Warten, warten, warten …

… dabei bin ich so schlecht darin. Mein Geduldsfaden ist bald bis aufs äußerste gespannt. Jeden Tag denke ich an den Tag der Ergebnisse und sehne mich dem 25.01 entgegen, wo dann endlich in NRW die Liste im Internet veröffentlicht wird. Egal, wie es ausgeht, bin ich froh endlich Gewissheit zu haben. Das Warten treibt mich wirklich in den Wahnsinn zur Zeit. Zum Glück lenkt die Arbeit tagsüber gut ab. Abends zwinge ich mich immer an den Schreibtisch und bereite Vorträge vor oder arbeite die Themen aus dem Vorbereitungskurs nach.

An alle, die bereits ein positives Ergebnis erhalten haben: HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH! Nun kämpft bis zum Schluss. An alle, die es leider nicht geschafft haben: ich hoffe, ihr konntet die Enttäuschung verarbeiten und könnt euch für den nächsten Versuch bald motivieren.

Wir haben im Kurs eine Liste möglicher Themen für den Kurzvortrag erhalten. Manche sind aus meiner Sicht ok, mit manchen kann ich jedoch nicht viel anfangen. Blöd finde ich in NRW, dass man die Richtlinien und Erlasse zur Vorbereitung des Kurzvortrags nicht verwenden darf. Es gibt einige Themen, die damit sehr gut zu lösen wären. Naja, ein guter Kurzvortrag ist der erste Eindruck in der Prüfung. Allerdings gehört für das passende Thema wohl auch – wie immer in dieser Prüfung – etwas Glück dazu.

Wie läuft die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung bei euch?

Was ist aus eurer Sicht der beste Ansatz zur Vorbereitung?

Wie geht ihr mit den Themen (BWL, VWL, Berufsrecht, Europarecht, Insolvenzrecht …) um, die für die schriftliche Prüfung gar nicht relevant waren? Nachdem ich einige Protokolle in NRW durchgeschaut habe, hängt es wohl sehr von der Prüfungskommission ab, ob diese überhaupt geprüft werden. Wenn sie natürlich geprüft werden, ist es aus meiner Sicht heikel, wenn man diese auf Lücke gesetzt hat.

Frohes Bergfest miteinander und allen, die noch auf die Ergebnisse warten, wünsche ich viel Geduld!!!

Uta

72 Gedanken zu „Warten, warten, warten …

  1. 😀 oh, ich dachte Kandidat für die mündliche 2017.

    Habe einen Freitag/Samstag Kurs besucht und habe zusätzlich im Fernkurs WLW Klausuren und Original Klausuren geschrieben.
    Die Kombi fand ich gut.
    Und was mir wahrscheinlich meinen Titel gesichert hat: Christian Bähr AO Dozent bei Dr Bannas München im Juli (kann man einzeln buchen) 6 Tage Unterricht.
    AO war davor 5 Punkte, danach 20 Punkte!!

    Dann befindest du dich schon in Vorbereitung?

  2. Hallööchen,
    hab am 27.01. meine mündliche. Eingereicht mit 4,13.
    Und einen Scheiss werde ich tun wenn ich bestehen sollte. Arbeite grad net in der Steuerkanzlei, die machen nur mist und verdienn nix. komm ganz gut mit meinem Gehalt von 4.500 brutto als Leitender Angestellter zu Recht. Der Kammer geb ich nix, mir gehts nur um den Titel. Woanders lebt es sich besser. Keinen Stress und mehr Kohle. Aber jedem das Seine. Den ganzen, ich zitiere „Affenzirkus“ vor und nach der Klausur tu ich mir nicht an.
    An alle die bereits bestanden haben: meinen herzlichen Glückwunsch, an die anderen: ihr schafft das noch, glaubt an euch!! Und dann macht was anderes, es lohn sich links und rechts über den Tellerrand zu sehen. Macht das worauf ihr Lust habt. Und denkt nicht, dass die steuerberatenden Berufe eine allzu große Zukunft haben werdet.
    Kanzlei 4.0 ist ein Witz! Die Konkurrenz ist jetzt schon zu groß (RA, BiBu, WP’s, LSt-Hilfevereine, StB aus dem EU-Ausland, PC-Software etc.) immer mehr Arbeiten werden vom PC übernommen. In ein paar Jahren wird das digitale Zeitalter angebrochen sein. Der Berater ist eben gerade NICHT ein sicherer Hafen.

