Es ist vollbracht! Der dritte und letzte Tag ist vorüber, der schriftliche Teil (hoffentlich) geschafft. Wie ist es auch ergangen? Wer sich austauschen möchte, kann dies hier tun.
Es ist vollbracht! Der dritte und letzte Tag ist vorüber, der schriftliche Teil (hoffentlich) geschafft. Wie ist es auch ergangen? Wer sich austauschen möchte, kann dies hier tun.
Ich wünsche euch wohlwollende Korrektoren und einen Schub Motivation um schon in der Zwischenphase für die Mündliche zu lernen.
20 Einbringung
Einmal Teilwertansatz
Einmal zwischenwertansatz,
BAS
Und vorbei und tatsächlich abgegeben! Wieder eine recht faire Klausur. Sogar nahezu eine super einfache Bilanzklausur. Wo bleibt hier noch das Niveau?
Aufgabe 3 war Champions league. Rest echt super. Macht Mut 🙂
Was war das denn??? 32 Punkte Einbringung Einbringung MU-Anteile in eine KapG????!
Crazy was die sich da immer so ausdenken. Bin ja jetzt seit 10J durch, aber immer wieder spannend was an den 3 Tagen für Themen drangekommen sind. Ich les jedes Jahr mit und bin schon auf die Berichte von Tag 3 gespannt. Die Eindrücke der Prüfung, sei es schriftlich oder mündlich, werdet Ihr euren Lebtag nicht vergessen. Viel Erfolg allen. Und: fang nicht erst mit den schriftlichen Ergebnissen an für die Mündliche zu lernen. Bei mir lagen zwischen Ergebnis und mündl. Prfg. nur 3 Wochen.
An StB2014/2015 Hast du vielleicht ein paar Tipps, wie man sich am besten auf die Mündliche vorbereitet? Ich hab da überhaupt keinen Plan
@SLana: Das ging uns am Anfang auch so. Kaum einer hat nach dem Pauken für die Schriftliche einen sinnvollen Plan für die Mündliche. Bei uns (SH/HH) gab es bei den Anbietern entsprechende Kurse für die mündliche Prüfung. Vorträge üben ist natürlich ein Thema. Schnapp Dir da auch deinen Chef oder StB Kollegen. Die werden helfen, d sie selbst in der Situation waren. Ansonsten gibt es ja spezielle Themenbereiche. Auch Prüfungssituationen durchzuspielen sind hilfreich. Im Ergebnis war ich in den Vorbereitungsrunden vor 30-50 Kollegen aufgeregter als bei der realen Prüfung (mit 4,5 Vornote). 🙂
Ich habe für die mündliche Prüfung den Fernlehrgang von Knoll absolviert (ich glaube, das waren 26 Lehrbriefe). Das war wirklich eine sehr gute Zusammenfassung des Stoffs für die mündliche Prüfung. Der Kurs ist leider relativ teuer, aber vielleicht findest du ja Lehrbriefe vom letzten Jahr auf eBay Kleinanzeigen.
Kann jemand zusammenfassen, was heute in der Klausur dran kam? Vielen Dank 🙂
An alle die sich die Frage stellen wie man für die mündliche lernen soll…
Ich hab mit 4,5 fast ausschließlich mit Protokollen gelernt. Das hat mE den meisten Sinn gemacht. Alle aufgeworfenen Fragen die man nicht direkt beantworten kann in Ruhe nacharbeiten und nachlesen. Zwischendrin ein paar Vorträge.
Im Erstversuch bin ich in der mündlichen mit 4,16 rausgeflogen. Das war fast schon traumatisch für mich. Ich bin sicher, hätte ich hier auch schon mit Protokollen gelernt wäre es anders ausgegangen.
Wie schätzt ihr euch insgesamt ein? Mein Gefühl sagt die 40 Punkte könnte in jedem Fach drin sein in ESt und/oder BilSt ggf. auch 50.
