtig einschätzen.

    Ich fand den Gebäudesachvergalt anstrengend, es war sehr komplex. Mich ärgert massiv, dass ich im Rahmen des tausches nicht den Anlagenabgang vom kran erfasst hatte.

    Ich fand, dass allgemeinen sehr viel Gebäudesachverhalte am Tag 2/3 dran waren. Das wiegt einen immer vermeidlich in Sicherheit, aber da kann man schon mal ordentlich falsch abbiegen. Ich bin kein Gebäudefan…

    @taxmaster: …. wenn du dich langweilst mach das WP Examen oder such dir Freunde

    @Fabian: ich musste nich auch erstmal sammeln, steht man doch sonst auf der Seite , die Ergänzungsbilanzen erstellen zu müssen und nun stand man plötzlich auf der anderen Seite, als Beteiligter. Und sollte die Ergebnisse, Wertentwicklung der Beteiligung an der KG beurteilen.

    Tag 3, ich bin gespannt… Kanalanachlussgebühren und kosten zur Eintragung der Rentenzahlung …. Ich mag dieses Zeug nicht. Da ist mir persönlich der Austritt eines Gesellschafters, gegen Sachwertabfindung lieber. Aber es war wirklich fair

  23. @Kathrin

    Stand da nicht dass der Anlagenabgang des Krans schon korrekt gebucht wurde?

  24. Da stand, dass der Restbuchwert aufwandswirksam ausgebucht wurde. Ich hab auch geschrieben, dass das zutreffend war, weil ich nicht wusste, was man da sonst hätte machen sollen

    Will nicht mal jemand ne Zusammenfassung abgeben, was Lösungsvorschläge angeht? Mich würde schon interessieren, auf was es in den Aufgaben so ankam. War mir überall so unsicher, was ich übersehen haben könnte.

    Eine Aufgabenzusammenfassung hatten wir ja schon bekommen von Nicole

  25. @Engel 155

    Ja stand dort, korrekt erfasst. War ja auch meine ich kein BW angegeben den man hätte ausbuchen können.

  26. Wenn der Restbuchwert aufwandswirksam ausgebucht wurde, musste man doch nur den Veräußerungserlös erfassen, oder?

  27. Die ersten beiden Tage haben sich vom Schwierigkeitsgrad nicht von den beiden des letzten Jahres unterschieden. De letztjährige Quote ist bekannt. Wer sich gezielt auf Organschaft vorbereitet hat, hatte marginale Vorteile an Tag 2.
    Der 3. Tag war subjektiv etwas leichter, als das Vorjahr, (wobei man die ganze Zeit das Gefühl hatte irgendein Problem übersehen zu haben)
    Ich habe letztes Jahr mitgeschrieben und nicht abgegeben und dieses Jahr abgegeben.

    btw: wer hier von „geschenkt“ schreibt, hat definitiv nicht mitgeschrieben und gehört vermutlich eher an den Stammtisch als in eine Kanzlei. Naja, Trolle trollen halt. Und ja, natürlich war früher alles viel schwerer, deshalb ist der UStAE jetzt auch ungefähr 10x dicker als vor 20 Jahren. 😉

  28. Ja, aber es war kein Buchwert angegeben.
    Insofern konnte die Ausbuchung des Krans mE nur zutreffend erfolgt sein. Ich hatte keine anderen Anhaltspunkte.

    Teil 1 PKW
    KEINE Ahnung, USt Verbindlichkeit, Nutzungsentnahmen

    Zu Teil I Grundstück:
    Anschaffungskosten zusammensuchen, GrESt wegen 38 AO schon zuzurechnen, keine Verbindlichkeit da Bescheid erst in 2021. Daneben auch alles Nebenkosten ohne USt.
    Gebäude Tausch mit Baraufgabe, 348k /1,16 + 174k, Abschreibung/AfA prt 3 %

    Betriebsvorrichtung HK 62,5k, AfA und Abschreibung prt 5 Jahre

    Teil II
    2. 6b bilden 8k, da niedriger Gewinn gewünscht
    1. spare ich aus, da zu viel, jedenfalls BW Ansatz PKW und Verlagsrechte, Fortentwicklung 31.12.2020

    Teil 3
    1. Betriebsstätte Gebäude und Grundstück ansetzen und bewerten. Theke war wohl
    tatsächlich Ladeneinbau = selbständig
    2. weiß ich nicht mehr
    3. ebenso
    4. Karussell Zugang 256a, H 6.2.
    Folge 256a, 252 I Nr. 4 (-), weil geringer 1 Jahr, daher Verbindlichkeit höher. In StB nicht, da nicht laufender GV und niedriger Gewinn gesucht.

