Hallo zusammen!
Nun ist die erste Woche meiner Freistellung und der intensiven Vorbereitung um, in der ich vieles geschafft und über vieles nachgedacht habe.
Vorab möchte ich betonen, dass ich mich in meiner Wahl hinsichtlich der Vorbereitungsform und der Wahl des Kursanbieters bestätigt fühle. Ich bin sehr froh, dass ich nicht erst vor einer Woche angefangen habe, mich mit dem Stoff auseinander zu setzen! Obwohl ich weiß, dass viele es genau so machen, hätte ich gefühlt keine Chance, müsste ich all die Themen erst in den kurzen vier Monaten erarbeiten. Hut ab vor allen, die sich das zutrauen, ich bleibe bei meiner Strategie, in der Freistellung „Wiederholen und Klausuren schreiben“.
Für die zwei Wochen, bevor meine Kurse anfangen, habe ich mir vorgenommen, den Stoff in Grundzügen (sehr grob) zu wiederholen und in jedem Fach mindestens eine Klausur zu schreiben sowie zur Korrektur einzuschicken. Auf diese Weise möchte ich erst einmal den Status quo evaluieren, sprich, herausfinden, wie viel tatsächlich noch von dem in mühsamen Abend- und Wochenendstunden gelernten Stoff präsent ist.
Die ernüchternde Erkenntnis ist: Vieles ist nicht mehr präsent. Zwar ist das Verständnis der Materie da, nicht jedoch die Einzelheiten. Die gute Nachricht ist: Diese lassen sich mit einem überschaubaren Aufwand wieder an die Oberfläche bringen.
Ich gehe wie folgt vor: Nach einem kurzen Überfliegen der Hefte und Lösen einiger Beispiele werden einige Übungsaufgaben gelöst. Dazu habe ich mir pro Fach zwei Tage gegeben.
Dann wird eine Klausur mit einer Stoppuhr geschrieben. Meine erste Bilanzsteuerrechtklausur habe ich ohne Hilfe in 8 Stunden geschafft und in ca. 4 Stunden nacharbeitet. Bei der zweiten war ich nach 6 Stunden schreiben fertig. Ich bin gespannt, welche Noten es gibt! Zwar gehe ich nicht vom „Bestanden“ aus, habe mir aber echt Mühe gegeben.
Auf diese Weise habe ich Bilanzsteuerrecht wiederholt und zwei Klausuren geschrieben, Bewertung/Erbschaftsteuer wiederholt und eine 2-Stündige Klausur (2 Std. 15 Min. gebraucht) geschrieben, Umsatzsteuer wiederholt. Dabei stellte ich fest, dass doch nicht alle Hefte bearbeitet waren, daher muss ich mir im Umsatzsteuerrecht doch noch einige Themen anschauen. Ich war allerdings jeden Tag mindestens 8 Stunden beschäftigt und mein Schreibtisch sah so aus:
Ich habe sofort eine Frage zur Benotung: Wisst Ihr, wie viele Punkte (evtl. keine) es für die rechnerischen Ergebnisse insbesondere im Bilanzsteuerrecht gibt? Laut Musterlösung machen diese Punkte einen beachtlichen Teil der Gesamtpunktzahl aus. Wenn man auch nur eine Kleinigkeit übersehen / falsch behandelt hat, stimmt der entwickelte Bilanzposten natürlich nicht mehr! Gibt es null Punkte für die Stelle? Besonders tragisch finde ich die Stellen, wenn man eigentlich richtig gelegen, sich aber mit dem Taschenrechner verrechnet hat.
Nächste Woche stehen AO und Einkommensteuer auf dem Lernplan. Außerdem werde ich mir immer wieder die Schemata der anderen Fächer anschauen, um sie nicht wieder zu vergessen. Ich denke nicht, dass ich „schwierige“ Themen wie Umwandlung und internationales schaffen werde, hoffe aber insgesamt, eine gute Basis für den Intensivkurs ab Juli vorzubereiten.
Wie sieht es bei Euch mit dem Klausurenschreiben aus? Habt Ihr schon welche geschrieben oder seid Ihr erst am Stoff-Nacharbeiten?
Liebe Grüße,
Natalya
„Wisst Ihr, wie viele Punkte (evtl. keine) es für die rechnerischen Ergebnisse insbesondere im Bilanzsteuerrecht gibt?“
Darüber gibt es keine pauschale Festlegung. Eine solche pauschale Festlegung kann es auch gar nicht geben, weil den Prüfern insofern ein Bewertungsspielraum zusteht, der (im übrigen zu Recht) der gerichtlichen Kontrolle entzogen ist.
„Laut Musterlösung machen diese Punkte einen beachtlichen Teil der Gesamtpunktzahl aus. Wenn man auch nur eine Kleinigkeit übersehen / falsch behandelt hat, stimmt der entwickelte Bilanzposten natürlich nicht mehr! Gibt es null Punkte für die Stelle? Besonders tragisch finde ich die Stellen, wenn man eigentlich richtig gelegen, sich aber mit dem Taschenrechner verrechnet hat.“
Die Prüfer der Steuerberaterprüfung sind in der Regel Dozenten der Finanzfachhochschulen der jeweiligen Bundesländer. Durch ihre Tätigkeit haben sie langjährige Erfahrung bei der Korrektur von Prüfungen dieser Art. Wie Du an Deinem Beispiel selbst deutlich machst, kann es bei der Ermittlung von Rechengrößen unterschiedliche Arten von Fehlern geben. Ein Vertipper beim Rechnen mit dem Taschenrechner ist anders zu werten als ein systematischer Rechenfehler, beispielsweise wenn bei der Ermittlung einer Bemessungsgrundlage ein Freibetrag vergessen wurde. Ein Vertipper mit dem Taschenrechner ist ein Flüchtigkeitsfehler, der unter dem enormen Zeitdruck immer mal passieren kann und meiner Ansicht sehr vielen Prüflingen unter diesen Bedingungen auch passieren wird. Das bleibt gar nicht aus und solche Fehler sollte man sich selbst daher auch nicht übel nehmen. Solch ein Fehler ist praktisch wie ein Schreibfehler zu werten, d.h. der Prüfer wird (sofern Du den Rechenweg notiert hast!) erkennen, dass Du das Richtige meinst, obgleich Du das Falsche schreibst. Bei systematischen Fehlern sieht die Beurteilung anders aus. Solche Fehler zeugen davon, dass man die rechtssystematischen Zusammenhänge nicht ausreichend kennt. Letztlich kann es diesbezüglich gar keine andere Lösung geben als zu sagen: Es kommt auf den Gesamteindruck an. Und dabei haben die Prüfer eben einen Bewertungsspielraum, es sei denn, dass ein rechnerisch und systematisch richtiges Ergebnis vom Prüfer als falsch bewertet werden würde. In diesem Falle hätte der Prüfer seinen Bewertungsspielraum überschritten. Die Prüfungsentscheidung wäre insoweit einer gerichtlichen Kontrolle zugänglich.