Wenn es nur nicht so lange dauern würde, bis die Ergebnisse kommen…
Ich versuche mal eine kurze Zusammenfassung zu geben:
SV1: EU mit diversen „normaleren“ Bilanzthemen: PKW, RfE, Drohverlust-RSt, Vorratsbewertung und noch irgendwas was mir gerade nicht einfällt. 41P, soweit okay
SV2: GmbH mit 27P, eher ertragssteuerlastig, meines Erachtens ve, vga, GewSt 8/9, Pensions-RSt, aber auch okay
SV3: OHG Einzelrechtsnachfolge auf GmbH, ein GesTer hält wesentliche Betriebsgrundlage aus dem SBV zurück, begründet BAS gleichzeitig, 20 UmwStG mit diversen ErgBil. Für 32 Punkte in der Zeit nicht machbar. Alle möglichen ertragssteuerlichen Auswirkungen beziffern. Schädliche Gegenleistung. Ich wusste leider nicht wie ich die Bilanz aufstellen sollte. War es für beide Gesellschafter ein 20er? Die Aufgabe war meines Erachtens ziemlich drüber (für die angebene Zeit). Denke aber in SV1 und 2 konnte man gut punkten.
Hallo zusammen,
Ich hätte nochmal eine Frage zur mündlichen: Kann man denn mit alten Lehrbriefen aus dem Vorjahr (in meinem Fall der Kurs von Knoll) vorbereiten oder sollte man einen aktuellen Kurs belegen. Soweit ich es in Erinnerung habe, wurden da auch ein paar aktuelle Themen aufgegriffen.
@Birgit: buche einfach die Prüfungsvorbereitung von Nöthen/Schröders. Die machen alles, was du brauchst! Die Lehrbriefe von Knoll kannst du mE auch aus dem Vorjahr ergänzend nehmen.
Hallo Birgit,
ich habe letztes Jahr bestanden und mit den Knoll Lehrbriefen vom Vorjahr gelernt. Ich stand vor dem gleichen Problem, aber habe mich gegen den Kauf der neuen Lehrbriefe entschieden. Neuerungen muss man auf dem Schirm haben und die veralteten Teile aussortieren. Ich konnte jedoch mind. 90 % der Lehrbriefe verwenden.
Am besten dazu noch alte und neue Protokolle anschauen und diese Themen auch bearbeiten. Des Weiteren noch DstR abonnieren.
Aber jetzt erstmal ausruhen und Kraft tanken. Es reicht, wenn Ihr erst Anfang Dezember langsam mit dem Lernen für das Mündliche begonnen wird.
Wünsche euch alles Gute.
Euer Giuliano
@Birgit Danke für die Zusammenfassung! MMn war es für den Gesellschafter mit dem Grundstück kein 20er, da er die wesentliche Betriebsgrundlage zurückhält, somit MU-Veräußerung und Aufdeckung stR.
Beim anderen Gesellschafter hatte ich eine übersteigende Passiva+Gegenleistung und somit 93% Aufdeckung der stR (Zwischenwert). Ich glaube aber man hätte auch in der ErgBil die stillen Reserven berechnen müssen für Firmenwert und Werkstattgebäude. Hab ich aber zeitlich nicht geschafft und einfach auf gut Glück was hingerotzt. Ich hoffe der Korrektor bekommt diese Klausur nach dem zweiten Glas Rotwein in die Finger und hatte bis dahin einen guten Tag.
Hallo 🙂
Ich habe letztes Jahr die Prüfung bestanden und für alle, die über die Vorbereitung zur Mündlichen nachdenken: ich würde euch wärmstens empfehlen, erst einmal mindestens 1 Monat lang gar nichts zu machen! Euer Kopf und auch euer Körper brauchen unbedingt eine Pause. Ich habe letztes Jahr erst mit den Prüfungsrergebnissen angefangen zu lernen, was auch okay war weil ich noch 2 Monate Zeit hatte bis zu meinem mündlichen Termin. Nichtsdestotrotz lernte mein Gehirn dann „von selbst“ weil es völlig erholt war. Und wenn ihr dann soweit seid: fangt damit an, die Protokolle durchzugehen, bevor ihr irgendetwas anderes macht. Dort seht ihr, was für Schwerpunkte Jahr für Jahr abgefragt werden.
