Sie haben Post (nicht)

Der ein oder andere kann sich sicher noch mit dem AOL-Zeitalter und dem freudigen „Sie haben Post“-Ausspruch identifizieren.

Vor 3 Wochen habe ich meinen Zulassungsantrag bei der Kammer eingeworfen. Dabei war meine Handykamera, die diesen bedeutsamen Moment aufgezeichnet hat. Akten verschwinden schließlich nicht nur in amerikanischen Sitcoms und beim Verfassungsschutz.

Der Briefschlitz an meiner Wohnungstür erspart mir den täglichen Gang zum Briefkasten, sodass mir die Post gleich beim Türöffnen zu Füßen liegt. Der ersehnte Zulassungsbescheid war leider noch nicht dabei.

Wie lange hat es bei euch gedauert bzw. habt ihr diese (Vor)hürde für die Prüfung schon genommen?

34 Gedanken zu „Sie haben Post (nicht)

  1. Ich sammel gerade die letzten Unterlagen zusammen und werde den Antrag in den nächsten Tagen auch bei der Kammer einwerfen.

    Habt ihr lediglich die Zulassungsgebühr bei Antragstellung entrichtet oder auch schon die Prüfungsgebühr? Wann ist die Prüfungsgebühr spätestens fällig?

  2. Ich habe meinen (Erst-)Antrag 2017 in Rheinland-Pfalz gestellt und direkt nach 2 Tagen eine Eingangsbestätigung per Post erhalten.

    Nach 2 Wochen kam ein Anruf mit einer Rückfrage die ich umgehend beantworten konnte.

    Eine Woche danach kam ein vorläufiger Zulassungsbescheid. Vorläufig weil ich die notwendige Mindest-Zeit erst im Juli erreicht haben werde. Erst wenn ich dann eine weitere Bescheinigung einreiche, dass ich immernoch tätig bin, erfolgt die endgültige Zulassung.

    Hast du das Geld auch für die Bearbeitung direkt bezahlt? Ich habe den Ausdruck aus dem Online-Banking beim Antrag beigelegt.

  3. Die 200 EUR sind sofort mit Antragstellung fällig, die 1.000 Ende Mai.

  4. Das dauert schon einige Wochen. Ich kann dir aber versprechen, dass das Warten auf die Post in Sachen Aufregung noch deutlich gesteigert wird, wenn du auf die Ergebnisse des schriftlichen Examens wartest 😉 Da bin ich 20 mal gestorben…

  5. @Rudi Rundlich

    Komisch, ich dachte, du stirbst pro Jahr nur genau einmal?

  6. @Bernd: Mist, jetzt habe ich Details der diesjährigeb ErbSt-Klausur schon vorraten 😉 Dieses mal sind es 20 Sterbefälle

  7. Also ich habe meinen Zulassungsantrag im Januar an einem Montag verschickt, 2 Tage später kam der positive Zulassungsbescheid (StB-Kammer Düsseldorf).

  8. Mal was anderes angesichts der noch schlechter gewordenen Ergebnisse bzw. dem ansteigendem Schwierigkeitsgrad der StB-Prüfung:

    Gab es nicht vor ca. 20 Jahren ein BGH-Urteil, das besagte, dass die Prüfung, bei mehr als 50 Prozent Nichtbestehern gegen das GG bzw. die freie Berufswahl verstößt?

    Weiß hier jemand etwas darüber?

  9. @Charles: In welcher Glaskugel hast du denn die Durchfallquote gesehen? Wir können gerne eine Wette abschließen, dass die Prüfung 16/17 in etwa genau so ausfallen wird, wie die Prüfungen der letzten Jahre 😉 In der schriftlichen Prüfung wird die Durchfallquote vermutlich (wie immer) leicht unter 50% liegen.

  10. @ Spooner: Zumindest in Hamburg wurde bei der Bestellung gesagt, dass die Bestehensquote dieses Jahr lediglich bei „gut einem Drittel“ lag (ich vermute daher mal 35-40%). Das ist schon deutlich (!!) schlechter als in den Vorjahren! Mag schon sein, dass andere Bundesländer das zum Teil wieder ausgleichen, aber ich gehe trotzdem davon aus, dass dieses Jahr insgesamt ein deutlich schlechteres Jahr wird.

    Bin aber ebenfalls sehr gespannt auf die offizielle Statistik!

  11. Auf die Wette wollte ich auch schon einsteigen. 2015 war schon schlechtestes Ergebnis seit 2006. Da seither regelmäßig weniger als 50% bestehen, wurde die statistische Darstellung folgerichtig auf „Bestanden“ statt „Durchgefallen“ gewechselt. Nach meiner Glaskugel dürfte 2016 wieder einen neuen Rekord aufstellen. Der stetige Abwärtstrend jedenfalls ist zahlenmäßig belegt.

