Weiter geht’s!

Heute vor drei Wochen haben wir unsere letzte Klausur geschrieben. Die dreiwöchige Pause hat gut getan, um die letzten Wochen zu verarbeiten und Kraft für die nächste Runde zu tanken.

Zurück im Büro habe ich in verschiedenen Situationen festgestellt, dass man in den letzten Wochen doch einen enormen Wissenssprung gemacht hat. Meine Herangehensweise an einige Aufgaben hat sich im Vergleich zu meiner Zeit vor der Freistellung auch etwas verändert. Man denkt noch mehr über Zusammenhänge oder Rechtsfolgen nach. In der ersten Woche nach der Schriftlichen habe ich sämtliche FA-Anfragen und Bescheide auf Herz und Nieren geprüft. Ich war noch zu 100 % im Prüfungsmodus. Ich wollte unbedingt einen nichtigen Verrwaltungsakt finden. Oder eine vergessene Rechtsbehelfsbelehrung. Wie ein Drogenspürhund. 🙂

Nun startet die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung. Gedanken über Bestehen oder Nichtbestehen mache ich mir nicht mehr. Ich kann nichts an der Situation ändern und muss mich bis Ende Januar gedulden. Die Statistiken der letzten 10 Jahre machen zumindest etwas Hoffnung. Nach mageren Jahren mit unterdurchschnittlichen Bestehensquoten (die letzten zwei Jahre), folgten ein oder zwei fette Jahre. Jetzt gilt es den Fokus auf die Mündliche zu legen und im Idealfall für die nächste Runde gut vorbereitet zu sein. Ich will diese Prüfung bestehen! Zur Motivation habe ich mich gestern erst einmal auf „Neuland“ gestürzt und meine BGB-Kenntnisse etwas aufgefrischt.

Hat jemand einen Tipp, wo man kostenlos Protokolle zur mündlichen Prüfung einsehen kann?