Das Wunder am 3.Tag und andere Märchen …

Hallo Ihr Lieben,

nach dem 1. Tag konnten wir in Bilanz nicht wirklich auf ein Wunder hoffen.
Aber es war, innerhalb gewisser Parameter, durchaus fair und nicht wirklich überraschend.

Wir sind heute Morgen hoffnungsvoll gestartet und haben uns dieser Prüfung gestellt und
haben irgendwann den Raum erhobenen Hauptes verlassen, manche früher, manche später!
Aber als ganze Kerle oder Kerle*Innen oder als was auch immer …

Da gab es doch mal diese Werbung:
Ein ganzer Kerl dank Chappi … ganze Generationen von Hündinnen mussten das ertragen …

Ich schweife ab,
zu den Themen des heutigen Tages, wir hatten im Angebot:

Teil 1, Allgemeines
K ist EU und vertreibt Baumaschinen
Aufgabe: Gewinnermittlung HGB, StB

EZ1: 25%-Anteil an der B-GmbH
Diese vertreibt 30% seiner Maschinen und K verkauft aus EU BetriebsGrubo an GmbH

EZ2: X-Aktien, 800 Stück,
Erhöhung Nennkapital durch Umwandlung der Gewinnrücklage

EZ3: Forderung in Schweizer Währung

EZ4: DG des Bürogebäudes wir in Hausmeisterwohnung umgewandelt, bislang Afa 3%

Teil 2, Umwandlung
A 60J ist EU und gründet mit N-GmbH eine OHG
A mit 75%, GmbH mit 25%
A bringt gesamtes EU ein (inkl. Grubo, Aktien, §6b etc.)
GmbH bringt Grubo inkl. Darlehen ein

Teil 3, Änderung nach BP

1.Rechtliche Würdigung aller Änderung der BP (Zeitraum 2016-2018)
2. Korrektur der bereits vorliegenden vorläufigen Bilanz 2019, HGB, StB

a) Nach Blitzeischlag in Halle, zu hohe AfaA
b) Umbau der gemieteten Fläche mit Rückbauverpfl. Wurde als Aufwand und zu hoher Rückstellung gebucht
c) Disagio, fehlte ARAP
d) Rückstellung wegen Patentverletzung, Aberkennung
e) Gewerbesteuerkorrektur

Bitte ergänzt auch heute wieder, was immer euch noch einfällt …

Für dieses Jahr ist es vorbei und wir können vorerst entspannen.
Seid nicht traurig, dass es vorbei ist, freut euch, weil ihr dabei sein durftet …

In diesem Sinne, wünsche ich euch eine schöne Zeit und viel Zeit und Kraft zum Lernen

LG aus Berlin
Beate

P.S. Ich bin heute zurückgetreten …

125 Gedanken zu „Das Wunder am 3.Tag und andere Märchen …

  1. Hallo Beate ich musste den Text jetzt wirklich 3 mal lesen um zu realisieren das du zurückgetreten bist, es tut mir so leid du warst in diesem Blog wirklich witzig und spritzig drauf uns hast ihn am laufen gehalten. Ich hätte es dir so gegönnt. Wie kam es zu deinem Entschluss? Ich habe die letzten Tage auch mitgefiebert da ich aus gesundheitlichen Gründen dieses Jahr nicht an der Prüfung teilgenommen haben und schwankte immer zwischen vlt. war es ja tatsächlich gut so und vlt. bereust du es dieses Jahr nicht mitgeschrieben zu haben.

    Ich wünsche dir alles gute und hätte mir wirklich gewünscht das es für dich dieses Jahr so richtig rund läuft, aber man steckt halt leider nicht drin.

  2. Liebe Beate,

    großes Kompliment an dich für den tollen Blog! Du hast den am Leben gehalten!

    Ich würde mir wünschen, dass du kommendes Jahr einen neuen Anlauf wagst. Auch ich bin zurückgetreten, war aber auch erst mein zweiter Versuch. Ich bin nächstes Jahr definitiv wieder dabei.

    Füße hochlegen und ab ans Glas!

