Alles vorbei, juhuuuuuuuuuu :-) !!!

Hallo liebe Mitstreiter,

es ist alles vorbei, ich kann es noch gar nicht glauben 🙂 !!!

Ich habe zwar manche Fehler gemacht, über die ich mich zu Tode ärgere. Sachen, die ich eigentlich ganz sicher wusste, und ich Idiot mache das trotzdem falsch. Vor allen Dingen gestern, da habe ich mit einer Lösung angefangen, die im Endeffekt richtig gewesen wäre. Dann hab ich die Buchung vom Stpfl. gesehen und dann dachte ich: ja, hab ich glaube ich auch schonmal gehört, dass man das so machen kann. Ich Volldepp, dann hab ich die richtige Lösung durchgestrichen und die falsche hingeschrieben. Oh Mann, könnte mir immer noch in die Fr… hauen für soviel Blödheit (sorry, fallen mir leider keine anderen Worte zu ein). Hab ich noch nie falsch gemacht und ausgerechnet gestern wohl. Wenn man was nicht wusste, ok, dann muss man sich nicht ärgern, weil dann hätte es ja nichts gebracht, noch zehntausend Stunden mehr zu lernen, weil man dann so oder so hätte raten müssen. Aber wenn man was ganz sicher weiß und das dann falsch macht, nur weil man sich durch irgendeinen Mist aus dem Konzept bringen lässt, das ist echt ärgerlich. Und wie man sieht: ich ärgere mich immer noch maßlos über meine eigene Blödheit 🙂 …

Aber egal, muss mich einfach damit beruhigen, dass ich ja 50 % falsch machen kann und dann trotzdem noch knapp eine 4 hätte. An den Gedanken muss ich mich jetzt einfach hängen. Horror, dass wir noch so ewig auf die Ergebnisse warten müssen. Das dauert ja noch „Jahre“ bis zum 21.01.2015 🙁 …

Ich hoffe, bei Euch Anderen hat alles den Umständen entsprechend gut geklappt. Wir müssen einfach hoffen, dass es insgesamt gereicht hat 🙂 !!! Drücke Euch ebenfalls weiterhin auch die Daumen !!!

Und wünsche Euch eine schöne restliche Woche, hoffentlich entspannt und endlich mal mit freier Zeit, die man ohne schlechtes Gewissen genießen kann.

Liebe Grüße
Maren.

21 Gedanken zu „Alles vorbei, juhuuuuuuuuuu :-) !!!

  1. Hallo Maren,

    willkommen im Club. Ich habe gestern auch so einen Bock gebracht. Erst die richtige Lösung hingeschrieben und dann habe ich sie verschlimmbessert. Ich könnte mir dafür auch sowas von in den A.. treten :D. Keine Ahnung was mich da geritten hat.

    Denke zwar nicht, dass es letztendlich entscheidend sein wird, aber ärgerlich ist es allemal.

    Also, Du bist nicht allein :). Aber jetzt heißt es erst mal abschalten. Es gibt schönere Dinge im Leben ;).

  2. Hallo Dan,

    freue mich sehr über Deine Nachricht! So sehe ich wenigstens, dass ich nicht alleine mit solchen „Taten“ und Gedanken bin 🙂 …

    Ja, muss auch jetzt endlich abschalten, man kann und sollte sich jetzt nicht drei Monate durchärgern 🙂 …

    Alles Gute für Dich !!!

  3. Hallo Ihr zwei,

    was habt Ihr denn so verschlimmbessert, vielleicht habt Ihr dadurch garnicht so viel Punkte verloren.

    Ich habe vorhin gemerkt, dass ich die Anlage zu 1. vergessen habe, nach dem ersten Schock, habe ich aber gemerkt, dass es maximal darauf 2 Punkte gibt, aber trotzdem ärgerlich. Ich hoffe diese sind nicht entscheidend.

    Und das Schlimmste, ich muss noch bis Januar warten, wie natürlich die meisten Kanditaten.

