… 40 Tage … die Zeit rennt… Was kann ich schon und was habe ich wieder vergessen??!!

Hallo Zusammen,

endlich auch mal wieder eine Rückmeldung von mir…..Ich gelobe Besserung!

Erst einmal muss ich dringend festhalten, dass der Countdown mich langsam nervös macht. Ich glaube wenn man wollte könnte man ewig für die Prüfung lernen.

Ich konzentriere mich derzeit, wie wahrscheinlich alle, auf das Schreiben von Klausuren. Dabei merke jedoch immer wieder, dass da noch Lücken da sind. *Oh wunder*!

Wenn ich dann meine Skripte zur Hand nehme um nachzubessern, sehe ich häufig, dass ich diese inkl. aller Fälle durchgearbeitet habe und die Themen ja eigentlich auch irgendwie auch aus dem Präsenzkurs drauf habe müsste. Deswegen frage ich mich häufig, warum ich gewisse Themen offensichtlich einfach nicht in den Griff kriege….

Meine Größte Baustelle derzeit : Personengesellschaften…..

Was macht euch zu schaffen und wie fit fühlt ihr euch schon in Hinblick auf den nahenden Fristablauf der Lernperiode?

8 Gedanken zu „… 40 Tage … die Zeit rennt… Was kann ich schon und was habe ich wieder vergessen??!!

  1. Ich würde auch nur noch Klausuren machen und dann die Lösungen durcharbeiten. In Skripte habe ich nicht mehr gesehen. Da fehlt dann einfach die Zeit.

    Das Buch „die Besteuerung der Personengesellschaften“ fand ich damals sehr sehr gut. Meiner Meinung nach sind Personengesellschaften so die letzten Jahre immer mehr in den Fokus gekommen. Bei mir in der Klausur war es z.B. ein Austritt eines Gesellschafters. Auch hier sollte man die Basics drauf haben. Spezial oder Randgebiete sind zwar gut und schön, aber die ganzen Fußgängerpunkte sollte geholt werden.

    Also heißt es nur noch Klausuren, Klausuren und nochmal Klausuren. Vielleicht auch mal im Steuer und Studium so diese Klausuren mal durcharbeiten. Ein Dozent hat damals eine dort veröffentlicht und interessanterweise kam auch echt viel davon dran. Klar nur Zufall, aber man darf ja auch mal Glück haben…..denn das hat nur der Tüchtige 🙂

  2. Erbauseinandersetzung in all seinen Formen. Basics gehen, aber die Ausnahmen wollen noch schwer (qualifizierte Nachfolge, Rückwirkung, SBV…). Für das Groß der Punkte reichts in der Regel, aber hin-und wieder verknote ich mir da noch meinen Kopf. Aber da muss ich noch eindeutig zu viel nachdenken.

    Ansonsten geht’s jetzt „nur noch“ um Routine bekommen und möglichst viel „gesehen“ haben.

    Ertragssteuer streut noch zu sehr. Vor allen Dingen in den Fällen, wo ich keine „sicheren“ Aufgaben sehe, die ich schnell abhaken kann, sondern ich mich in jeden SV reinkämpfen muss. Wo man quasi mit der 1. Minute weiß, dass man (noch mehr als sons) gegen die Uhr kämpft.

    Examenstag 1 und 3 laufen bis jetzt alle ins Ziel. Da bin ich ganz zuversichtlich, wobei bei Bilanz meinetwegen keine 40-45 Punkte für §24 UmwStG mit Zwischenwert und Buchwert + § 6(5) EStG teilentgeltlich kommen müssen 🙂

    Übrigens setzen sie bei uns stark darauf, dass UmwSt drankommt.

  3. Auf das UmwStG haben auch letztes Jahr schon alle gesetzt. 😉 Es kann alles und nix kommen.

  4. Ja, das ist schon richtig.

    Man hält das bei uns vor dem Hintergrund der Änderung des §20 (2) Nr. 4 („sonstige Gegenleistung“ –> analog im §21) für naheliegend. Und eben der Möglichkeit es in 2 der 3 Klausuren unterzubringen. Die Änderung resultierte m.W.n. aus dem VW/Porsche-Deal.

    Aber selbst das verliert seinen Schrecken. Die Hälfte der Punkte bekommt man ja oft schon durchs schreiben ohne rechnen.

  5. Bei uns hält man zwar Umwstg auch für naheliegend, aber nicht 20(2) Nr. 4 , da das zum einen viel zu kompliziert zum Rechnen ist bzw. jede Menge Angaben allein im Sachverhalt benötigt werden und zum anderen die Klausur Mitte letzten Jahres sehr wahrscheinlich schon fertig war und das Steueränderungsgesetz doch erst im Oktober kam?

  6. Ich halte mich da jetzt einfach zurück. Ich verstehe schon, dass jetzt die Spekulationen steigen. Aber wissen tut es keiner und weiter bringt einen das auch nicht. Wie gesagt… Letztes Jahr wurde auch spekuliert, dass das UmwStG kommt und ich durfte mich mit Kinderfreibeträgen rumschlagen…..

    Darüber hinaus wurde gemunkelt, das Erbst evtl. gar nicht dran kommt! Dem war natürlich auch nicht so. Also locker bleiben ….

  7. Nein, man sollte sich auf keinen Fall verrückt machen lassen.

    Im Fall von UmwSt kann man sich ja eh ganz gut mit dem Erlass behelfen, wenn man sich da die entscheidenen Sachen markiert hat.

    Das wird uns von den Dozenten in der Deutlichkeit auch nur deswegen „gesagt“, damit niemand im Oktober völlig dicht macht, wenn er was von UmwSt liest. Wird ja von Manchen schon „stiefmütterlich“ in der Vorbereitung behandelt (sowohl im Vollzeit-Kurs als auch in der eigenen Vorbereitung).

    Die Fußgängerpunkte in UmwSt (ja, oft 1/4-1/3 der Punkte) sind m.E. ähnlich gut machbar wie FGO, wo man quasi blind nur die Vorschriften abschreibt.

  8. Ich muss tatsächlich auch sagen, dass sich UmwSt eigentlich gut abarbeiten lässt. Da gibt es wesentlich Schlimmeres!

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