Einstimmung auf die Freistellung

Am Montag war es endlich soweit. Der letzte Tag im Büro. Das meiste der offenen Fälle konnte ich noch abschließen und so leer wie an diesem Tag war der Schreibtisch schon lange nicht mehr :-). Obwohl ich mich echt auf die Freistellung freue, war es auch ein komisches Gefühl die Abwesenheitsnotiz bis Oktober einzustellen und mich für die Zeit von den Kollegen zu verabschieden.

Die restliche Woche darf ich noch auf der Mitarbeiterschulung bei super leckerem Essen, neue Kollegen, entspannter Atmosphäre und etwas Steuerrecht ausklingen lassen. Ein optimaler Start für die Freistellung ab nächster Woche.

Wie sehen Eure letzten Tage vor der Freistellung aus, sofern ihr eine bekommt? Sehr stressig weil alles fertig werden muss oder doch entspannt?

13 Gedanken zu „Einstimmung auf die Freistellung

  1. Meine Freistellung beginnt auch ab Montag. Ich hoffe, dass es dann wirklich etwas voran geht, denn bisher habe ich nur 6 Klausuren unter Prüfungsbedingungen geschrieben und alle waren im Ergebnis mehr als enttäuschend.
    Dementsprechend setze ich nun alles auf die Freistellung, dass hier klausurentechnisch etwas voran geht und evtl einmal bessere Noten dabei raus kommen, mit denen man das Examen bestehen könnte.

  2. Klausurentechnisch geht in der Freistellung fast alles! Dranbleiben 😉

  3. Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zu Umsatzsteueraufgaben.

    Bekanntlich enthalten Umsatzsteueraufgaben zu Beginn jeweils „Allgemeine Hinweise“. In einer dieser Aufgaben steht beispielsweise folgender Hinweis:

    „Die Kalenderjahre bis einschließlich 2015 sind bestandskräftig veranlagt. Die steuerliche Beurteilung war jeweils zutreffend.“

    Nun meine Frage: Welche Bedeutung hat dieser Satz im Zusammenhang mit der Aufgabe?

    Darüber hinaus habe ich eine Frage zur umsatzsteuerrechtlichen Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG. Wenn man die Kleinunternehmerregelung beantragt hat, erhält man dann eine Bestätigung seitens des Finanzamtes, in der steht, dass dem Antrag entsprochen wurde?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

  4. “Die Kalenderjahre bis einschließlich 2015 sind bestandskräftig veranlagt. Die steuerliche Beurteilung war jeweils zutreffend.”

    Die inhaltliche Bedeutung dürfte klar sein.

    Der Satz „Die steuerliche Beurteilung war jeweils zutreffend.” ist letztlich deklaratorisch, da dies immer dann gilt, wenn der Fehler der steuerlichen Beurteilung nicht dargestellt wird.

    Der Satz “Die Kalenderjahre bis einschließlich 2015 sind bestandskräftig veranlagt.“ bedeutet, dass eine Änderung der Bescheide bis einschließlich 2015 nach der Vorschriften der AO ausscheiden soll; insb. kann eine Änderung nach § 17 oder eine Berichtigung der Vorsteuerabzugs nach § 15a in Betracht kommen.

    Letztlich will man den Kandidaten an die Hand nehmen und sicherstellen, dass dieser nicht die Steuerbescheide der Vorjahre ändert, sondern das ganze über 15a/17 im Bearbeitungsjahr abwickelt. In aller Regel werden die Aufgaben so gestrickt sein, dass die Berücksichtigung über 15a/17 auch dann erfolgen müsste, wenn die Vorjahre nicht bestandskräftig sind. Es mag da aber strittige Einzelfälle geben, wo das nicht eindeutig. Damit alle Kandidaten den gleichen Lösungsansatz haben dieser Hinweis.

    Wenn man dann natürlich trotzdem den Bescheid 2014 ändert, dann ist man weit weg von der Lösungsskizze und der Korrektor ist einem auch nicht mehr wohl gesonnen.

  5. Wenn mich nicht alles täuscht, dann gibt es keinen Antrag auf Anwendung der Kleinunternehmerregelung. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, dann findet die Kleinunternehmerregelung Anwendung und man kann nur auf dessen Anwendung verzichten.

  6. @Steuermann

    Was meinst du mit Kleinunternehmer-regelung beantragen?

    Kleinunternehmer ist man kraft Gesetzes (keine Option). Du kannst nur zur Nicht Anwendung optieren gem. Abs. 2.

  7. Meinst Du mit beantragen vielleicht die Angaben beim
    Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?

    Das ist aber kein Antrag m. M. n., sondern eine Angabe im Fragebogen.

