So liebe Leser,
es wird wieder konkreter. Die gemeinsame Prüfstelle in NRW hat in den letzte Tagen ein paar mal ihre Homepage aktualisiert. Am Anfang hieß es ja noch, dass die Planung bezüglich neuer Termine erst einmal ausgesetzt ist.
Dann wurde bekannt gegeben, dass zumindest wieder geplant wird und nun ist auf der Seite zu lesen, dass die mündlichen Prüfungen (unter Vorbehalt) ab der 22. KW wieder aufgenommen werden.
Es scheint so, als wenn die zunehmenden Lockerungen nun auch bei den Kammern angekommen sind und dass diese die Infos auch relativ schnell weiter geben.
Im Moment versuche ich mich mit den NWB SteuStud Prüfungssimulationen wieder in den Flow zubekommen und am Sonntag werden dann auch wieder fleißig Vorträge geübt.
Ich wünsche euch allen weiterhin viel Erfolg und Kraft.
Richard Isinger
Ich weiß nicht, wie oft am Tag ich die Seite der gemeinsamen Prüfungsstelle aktualisiere…. 😀 Habe mich gestern auch gefreut, dass es jetzt anscheinend doch relativ schnell geht. Wenn die ersten Prüfungen am 25.02. starten und wir die zweiwöchige Frist beachten, müssten ja eigentlich nächste Woche schon die Briefe verschickt werden.
Werde dann mal schauen, dass ich auch wieder anfange. Steuer und Studium ist eine gute Idee, denke die werde ich mir heute Abend mit auf die Couch nehmen 🙂
Von mir auch viel Erfolg und Kraft @Richard und alle anderen Mitstreiter. Vielleicht sieht man sich ja.
Liebe Grüße
Jasmin
Dann hoffen wir mal, dass es da nicht wieder zu Änderungen kommt!
Meint ihr denn, die werden die alte „Reihenfolge“ wieder einhalten? Dann könnte man für sich selber schon mal etwas planen, wann man dann dran ist…
LG
Mein Gedanke war auch erst, dass die alte Reihenfolge eingehalten wird. Aber vielleicht machen die das auch abhängig davon, welche Prüfungskommission wann Zeit hat.
In Berlin haben wir bereits die neuen Ladungen erhalten und tatsächlich sind die meisten dann Ende Mai durch, nur wenige haben noch in der ersten Juni Woche ihre Nachholtermine.
Bei mir ist bisher leider kein neuer Brief angekommen.
@Jasmin @StB-2019/2020: Bei der Reihenfolge wäre ich mir wirklich nicht sicher. Aber ich kann euch natürlich auch nicht sagen ob die alte Reihenfolge beibehalten wird :D. Mir wäre es natürlich auch lieber, da mein Termin am 17.03.2020 gewesen wäre und ich daher sehr früh dran und (hoffentlich) früh Steuerberater wäre. Also das Warten hat ein absehbares Ende!
Guten Morgen zusammen,
ich wollte jetzt auch mal wieder mit den Vorbereitungen beginnen. Und da stellt sich mir die Frage was müssen wir eigentlich können. Sonst war es ja so, dass wir alles aktuell bis zum Tag der Prüfung drauf haben mussten. Ist das nun auch so? Hat da vielleicht jemand eine Info von der Kammer zu? Ich meine es gab ja unzählige Änderungen in letzter Zeit und mit dem ganzen drum herum habe ich nicht viel mitbekommen was so neu beschlossen wurde. Ich meine auf der Arbeit ist man mit Fachliteratur überschüttet worden. Aber wer schafft es schon die bei der aktuellen Lage auch noch durchzuarbeiten. Vielleicht weiß ja einer genaueres.
Ich habe gehört, dass es auch in diesem Jahr keine Erleichterungen geben soll.
Trotz der Krise werden die Prüfungen, wie in den Jahren zuvor auch, durchgezogen.
Insbesondere die neue Gesetzeslage durch Corona sollte man natürlich drauf haben, samt dem aktuellen Stand bis zum Tage der Prüfung.
Was wichtig zu sein scheint, sind auch die wirtschaftlichen sowie steuerrechtlichen Hintergründe und Gefahren, die durch die Krise drohen und deren steuerliche Handhabung.
Und das sagt die Kammer? Oder ist das hören sagen von irgendwem?