    Wird die Statistik denn noch veröffentlicht oder gibt’s da plötzlich auch urheberrechtliche Probleme die jahrzehntelang einfach nur keiner erkannt hat?

  12. Hallo @ Spooner,

    „@Charles: In welcher Glaskugel hast du denn die Durchfallquote gesehen? Wir können gerne eine Wette abschließen, dass die Prüfung 16/17 in etwa genau so ausfallen wird, wie die Prüfungen der letzten Jahre In der schriftlichen Prüfung wird die Durchfallquote vermutlich (wie immer) leicht unter 50% liegen.“

    Die Bestehensquoten liegen doch manchmal arg weit auseinander,

    vgl. https://www.wlw-bamberg.de/content/bestehensquoten.

    Es ist schon ein Unterschied, ob insgesamt 52% bestehen wie in 2015 oder 68 % in den Jahren 2013, 2007 und 2006. Wer 2015 mit einer 4,66 durchgefallen ist, hätte es vermutlich in 2014 bei einer Bestehensquote von 58% zumindest in die mündliche Prüfung geschafft.

    Ich stimme insoweit zu, dass die Prüfung wohl annähernd so schlecht (oder noch schlechter) ausfallen wird wie im Rekordjahr 2015/2016l

  13. Bei den Quoten wird auch immer schöngerechnet, weil diejenigen, die während der Prüfung zurücktreten , nicht mitgerechnet werden. Wenn man rechnet, diejenigen, die endgültig bestanden haben zu denjenigen, die zur schriftlichen Prüfung angetreten sind, hat man letztes Jahr eine Quote von 40%, die bestanden haben. Dieses Jahr wird es wohl kaum besser sein.

    Wenn über die Jahre die Bestehensquoten sinken, ist jedoch die Frage, liegt das an den Prüfungen, oder treten andere Aspiranten an? Die Bestehensquoten der Akademiker sind ja anders als die Gesamtbestehensquote, und auch bei den Berufspraktikern haben Steuerfachwirte, Bilanzbuchhalter und Steuerfachangestellte dem Vernehmen nach sehr unterschiedliche Quoten. Zudem dürfte auch bei den Akademikern ein Unterschied bestehen, je nachdem ob sie aus der Finanzverwaltung, aus der Wirtschaftsprüfung oder aus der Steuerberatung kommen.

    Kennt eigentlich jemand da eine Quelle, in der das einmal aufgeschlüsselt wird?

  14. Also der Abwärtstrend der Bestehensquoten macht mir für die Prüfung 2017/2018 ja schon ein wenig Angst. Ich kann nur hoffen, dass sich der Trend nicht fortsetzen, sondern endlich mal wieder in die andere Richtung bewegen wird..

  15. @ StB Bernd:
    Ja, eigentlich immer in der DStR z. B. für die vorletzte Prüfung siehe DStR 2016, 1702 ff. (Heft 29).

  16. Frage mich bis heute, welchen Erkenntnisgewinn die Aufschlüsselung nach Berufsgruppen bietet und in welche Kategorie dann die Prakti-Demiker (erst Ausbildung, dann Studium) gehören und warum es Finanzwirten so wichtig ist, sich als Akademiker bezeichnen zu dürfen; um sich über St-Fachangestellte erheben zu können? Besteht m.E. weder Notwendigkeit noch Anlass dafür.
    Unklar ist mir auch, warum Verwaltungspraktiker besser abschneiden als Beratungspraktiker, wo die Prüfung doch Berater- und nicht Behördeneignung gewährleisten soll? Entweder weil die Ausbildung im öD so fantastisch ist oder weil die Prüfung mit der Beraterpraxis nicht übereinstimmt; eins von beidem muss es sein..

  17. @Steuermann

    In der Finanzverwaltung studieren die 3 Jahre lang Steuerrecht. Danach können die das meistens ganz gut, zumindest im Gegensatz zu denen, die sich das nur in einem 15-Wochenlehrgang reinknüppeln. Deswegen schreiben die auch meistens so gute Noten.

    Ob die Prüfung tatsächlich auf das Rüstzeug abstellt, dass ein Steuerberater nach seiner Bestellung so braucht, ist eine andere Frage. Allerdings merke ich, dass mir das Wissen aus der Vorbereitung schon alltäglich sehr hilft, insofern halte ich das Curriculum nicht für verfehlt.