    Meine persönliche Einschätzung, bin kein Schorch:)

  29. Was noch fehlt hier. Bei Aufgabe 3 SV Garage war m. M. §11c Estdv einschlägig.
    Erhöhte AfA BMG erst in 2021 wieder.

  30. Habe es ähnlich wie du, Fabian.

    Die 6b Rücklage war aber in Teil drei. Hab aber auch in voller Höhe die Rücklage gebildet wegen möglichst niedrigem Gewinn.

    Mit dem Karussell habe ich etwas anders. Ich habe es einmal als VG/WG aktiviert und einmal eine Verbindlichkeit. Da war bei mir der Wert zum 31.12 jedoch geringer und deshalb HB niedrigerer Wert und StB aber nicht. Ka

    Bei Teil II habe ich noch alles zum Umwstg ab Paragraph 1,2, 11 usw hingeschrieben, aber ich weiß nicht, ob das verlangt war. Mir erschien die Aufgabe ansonsten was kurz?! Eröffnungsbilanz mit BW und dann wertaufholung des Rechts auf fortgeführte AK und AfA/Abschreibung einfach vom PKW noch, aber ich war sehr verwirrt.

    Bei der KG handelsrechtlich VG mit AK und dann außerplanmäßige Abschreibung wegen niedrigerem Wert. StB kein WG, Spiegelbildmethode

    Teil 1:
    SV 1 ??? Entnahme private Nutzung, USt ermittelt – seltsam ?

    SV 2: ähnlich wie du, nur GreSt nicht mit reingenommen, sondern als nachträgliche AK für 2021 zu berücksichtigen, aber war mir nicht sicher.

    Tausch mit Baraufgabe mit den Werten wie du und auch die Betriebsvorrichtung in der Höhe wie du ermittelt.

    Insgesamt fand ich den 3. Tag am seltsamsten und kann es absolut nicht einschätzen. An meinem Standort sind die anderen Teilnehmer aber auch ständig durch die Gegend auf die Toilette gelaufen, schienen also entweder fertig zu sein (unwahrscheinlich) oder kamen auch nicht gut durch. Also abwarten, was am Ende bei rum kommt.

  31. Guten Morgen,

    ich habe im letzten Jahr bestanden und käme nicht auf die Idee anhand von Inhaltsbruchstücken irgendwelche Schwierigkeitsgrade zu bewerten….
    Im vergangenen Jahr haben viele über die letzte BP Aufgabe geschimpft für mich hingegen war die Aufgabe super und ich hab mich wegen der praxisnähe über die Aufgabe gefreut. Ohne in der Klausureinsicht gewesen zu sein, glaube ich war das meine beste Aufgabe und hat mir für Tag 3 am Ende eine 3,5 beschert. Vielleicht liege ich aber auch komplett daneben und der 24 UmwStG war besser als gedacht.
    Was ich damit sagen möchte: Es kennt 1. keiner die Lösung, 2. vor allem nicht die Punkteverteilung. Vielleicht bringen die „geschenkten“ Aufgabenteile nur 5 Punkte. 3. Zählt nicht das Ergebnis, sondern der Weg dahin und es bringt wenig alle Aufgaben korrekt zu lösen ohne entsprechenden Lösungsweg und als letzten Punkt ist es deutlich einfacher eine Aufgabe zu lösen, wenn man den Inhalt kennt. Sprich 6b anzuwenden war zumindest bei mir nie das Problem, allerdings habe ich in Übungsklausuren sehr oft Punkte verschenkt, weil ich es einfach nicht gesehen habe…

    Jetzt lasst euch nicht verunsichern. Trinkt am Wochenende ein Bier, Wein oder was auch immer. Geht spazieren und ladet eure Akkus auf. Die nächsten Kurse und Prüfungssimulationen starten und kommen schnell genug auf euch zu. Und selbst wenn euer Gefühl total bescheiden ist, haltet euch vor Augen, dass ihr nicht 100 Punkte braucht. In Erinnerung bleiben meist nur die falschen oder schlechten Aufgabenteile, aber ihr werdet viele Punkte an Stellen gesammelt haben, die euch bereits einen Tag nach der Prüfung nicht mehr bewusst sind.