    Liebe Grüße

  3. Habe ich das wirklich richtig gelesen?
    Zurückgetreten?
    Ich bin fassungslos.
    Man tritt nicht zurück. Ehrlich nicht.
    Man kämpft und hofft bis zum Schluss.
    Denn wer weiss, es könnte gereicht haben.
    Und ich schreibe aus Erfahrung.
    Ich habe selbst vor drei Jahren mit Ü40 die Prüfung geschrieben, mit Kind und Kegel und allem drum und dran. Im Erstversuch, dann vollkommenes Blackout am Tag 1, im Auto geheult (mit über 40 wohlgemerkt wegen einer dämlichen Prüfung…), Tag 2 wieder hoffnungsvoll, Tag 3 hingekritzelt, ein wahrer Alptraum, wer das lesen und korrigieren musste.
    Ganz sicher durchgefallen, ganz ganz sicher.
    Aber eine Sache musste ich allen versprechen: abgeben, egal was kommt.
    Und was war? BESTANDEN. Und dann auch die Mündliche bestanden und zwar gut und dann doch StBin geworden…wer hätte das gedacht…
    Beate, es war doch noch alles offen…
    LG

  4. @ Claudia

    Aber doch nicht im Drittversuch!!!

    So wie du hat Beate es beim ersten Mal auch gemacht 😉

  5. Ich verstehe Beate schon…
    Im Erstversuch würde ich auch immer abgeben. Im Zweitversuch wäre ich da schon sehr vorsichtig.
    Bei mir lief es im letzten Jahr (auch im Zweitversuch) so, dass der erste erstaunlich gut war, den habe ich auch bestanden, am Tag 2 war ich mir echt ganz unsicher und nach dem dritten Tag wusste ich, dass ich es nicht geschafft habe. Ich habe leider trotzdem abgegeben, da für mich ein Rücktritt nicht in Frage kam und dadurch meinen zweiten Versuch her geschenkt. Jetzt bleibt nur noch einer und ich muss hoffen, dass es da eben nun mal reicht.
    Also Beate: Lass Dich nicht unterkriegen! Es ist ganz allein deine Entscheidung und wenn Du der Meinung bist, dass es eben nicht gereicht hat dann ist das eben so. Entspann dich jetzt erstmal ein wenig und greif fürs nächste Jahr wieder an! Das wird schon. Kopf hoch!

  6. @Felix:
    Doch, auch dann.
    Realität schafft man sich nur mit tatsächlichen Ereignissen.
    Ich kenne Leute, die im Drittversuch bestanden haben, ich kenne auch jemanden, der im Drittversuch gescheitert ist.
    Aber was nützt es dir, zurückzuziehen, nur weil dein Gefühl schlecht war?
    Es kann im nächsten Jahr besser sein und dich trotzdem täuschen.
    Ich bleibe dabei: immer abgeben, auch wenn es schwer ist.

  7. @ Felix

    also soweit ich richtig gelesen und verfolgt habe war es der 2. Versuch von Beate

    Ich dachte gerade ebenfalls ich lese nicht richtig, sitze mit offenen Mund vor meinem PC. Liebe Beate, Kopf hoch und für heute einen Haken dran machen!

  8. Das bricht einem dann doch ein wenig das Herz 🙁

    Liebe Beate,

    vielen Dank für diesen (bisherigen?) wunderbaren Blog.
    Ich hoffe es war für Dich die richtige Entscheidung.

  9. Liebe Beate,

    das ist ganz allein deine Entscheidung und wie es sich im zweiten oder dritten Versuch anfühlt können nur die beurteilen die es selbst erlebt haben.

    Jeder oder fast jeder der sich freiwillig dieser Prüfung stellt besitzt sehr großen Ehrgeiz und das führt im Wiederholungsfall zu unvorstellbaren Druck. Dadurch steht man sich am Ende dann auch schnell mal selbst im Weg.
    Aber dieser Charakterzug macht uns zu dem wer wir sind und dieser Charakterzug ist im beruflichen Leben oft von Vorteil.