Viel Erfolg euch allen und ich weiß es ist nicht einfach – aber denkt nicht mehr an diese (für mich zumindest) traumatische Zeit & an die Prüfungen. Versucht langsam wieder in euren Alltag zurückzukehren und die Welt außerhalb des Steuerrechts zu genießen 🙂
Ich kann StB2023 nur zustimmen. Ich habe auch erst gelernt als ich die Ergebnisse bekam. Schnauft erstmal durch. Erholt euch.
Ich hatte dir Ergebnisse vor Weihnachten bekommen und noch 3 Wochen bis zur mündlichen. Natürlich musste ich erstmal schlucken als ich so nen frühen Termin bekam.
Dennoch habe ich es mehr als gerockt. Am besten ihr findet (hier) einen Mitstreiter der mit auch zur mündlichen lernen muss. Zuzweit ist die motivation zu lernen höher.
Wie habe ich mich vorbereitet:
Ich habe aus den Vorjahres-Protokollen gelernt (grad die Bwl, bwl, inso und Hgb fragen haben sich wiederholt)
viele10-Min Vorträge geübt (hier sollte der Schwerpunkt der Vorbereitung liegen)
meine Aufschriebe zur schriftlichen Prüfung durchgelesen
eine mündliche Simulation habe ich gemacht
aktuelle BMF schreiben/ Politikgeschehen verfolgt
Viel Erfolg allen, ich hoffe ihr packt es.
@Steuerbiene: Hast du die Kontaktdaten (e-mail, website o.ä.) für die Buchung der Prüfungsvorbereitung von Nöthen/Schröders? Wäre prima 🙂
Zu Teil III:
Wie kommt man darauf, dass der Gesellschafter M eine sonstige Gegenleistung erhalten hat? Er hat doch ein Darlehen an die GmbH gegeben. Damit hat er und der andere Gesellschafter mE eine Einlage in das steuerliche Einlagekonto geleistet. Die Zinsen sind nicht schädlich und damit hat er die Voraussetzungen der BW Fortführung erfüllt.
Die ErgBil von M war zunächst zu korrigieren. Sie hatte mE einen Bilanzierungsfehler, da das Gebäude in der ErgBil nicht abgeschrieben wurde, obwohl dies beim Gesellschafter gemacht werden musste. Da hab ich daher zuerst eine Bilanzberichtigung gemacht und eine neue ErgBil zum 01.01.2023 aufgestellt.
Der andere Gesellschafter hat die 20 UmwStG Voraussetzungen nicht erfüllt, da schädliche Zurückbehaltung von funkt. Wesentlichen Betriebsgrundlagen des MU Anteils. G musste auch keine stillen Reserven aus der Sonderbilanz aufdecken, da 6 (5) zwingend BW Fortführung wegen BAS vorliegt zwischen ihm und GmbH ab 01.01.23 und die restlichen WG der GHB sind mit gW übergegangen. Da hab ich eine 6b RL gebildet und im EZU von G angesetzt. Es gab zwei verschiedene AfA Reihen, einmal für G und einmal für M. Und bei den zwei WG der ErgBil von M sogar noch eine eigene AfA Reihe mE, da auch da Fußstapfentheorie gilt…
Hello,
ich hatte 2022 schriftliche Prüfung, 2023 die mündliche Prüfung und habe in RLP geschrieben.
Hier bekommt ihr die Noten erst Anfang Januar und der erste Durchgang startet zwei Wochen später.
Ich hatte die Lehrbriefe von Knoll, mit welchen ich ab November angefangen hatte. Da ich einen langen Weg zur Arbeit habe, habe ich mir VWL, BWlL usw (alle nicht Steuerthemen) aufs Handy gebabbelt und mir während dem Autofahrten angehört. Zusätzlich alle Protokolle, die ich irgendwo her bekommen konnte, ausgewertet, vor allem die Themen für die Vorträge und meinen Chefs diese Themen aufgeschrieben. Sie haben sich dann wöchentlich drei rausgesucht und ich konnte eins wählen zum Vortragen.