    VG

  4. Hey,

    es gibt niemanden, der unter dem Druck und der Zeitknappheit keine Idiotenfehler macht: der eine schreibt den Grubo mit ab, die andere (ich) verliest sich beim Vollmachtsdatum in der AO (Jahr 2012 mit Monat 12 verwechselt, dann Vollmacht später als Prüfungsanordnung => alles falsch), das ist normal und wird nicht kriegsentscheidend sein!

  5. Also ich hatte letzte Woche wie Melina das Problem vGA und vE auseinander zu halten.
    Dann habe ich es mir noch mal angeschaut und gedacht es passt wieder.
    Und genau in der Prüfung bin ich in der einen KSt Aufgabe wieder da gesessen und habe gegrübelt was jetzt noch mal was ist..

  6. hm, jetzt fehlt wieder ein Teil:
    durch Malen und Pfeile und langsamen überlegen bin ich doch noch drauf gekommen.
    Und die Betriebsaufspaltung habe ich auch erst übersehen/vergessen und schön einen 17er ausgerechnet wie vorher bei AStG

  7. Also irgendwie mag mich das System hier gerade nicht, es schneidet immer etwas ab.
    Ich habe die Betriebsaufspaltung aber dann noch abgewickelt aber meine ganze schöne Berechnung vorher war umsonst.

    So, hoffe jetzt passt alles.

    Gruß

  8. Hi,

    Das Gefühl kenne ich gut… Da redet man sich die ganze Zeit in der Vorbereitung ein „Achtung bei Verpachtung!“ und woran denkt man am Mittwoch Mittag mal überhaupt nicht? An ne Betirebsaufspaltung… 🙂

  9. Hallo!

    Das Problem kennt jeder. Mir sind letztes Jahr nach den 3 Tagen auch mindestens 2, 3 Dinge eingefallen die ich lieber etwas anders gemacht hätte bzw. wo eigentlich der erste Gedanke richtig war aber man keine Fundstelle hatte und sich im Gesetz dumm und dusseligzu Tode gesucht hat.
    Weil man dann nicht fündig wurde musste man das Zitat auch noch weglassen und dann wirds nicht besser 😉
    Oder man vergisst die latenten Steuern und sagt es gibt keine, was aber keinen Sinn macht oder oder oder…

    Macht Euch nicht verrückt. Das klappt auch mit kleinen Fehlern!

    Allerdings kostet das „Nicht-Finden“ der BAS sicher einiges an Punkten.
    Klar hat man dann § 17 statt § 16 aber ein folgerichtig gibt es meines Wissens nach nicht. Somit fehlen einem gleich 2 ganze Einkunftsarten!

    Die Aufgaben sind leider immer so gestellt, dass man nicht immer sofort sieht was an wen vermietet wird. Aber wenn schon nur von „Betriebsfläche“ gesprochen wird und Mieter und Anteilseigner in verschiedenen Absätzen (und fast am Ende) stehen, dann wird es meist gefährlich!

    Trotzdem: Immer positiv denken!!

    Viele Grüße
    Timo

  10. Folgerichtig gibt es nicht? Ist das tatsächlich so? das ist natürlich schlecht….

  11. Grundsätzlich gibt es schon Folgefehler, aber z.B nur, wenn Berechnungen falsch sind und auf diese Berechnung weiterhin falsch aufgebaut wird.

    In diesem Fall ist die rechtliche Würdigung verkehrt, sodass normalerweise kein Raum ist für die Annahme von Folgefehlern.
    Aber das liegt natürlich im Bewertungsspielraum des Korrektors.

  12. Naja, wie sollen die das rechnen und wer gibt hier eine Punktevergabe vor?
    In der Musterlösung steht das was richtig ist und wieviel Punkte es wofür gibt. Innerhalb dieser Bepunktung haben die Korrektoren dann einen gewissen Spielraum.

    Aber wenn Du auf ner ganz anderen Straße bist: Wie weiß der Korrektor was er an Punkten vergeben kann? Darf doch eigentlich nicht sein…?!