Also ich denke auch, dass es nicht einfacher wird und das wir die Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel genauso wie unsere Vorgänger drauf haben müssen. Die ganze Corona-Thematik wird wahrscheinlich noch dazu kommen, da von einem künftigen Berufsträger wohl auch erwartet wird sich in dem Bereich auch etwas auszukenne.
Aber auch bei der Mündlichen gilt, dass wenn du bei der Frage oder dem Sachverhalt denkst: „Alter, was? Das ist doch nur reine Schikane!“ geht es 3 von 4 Leuten neben dir auch so.
Es sein denn deine Mitprüflinge sind alle mit 2,5 vorbenotet… Was ich aber nicht glaube :D.
Wir werden es schon alle richten.
@Svenja:
Es ist Hörensagen, natürlich, nur nicht von irgendwem!
Die Kammern werden nicht im Vorfeld die Themen schriftlich bekanntgeben; es wird nicht einfacher werden und man sollte Aktuelles draufhaben!
Es geht doch nicht darum das die Kammer irgendwelche Themen vorgibt sondern, ob man nur das aktuelle bis zu seinem eigentlichen Termin drauf haben muss oder jetzt noch alles bis zum Nachholtermin. Also das müsste die Kammer einem doch mitteilen oder?
Hatte Ende März bei der gemeinsamen Prüfungsstelle NRW nachgefragt, weil ich mir wegen den neuen Ergänzungslieferungen von Beck unsicher war, die für meinen ursprünglichen Termin ja nicht mehr relevant gewesen wären.
Antwort war, dass bei der mündlichen Prüfung der aktuelle Rechtsstand abgefragt wird und wir uns daher auf dem Laufenden halten müssen.
Ok. Dann weiß ich bescheid danke. Hatte es schon befürchtet. Naja, ab jetzt heißt es dann wohl sein bestes geben.
@Svenja:
War gar nicht blöd gemeint! Sorry…
Wichtig ist, meinen Auskünften nach, dass Ihr zum Prüfungstermin alles Aktuelle draufhabt. Nicht zum ursprünglichen Termin, sondern zum aktuellen.
Da zählen dann u. a. Corona und Steuern dazu.
Gebt Euch nicht dem Irrglauben hin, die Prüfung sei einfacher, es würde Euch entgegengekommen oder so.
Die Anforderungen sind und bleiben hoch.
Hallo,
ich habe mal eine fachliche Frage,da ich immer dieselben Fehelr in USt mache:
1. Wie unterscheidet man § 15a UStG, unentgeltliche Wertabgabe und § 17 UStG?
2.Wann verwendet man bei der Berechnung der USt und der BMG die Berechnungsweise 19/119 bzw. 7/107?
Danke vorab!
Endlich rappelt sich die Steuerberaterkammer zusammen und lässt wieder die mündlichen Prüfungen stattfinden.
Als die Prüfungen damals angebrochen wurden, war die Ansteckungsrate niedriger als jetzt. Die Prüfungen hätten damals alle locker stattfinden können.
Ich finde es jetzt sehr gut, dass die mündlichen Prüfungen stattfinden und empfehle jedem zu überlegen, ob er bei einem Nichtbestehen Klage einreichen möchte. Die Chancen stehen sehr gut, die Klage zu gewinnen, da die Steuerberaterkammer ohne weiteres damals die Prüfungen durchführen lassen konnten, ohne jemand die Gefahr der Ansteckung auszusetzen (Stichwort, Tische etwas zur Seite schieben). Einige haben jetzt durch die Verschiebung ihren Lernurlaub aufgebraucht und haben hierdurch zu Unrecht Nachteile.
1) a) UWA verdrängt nicht 15a, wenn Vss von UWA erfüllt, so kann auch nach 15a abs. 8 eine Vost-Berichtigung in Betracht kommen b) anders sieht es bei 17 und UWA aus, z.B. 17 abs 2 nr. 5 verweist auf 15 abs. 1a und dieser auf 4 abs. 5 EStG. Wenn 4 abs. 5 estg erfüllt, dann nach 15 abs. 1a kein Vost möglich. Wenn aber Vost gezogen, dann Berichtigung nach 17. Dann bleibt auch kein Raum mehr für UWA . Ansonsten immer prüfen, wenn Vost Abzug nach 15 ustg rechtlich möglich war und wird das WG entnommen, dann UWA. Wenn aber rückwirkend sich rausstellt, z.B bei Geschenken, weil Grenze überschritten, VostAbzug unzulässig, dann 17 prüfen. 2) 10 abs. 1 satz 2: Entgelt alles abzgl . USt, somit in der Regel USt immer rausrechnen ( Wert der Gegenleistung maßgebend). Bei i.g. Lieferungen und Erwerben sowie bei 13b ist das vereinbarte Entgelt ohne USt, somit USt nicht rausrechnen. Ansonsten kommt es immer auf SV an, was genau vereinbart und wie abgerechnet
super danke rotenburger.
