63 Gedanken zu „Tag 3

  1. Die Textziffer des Erlasses habe ich zwar erwähnt aber dann verneint wegen der Vereinfachungsregelung die dort auch noch erwähnt gewesen ist..

    Die Kostendeckelung habe ich auch geprüft und bin zu demselben Ergebnis gekommen wie du Paul.

  2. @Marion

    Ja, vom NWB „der optimale Kurzvortrag“ ist sehr stichwortartig tabellarisch aufgebaut und ein wenig umfangreicher die Reihe vom HDS Verlag. Was mir sehr geholfen hatte waren auch die 100 Fragen der jeweiligen Themengebiete vom NWB Steuer und Studium… gerne auch die vom Vorjahr mal holen.

    Im Prinzip sind diese Bücher kurze prägnante Zusammenfassungen einzelner Themen… man lernt worauf es ankommt und manchmal oder auch öfters hatte ich auch nen Aha-Effekt.

    Grüße

  3. @ philip.
    Ich hab auch die zusätzliche Versteuerung aus dem KfZ Erlass für die Freiberuflertätugkeit angesetzt. Leider die USt vergessen.

  4. @ Philip und J.K.

    Die 0,0001 % Regelung kannte ich bis dato nicht, muss ich ehrlich zugeben.

    Ich hatte halt den Sachverhalt so interpretiert, dass er die Kosten im Verhältnis 10.000 KM (Fremdbetrieb) / Gesamtkilometer (40.000) in den Fremdbetrieb eingebucht hatte (aber so richtig deutlich stand es nicht im Sachverhalt; aus meiner Erinnerung heraus).

    Was ich mich jetzt frage: wenn der Inhaber tatsächlich die Kosten in dem Verhältnis 10.000 km/ 40.000 km auf den Zweitbetrieb aufgeteilt hat und er nimmt dann die 0,0001 % Regel für die Privatentnahme: dann wäre ja die Privatentnahme kleiner als die Kosten, die er im anderen Betrieb angesetzt hat… geht das denn?

    Anyway, die Aufgaben sahen auf den ersten Blick harmlos aus; der Teufel steckt aber bekanntlich bin Detail… musste ich bei dieser Prüfung wieder einmal feststellen…

    Viele Grüße

  5. @Paul Ich kannte die Regelung auch nicht. Zufällig dann gefunden.
    Ich meine da stand nur, dass er die Kosten bei seiner freiberuflichen Tätigkeit abgezogen hat. Nichts über die Höhe. Ich bin daher davon ausgegangen, dass er die Kosten in Höhe der 0,0001%-Regelung angesetzt hat.

    Eine Vereinfachung, nämlich die Kosten nicht als Entnahme zu behandeln, war mMn nicht möglich, da sie dafür bei der freiberuflichen Tätigkeit nicht hätten abgezogen werden dürfen. Das war aber der Fall.

  6. Bezgl. des PKW ist meine Erinnerung so:

    Er ist mit seinem Benz insgesamt 48.000 km im Jahr 2020 gefahren. Darunter sind auch Privatfahrten und exakt 10.000 km entfallen auf die unentgeltliche Nutzung im freiberuflichen Unternehmen. Insgesamt waren es 30.000 EUR lfd. Kfz. Kosten, davon 80% vorsteuerbehaftet. Die Kiste wurde im Jahr 2019 für ca. 57.000 inkl. USt angeschafft und wird mit 9.000 p.a. abgeschrieben. Die Kosten sind als Aufwand im Einzelunternehmen erfasst.

    Ich hab 1% Nutzungsentnahme gebucht und das auch als BMG für die USt genommen, außerdem die Kosten für die unentgeltliche Fremdbetriebliche Nutzung im Verhältnis 10/48 gekürzt.

  7. Allerdings steht im Erlass, wenn keine anderen Anhaltspunkte vorliegen. Somit wäre die Aufteilung von 10.000/40.000 km vorzuziehen.

  8. Um eine Aufteilung nach den Kilometern machen zu können, muss doch ein Fahrtenbuch vorliegen. Es lag keins vor, daher greift die Aufteilung 10/40 nicht! Genau so wie die Fahrtenbuchmethode nicht angewendet werden kann

  9. Lieber Blog, weiß noch jemand, in welcher Höhe die ND der Theke angegeben war? Danke und viel Erfolg weiterhin!

  10. Ok. Ich hatte in Erinnerung, dass keine Angabe zur ND vorhanden war. Kann aber eigentlich nicht sein. Degressive AfA war jedenfalls ausgeschlossen. Unselbständiges Gebäudeteil angeprüft. Könnte Gaststättenbaut gewesen sein. Sonstige Ideen?

    MfG

  11. Ich habe selbst. Gebäudeteil-> Ladeneinbauten weil Gaststätteneinbauten auch geprüft und bejaht.

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