Ergänzungslieferungen …

… wie ich sie liebe – #NOT! Auch bei mir trudelte heute die 159. Ergänzungslieferung zu den Steuerrichtlinien ein 😀 Inhalt sind im Wesentlichen die neuen KSt-Richtlinien 2015. Allerdings stimmt die Nummerierung der neuen Richtlinien überhaupt nicht mehr mit denen der Vorversion überein.

Neben einiger Markierarbeit muss man sich zudem noch komplett umstellen und erstmal mehr blättern!

Habt ihr euch schon Gedanken gemacht, wie ihr damit umgeht? Sortiert ihr die RL komplett ein und markiert nach oder nehmt ihr sie auf einem gesonderten Heftstreifen mit?

Ich bin mir an dieser Stelle noch nicht ganz schlüssig, wie ich am besten vorgehe. Bislang hat sich auch noch kein Anbieter dazu geäußert. Wurden bei euch in den Vorbereitungskursen Empfehlungen dazu abgegeben?

5 Gedanken zu „Ergänzungslieferungen …

  1. Hab die KSTR komplett neu rein (heute) und auch die seiten zum ust erlass. Den rest sortier ich nicht mehr ein 🙂

  2. Uns wurde von zwei Anbietern gesagt wir sollen die alten kst Richtlinien benutzen.

    Vorallem macht das Sinn weil der Hinweisteil nich nicht offiziell geändert wurde, Beck hat die Hinweise eigenmächtig den neuen Nummerierungen zugeordnet.

  3. Im Kurs von Endriss wurde uns gesagt, dass die KStR nicht ausgetauscht werden müssen (aber können). Immerhin ist davon auszugehen, dass die Korrekturbögen ebenfalls noch auf die alte Sortierung verweisen.

  4. @TaxRelax: danke, für deine Einschätzung. Allerdings wurde bei uns im Kurs von Beginn an gesagt, dass sowohl USt als auch AO bis zum Ende einsortiert werden sollen, da in diesen Fächern immer der aktuellste Rechtsstand geschrieben wird. In der 159. EL ist ja auch ein Teil AO enthalten. Den werde ich auch einsortieren 😉

  5. Hi Uta, auch bei uns im Kurs lautete der Tipp: am besten ALLES einsortieren. Dann besteht auch keine Gefahr, dass man einem partiellen Nachsortieren irgendwann durcheinander kommt. So werde ich es auch mit den KSt-Richtlininen machen und den aussortierten Rechtsstand, wie auch die aussortierten geänderten ErbStR und sonstige relevante Altvorschriften, separat abgeheftet mit zur Prüfung nehmen. In meinem Grundwerk habe ich jeweils unten auf den neu einsortierten Seiten zB bei der letzten EL „158. EL“ bei ErbSt farblich markiert, damit ich weiß: ok, hier muss ich in die Extraheftung schauen. Es gibt aber sicher auch einige, die mit einem partiellen Nachsortieren gut zurechtkommen. Wenn man das strikt einhält, geht das bestimmt ebenso gut.

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