Mündliche Prüfung am 25.01.2017

Da ich eh ein Protokoll schreiben musste, anbei mal ein Überblick über meine mündliche Prüfung in Nürnberg inkl. Ablauf, für alle, die da noch durch müssen/dürfen:

Allgemeines

  • sehr gute Betreuung von der Kammer
  • alle Prüflinge wurden auf 8.15 Uhr geladen und dann der Ablauf für den Tag erläutert
  • ausreichend Papier, Karteikarten (DIN A5), Stifte vorhanden
  • Getränke und Snacks (Obst, Brezeln) wurden gestellt
  • 30 Minuten Vorbereitungszeit wurden in alphabetischer Reihenfolge zeitversetzt begonnen
  • Vorträge wurden auch in alphabetischer Reihenfolge gehalten (mehrere Uhren im Prüfungsraum vorhanden)
  • 6 Prüfungsrunden mit je ca. 30 Minuten
  • kurze Pausen nach den Vorträgen und der zweiten Fragerunde
  • längere Pause nach der vierten Fragerunde
  • die Prüfungskommission hat sehr großen Wert auf jeden §§ bis zum Satz gelegt
  • Karteikarten für den Vortrag und alle Notizen aus dem Prüfungszimmer wurden einbehalten
  • im Vorbereitungsraum wurden Steuergesetze, Deutsche Gesetze (Schönfelder) und der Erläuterungsband zum Schönfelder zur Verfügung gestellt; Richtlinien und Erlasse standen nicht zur Verfügung
  • während der Prüfungsrunden durften wir Steuergesetze, Richtlinien, Deutsche Gesetze und Erlasse jederzeit offen vor uns liegen haben und darin herumblättern, was wir auch fleißig genutzt haben (wir wurden im Vorfeld vom Vorsitzenden ermutigt, die Texte auch zu benutzen)

Vortragsthemen

Steuerliche Behandlung von Sicherheitsleistungen, Sicherheitsübereignung und Zwangsvollstreckung in der Umsatzsteuer (wurde nicht gewählt)

Steuerliche Anerkennung von Pensionszusagen. Gehen Sie auch auf GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer und Ehegattenarbeitsverhältnisse ein und erklären Sie, welche Schwierigkeiten sich im Laufe der Zeit entwickeln können. (wurde 1x gewählt)

Mandant kommt in die Kanzlei und hat Kapitaleinkünfte aus der Schweiz verschwiegen – Was haben Sie zu beachten? Beziehen Sie sich auch auf aktuelle Entwicklungen. (wurde 3x gewählt)

Fragerunde Berufsrecht / Internationales Steuerrecht

Tätigkeitsumfang eines Steuerberaters, (nicht) vereinbare Tätigkeiten eines Steuerberaters, Ausnahme bei gewerblicher Tätigkeit, Bestellungsverfahren eines Steuerberaters inkl. Voraussetzungen, Widerruf, Erlöschen und Wiederbestellung, allgemeine Berufspflichten, (unentgeltliche) Hilfeleistung in Steuersachen (Angehörige), Rügerecht des Vorstands der StBK, Berufsgerichtliche Maßnahmen, Berufshaftpflichtversicherung (Mindestsummen usw.)

Fall mit beschränkter und unbeschränkter ESt-Pflicht bei unterjährigem Wegzug in ein Drittland (Dubai) (Aufgabe des Wohnsitzes, aber inländische Einkünfte aus VuV, nur eine Steuererklärung), BEPS (nur ganz kurz), pauschale Frage nach „AOA“ (neues BMF-Schreiben zur Betriebsstättenaufteilungsverordnung, wollte nur ganz grob hören, dass die Betriebsstätte fiktiv wie ein eigenständiges Unternehmen behandelt wird), weiße Einkünfte und dass es Rückfallklauseln im EStG gibt (jedoch nicht im Detail)

Fragerunde Umsatzsteuer mit Ausflug in die InsO

Fall: Unternehmer (steuerpflichtige Vermietung) lässt im Februar Internetanschluss in der steuerpflichtig vermieteten Wohnung verlegen und zieht die Vorsteuer in Höhe von 100 €, Voraussetzungen Vorsteuerabzug, Mieter kündigt, ab August weiß der Unternehmer, dass er ab November nicht mehr umsatzsteuerpflichtig vermieten kann, kein § 15a, sondern § 17, Berichtigungszeitpunkt (nicht USt-VA, sondern Jahreserklärung)