    In dem Sinne bleibt gesund.

  32. So in die Richtung hätte ich das auch.
    Zur Ergänzung: Bei dem Grundstück am Anfang würde eine Rentenverpflichtung abgelöst. Hier war ein Ertrag zu buchen da die Ablöse geringer war als die Verbindlichkeit.

    Die Zahlung an den Pächter des Grundstücks für die Auflösung des Vertrags waren wohl Ak.

    Bei dem Kran war ich mir nicht so ganz sicher worauf sie da mit ihren Wertabgaben hinauswollten, aber war jedenfalls ein Tauschgeschäft.

    Die BVO war inkl. der HK für die Verwaltung zu buchen. Höchstmöglichster Ansatz hätte Vorrang. Kam da irgendwie auf 64k in Summe.

    Teil II
    1. ich vermute mal dass sie die Verschmelzung in epischer Länge hören wollten. Ansonsten weiß ich nicht wofür es gestern 100 P. hätte geben sollte.

    2. Bet. KG: Spiegelbildmethode, Förderung für ant. Gewinn war zu buchen. Keine Abschreibung auf Bet. da steuerlich kein eigenständiges WG

    Teil III
    Eine teilweise kaputte Garage wird repariert: Lösung idk

    Davor war die 6b Rücklage. vielleicht hätte man die irgendwohin übertragen können.

    als letztes das Karussel. Hier dürfen die AK nicht einfach gesenkt oder erhöht werden. Die Verbindlichkeit aber schon.

  33. @Fabian
    Ich würde Teil 3 ergänzen, Angaben ohne Gewähr

    2. Beteiligung der OHG, die im Gesellschafterbestand meine seit 2012 unverändert war, an einer Körperschaft. AK glaube ca 25.000, verkauf der Beteiligung für ca. 36.000

    3. Ein Garagenkomplex, der bereits seit 2015 im Bestand war, in 2019 aufgrund von Unwettern TEILWEISE komplett zerstört wurde. Aufgrund dessen gab es in 2019 eine AfAa, die lt SV korrekt war. In 2020 wurde der zerstörte komplex wieder aufgebaut..
    Angegeben war die Entwicklung der Garage im AV beginnend ab 2015. Der Aufwand wurde in 2020 als BA gebucht.

    Zum SV 1, Kfz
    Bruttolistenpreis angegen. Kein.elektro…., überwiegend betrieblich genutzt.
    Laufleistung 40.0000km im Jahr. Davon 10.000 km für die freiberufliche Tätigkeit eines Gesellschafters außerhalb der OHG.
    Angegeben waren Kosten und Afa. Es war auch ein Teil der Kosten angegeben,
    die ohne VSt-abzug waren.

  34. Sorry, wenn ich es mal direkt sagen muss, aber hier treiben sich leider eine Menge Trolle in der Gegend rum.

    Zum einen ist es eine Unverschämtheit was von Standardfällen zu erzählen. Eine Prüfung ist nie Standard!! Warum? Ganz einfach:
    Du musst innerhalb von Sekunden einen Fall erfassen, analysieren und dich entscheiden. Im Kopf ist das so eine Sache. Du erkennst am erstem Tag die Organschaft, hast am zweiten Tag mit der Umwandlung zu kämpfen usw. Ein Dozent brachte mal einen vollen Wassereimer in die Vorlesung:! Das ist der Stoff den man lernt. Und dann tauchte er ein Schnappsglas ein und hielt es hoch:“Das ist die Prüfung!“ Ein gutes Beispiel wie schwer diese Prüfung ist. Du weißt nicht, was auf dich da zu kommt. Und dann erzählen einige was von Standards. Entweder hatten die soviel Glück bei der Prüfung oder sie standen noch nie im Examen.