  3. Und die Zwangsmitgliedschaft ist wie bei der IHK, der WPK und der GEZtappo einfach nicht demokratisch und überholt. Zumal wir als StB wirklich nicht „selbständig“ sind sondern nur nach der Pfeiffe von Hr. Schäuble tanzen.
    Versteht mich nicht falsch, aber der Berufstand sollte zu Recht auch einmal kritisch hinterfragt werden. Da läuft viel Willkür.
    Damit möchte ich mich aber nicht gänzlich dem Aluhutträger ein paar Posts oben drüber anschließen, also nur falls solche Vermutungen aufkommen.
    Ihr seid Mündig (zumindest laut Immanuel Kant) also macht was drauf.
    Und ganz nebenbei, ein wenig Revolution (gewaltfrei selbstverständlich) hat noch nie geschadet, denn „kein Gerede, nur die Tat, stoppt … „

  4. 4,13 … soll das eine Note sein?

    Wie setzt die sich denn zusammen?

    Hat da jemand seinen Nickname geändert? 😀

  5. Zuviel Alkohol ist aber auch keine Lösung..
    Wie macht man eigentlich so nen Smiley, der sich immer so die Hand auf die Stirn…??
    Vor dem Tag, an dem der PC für mich zur Arbeit geht und ein offenes Ohr für die Sorgen der Mandanten hat, hab ich jetzt nicht so Angst..

  6. Seit wann reicht man denn was ein, um in die mündliche zu dürfen? (Neues Prüfungsverfahren?! 😉

    @Stbin in München: Ja, mache seit letztem Sommer nen Samstagskurs in München. Und überlege, wie es nun weitergeht. Wo welcher (Klausuren-)Kurs etc.

  7. Also dieser Blog hier geht glaube ich aktuell in die falsche Richtung.
    An wem das liegt wissen wir ja… 😉
    Eine Maßnahme des NWB wäre wünschenswert. Sowas will keiner lesen und es nervt tierisch.
    Unsinnige, falsche, hetzerische und idiotische Äußerungen….

  8. Hallo liebe Campus-Blog-Leser,

    in diesem Blog herrscht das Recht auf freie Meinungsäußerung. Daher werden Kommentare (wenn sie nicht als spamverdächtig in der Warteschleife landen) ohne redaktionelle Freigabe sofort veröffentlicht.

    Trotzdem sollte man natürlich gewisse Regeln einhalten. „Maßnahmen“ gegen die angesprochene IP-Adresse wurden deshalb bereits eingeleitet. Die entsprechenden Kommentare werden aktuell aber noch nicht gelöscht, da die zahlreichen Reaktionen darauf sonst ohne Zusammenhang „in der Luft hängen“ würden. Diesen Schritt behalten wir uns aber „für den Notfall“ ausdrücklich vor.

    Ich hoffe, dass sich jetzt die Wogen wieder glätten und wünsche ein erholsames Wochenende.

    Viele Grüße vom NWB Verlag

  9. Mir tut ja schon mein Spruch mit dem Alkohol wieder leid, der sich auf den eher wirren Kommentar eines „Neuen“ oben bezog.

    Natürlich nerven solche rhetorischen Entgleisungen, aber wenn ihr bestanden habt, seid ihr ja vielleicht auch stark genug, um über derartige verzweifelten Wutausbrüche hinwegzuscrollen. Wenn ihr dann demnächst hoffentlich (und auch höchst wahrscheinlich) auch noch die Mündliche schafft, ist das doch eh alles nur noch Schall und Rauch.

    Dass diese Prüfung ganz ordentliches Frustrationspotential hat, werdet ihr wohl auch eingestehen, oder?