@Steuerente
Worauf willst Du denn klagen? Auf bestehen oder darauf, dass du keinen Fehlversuch gewertet bekommst? Woraus würdest Du entsprechende Anspruchsgrundlage herleiten?
@ StB 2020
Wir sollten erstmal eine Rechtsgrundlage suchen, wonach die Kammer am Abend vorher per Telefon die Prüfung absagen durfte. Findest du eine?
Leute Leute Leute….
„Berufsträger“ – werden wir sicherlich einfacher als ohne Corona – auch wenn das die Kammern natürlich nicht auf die Homepage schreiben. Hat wirklich jemand geglaubt das wird da so veröffentlicht???? Leute, „Berufsträger“ (das Wort macht einige von euch größer – oder wieso wird dies so oft genannt? Ach ja, Organ der Steuerrechtspflege darf man da nicht vergessen, sorry.) ist weit unter RA, WP oder Arzt etc., also bitte nicht abheben – es ist und bleibt ein beratender Beruf.
Bleibt bitte auch nach der Prüfung „die alten“ nicht dass sich jemand mit Herr oder Frau Berufsträger ansprechen lässt – alles schon gehört und man will sich ja nicht fremdschämen. An aktuelles wird sicherlich bissl was zu KuG kommen, im wesentlichen sollte man aber das drauf haben was vorher auch „Kriegsentscheiden“ war. Macht euch alle nicht verrückt – ich möchte den/die sehen, die nun nicht mehr durch die Prüfung kommt…
Viel Erfolg – und NORMAL bleiben !!!
@Stephan Gierasimiuk:
Ich gebe Dir in einem oder auch zwei Punkten recht:
Man muss sich aufgrund der bestandenen Prüfung nicht größer machen, als man ist.
Als Steuerberater ist man nicht automatisch ein besserer Mensch und/ oder mehr wert, als ein anderer.
Und wie manche Kollegen den Steuerberater wie eine Monstranz vor sich her tragen, ist mehr als peinlich; und wenn dann noch Mitmenschen herablassend behandelt werden, könnte ich kotzen.
Man ist aber eben auch nicht weniger wert, als andere, von daher ist die Aussage „…weit unter RA, WP oder Arzt…“ mE vollkommener Quatsch!
Zur Prüfung:
Wer jetzt glaubt, dass alle Steuerberater werden, weil Corona zu Bonusbewertungen führt, der wird sich nach der Prüfung umsehen und vielleicht sein blaues Wunder erleben.
Aber meinetwegen glaubt daran; Ihr wollt die Prüfung bestehen, nicht ich!
„…weit unter RA“, ich musste herzlich lachen. Meine Frau (RA’in) übrigens auch…
@StB 2020: Auf Bestehen zu klagen halte ich für sehr schwierig. Eine Klage für die Wiederholung der mündlichen Prüfung halte ich jedoch für sehr erfolgsversprechend, da die Kammer ohne Rechtsgrundlage und ohne Not (die Tische etwas zu verschieben ist keine Not) die Prüfung verschoben hat, obwohl einige ihre Vorbereitungskurse und den Urlaub exakt darauf geplant haben. Zeitnahe Vorbereitungskurse und Lernurlaub kann jetzt bei einigen nicht nachgeholt werden. Für einige ist das enorm wichtig und führt zu einer geringeren Erfolgswahrscheinlichkeit.
Nunja, Mittlere Reife, kein Studium, und plötzlich Steuerberater – da sehe ich in der Tat schon gewisse Unterschiede und keine Augenhöhe. Ein RA kann ja auch stl. Angelegenheiten klären, ein StB bekommt hingegen Probleme sollte er sich in die Rechtsberatung verirren.
@Frank Schirmer
Können und dürfen ist ein Unterschied 😉
In Sachen Verdienstmöglichkeiten sowie in der Steuerrechtsmaterie steht insoweit der RA nicht auf Augenhöhe mit einem Steuerberater, denn Letzterer hat hier stets die Nase vorn. Das sogar mit nur einer mittleren Reife und auch ohne Studium.