    Jeder der dort sitzt, kann den Stoff! Niemand setzt sich aus Lust und Laune da rein! Viele beherrschen es, da sie seit Jahren in dem Beruf arbeiten. Sie haben oft das bereits gemacht (in der Kanzlei)… Und? Viele Aufgaben kann man sogar fast aus dem FF runterbeten… nur man muss das auch mit Paragraphenketten begründen. Oder Sachen hinschreiben, die man in der Praxis schon in Sekunden im Kopf geprüft hat (Beispiel Tag 2 ESt: Ortsübliche Vergleichsmiete! Sofort erkannt.. Aber dann alles hinschreiben… und nie wissen was wie bepunktet wird..

    Nein, solche Kommentare sind ein Schlag für alle ins Gesicht, die in der Prüfung gesessen haben. Jeder hat den Mut gehabt sich dem Examen auszusetzen.

    Ja, ich war in der Prüfung! Habe aber aus taktischen Gründen am letzten Tag nicht abgegeben. Und ich wäre am Dienstag nicht zum Examen erschienen, wenn ich nicht überzeugt wäre das ich es schaffe.

    Niemand ist ein Versager! Nicht der, der durchgefallen ist, nicht der, der zurückgezogen hat! Jeder hat ein Fachwissen erhalten was sehr umfangreich ist. Und es heißt nicht umsonst, dass die Tagesform und das Glück sehr wichtig sind.

    Also hört endlich mal auf mit dem Gerede von Standardfällen.

    Edit, da es ja leider keine Korrekturmöglichkeit gibt und ich während der Urlaubsfahrt geschrieben habe…

  35. Ich kann diese ganze Diskussion gar nicht verstehen. Ich habe die Prüfung selber 2x geschrieben und davor jedes mal gebetet, dass es ein „einfacheres Jahr“ wird. Mir war es so egal was die Leute im Blog darüber gesagt oder gedacht haben. Am Ende interessiert es niemanden ob man 2015/2016 (Stichwort Lohnsteuer) oder halt in einem vergleichsweise einfacheren Jahr bestanden hat.

    Also, lasst euch von sowas nicht triggern. Seid doch froh über die Aufgaben dieses Jahr. Am Ende liegt nämlich schon ein großer Unterschied zwischen einer Bestehensquote von 40% und 60%.

  36. Beim lesen der Kommentare hier unmittelbar nach der Prüfung kommen mir die Erinnerungen an meine eigene Prüfung 2017/2018 wieder ins Gedächtnis. Das ist echt ein unheimliches Gefühl, sich daran wieder zu erinnern. Da kommt mir fast Gänsehaut. Nur zu gut kann ich nachvollziehen wie ihr euch alle fühlt bzw. gefühlt habt in den letzten Tagen, Wochen und Monaten.
    Für außenstehende überhaupt nicht nachvollziehbar wie unglaublich belastend diese Zeit der Prüfung ist. Mir hat es in der gesamten Prüfungsvorbereitung unheimlich geholfen, dass ich versucht habe nur auf mich zu schauen. Was haben die Leute im Kurs alle geredet… von wegen: „ich habe schon 50 Klausuren geschrieben…und ich schreibe noch 40 von dem anderen Anbieter…“. Da habe gelernt, dass es nichts bringt auf andere zu hören oder sich zu vergleichen. Diesen Vergleich hätte ich verloren (denn wie schafft man es bitte so viele Klausuren und Realbedingungen zu schreiben???)….

    Wie dem auch sei:

    Seid stolz auf euch. Seid stolz, dass ihr das letzte Jahr über durchgehend gelernt habt. Seid stolz, dass ihr angetreten seid und durchgehalten habt. Seid stolz, dass ihr es geschafft habt in dieser Zeit auf die schönen Dinge des Lebens zu verzichten.

    Und wenn es am Ende des Tages nicht geklappt hat: das Leben geht weiter. Es gibt wichtigere Dinge!

  37. Ihr könnt alle stolz auf Euch sein! Schade das es Kollegen oder Nicht-Kollegen gibt, die mit Ihren Aussagen „die drei Klausuren waren ein Geschenk“ eine absolut schwierige Leistungsphase klein reden (wollen). Die Belastung lag insbesondere in der Vorbereitung, eine Zeit voller Entbehrungen… aber nun gut. Für die mündliche… übt jetzt schon Kurzvorträge oder macht Euch mit den Themen vertraut. Einfach nen Buch dazu kaufen und die Vorträge / Zusammenfassungen lesen.