  18. Ich lehne mich mal zurück und sage, es ist gut so wie es ist. Jeder hat es selbst in der Hand, man muss nicht auf seine Berufsgruppe abstellen um sich selbst zu beurteilen. Wer die Steuerberaterprüfung nicht schafft, der kann es halt nicht. Ich wollte auch mal Wirtschaftsinformatik studieren, habe aber Mathematik nicht gepackt – ich kam aber nie auf die Idee mich darüber zu beschweren, dass Mathematik nichts mit der Praxis zu tun hat oder zu abgehoben ist. Ich war halt einfach nicht gut genug, in dieser Hinsicht war das Ende meines geistigen Horizontes erreicht. Das muss man halt auch mal akzeptieren.

    Und der Vollständigkeit halber: Finanzwirt, nur Finanzverwaltung, dieses Jahr die Prüfung geschafft.

  19. „Entweder weil die Ausbildung im öD so fantastisch ist “ Das wird wohl so sein. Außerdem werden die Finanzwirte, die in die Steuerberaterprüfung gehen im Schnitt vermutlich tendenziell überdurchschnittlich an der FH abgeschlossen haben. Wer Nordkirchen mit 4,… bestanden hat, der geht eher nicht freiwillig in den Steuerberaterprüfungstermin in 3 Jahren.

    Ein nicht zu verachtender Punkt: Wenn man beim FA mit dem dualen Studium zum Diplomfinanzwirt anfangen will, braucht man Abi mit einem ordentlichen Durchschnitt.

    Auszubildene zum Steuerfachangestellten werden im Schnitt eine deutlich schlechtere Abiturnote haben. Zudem sind es – zumindest bei den männlichen Bewerbern – oftmals Leute die nach dem Abitur überhaupt nicht wissen, wo es hin gehen soll und die Ausbildung eher eine Verlegenheitslösung ist. Mal davon abgesehen, dass praktisch jeder die Ausbildung zum Steuerfachangestellten mit ziemlich begrenzten Lernaufwand besteht.

    Gilt nicht im Einzelfall und immer, eine entsprechende Tendenz dürfte aber unbestreitbar sein, sodass sich die Verteilung der Noten zumindest erklären lässt. Bei den juristischen Staatsexamen gibt es eine starke Korrelation zwischen Abiturnote und Note im Referendarexamen. Eine ähnliche Studie im Bereich des Steuerberaterexamens ist mir nicht bekannt.

    Die Steuerfachangestellten werden sich sicherlich gleich lautstark melden; es ändert aber nichts. Wer nach der Schule weiss, dass er Steuerberater werden will, sollte tunlichst nicht den Praktikerweg gehen. Deshalb Hochachtung vor denjenigen, die diesen steinigen Weg erfolgreich gegangen sind.

  20. Hey Alex,

    ein kleinen Unterschied zwischen der Mathematik in Wirtschaftsinformatik und dem Steuerberaterexamen hast Du jetzt aber unter den Tisch fallen lassen – die Durchfallquote.

  21. @pe,

    eine Nachfrage zu Deinem letzten Post…
    Wieviele Steuerfachangestellte haben denn überhaupt ein Abitur?
    Im Übrigen fallen 80 Prozent aller Steuerfachangestellten durch die StB-Prüfung durch. Erst wenn sie ein Studium absolviert haben bzw. und / oder eine Weiterbildung zum Steuerfachwirt oder BilBu absolviert haben, haben sie eine reelle Chance. Es existiert jedoch die Statistik, dass Steuerfachwirte und BilBu überdurchschnittlich in der StB-Prüfung abschneiden, da sie einfach fleißiger sind….

    Ansonsten: Steuerrecht erfordert eine spezielle Intelligenz…. und die hat mit höherer Mathematik und wissenschaftlichen Arbeiten nichts zu tun…Gut dran ist der Bewerber, der gut auswendig lernen kann und ein photographisches Gedächtnis hat…Oder?

    Und mein Kollege der Jurist, dessen Alltagsgeschäft unter anderem auch Sprungklagen sind, ist dieses Jahr auch im Schriftlichen durchgefallen… Verfahrensrecht war auch nicht ausreichend…