Auch habe ich hier einige Leute gefunden, welche am selben Tag Prüfung hatten und mich mit denen ausgetauscht. Aber ich habe auch während der schriftlichen Prüfung wirklich nette Menschen kennengelernt mit denen ich ab einem bestimmten Zeitpunkt abends Protokolle durchgegangen bin, uns gegenseitig abgefragt , aktuelle Themen ausgetauscht, gegenseitig Vorträge gehalten haben usw.
Unsere Gruppe war gut durchmischt, eine gute Note, einer der auf der Kippe stand und zwei mit Noten dazwischen. Der „Kippe-Kandidat“ wurde auffällig viel gefragt und auch lange.
Wenn ihr im Vortrag abliefert, ist es so gut wie geschafft, wenn ihr nicht gerade einen black out in den Fragerunden habt.
Ich drücke alle die Daumen und wünsche viel Erfolg.
@Berliner ob sie das Geld sofort ausbezahlt bekommen oder erst nach x Jahren (also als Darlehen) ist doch egal. Es ist ganz klar eine sonstige Gegenleistung.
@stb25 die Gesellschafter haben kein Darlehen erhalten sondern der Gesellschaft ein Darlehen gegeben. Deshalb ganz klar keine schädliche Gegenleistung…
@WP2024 stelle es dir doch einmal so vor: Die GmbH möchte die MU Anteile der Geser erwerben und möchte dafür Fremdkapital verwenden. Ob sie das Fremdkapital wo anders besorgen und den Gesern dann Bar auszahlen oder ob die Geser eine Forderung erhalten macht keinen Unterschied. Deswegen ist es eine schädliche Gegebleistung.
@WP2024 richtig. Sie haben der GmbH jeweils ein Darlehen gewährt. Somit ist im Besitzunternehmen / Einzelunternehmen eine Darlehensforderung auszuweisen und bei der GmbH die Verbindlichkeit. Damit ist es eindeutig eine sonstige Gegenleistung wie auch bei etlichen Knoll Klausuren in ähnlicher Form ebenso in den Lösungen dargestellt. Dafür würde ich nahe zu schon meine Hand ins Feuer legen, sonst wäre die Aufgabe ja recht langweilig gewesen 😉
Aus einem Kommentar zu 20 UmwStG:
Als sonstige Gegenleistungen kann die Übernehmerin (zB):
ein (im eingebrachten BV nicht enthaltenes) Gesellschafterdarlehen (erstmals) ausweisen (s Tz 187, Bsp), hierzu gehört auch der Fall, dass bei der Umwandlung einer Pers-Ges oder der Einbringung eines MU-Anteils ein „Gesellschafterdarlehenskto“, das aufgr seiner gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltung stlich ein (variables) Unterkto des (Eigen-)Kap des MU ist (zur Abgrenzung s § 24 UmwStG Tz 61), bei der Übernehmerin als Gesellschafterdarlehen „fortgeführt“ wird,
Weiß jemand noch, was alles in Sachverhalt 1 rankam ?
@WP24 es gibt einen sehr ähnlichen Fall in einer Bannas Klausur, auch da bekommen die Gesellschafter eine Darlehensford. und da ist es eine schädliche Gegenleistung…
Man muss sich das so vorstellen, dass die Gesellschafter durch die Darlehensford. sobald diese fällig wird Geld bekommen, welches sie nie der Gesellschaft gegeben haben, daher ist es eine Gegenleistung und teilw. auch eine schädliche.
Macht Sinn. Hatte da dann leider den Denkfehler, dass sie ja jetzt kein Geld erhalten. Hatte den Fall sogar bei Knoll, fällt mir gerade ein 😂 naja ich hoffe auf wohlwollende Korrektoren mit wenigstens ein paar Folgefehlern.