    Wäre ich, so wie der Problemfall da oben, wegen 0,16 Notenpunkten durchgefallen und könnte dann noch nicht mal ordentlich nachvollziehen, nach welchen Kriterien anderswo hochgepunktet wurde, wäre mir wohl ähnlich der Kragen geplatzt..

    Sollten sich mitlesende Korrektoren auf den Schlips getreten fühlen, so kann ich nur empfehlen, durch nachvollziehbare Korrekturen gegenzusteuern. Das kann, angesichts der Dokumentationspflichten für Steuerbürger als Vergleich, doch nicht zu viel verlangt sein. Anonymisierte Prüfung und Kommissionsbesetzung mit Absolventen wären dem Ansehen des Verfahrens wohl auch eher zuträglich.
    Eine anerkannt gerechte und über Zweifel erhabene Prüfung dient letztlich allen Beteiligten.

    In der DStR 1/17 war ein hübscher Artikel „Aufruf zu mehr Rechtstreue des Staates“. Der hat mir sehr gefallen. Ich hoffe, die Autorin muss nicht mit Sanktionen rechnen. Sie war in ihrer Wortwahl allerdings auch deutlich geschickter.

  10. Ja, jeder geht mit Niederlagen anders um. Aber der verbal kanalisierte Frust des Neuen nimmt schon lange ungesunde Züge an. Wenn das Schicksal dahinter nicht so traurig wäre, könnte man über die polemischen Rundumschläge ja noch lachen, aber mit dem Wissen im Hinterkopf…

    Zum Thema „wegen 0,16 Notenpunkten durchgefallen „: Die zum Bestehen der Beraterprüfung notwendige Note ist 4,15. Mit 4,66 fehlen also 0,51 Notenstufen. Das ist etwas mehr als „knapp daneben“, denn jeder der knapp daneben liegt, bekommt in der mündlichen Prüfung noch eine Chance.

  11. Niemand der Leser muss sich gezwungen fühlen, diese Art von Posts zu lesen. Jeder kann weiter scrollen bei Nichtgefallen.
    Mich würde jedoch brennend interessieren, welche Art von Maßnahmen („Trotzdem sollte man natürlich gewisse Regeln einhalten. “Maßnahmen” gegen die angesprochene IP-Adresse wurden deshalb bereits eingeleitet.“) hier getroffen werden sollen? Meiner Meinung nach gab es doch keine persönlichen Beleidigungen oder Diffamierungen. Sollten solche Posts nunmehr gelöscht werden, hat sich die Legitimation eines NWB-Forums wohl erledigt.

  12. Jeder kann weiter scrollen oder halt wo anders lesen, NWB führt diesen (im allg. sehr gelungenen) Blog nicht aus Herzensgüte, wenn 50% der Leser augenverdrehend gar nicht mehr lesen wollen aufgrund frustrierter Selbstdarsteller, erfüllt dieser Blog sicher nicht mehr seinen Zweck.

    Die Rechtfertigung (das heißt im Übrigen Legitimation) ist ganz bestimmt nicht, jeder gescheiterten Existenz eine Plattform zu bieten. Man hofft und leidet mit den Schreibern, holt und gibt Infos und liest, wie es anderen so in dieser Prüfungs(vorbereitungs)zeit geht. Bissl Jammern gehört dazu, aber das Geseier von irgendwelchen anonymen Übriggebliebenen mag ich auch nicht dauernd lesen …

    Das hat auch nix mit Zensur zu tun, sondern mE eher mit der anzusprechenden Zielgruppe von erwachsenen Menschen, die sich auf eine Berufsprüfung vorbereiten.

  13. Alter ich glaub du spinnst nen bisschen. Wenn du soviel zeit und Energie ins lernen investieren würdest wie in diese Texte hier dann würdest du vll auch die Prüfung bestehen!!!