  38. Wie habt ihr denn die folgenden Punkte behandelt. Da war ich mir jeweils nicht ganz sicher..

    SV 1: Rampe mit Fließband: Rampe ist gem. Erlass Gebäudeteil, Fließband ist Betriebsvorrichtung. Ich hab daraus dann eine BV gemacht.
    SV2: Die Wertaufholung der Nutzungsrechte war die vor oder nach dem 30.6? Ich kann mich nur noch dran erinnern, dass da stand, dass er im November den Nobelpreis bekommen hat, weshalb ich mich für nach der Verschmelzung entschieden habe. Habe aber von Kollegen auch schon gehört, dass da stand, dass der Verkehrswert zum 30.6. TEUR 200 war.
    SV3: Die aufgelaufen Zinsen ganz am Ende. Ich hab dafür eine Rückstellung gebildet, da ja die Zinsen noch nicht geschuldet wurden. Zudem bräuchte man, wenn an eine Verbindlichkeit gemacht hätte, doch den Kurs bis zur Bilanzaufstellung um die Werthaltigkeit zu prüfen, der war nicht gegeben.

  39. Wie war denn nun der GruBo aus SV 1 zu aktivieren?

    Aus meiner Erinnerung hatten wir da: Übernahme Verbindlichkeit iHv 150.000 EUR + Eingehen einer Leibrentenverpflichtung mit Kapitalwert von rund 180.000 EUR (oder so) zum Übernahmezeitpunkt. Dann Zahlung mehrerer Monate Tilgung a 2.000 EUR (ich meine da stand unverzinslich) und Ende November dann die Ablösung gegen Einmalzahlung unterhalb des Kapitalwertes. Später noch Kanalanschlusskosten 50.000 EUR und Ablösezahlung an Pächter von 5.000 EUR. Alles danach war m.E. AK/HK Gebäude.

    Wie wäre denn die Leibrente richtigerweise zu behandeln gewesen?

    In der Klausur hab ich zunächst AK iH des Barwertes zum Verpflichtungszeitpunkt gemacht, die Tilgungen dann neutral (sinngem. Verb. an Bank) und zum Zeitpunkt der Ablösung zunächst sinngemäß „Verb. + SBE an Bank“, da ja unterhalb des Kapitalwertes abgelöst wurde.

    Dann hab ich mich gefragt, ob in dieser Ablösung unterhalb des Kapitalwertes, der ja ursprünglich AK darstellte, eine Anschaffungspreisminderung iSd. § 255 I 3 HGB zu sehen ist und mich erinnert, dass doch auch beim § 17 EStG spätere Veränderungen des Kaufpreises iSv. § 175 I 1 Nr. 2 AO auf den Veranlagungszeitraum der Veräußerung zurückwirken. ALSO habe ich beschlossen, die AK des GruBo entsprechend zu mindern und anstelle „SBE“ dann „unbeb. Grdst.“ im Soll gebucht. Heute denke ich: Könnte auch gut falsch sein.

    Mittlerweile frage ich mich, da ja die Barwerte jeweils zum Monatsende angegeben waren, ob es außerdem geboten gewesen wäre, anhand eines Barwertvergleiches die angeblich unverzinslichen Zahlungen in einen Zins- und Tilgungsteil aufzuteilen und sodann den Zinsteil noch in den Aufwand zu buchen?

    Gerne darf hier auch TaxMaster5000, dem die Trauben ja nicht hoch genug hingen, seine Musterlösung präsentieren! Würde mich interessieren.

  40. SV2: Der Verkehrswert wurde m. E. erst im Zusammenhang mit dem Nobelpreis entsprechend angepasst.

  41. @ Horst Mannteufel.

    Sv1: ich habe aus der vorzeitigen Abzahlung der Rentenverbindlichkeit keine Anschaffungskostenminderung draus gemacht. Ich hab zu mindest in nem Lehrbuch gelesen, dass beim Tod des Renteninhabers nur die Verbindlichkeit ausgebucht wird. Anschaffungskosten werden dadurch nicht berührt.
    Keine Ahnung, ob man das vergleichen kann.
    In der Klausur hab ich jedenfalls viel zu lange darüber nachgedacht, ob die vorzeitige Rentenablösung auch ne AK Minderung ist.