    Etwas anderes sind Alternativlösungen aber bei der BAS ist ja eigentlich alles eindeutig!

    Trotzdem die Hoffnung nicht aufgeben!

    Timo

  13. Bei dieser Prüfung gibt es Dinge, die gibt es normalerweise nicht.

    So kann jedes Bundesland einen eigenen Bewertungsmaßstab anlegen, da die Prüfung Ländersache ist.

    Es hat schon seinen Grund, warum die Durchfallquoten je Bundesland erheblich differieren.
    Das hat natürlich auch damit zu tun, dass in einem Bundesland mehr StB gebraucht werden als in anderen.

  14. Naja, ich finde eine Aufgabenstellung schon eher fragwürdig, wo an die GmbH der eigenen Tochter vermietet wird und dies nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ersichtlich wird. Von wegen, wird an eine GmbH vermietet…
    Das ist m.M.n. nur die bereits fachlichen Schwierigkeiten (bzgl. der Vielfalt), um irreführende Formulierungen zu erweitern und künstlich zu erschweren.

  15. Nun, auch im Echtleben hat man halt Pech wenn man falsch liegt, da kennt das FA auch kein Pardon…
    Von daher sollte man schon den richtigen Weg finden, selbst wenn man diesen nicht voll abgrast was die Punkte angeht. Die Haftpflicht ist sonst Dein bester Freund.

    Gruß

  16. Naja, da gebe ich Dir schon recht Robert (evtl. hinsichlicht nicht endeckter OHG’s von GbR’s). Aber man sollte doch die Kirche im Dorf lassen. Welche Tochter geht im „Echtleben“ zum StB und schildert, dass die Eltern bereits an eine GmbH vermietet haben und anschließend (nach vorweggenommerner Erbfolge) vermiete ich (Tochter) weiter an diese GmbH, die dann Absätze (Ausführungen) später zu meiner (Tochter) eigenen Gesellschaft hin aufgelöst werden? Sehr abwägig und eher nur in einer Klausur erschwerend denkbar. Klar sollte man auf diese Klausurtücke gefasst sein, aber….. ok?

  17. Schon richtig, mir ging es mehr darum das es dafür halt dann keine Punkte geben kann, da der Alternativweg nunmal falsch ist, selbst wenn dieser falsche Weg dann richtig weiter geführt wurde.

    Gruß

  18. Hallo Maren,

    ich habe auch jede Menge Fehler gemacht, die ich nicht mal in den Probeklausuren hatte. Das ist das Schlimmste bei der ganzen Angelegenheit. Ich wünsche Dir auf jeden Fall, dass die Fehler allerhöchstens 50 % ausgemacht haben!

    Beste Grüße, Natalya

  19. Hallo Ihr Lieben,

    vielen Dank für Eure zahlreichen Kommentare !!!

    Wir müssen jetzt einfach hoffen, dass wir die Klausuren bestanden haben.

    Ich drücke Euch weiterhin die Daumen !!!

    Liebe Grüße
    Maren.

  20. Hej Ralph, das war anders – die Tochter war Eigentümerin und hat an „ihre“ GmbH vermietet. und das gibt es im echten Leben zuhauf… Da geht es dann auch gerne mal in die Hose, spätestens bei der Auflösung der BAS merkt es das Finanzamt dann…. Und dann grüßen die stillen Reserven und die Haftpflichtversicherung des Steuerberaters….

  21. @ Ulrike:

    Ja, eine BAS kommt häufig vor und ich habe nicht geschrieben, dass die Tochter nicht Eigentümerin des Grundstücks ist. Ansonsten würde eine BAS ja nicht zustande kommen. Das ist ja auch in Ordnung, dass BAS in Klausuren abgeprüft werden…
    Ich meinte eigentlich nur, dass man den Sachverhalt in Klausuren nicht derart verstecken muss. Damit meine ich, dass es erst klar wird (Absätze später), wenn die Beteiligung veräußert wird.

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