Fall: Unternehmer hat Einzelunternehmen (Schreibwarengroßhandel) und ist 100%iger GGF einer GmbH (Schreibwareneinzelhandel), GmbH bezieht 70% der Waren vom Einzelunternehmen, umsatzsteuerliche Organschaft mit Voraussetzungen im Detail und Konsequenzen – Was ist, wenn die GmbH nur noch 10% der Waren um Einzelunternehmen bezieht bzw. wenn ein weiterer Gesellschafter mit 50% an der GmbH beteiligt wird (Organschaft besteht weiter); Weiterentwicklung: ein Lieferant der GmbH stellt einen Insolvenzantrag für die GmbH, Unterschied schwacher / starker Insolvenzverwalter, Ablauf (Berichtstermin, Feststellungstermin), Folgen für die GmbH und für die Organschaft (GGF kann nicht mehr alleine entscheiden, Organschaft erlischt)

Fragerunde Recht

Was ist ein Rechtsgeschäft (Definition)? Was ist ein Vertrag (Definition)? Fall: Kunde kauft Buch in der Buchhandlung, bezahlt und geht mit dem Buch weg – wie viele Rechtsgeschäfte (3: 1x Verpflichtungsgeschäft, 2x Erfüllungsgeschäft), Abstraktionsprinzip, viele kleine Einzelfälle zum Kaufvertrag, Geschäftsfähigkeit, Taschengeldparagraph, invitatio ad offerendum, Ratenkauf eines beschränkt geschäftsfähigen Kindes, Störungen beim Kaufvertrag (Herausgabeanspruch, Schadensersatz), ausführlich über AGBs zwischen Kaufmann/Verbraucher und Kaufmann/Kaufmann, Unterschied Hypothek – Grundschuld, Regelung zum Eigentumsübergang -> In dieser Runde explizite Erwartung der richtigen Paragraphen, sogar bis zum Unterbuchstaben

Fragerunde Abgabenordnung

Buchführungspflichten, Aufbewahrungspflichten „sonstiger Unterlagen“ (Speisekarten, Terminbücher, Warenwirtschaftsprogramme, Stundenzettel für Lohnabrechnungen usw.) Steuererklärungspflicht, Pflicht zu vollständigen und richtigen Angaben, Mitwirkung des Steuerpflichtigen, Beteiligte befragen, Außenprüfung (wer darf alles unter welchen Voraussetzungen geprüft werden), darf auch ein Steuerpflichtiger geprüft werden, der nur Einkünfte aus VuV hat, Betriebsprüfung bei einer Steuerberatungskanzlei (Probleme mit der Verschwiegenheit, Konsequenzen zivilrechtlich/strafrechtlich/berufsrechtlich), Korrektur-möglichkeiten §§ 173, 177

Fragerunde Bilanzsteuerrecht

Fall: neuer Mandant kommt in die Kanzlei (5 Mio. Umsatz, international tätig) und fragt, was zu tun ist (gewünscht waren sehr genaue §§-Angaben HGB zum Jahresabschluss, Umfang/Bestandteile Jahresabschluss, Eröffnungsbilanz, Schlussbilanz, Zwischenbilanz); Fallabwandlung Mandant = GmbH (Umfang Jahresabschluss, §§-Angaben HGB und GmbHG, wer stellt Jahresabschluss auf, wer stellt fest, wann veröffentlichen); Fallabwandlung Mandant = AG – wo sind die Unterschiede (hätte der Prüfer wohl mehr Zeit gehabt, wären hier sicherlich noch die §§ aus dem AktG gefragt worden)