    Ansonsten hab ich noch vor der Ablösung Rente die Barwertdifferenzen gezogen und die Zinsen daraus aufwandswirksam verbucht…

  42. Hi Horst,
    Bei Übergang von Nutzen und Lasten am 1.7. stand der Bartwert bei 180k und bei Ablösung bei 175k.
    Da von Juli bis Nov. 10k also 2k x 5 gezahlt wurden ist die Differenz aus den gesamten Zahlungen und der Minderung des Barwerts der Zinsanteil.
    10k – (180k – 175k) = 5k
    Da er noch 150k zu zahlen hatte, lag sbe i.h.v. 25k vor.
    Ob dann noch eine Kaufpreisänderung zu buchen war kann ich leider auch nicht beantworten, diese habe ich zumindest nicht gebucht.

  43. @ Horst Mannteufel

    Ich habe die AK mit dem Barwert zum Stichtag Kaufvertrag aktiviert. (01.06.?)

    Zahlungen sind dann ab dem 01.07. geflossen, war aber irrelevant.
    Zum 30.11. habe ich die Zahlungen in Zins und Tilgung aufgeteilt und den Rest erfolgsneutral ausgebucht.

    Anschaffungskostenminderungen hatte ich nicht auf dem Schirm. Könnte ein versteckter Punkt gewesen sein.

  44. @Philip

    SV1 habe daraus auch eine BVO gemacht
    SV2 habe die wertaufholung vor der Verschmelzung gemacht aber auch schon gehört dass andere diese erst nach der Verschmelzung gemacht haben, KA was nun richtig ist

    SV3 der Kurswert war bei den Zinsen doch derselbe wie der aus der Verbindlichkeit oder? Und dieser war angegeben?!

    Kurze Frage: habt ihr im SV3 bei der Theke sowie das Karusell die degressive AfA berücksichtigt?

  45. Exakt so hab ich das auch gemacht, @capo.

    Folgende Ergänzungen noch zu SV1:
    Bei dem PKW war noch bzgl. der Entnahme für freiberufliche Zwecke eine zusätzliche Entnahme i.H.v. 0,0001% pro km zu buchen, steht in Tz. 17 des Erlasses. Waren dann glaub ich 7.000.
    Umsatzsteuer musste man noch auf 16% und 19% achten.

  46. @ Philip

    Wegen SV1:

    In welchem Erlass steht das mit der 0,0001 % Regel?

    Es waren ja auch die Gesamtkilometer (40000 km) sowie die Kilometer (10.000) für den Zweitbetrieb sowie die GesamtKosten gegeben:

    Man hätte auch 10.000km/40.000km x Kosten + Ust darauf rechnen können für den Zweitbetrieb.

    Mal ne andere Sache: die Privatnutzung für das PKW (1 %) im eigenen Betrieb + die Entnahme für den anderen Betrieb:

    Waren die Entnahmen dann insgesamt nicht höher als die aufgelaufenen Gesamtkosten im Betrieb?
    Hätte dann die Kostendeckelung gegriffen?

  47. @Engel: Ich meine degressive AfA war bei sämtlichen Sachverhalten nicht gewünscht. Hab deshalb je linear abgeschrieben.

    Der Kurs war für den Zeitpunkt der Anschaffung, im Zeitraum bis 31.12 und zum 31.12 gegeben. Aber eben mMn nicht für bis zur Bilanzaufstellung, weshalb ich auf die Idee der Rückstellung gekommen bin.

    @Paul: Ich hatte da ein Griffregister drin. Gibt denk ich nur einen Erlass zur KfZ-Nutzung bei Beck, oder? Ich hab die Kosten wie du beschrieben hast testweise berechnet, die waren ja relativ hoch. Mit der Berechnung kamen da 8.000 raus. Weshalb die Regelung im Erlass mit 7.000 eh günstiger war.
    Und dadurch dass die Kosten sehr hoch waren, kam die Kostendeckelung mMn nicht zur Anwendung.

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