@ all
Ich bin Anwalt und hoffentlich in 1 Monat auch Steuerberater. Ich finde diese Diskussion ehrlich gesagt etwas albern…
Ja, theoretisch betrachtet kann ein Anwalt auch steuerliche Angelegenheiten klären. Praktisch ist das jedoch nicht der Fall, ich spreche aus eigener Erfahrung.
Der Anwalt ist doch froh, wenn er seine eigene Steuererklärung hinbekommt!
@hansi
Interessant fände ich mal deine persönliche Meinung, wie die schriftliche Steuerberaterprüfung vom Schwierigkeitsgrad im Vergleich zum juristischen Staatsexamen ist. 🙂
@all
Abgesehen davon, dass es sehr abfällig formuliert war, glaube ich auch, dass ein Steuerberater und ein RA nicht auf Augenhöhe sind. Hier geht’s aber nicht um deren steuerliche Kompetenz im Vergleich, hier hat der Steuerberater immer die Oberhand, sondern um das Niveau der Ausbildungen etc.
Augenhöhe? Mehr wert, weniger?
Vergleichen wir da nicht Äpfel mit Birnen?
Bezüglich welcher Fragestellungen stehen wir denn auf Augenhöhe oder eben nicht?
Ich glaube, steuerrechtliche Fragestellungen sind beim StB besser aufgehoben. Der RA dürfte zwar, sollte aber wohl besser nicht steuerlich beraten.
Juristische Fragen außerhalb des Steuerrechts bearbeitet der Anwalt. Aber da kann keine Augenhöhe bestehen, da die Ausbildungen einfach unterschiedlich sind.
Wenn eine Brücke konstruiert wird, würde ich ebensowenig den Steuerberater wie den Rechtsanwalt fragen, da fühlte ich mir beim Statiker irgendwie besser aufgehoben. Mist, auch keine Augenhöhe 🙁 …
@Hansi
In Steuersachen liegt der Steuerberater vorne, in rechtlichen Sachen der Rechtsanwalt, bei einem Herzinfarkt der Arzt, das ist klar und war auch nicht die Frage wie ich denke.
@Danny
Dann ist deine Frau sicherlich nicht die hellste Kerze auf dem Kuchen wenn sie ihren RA mit einem StB in die Waagschale gleichsetzt. Abi und Staatsexamen das ist sicherlich etwas anderes als die Steuerberaterausbildung mit mittlerer Reife.
Aber weil wir ja hier alle den Steuerberater anstreben ist der Steuerberater natürlich für uns das größte und auch wenn wir nicht Systemrelevant sind weil wir nicht an der Kasse stehen können wir ruhig stolz sein. Auch wenn wir bei rechtlichen Fragen zu RA laufen und bei einem Herzinfarkt zum Arzt und ohne die nette Kassiererin bei Netto kein Klopapier hätten.
Wieso sollten die mündlichen Prüfungen leichter sein als sonst bzw. warum sollte es Erleichterungen geben? Gibt überhaupt keinen Grund! Die Prüfungen werden so stattfinden, wie sonst auch. Und das ist ja auch richtig so.
Jawoll!!!
„… nicht die hellste Kerze auf dem Kuchen …“
Ich hole mir Popcorn; das wird spannend 🙂
@Svenja:
Nur kurz zur Info: Steuerberater sind sehr wohl systemrelevant 🙂
https://www.steuerberaterkammer-westfalen-lippe.de/news/news-detailansicht/213-das-land-nrw-erklaert-steuerberater-zum-systemrelevanten-beruf/
Ansonsten wünsche ich mir, dass wir wieder zum ursprünglichen Thema zurückkehren könnten! Ich aktualisiere im übrigen auch gefühlt stündlich die Internetseite.
@ Sebastian
Geht mir genauso.
Hat schon jemand aus NRW Post bekommen.
@ Sebastian und @ Mona, leider habe auch ich noch keine Post bekommen. Ich gehe mal stark davon aus, dass die Prüfungsstelle sich Zeit lässt und die Briefe frühestens nächste Woche kommen.
Hoffen wir mal das beste.
@ Richard und @ Mona, ich habe bisher auch noch nichts bekommen. Leider habe ich bisher auch keine „Informationen oder Hinweise“ von Kollegen, die in den Prüfungskommissionen sitzen, bekommen. Einer meinte nur, dass es wohl Juni/Juli werden wird. Das war allerdings noch Anfang April. :/
Naja, abwarten und Tee trinken. Wie habt Ihr Euch eigentlich bis jetzt „fit“ gehalten?
