Anmeldung zur StB-Prüfung

Mir ist gerade aufgefallen, dass der März schon fast rum ist und ich mich noch nicht für StB-Prüfung 2013 angemeldet habe. Gerade hab ich mit Verwunderung festgestellt, dass bei einem Wiederholerantrag die meisten Unterlagen nicht mehr eingereicht werden müssen. Das hat mich gefreut. Im letzten Jahr war das bei mir viel Papierkram und Schriftwechsel mit  der Steuerberatungsprüfstelle, da ich die 3-jährige Berufspraxis zum 30.09.2012 gerade voll hatte. Jetzt muss ich für dieses Jahr nur noch ein aktuelles Passphoto machen und meinem Lebenslauf aktualisieren. Dürfte dann etwas unaufwendiger sein.

Habt ihr euch schon angemeldet und den entgültigen Bescheid über die Zulassung?

11 Gedanken zu „Anmeldung zur StB-Prüfung

  1. Den Zulassungsantrag habe ich schon Anfang Januer hingeschickt. Unterlagen musste ich auch keine mehr einsenden, weil ich bereits im letzten Jahr einen Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft gestellt habe. Kürzlich hat die Kammer noch einen aktuellen Lebenslauf angefordert – seit einem Jahr hat der sich wirklich immens verändert 😉 Seitdem habe ich nichts mehr gehört. Angeblich kommen die Zulassungsbescheide bei uns erst im Sommer.

  2. Also ich habe einen Schreiben über die Zulassung erhalten (vor 4 Wochen). Hatte Ende Januar alles verschickt, ein paar Sachen waren wohl nicht komplett… Nachdem ich dann alles verschickt hatte, kam dann schon nach einer Woche die Zulassung. Bin ich froh das alles hinter mir zu haben 🙂

  3. Ich hatte auch schonmal mit der Prüfungsstelle telefoniert da ich mir nicht sicher war, inwieweit mein Arbeitszeugnis als Nachweis ausreicht. Das war ganz gut, da die Angaben darauf nicht reichten und ich von meinem ehemaligen Chef noch eine gesonderte Bescheinigung brauchte. Ach ja, und ein Passfoto muss noch her…ich glaube, ich muss wirklich losziehen neue machen, weil ich keine aktuellen mehr habe. Lästig, aber nicht zu ändern. Und schließlich dann die ganzen Zeugnisse noch als beglaubigte Kopie anfertigen lassen.

  4. Hallo Jasmin,
    wie läuft das denn ab wenn man die Praxiszeit erst kurz vor der schriftlichen Prüfung erfüllt hat?
    Wenn ich seit 1.9.07 als Steuerfachwirtin beim StB arbeite, habe ich meine Praxiszeit (7 J.) am 31.08.14 erfüllt; oder habe ich einen Denkfehler?!
    LG

  5. @Regina:

    Wenn du den Fachwirt hast, musst du INSGESAMT statt zehn nur sieben Jahre Berufserfahrung vorweisen. Dazu zählt auch die Zeit, bevor du den Fachwirt gemacht hast.

    Bei mir ist das zB so:
    Ausbildung 2006 beendet, Fachwirt jetzt in 2013 gemacht -> sind bei mir im Mai 2013 genau sieben Jahre Berufserfahrung die ausreichen für den Antritt zur StB-Prüfung im Herbst diesen Jahres

  6. Den Antrag habe ich noch nicht versendet… Ich hab mir noch nicht mal wirklich Gedanken gemacht. Ich hoffe einfach von allen Zeugnissen noch beglaubigte Kopien in meinen Ordnern zu finden 🙂

    @Regina: Eva hat Recht – es zählt die Zeit ab Ausbildungende Steuerfachangestellte/r…

  7. Vielen Dank für Eure Antworten 🙂 Ich habe mich vielleicht falsch ausgedrückt, 2007 hatte ich Ausbildungsende Steuerfachangestellte, letztes Jahr habe ich die StFw Prüfung bestanden.

  8. Dann passt es ja und du kannst 2014 zur Prüfung antreten. Du musst aber darauf achten, dass Zeiten, in denen du vom Arbeitgeber zB unbezahlt freigestellt wirst, nicht als Berufserfahrung angerechnet werden. Wenn Urlaubsanspruch besteht, ist es kein Problem und zählt dazu. Bei Boni oder Überstunden, die in Freizeit gewährt werden, ist dasselbe Problem wie bei unbezahltem Frei – es zählt nicht.

  9. @ Regina: Und auch ganz wichtig, Du musst in allen 7 Jahren durchgängig mindestens 16 Wochenstunden auf dem Gebiet der Bundes-
    oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern tätig gewesen sein.

    @ Thread: Ich habe meine Anmeldung bereits Anfang des Jahres auf den Weg gebracht und auch schon das Ganze von StBK bestätigt bekommen … bin froh, dass das bereits erledigt ist 🙂

  10. Hallo,

    sind die Anforderungen an ein Passbild streng? Ich habe wirklich keine Zeit mich nochmal fotografieren zu lassen. Das Foto ist über 1 Jahr alt. Ich bin mir auch nicht ganz sicher, ob es wirklich ein Passfoto ist (also biometrisch). Es passt auf die dafür vorgesehene Stelle im Antrag .

    Viele Grüße
    Ell.

  11. Was kann schlimmstenfalls passieren? Das Foto dient ausschließlich der organisatorischen Durchführung der mündlichen Prüfung. Optimalerweise erkennt man dich also auf dem Foto.

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