  14. Siehste, das hab ich vergessen:
    Ich wollte nochmal § 7 Abs. 1 S. 2 zweite Alternative BOStB nachlesen..
    Bei allem Verständnis für’s Augenverdrehen; jemanden eine gescheiterte Existenz oder „Übriggebliebenen“ zu nennen, würd ich persönlich eher lassen…

  15. Ich finde auch, dass man das aushalten muss, was manche hier aus meiner Sicht verquer schreiben.

    Keiner wurde beleidigt oder angegriffen, also alles in Ordnung.

    Man kann ja auch einfach drüber hinwegsehen.

  16. Hallo Leute, zurück zum eigentlichen Sinn und Zweck des Blogs…. Wie macht ihr das in der mündlichen Prüfung mit den neuen Erbschaftsteuerregelungen? Ich denke der Beck-Verlag wird die Steuergesetze bis dahin noch nicht aktualisiert haben (bei mir ist der Termin Anfang Februar). Meint ihr es ist zulässig die Regelungen aus Gesetze-Im-Internet auszudrucken und mitzunehmen? Oder seid ihr der Meinung, dass es ausreicht, dass man die Neuerungen kennt und nicht so genau wissen muss, in welchen Absätzen die einzelnen Regelungen zu finden sind? Ich bin da etwas unschlüssig.

  17. Hi Rudi,

    nach meinem Verständnis müssen derartige Gesetze gestellt werden, wenn diese in keiner üblichen Textsammlung verfügbar sind. Ich war im Buchladen – gibt es wirklich noch nirgends.

    Ich würde das Risiko nicht eingehen wollen, ausgedrucktes Material mitbringen.

    Bei uns in BaWü wurden einer Kandidatin, die glücklicherweise (!) noch vor Bearbeitungsbeginn in der schriftlichen nachgefragt hat, die kopierten Beck’schen Anlagen zum BewG (Gebäudebewertung) abgenommen. Begründung war wohl, dass alles andere als die Originaltexte von Beck bzw. andere Sammlungen nicht verwendet werden darf, andernfalls läge ein Täuschungsversuch vor.

    Unabhängig davon, wer das nun alles fies findet und man zwingend klagen sollte, würde ich die Texte also lieber zuhaus lassen oder alternativ als allererstes zu der mehr oder weniger freundlichen Aufsicht flitzen und explizit nachfragen.

    Viel Erfolg, Dein Verhältnis zur ErbSt dürfte ja leicht angespannt sein 🙂

  18. Die DTV-Ausgabe gibt es nun bereits zu kaufen, also können die Prüfer erwarten, dass man das weiß und ggf. dabeihat…

  19. ErbSt wird lt. Beck auch in der nächsten Ergänzungslieferung noch nicht drin sein, sondern erst in der danach, die lt. deren Planung irgendwann Anfang März fertig sein soll. Insoweit also vermutlich auch für uns hier in NRW größtenteils zu spät.

  20. In meiner Mündlichen am 12.01. wurde keine einzige Frage zur Erbschaftsteuer gefragt.

  21. Ich sags Dir, Uta, ich sage es Dir. Warten ist schrecklich. Und das „Beste“ daran, wenn Du die Note hast kommt das warten auf die mündliche Prüfung. Darauf, dass es nun bald – bitte, bitte, bitte – endgültig vorbei sein mag. (Vorbei ist es natürlich nur beim bestehen).

    Fast zwei Monate zwischen Ergebnisbekanntgabe und Prüfung ist zwar etwas komfortabler fürs lernen, aber grausam für mich als denjenigen, der das Ende sehnsüchtig erwartet. Und ich bin doch so schlecht im warten…

    Könnte ich mehr tun für die mündliche? Mir so „die Zeit vertreiben“?
    Theoretisch geht immer mehr. Alles in allem habe ich mehr Lücken als Wissen. Im Rahmen dessen, was alles gefragt werden kann ist es aber nicht ganz einfach das Verhältnis umzukehren. 😉

  22. In Brandenburg haben etwa 20 Leute die 3. Klausur abgegeben Mitte Oktober 2016, bis heute kein Bescheid, nichts….Jeder Klausurenkurs hat das in 1 Woche korrigiert, schlimm so lange zu warten….

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