Fragerunde Einkommensteuer

Fall: Zahnarzt möchte in Zukunft mehr Privatpatienten abrechnen und kauft sich daher im Oktober 2016 eine (rosa) Rolex für 10.000 € und verkauft diese im Februar 2017 wieder (weil rosa) für 9.000 €; Einkunftsart (Freiberufler § 18, Katalogberuf, Gewinneinkünfte), Gewinnermittlungsarten, Pflicht zur Bilanzierung, wenn er tatsächlich eine Bilanz aufstellt, Buchführungspflicht, Wechsel Bilanzierung/EÜR noch bis zur Bestandskraft möglich, Unterschied § 12 EStG zu § 4 (5) EStG, Aufteilungsmöglichkeit bei § 12 EStG (Urteile zum Arbeitszimmer/-ecke, Abgrenzung Arbeitszimmer – Arbeitsecke), wenn Rolex keine Betriebsausgabe – was dann? Privates Veräußerungsgeschäft, Abgrenzung Gegenstände des alltäglichen Gebrauchs, Verlustverrechnungsmöglichkeiten

Gott sei Dank ist es vorbei und alle vier sind durchgekommen!

55 Gedanken zu „Mündliche Prüfung am 25.01.2017

  1. @Savannah: der Stoff wird leider nicht weniger….Meine Erfahrung ist, dass es sehr viel mehr Sinn macht, sich kontinuierlich und langfristig vorzubereiten, insbesondere früh Klausuren zu schreiben. Sich allein auf die Freistellung zu verlassen halte ich für ziemlich riskant. Man besteht so vielleicht knapp die Schriftliche. Aber spätestens in der Mündlichen wirst Du merken, dass es ein bisschen mehr braucht als diese Druckbetankung (gerade in München wird Dir auch in der Mündlichen nichts geschenkt). Und ob von dem kurzfristig in den Kopf geprügelten Wissen nach der Prüfung was übrig bleibt, wage ich auch zu bezweifeln. Außerdem kannst Du jetzt noch relativ entspannt lernen. Wenn der Oktober näher rückt und Du merkst, was Du alles nicht weißt, kann das ziemlich heftig sein. Nicht jeder verfügt über so ein entspanntes Gemüt wie McTax ;). Es ist wirklich wesentlich angenehmer, mit einer 3,x in die Mündliche zu marschieren als bis zum Ende zu zittern. Wenn Dir die Lehrbriefe zu theoretisch sind, dann erarbeite Dir den Stoff doch durch Klausuren, das ist auch viel effektiver. Viele fanden auch die Fallsammlungen von WLW gut zum Lernen.

  2. @ Ck: Danke für deine Tipps! Ich werde jetzt natürlich fleißig weiter lernen und Lehrbriefe lesen. Sobald im März dann mein Klausurenfernkurs los geht, werde da dann die Prioritäten drauf setzen und diese regelmäßig bearbeiten. Ich möchte im Sommer dann auch noch zwei Klausurenpräsenzkurse machen, sodass ich dann am Ende sehr viele verschiedene Klausuren geschrieben habe, in der Hoffnung, dass ich dann für das schriftliche Examen gut vorbereitet bin. Die Aufgabensammlung von WLW habe ich mir auch schon auf meine Merkliste gesetzt 😉

  3. Thema „Schutzmaßnahmen der AO“

    Was würdet ihr darunter fassen?

    – Billigkeitsmassnahmen?
    – Aussergerichtl. RBV
    – AdV?

    Ich wüsste es auf Anhieb nicht, bzw sind für mich alles Schutzmassnahmen…

    Was meint Ihr?

  4. Aufteilung der Steuerschuld, Antrag Vollstreckungsaufschub, eventuell sogar Einspruchsrücknahme bei Verböserung. Rest dürfte wohl unter Billigkeitsmaßnahmen fallen..

  5. Hallo Ihr Lieben,

    ich möchte hier etwas anmerken zu Nadine´s Kommentar vom 28.01.2017:

    Erstmal noch herzlichen Glückwunsch Nadine !!! Ich kann gut mitreden, da ich inzwischen verschiedene Anbieter „durch habe“. Allerdings muss ich dazu sagen, dass ich an sich in Baden-Württemberg die Prüfung ablegen muss. Deshalb hatte ich als ersten Anbieter auch Bannas Freiburg. Ich dachte lange Zeit, dass es an mir und meinem Lernen liegt, aber es lag für mich am Anbieter und leider hatte ich im Nachhinein auch nicht viel Gutes von Bannas Freiburg gehört. Bannas München soll beispielsweise viel besser sein. Aber zu Examina: ich kenne Klausuren von Bannas Freiburg, München, Endriss, Knoll, WLW und Examina und deshalb gehe ich davon aus, dass Du wohl offensichtlich nur ein paar wenige der allerersten Klausuren des Systems geschrieben hast. Denn in den EXAMINA-Klausuren, sowohl im Fernkurs als auch im Präsenzkurs, vor allem in der Generalprobe, waren in allen Fächern fast alle Prüfungsthemen abgehandelt worden, und zwar so wie offensichtlich in der Prüfung erwartet wurde. Vom 2. Tag sprechen wir nicht; das hat so wohl keiner vorhergesehen. Bei Examina ist es nämlich so, dass die Klausuren immer kompakter und schwieriger werden. Wenn Du die ersten geschrieben hast, dann wundert mich die Aussage nicht. Ich hatte es live erlebt: eine Kursteilnehmerin vom Intensivkurs hatte nach der 1. Verfahrensrecht gemeint, dass das wohl bei Weitem kein Examensniveau sei. Nur komisch, wie ich später erfuhr, hatte sie eine sehr schlechte Note geschrieben ! Wenn diese doch so leicht war, warum dann weniger als 20 Punkte ??? Ich finde es gegenüber Examina nicht fair. Ich habe den weiten Weg nach München zu Examina auf mich genommen und fand die Klausuren durchaus auf Prüfungsniveau, eher sogar darüber. Sie bauen aufeinander auf und werden immer heftiger. Vielleicht hattest Du auch das Glück, dass Dir die ersten lagen ? Ich fände es schade, wenn durch solche Kommentare die kleineren Anbieter verdrängt werden. Dann haben wir irgendwann nur noch die großen wie Knoll und Co.. Bestimmt liegt es auch nicht jedem mit hunderten Teilnehmern in einem Klausurenkurs zu sitzen. Das ist mir nämlich zu Ohren gekommen. Ich kann Examina uneingeschränkt weiterempfehlen. Eine super Betreuung, sehr gute Dozenten, die immer ein offenes Ohr haben und auf dem aktuellen Stand sind :). Das kann ich von Bannas Freiburg gar nicht sagen: es gab auch dort gute Dozenten, aber überwiegend: langweiliger Unterricht, Unterrichtsmaterial mit sehr vielen Tippfehlern, zum Nacharbeiten eine Katastrophe und das Schlimmste: teilweise Dozenten, die überhaupt nicht erklären können ! Und von Knoll hörte ich, dass man da schief angeschaut wird, wenn man Fragen stellt, weil jeder nur schnell, schnell alles durchziehen will !
    Ich wünsche Dir Nadine für Deine persönliche und berufliche Zukunft alles Gute !!! Und den Anwärtern viel Kraft, Geduld und Durchhaltevermögen !!! Und Jeder, der sich noch überlegt, welcher Anbieter der richtige für ihn ist, sollte darüber nachdenken, was ihm persönlich wichtig ist: persönliche Betreuung, Klausuren, die einem vorgaukeln, die Prüfung zu bestehen, Unterrichtsmaterial gut zum Nacharbeiten, Entfernung zum Unterricht und Unterrichtsdauer etc. Ich ärgere mich nämlich sehr, dass ich geglaubt habe, ich könnte das alles in 10 Monaten schaffen ! Bannas Freiburg wirbt nämlich damit, dass der Unterricht „nur“ 10 Monate dauert. Nur soll man in der Zeit so viel nacharbeiten und im Eigenstudium erarbeiten, dass das wohl nur die Cracks schaffen–also ich mit meinem Privatleben habe das nicht geschafft, denn es war praktisch immer Unterricht: Sa, manchmal So., fast jeden Feiertag. Also lasst Euch nicht von solchen Aussagen blenden ! Auch nicht von den Versprechungen kostenlos wiederholen zu dürfen ! Wählt lieber gleich einen längeren Zeitraum, dann stehen die Chancen sehr gut und es braucht keine Wiederholung ! In diesem Sinne,
    Liebe Grüße Sandra

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