@Berliner
Kann man im Rahmen einer Einbringung überhaupt eine 6b Rücklage bilden? Der ganze Betrieb (richtiger MU-Anteil) wird ja eingebracht und demnach bestand gar kein BV mehr, wo man eine Rücklage hätte bilden können, die man dann im 2. Schritt in ein anderes BV überführt.
Zumindest habe ich das in der Konstellation noch nie gesehen irgendwo und auch nirgendwo gelesen. Dies wäre ja quasi bei jeder Einbringung zu nicht Buchwerten anzuwenden (da im SV nie was zu steht und alle Anträge als gestellt gelten und 6b nicht explizit ausgeschlossen wird)
@Prüfung2024 nach meinem Verständnis (und ich meine das war auch bei Knoll irgendwann mal Bestandteil) kann eine 6b-Rücklage in einem solchen Fall gebildet werden. Im Endeffekt liegt ja ein Tausch vor – MU-Anteil bzw. die jeweiligen WG gegen Gesellschaftsrechte an der GmbH. Heißt die WG die dem Mitunternehmer gehören werden veräußert und die stillen Reserven aufgedeckt, damit auch unter anderem für GruBo und Gebäude. Ich habe im Examen die Möglichkeit der Bildung bejaht, allerdings dann keine gebildet, da keine Möglichkeit zur Übertragung bestand. Die Buchstaben sind mir entfallen aber nennen wir die beiden mal A und B. A hatte danach ja überhaupt keine gewerbliche Tätigkeit mehr, daher konnte eine eventuelle Rücklage nirgends übertragen werden. B hatte danach sein Einzelunternehmen / Besitzunternehmen. Das Grundstück ging aber aus seinem SBV in das EU nach § 6 Abs. 5 EStG über, also quasi Einlage zu Buchwerten. Da keine Anschaffung des GruBo / Gebäude im EU vorlag, konnte die Rücklage nach meinem Verständnis auch nicht übertragen werden. Daher für mich: Ja 6b wäre gegangen, allerdings keine Übertragungsmöglichkeit und damit nicht gebildet.
@Luca
Ja macht tatsächlich Sinn, wenn man so argumentiert.
Auch die Abgrenzung der grundsätzlichen Möglichkeit der Bildung aber mangels Anschaffungsvorgang (da steuerneutrale Überführung zu BW) keine Übertragungsmöglichkeit.
Danke für den Austausch 👍🏼
Wie habt ihr das bei Aufgabe 1 gemacht? Habt ihr tatsächlich 1% Methode und Fahrtenbuchmethode verglichen. Ich habe mich leider sofort auf das Fahrtenbuch gestürzt und gar nicht mehr a die 1% Methode gedacht. Wobei ich auch gar keine Zeit hatte, diese noch auszurechnen.
Habe bei der Fahrtenbuchmethode schon 3 Seiten geschrieben…
Hey Caro,
also ich hab auch nur fahrtenbuch gerechnet…für die Kürzung hat man ja auch den Neupreis gebraucht… und ich hab beim Heizöl LiFo mit Layer und ohne Layer gerechnet – hab ich jetzt auch noch nirgends gelesen, dass das ein anderer gemacht hat 🫣 dafür ging es mir zeitlich auch nicht aus.
Sind wir mal gespannt… ich find das so blöd, dass wir ja auch nirgends ne richtige Lösung bekommen…
Schönen Abend und liebe Grüße
Caro
Hallo zusammen,
eine 6b Rücklage dürfte mE nicht gebildet werden, da ein Zwischenwert ja Fußstapfentheorie unter aufgestockten Werten bedeutet, dh es gibt keine Anschaffung sondern quasi-BW-FF.
Ich habe in Erinnerung, dass Fahrtenbuch vorrangig ist, wenn es denn geführt wird, also nicht verglichen werden muss.
Liebe Caro,
danke dir, weißt du zufällig noch was der Anfangspreis bei der LiFo Methode war?
Es waren 25.000 l Heizöl meine ich zum 31.12.2022 und bewertet zu 12.500€ kann das sein?