  8. Ich hätte auch mal was:

    Wie macht Ihr das mit der Erbschaftsteuerreform? Weiß jemand, wann die neuen Richtlinien kommen?

    Wie viel Zeit plant Ihr so zur Nacharbeit von Klausuren ein? Meistens gibt es ja noch eine Nachbesprechung im Anschluss, aber reicht das? Oder wie viel Zeit sollte man noch einplanen? Plane grad, welchen Klausurenkurs ich wann mache etc.

    Danke für ehrliche und ernstgemeinte Antworten!

  9. „Kleinunternehmer ist man kraft Gesetzes (keine Option). Du kannst nur zur Nicht Anwendung optieren gem. Abs. 2.“

    Genau. § 19 UStG regelt die Nichterhebung der Umsatzssteuer bei Unterschreiten der Umsatzgrenzen. Diese ist als Regelfall anzuwenden. Wenn ein Steuerpflichtiger auf die Anwendung verzichten will, muss er dies gegenüber dem Finanzamt erklären (z.B. indem er eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgibt oder durch Kreuzchen im Fragebogen oder durch einfachen Brief…). Dies ist jedoch kein Antrag, denn das Finanzamt hat hier nichts zu entscheiden und es ist keine Zustimmmung des Finanzamts notwendig, es ist die Entscheidung des Steuerpflichtigen (gilt ebenso für den Wideruf dieser Entscheidung nach Ablauf der Bindesfrist von 5 Jahren).

    Also merke: Antrag nur da, wo du dir das Wörtchen „Antrag“ im Gesetz markiert hast. Am besten mit rosafarbenem Edding, wegen der Verbindung <> – <> – <>!

  10. wegen der Verbindung Antrag – Hochzeit – Romantik.

    (Das wurde in meinem etzen Posting von der Forensoftware als getagt interpretiert und deswegen als <> dargestellt).

  11. Hallo Stefanie,
    meine Tage vor der Freistellung waren durchaus sehr stressig. Ich war häufig die Letzte, die die Firma verlassen hat und morgens wieder eine der Ersten, die ankamen. Aber immerhin habe ich das meiste geschafft, was fertig werden musste und so kann ich beruhigter in die Freistellung gehen 🙂

  12. Zitat Bernd : „muss er dies gegenüber dem Finanzamt erklären (z.B. indem er eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgibt oder durch Kreuzchen im Fragebogen oder durch einfachen Brief…). Dies ist jedoch kein Antrag, denn das Finanzamt hat hier nichts zu entscheiden und es ist keine Zustimmmung des Finanzamts notwendig, es ist die Entscheidung des Steuerpflichtigen“

    Das stimmt nicht ganz: Wenn er durch schlüssiges Verhalten, also durch Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung mit selbst berechneter Umsatzsteuerzahllast oder -Guthaben erklärt, dass er auf die Kleinunternehmerregelung verzichten will, dann ist das ein Antrag. Die Abgabe einer Steueranmeldung wirkt aber gleichzeitig wie eine Festsetzung, wenn keine zustimmungspflichitge Steueranmeldung vorliegt. Theoretisch wäre es sehr wohl denkbar, dass das Finanzamt den Antrag ablehnt. Dies könnte es aber dann nur schwerlich begründen und die Ablehnung wäre rechtswidrig. Ein Antrag ist es indes sehr wohl.

  13. @Umsatzsteuer

    Du irrst dich hier. Kein Antrag, das sagt sowohl der Wortlaut des Gesetzes als auch der UStAE. Im UStAE ist dein Fall der Erklärung durch Abgabe einer Steuererklärung exakt beschrieben, hier heißt es explizit:

    „Berechnet der Unternehmer in den Voranmeldungen oder in der Steuererklärung für das Kalenderjahr die Steuer nach den allgemeinen Vorschriften des UStG, ist darin grundsätzlich eine Erklärung im Sinne des § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG zu erblicken (vgl. auch BFH-Urteile vom 19. 12. 1985, V R 167/82, BStBl 1986 II S. 420, und vom 24. 7. 2013, XI R 14/11, BStBl 2014 II S. 210). “ (UStAE Abschn. 19.2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 Satz 2)

    Auch der UStAE spricht hier von Erklärung.

    Logisch ist es zudem auch, denn ein Antrag könnte ja abgelehnt werden, dies ist aber nicht der Fall.

    Dass dieses Beispiel zerfällt in eine Erklärung dem Grunde nach und in einen logisch in der Sekunde darauf gestellten Antrag auf Festsetzung der Höhe nach ist unschädlich.

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