Erbschaftsteuergesetz adieu?

Letztes Jahr urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass der Gesetzgeber bis 30.06.2016 eine verfassungsfeste Begünstigung für Betriebserben auf die Beine stellen soll.

Das ist bisweilen nicht geschehen. Der Vermittlungsausschuss hat es auch noch nicht gerichtet und stattdessen verkündet: Wenn du nicht mehr weiter weißt, gründe einen Arbeitskreis.

Warum erzähle ich euch das? Weil mein Fernlehrgang bei der Erbschaftsteuer angelangt ist. Bis dato hatte ich rein gar nichts mit der Erbschaftsteuer am Hut und hätte nicht viel dagegen gehabt, wenn das BVerfG das Erbschaftsteuergesetz im Ganzen für nichtig erklärt hätte. Allerdings habe ich die Befürchtung, dass das die prüfungsstellende Finanzverwaltung womöglich gar nicht interessiert und es trotzdem abgefragt wird. Rechtsstand zum 1.1.2016 sozusagen.

Was ist eure Vermutung, wie es in der Prüfung 2017 um den Erbschaftsteuerteil bestellt sein wird?

5 Gedanken zu „Erbschaftsteuergesetz adieu?

  1. Rudi Rundlich kann mehr als Betriebsvermögen vererben 😉 Kenne auch keine Klausuren, die die Lohnsummenregelung o. ä. tiefgreifend behandelt hätte. Insofern würde ich da keine allzu großen Änderungen fürs Examen erwarten.

  2. kann mich dem Lars nur anschließen.

    Die betroffenen Regelungen waren im Examen noch nie Thema. Zumal ändert sich ja an der Bewertung von Betrieben nichts sondern lediglich an der Besteuerung. Da gibts dann irgendne Angabe unter den Allgemeinen Hinweisen wie Vollverschonung ist gegeben oder eben nicht und alles ist wie immer.

    Sollten sie irgendwann tatsächlich mal eine verfassungskonforme Regelung zustande bringen, dann könnt ich mir vorstellen wird die im Folgejahr mit Sicherheit ein Thema im Examen sein.

    In der mündlichen schauts dann wieder anders aus. Da muss man dann schon erklären können wie der aktuelle Stand ist und was überhaupt vom BVerfG bemängelt wird.

  3. Ich habe die Erbschaftsteuer auch füt Freitag auf den Tisch liegen!
    Wird bestimmt ein toller Spaß 😉

  4. Servus,

    ich würde mich freuen wenn die ErbSt nochmal dran kommt! Überleg mal wieviel Fußgängerpunkte da liegen. Man muss sie nur mitnehmen. Soll jetzt bitte nicht heißen das es easy ist, aber da sind doch recht viele Punkte schnell zu holen, im Gegendatz zur AO.

  5. Die Nachkriegsgeneration hat dermaßen große Vermögenswerte zu vererben, dass der Gesetzgeber sich diese Einnahmequelle nicht nehmen lassen wird. Die Erbschaftsteuer besteuert Vermögen. Und genau dies macht sie interessant für die öffentlichen Haushalte. Vermögensbesteuerung wird einer der großen Trends des künftigen Steuerrechts, weil es einer der großen Trends der Finanzierung öffentlicher Haushalte sein wird. Gerade deshalb sollte man als angehender Steuerberater ein besonderes Auge darauf haben. In Zeiten eines robusten Wirtschaftswachstum wurden die öffentlichen Haushalte zum größten Teil durch Ertragsteuern gespeist. Eine solche Situation herrscht gegenwärtig jedoch mitnichten. Zwar sorgt die Niedrigzinspolitik der Zentralbanken dafür, dass einerseits die Schuldzinsbelastung der öffentlichen Haushalte niedrig ist und andererseits die Einnahmen durch Ertragsteuern aufgrund exzessiver Bautätigkeit (sei es durch die öffentliche Hand, sei es durch Privathaushalte, die nun unbedingt ein Einfamilienhäuschen bauen oder renovieren „müssen“ mit dem Argument, „die Zinsen sind doch so niedrig.“) vorhanden sind, jedoch sollte man nicht den Fehler machen, sich davon täuschen zu lassen. Ohne die derzeitig exzessive Bautätigkeit wäre das (kreditfinanzierte) Wirtschaftswachstum längst im negativen Bereich und die Einnahmen der öffentlichen Haushalte geringer. Hört der Bauboom also irgendwann auf, wird die deutsche Wirtschaft in eine Rezession fallen, zumal auch die Auslandsnachfrage niedriger sein wird. Man blicke dafür nur einmal auf die volkswirtschaftliche Situation der europäischen Nachbarländer als Haupthandelspartner Deutschlands. Selbstredend kommt dann zunächst eine Diskussion über eine weitere Erhöhung der Umsatzsteuer auf. Fraglich wird sein, ob dies politisch durchsetzbar ist, weil die Umsatzsteuer die wirtschaftlich Schwächsten am härtesten trifft. Auf der Suche nach Alternativen wird die deutsche Politik -und hier ganz besonders die Grünen und die Linken- versuchen, Vermögenswerte zu besteuern, und zwar mit Vorliebe solche Vermögenswerte, die man nicht mal so eben irgendwo anders hin verschieben kann, um sie von staatlichem Zugriff zu verschonen.

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