    Grüße, Charles

  22. Hat schon den kleinen Mathe-1-Schein in Stochastik versemmelt und will andere über ihren geistigen Horizont belehren. Oder hab ich Dich falsch verstanden und Du hast den gar nicht erst geschrieben? Klingt so, denn spätestens mit dem Vordiplom in der Tasche hättest Du Dich schon beschwert, dass der Mathe-Anteil im Studium vielleicht doch kleines bissilein abgehoben ist. Spricht für mich jetzt eher nicht für „hat’s voll drauf“, wenn Dein geistiger Horizont damit erreicht war. War in Nordkirchen und weiß genau, dass die Gehilfen für ihre Prüfung nicht lernen..
    Faszinierend wie einige hier charakterlich blank ziehen. Schade nur, dass das für weite Teile des Berufsstands so repräsentativ ist. Kenne nur sehr wenige Ärzte, die bei solcher Selbstherrlichkeit noch mithalten können.
    Wie viele machen die Prüfung eigentlich ohne überhaupt Steuerberater werden zu wollen? Ist das zu einem Teil schon ein Selbstbeweihräucherungswettbewerb der Verwaltungsbeamten geworden?
    Einen Vergleich zwischen Abitur und Referendarexamen zu ziehen halte ich übrigens für immensen Mumpitz. Einfach selber mal machen, bevor man über andere urteilt.
    Muss auch immer etwas schmunzeln, wenn sich gelegentlich ein Diplom-Finanzwirt (denen ich ganz grundsätzlich ebenso meinen Respekt ausspreche, wie den Fachgehilfen) aufpumpt und stolz verkündet „Ich habe studiert, ich bin Akademiker“. Für mich war Studium mehr so in der Uni-Sporthalle duschen um Geld zu sparen, damit ich abends nicht so viel für die Miete arbeiten muss und eher weniger Anwärterbezüge zählen bei Gruppenunterkunft und festem Stundenplan. War nix sonderlich ehrenhaftes dran, dass ich das in jedem Gespräch unterbringen müsste.

  23. Herrlich. Steuermann, unser aller Freund, meldet sich nach ein paar Wochen der Stille wieder zurück im, bis dahin so beschaulichen, NWB-Blog. Freue mich bereits jetzt auf seine klassischen Themen: Berichte zum Standesdünkel der StB, der StB als ungeeignetes Organ der (Steuer-)Rechtspflege und das ungerechte und willkürliche StB-Examen.
    Freut euch, liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt geht es endlich wieder rund.
    *Popcorn-hol*

  24. Es ging doch nur darum mögliche Ansatzpunkte für die unterschiedliche Durchfallquoten zu finden. Wenn man da anderer Ansicht ist, gut. Ein Selbstläufer ist das Steuerberaterexamen ohnehin für keinen.

    Bin Übrigens kein Diplomfinanzwirt. Und wenn man erst mal Steuerberater ist, dann intessiert es in der klassischen Steuerberatung niemanden, ob man Akademiker ist oder nicht. Wenn man als BWL-Absolvent als Assistent beim Steuerberater anfängt um die Praxiszeiten zu bekommen, dann ist das sicherlich keine besondere Qualifikation. Die erste Zeit sind die Steuerfachangestellten fachlich doch Haus hoch überlegen. Ehrlich gesagt, weiss ich nicht, ob ich das Wort „Akademiker“ vormals überhaupt irgendwann benutzt habe. Ich hab halt studiert. Keine Ahnung, ob ich das jemals schon überhaupt irgendwo erwähnt habe.

    Abitur/Referendarexamen: Es gab mal eine Studie, danach Prädikatsexamen Durchschnitt 1,4; die übrigen Besteher Durchschnitt 2,…. Bestes Beispiel: Wenn ich mir nur die Studienanfänger mit NC 1,… raussuche und dann auch noch deren Begabung teste => BLS.

    @charles:
    „Ansonsten: Steuerrecht erfordert eine spezielle Intelligenz…. und die hat mit höherer Mathematik und wissenschaftlichen Arbeiten nichts zu tun…Gut dran ist der Bewerber, der gut auswendig lernen kann und ein photographisches Gedächtnis hat…Oder?“
    Höhere Mathematik ist nicht erforderlich und auch nicht hilfreich; es reichen die Grundrechenarten; wenn man höhere Mathematik beherrscht, dann spricht vieles dafür, dass man auch das Steuerberaterexamen intellektuell drauf hat. Heisst dann aber nicht, dass man dann nicht lernen müsste und ob einem die Materie und die Denkweise liegt. Auswendig lernen u. photographisches Gedächtnis mE weniger wichtig; entscheidend ist ein umfassendes präsentes Wissen. Das bekommt man eher nicht in 14 Wochen, dafür braucht es einen längeren Zeitraum. Und dann muss man mit den speziellen Klausuranforderungen klar kommen. Im gewissen Maße kann man das ganz gut lernen. Ansonsten professionelle Vorbereitung existenziell: Da reicht es nicht unbedingt Geld zu zahlen und das beste zu hoffen.
    Mit einer unterdurchschnittlichen Intelligenz (<100) ist das Brett Steuerberaterexamen kaum zu schaffen. Ich kann halt auch kein Astronaut werden… ist schade, kann ich aber leider nicht ändern.