Liebe Grüße
Hallo Caro,
25.000l zu 12.500 EUR sind korrekt, da ich mich noch erinnere aus dem Altbestand 4.000l zu 2.000 EUR zum Stichtag bewertet zu haben.
Liebe Grüße
Hallo zusammen, wie haben es andere mit dem PKW gemacht, ich habe die 1% Regel angewandt, kann mich aber nun nichtmehr zu 100% erinnern wie die Zahlen waren?
Hallo zusammen,
Warenbestand hab ich auch zu 2000€ bei 4000l mit Lifo.
Und Pkw hatte ich 1-%-Methode, weil HBil vorrangig hohes EK (1. Prio).
Grüße
Ich habe nur die Fahrtenbuchmethode angewandt. Weiß aber nicht mehr wieso ich die 1% Methode ausgeschlossen habe. In jedem Fall sollte meines Erachtens nach steuerlich die Fahrtenbuchmethode angewandt werden selbst bei abweichender Bewertung in der HB oder spricht hier etwas dagegen ?
Warum sollte denn zwingend die Fahrtenbuchmethode angewendet werden? Woraus schließt sich das? Bei einer betrieblichen Nutzung von mehr als 50% (war lt. SV gegeben) ist die Entnahme/Bewertung nach 1% bzw. 0,5% des BLP zulässig. Mir ist keine Fundstelle bekannt, wo der Ansatz ausgeschlossen ist, wenn ein Fahrtenbuch freiwillig geführt wird, insbesondere allein auf Grund der Tatsache, dass dieses regelmäßig von der FV nicht anerkannt wird – dann wird doch auch zur 1%-Methode gewechselt.
Es würde aus Sicht des Klausurerstellers doch auch gar keinen Sinn machen, eine Aufgabe zu formulieren, wo das (vermeintlich) richtige Ergebnis schon korrekt berechnet und verbucht wurde – mit Ausnahme der Sonderafa.
@Stb25 ich hatte auch die Fahrtenbuchmethode angewandt, da ich mich darauf gestürzt hatte, dass ein ordn. geführtes Fahrtenbuch geführt wurde und gar nicht in Erwägung gezogen haben, dass ganze mit der 1% Methode zu vergleichen. Die 1% Methode ist aber wohl deutlich günstiger für den Stpfl in diesem Fall, daher wird er wohl auch diese wählen, auch wenn er ein Fahrtenbuch führt.
Sehr schade, aber da man grds. beides ausrechnen musste hoffe ich zumindest die Hälfte der Punkte zu bekommen.
Ich hatte auch ausschließlich die Fahrtenbuchmethode mit der hältigen Abschreibung genommen und dann in Verbindung mit den übrigen Kosten dann davon die 30 %. Mir war aber so als wäre das günstiger gewesen… ich weiß nur noch, dass ich sowohl ertragssteuerlich als auch umsatzsteuerlich Korrekturbuchungen nach unten vorgenommen habe…aber letztendlich weiß nur der Korrektor was richtig war..
Eine Frage zu Teil1 Aufgabe 3:
Habt ihr die Forderung steuerlich abgezinst?
Ich habe mit Verweis auf die nicht dauerhafte Wertminderung steuerlich eine Teilwert-AfA abgelehnt (wird in der Fallsammlung von Herrn Melzer so gelöst).
Ich habe jedoch nun im Internet gelesen, dass der durch die Unverzinslichkeit niedrigere Teilwert im UV als dauernd gilt, weil die Unverzinslichkeit zum Stichtag bestand.
Ich hatte das quasi wie bei Verbindlichkeiten gelöst.. also den Barwert angesetzt und dann die Forderung gegen Zinsaufwand abgezinst😕 aber ob man das so macht, weiß ich nicht😬 das war auch nur geraten..
@ Audit4fure
was meinst du mit Protokollen gelernt. Was für Protokolle und wie kommt man da ran?
@Deniz:
Das sind Gedächtnisprotokolle der Teilnehmenden über die Inhalte und den Ablauf der mündlichen Prüfung. Gibt es über die Lehrgangsanbieter.