NICHT!!!!!
Freunde die 2 Klausurenwochen sind hinter mir und ich muss sagen………. HILFE. Alleine die AO Klausur hat mit den Rest gegeben. Bilanzklausuren war ganz o.k. Dann aber Umwandlung und Ertragsteuer mit Umwandlung. Das sind die Momente wo ich mich frage: Warum?, Warum nur? Aber Lehrjahre sind bekanntlich keine Herrenjahre ( 10,00 € ins Phrasenschwein) und weiter geht es.
Ich gebe zu ich lasse mich vom Sachverhalt oft „erschlagen“ wenn man diesen dann auseinander nimmt, wird er oft ganz erträglich. Wie ist das bei Euch? Wie geht Ihr an den Sachverhalt dran?
Es gibt kein Patentrezept. Die Aufgaben zum Verfahrensrecht gehören zu den schwierigsten der gesamten Prüfung. Der Umfang ist regelmäßig der größte und die Sachverhalte treiben regelmäßig die meisten Kandidaten zur Weißglut. Ich halte es taktisch für falsch, gleich am ersten Tag mit der verfahrensrechtlichen Aufgabe zu beginnen. Ich habe mit so vielen Steuerberatern gesprochen. Alle haben gesagt, sie haben Angst und Panik bekommen, weil sie nach dem Lesen des Sachverhalts der verfahrensrechtlichen Aufgabe schon so viel Zeit verloren, aber immer noch nichts zu Papier bekommen haben. Für die Motivation und das Selbstvertrauen im Hinblick auf die nachfolgenden Aufgaben ist das der Killer schlechthin. Die „line of least resistance“ ist meiner Ansicht nach am ersten Prüfungstag die Reihenfolge Erbschaftsteuer, Umsatzsteuer, Verfahrensrecht. Aber auch die Reihenfolge Umsatzsteuer, Erbschaftsteuer, Verfahrensrecht hat etwas für sich, da es stets mehrere Sachverhalte zur Umsatzsteuer gibt, deren Umfang aber naturgemäß recht kompakt ist.