  25. „Wie viele machen die Prüfung eigentlich ohne überhaupt Steuerberater werden zu wollen? Ist das zu einem Teil schon ein Selbstbeweihräucherungswettbewerb der Verwaltungsbeamten geworden?“

    Nach meiner Einschätzung sind das nicht unbedingt wenige, die als Diplom Finanzwirte das Steuerberaterexamen schreiben, ohne augenblicklich konkrete Ambitionen haben, die Verwaltung zu verlassen. Ist aber mein eigener Eindruck, ohne empirische Erhebung.

  26. Ist schon so.
    Bspw. haben dieses Jahr in RLP knapp 130 Prüflinge geschrieben, nur 94 haben abgegeben.
    Davon haben 38 die schriftliche und alle 38 die mündliche bestanden, darunter sind 9 vom Finanzamt. Wieviele sich davon wohl bestellen lassen? Bei der Verwaltung und für die Industrie reicht mir sehr gut das bestandene Examen, da benötige ich keinen Titel.

  27. Also es ist doch egal welche Vorbildung man hat oder welches Wissen man benötigt, ob fotografisches Gedächtnis oder präsentes Wissen.. ich finde das ist individuell und kommt auf den jeweiligen Lerntyp drauf an. So kann es doch jeder schaffen, der richtig lernt und es auch wirklich will. Ich bin der Meinung es kann theoretisch jeder alles schaffen.. die einen tun sich leichter und die anderen machen ihr fehlendes Wissen durch Fleiß wieder gut. Auch wer ewig vorher anfängt, das Wissen präsent hat, kann in dem Examen einen Blackout haben. Es ist nun mal ein sehr schweres Examen und es gehört auch viel Glück dazu, egal ob Akademiker oder nicht.

  28. Sprungklagen?? Uiuiui..
    BLS = Basic Life Support? Braunschweiger Landessparkasse? Basteln Lernen Spielen?
    Zusammenfassend kann man also sagen: Wer zu früh abgestillt wurde, verliert öfter beim Schach!
    Trotz BWL-Vordiplom mit Integralrechnung und so versteh ich’s nicht:
    Wie ermittelt sich der IQ-Grenzwert von 100?
    Wurde der heimlich von Graphologen protokolliert?
    Bevor jetzt noch jemand ethnologische Merkmale ins Spiel bringt, schalt ich lieber ab..
    Wer sich allerdings gern mit dem Begriff des Rechtspflegeorgans schmückt, sollte vielleicht wenigstens mal die Herkunft des Ausdrucks nachgeschlagen haben, bevor er noch den Steuerberater zum verlängerten Arm staatlicher Gewalt erklärt..

  29. B2T: ich habe meinen Antrag bei der StBK Nordbaden Ende Februar eingereicht. In der folgenden Woche kamen prompt Rückfragen. Habe diese Woche mit der Kammer telefoniert und gefragt, wann das Ladungsschreiben kommt. Der nette Herr meinte, dass die Einladungen Ende dieser Woche rausgehen (KW11).

  30. In Mainz geht das auch sehr flott.
    „… müssen ihre Zulassungsanträge bis spätestens 30. April 2017 bei der Geschäftsstelle der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz, Hölderlinstraße 1, 55131 Mainz, einreichen.“

    Die Rückfragen bzw. die Zulassungsmitteilung kommen dann sehr schnell.
    Dann hat man übrigens noch bis Ende Juli Zeit, die 1.000 € zu überweisen.

    „Die Prüfungsgebühr in Höhe von 1.000,00 € ist bis zum 31. Juli 2017 unter Angabe des Vermerks „StB-Prüfung: Name, Vorname“ ebenfalls auf das vorstehende Konto zu entrichten. Eine nicht rechtzeitige Zahlung gilt als Verzicht auf die Zulassung zur Prüfung (§ 39 Abs. 2 StBerG).“
    Quelle: Homepage der StBK RLP

  31. Ich bin ja auch blöd… Es geht um die Zulassung zur Prüfung und nicht um den Bestellungsantrag *stirnpatsch*
    Sorry 🙁

  32. @nico,

    darf ich einmal nachfragen, wieso es beim Bestellungsantrag evtl. zu Nachfragen kommen kann?
    Hat dies dann ggfs. etwas mit der Syndikusregelung zu tun?

    Grüße, Charles

  33. @ Annekathrin: Und hast du mittlerweile eine postivie Rückmeldung erhalten?

    Ich warte auch schon seit über 2 Wochen und bei anderen erfolgt die Rückmeldung in wenigen Tagen.

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