Ich aktualisiere auch weiterhin stündlich die Internetseite und bewache den Briefkasten 😀 Verstehe nicht, wie die sich so Zeit lassen können, wenn es doch in der 22. KW weitergehen soll. Wird ja langsam knapp mit der Ladungsfrist. Wobei, vielleicht starten wir ja nicht direkt am 25.05. sondern Mitte der Woche…
Oh Mann, die Steuerberaterprüfung kostet echt ne Menge nerven.
Hallo ihr Lieben,
Auch ich schaue täglich mehrfach auf die Seite der Prüfungsstelle. Ich habe als es hieß, dass die Prüfungen voraussichtlich Ende Mai weiter gehen sofort „Freistellung“ beantragt da mir 2 Wochen nicht ausreichen um den ganzen Stoff wieder parat zu haben. Da meine Kinder aktuell nicht betreut sind habe ich mir ein Fenster von knapp 2-4h am Tag. Und da darf nichts unerwartetes dazwischen kommen. Ich habe keinen Urlaub mehr und muss meine Stunde nach der Prüfung nacharbeiten. Ich kann also nicht endlos „frei“ machen. Lernen und arbeiten geht aber so gern man es würde einfach nicht. Und ich frage mich nun, wann kommen die Briefe? Die Grundschüler gehen ab Montag wieder tageweise zur Schule. Dann werden wir doch wohl auch zur mündlichen dürfen… und an der Organisation der Kammer kann es ja im Moment nicht liegen weil ja angekündigt war wenn es die Corona Situation erlaubt starten die Prüfungen Ende Mai…. also wenn nicht im Moment die lockerste Zeit ist wann dann? Ich verstehe es nicht warum man auf der Seite kein Update geben kann. Ich finde langsam geht es echt an die Nerven ….
Liebe Grüße an alle, theoretisch könnten wir ja noch morgen und Samstag die Einladung bekommen das es zeitlich passt 🙂
Guten Morgen.
Neuer Tag, neues Bangen. 🙂
Die nervliche Belastung ist echt nicht schön, aber was hilft´s. Irgendwir müssen wir da durch. Leider habe ich es bisher nicht geschafft, nach dem Absage der mündlichen Prüfungen wieder in die Skripte zu schauen. Das trägt leider nicht gerade zu meiner Beruhigung bei. Aber die Arbeit und meine zehnmonatealte Tochter verlangen einem alles ab…
Positiv an der Sache ist nur, dass ich so spät dran gewesen wäre, dass ich noch keinen Urlaub verschwendet habe… Ein Tag vor der Freistellung. 😉
Wann und wo wäre Euer Termin gewesen? Vielleicht ist man ja in dergleichen Kommission? Mein Termin war (kein Scherz) der 1.4. in Düsseldorf.
@svenja “nicht die hellste Kerze”
Schön, wie schnell Sie die sachliche Ebene verlassen und auf die persönliche übergehen. Das lässt tief blicken.
Die gemeinsame Prüfstelle in NRW hat die Seite heute aktualisiert – die Ladungen gehen heute raus!
Kammer-Update:
„Durchführung der mündlichen Prüfungen (Stand: 08.05.2020):
Die Ladungen für die mündlichen Prüfungen werden heute versandt.“
Es geht endlich weiter 🙂
@Sebastian: Ich wäre am 17.03. dran gewesen … Bei mir war es also genau anders rum. Urlaub genommen und gelernt, nur um einen Tag vorher zu erfahren dass es vorerst nichts wird.
@ Richard: Wie kommt es dann, dass du noch auf freiem Fuss bist? 😉
Ich wäre, glaube ich, Amok gelaufen… Also, irgendetwas hätte den Tag nicht überlebt – vermutlich mein Monitor oder so 🙂
@ all: Dann bin ich mal gespannt, wann man dann an der Reihe ist. Hoffentlich kommt nicht wieder etwas dazwischen
Die Spannung steigt. Ich hoffe so sehr auf einen Brief.
Ps. Ich wollte nur noch mal sagen das ich mit dem Kerzenkommentar nichts zu tun habe offensichtlich kann man hier mehrfach den Namen verwenden.
Ich hätte am 31.03. In Düsseldorf gehabt