    Kopf hoch.

  10. Liebe Beate

    wünsche dir viel Kraft und weiss, dass es die richtige Entscheidung war, da du sie alleine und für dich getroffen hast.

    Ich hoffe allerdings, dass es nicht das Ende für dich ist – die Branche braucht unbedingt Kolleginen wie dich 🙂

  11. Kann Claudia nur absolut zustimmen. Sorry, verstehen kann ich das nicht. Selbst im Drittversuch, bei allem Respekt, will man nicht irgendwann abschließen, also entweder im Sinne von geschafft oder eben , das Thema ist durch? Und wirklich einschätzen kann man das eh nie.

  12. @Leute

    Das ist doch Ihre pers Entscheidung ob sie abgibt oder nicht, nicht wahr

    Ich kann das nach den ersten beiden tagen super verstehen

  13. @alle Wie ist denn insgesamt eure erste Einschätzung zur Prüfung heuer? Ich fand die Prüfung insgesamt sehr fair und gut machbar. Hoffen wir mal das Beste!!

  14. @Alex:
    völliger Blödsinn. Man schreibt die Prüfung um diese zu bestehen und nicht damit das irgendwann vorbei ist. Wenn man beim dritten Mal durchrasselt, ist der Traum aus, es gibt kein zurück mehr. Ich kann mir gut vorstellen, dass die meisten dann gerne noch ein Versuch übrig hätten.

  15. @ Leute

    Was bringen solche Kommentare – sie ist zurückgetreten…es ist schon PASSIERT….was hilft es denn jetzt noch darüber zu urteilen ? Außer man will, dass sie sich vielleicht noch beschissener fühlt wie sie es ohnehin schon tut. Sowas nennt man Empathie und sollte man auch nicht als Steuerberater – oder angehender Steuerberater verlernen. Ihr habt später mal Personalverantwortung oder seit Chef, wollt ihr das dann auch so bei einem AN äußern ?

    @Beate

    Du hast gekämpft, Du hast Mut bewiesen. Dein Weg ist der richtige, denn es ist DEINER…egal wie Deine Zukunft aussehen wird.

    Lola

  16. Können wir mal die Lösung für T2 durchgehen?
    Negative Ergänzungsbilanz für A und sonst?

  17. War denn SV2 überhaupt ein 24 UmwStG? Ich befürchte die ganze Sache lief eher auf 6 (5) EStG raus kann das sein? Ich bin mir da absolut unsicher weil auch so doof die Einzelrechtsnachfolge angesprochen war…!?!?

    Was habt ihr denn draus gemacht?

  18. Ich hab bei A24 wg negative egbweil gem wert ansatz im ghv aber keine stillen reserven lt sv gewollt, und bei N hab ich 6abs 5 grds bw aber anteilig zum TW (anteil gmbh an der ohg) das aber über 6b wieder vermieden in ner egb

    Auch hier neg erg bilanz

    Fortschreiben der erg bilanz über minderafa bei A f Gebäude. Sonder bv bei darlehen. Schädliche gegenleistung bei A ….

    Puh was war da noch?

  19. @Prüfling2020

    Ich sehe das komplett gegenteilig. Dieses Jahr war extrem knackig und mit zahlreichen absoluten Exoten (Influencer, Weltumsegler mit 100 Mio Lottogewinn, etc.) gespickt. Keiner der 3 Tage war in meinen Augen „geschenkt“ bzw „gut machbar“ (außer vielleicht der wirklich faire AO Teil am ersten Tag, den der üble USt Teil dann aber gleich wieder relativiert hat). Bei uns gab es zahlreiche Rücktritte.

  20. 24 UmwStG, Übertragung zum gW, 24(2)S.2. Zuzahlung bei Übertragung zum gW unschädlich
    EU überträgt teilweise in GHV teilweise SBV weil wesentliche BGL für EU. Keine Erg. Bil aber Sonderbilanz zum 1.1.19 und 31.12.19. die GMbH dagegen sacheinlage aus BV in GHV 6(5)S.3 Nr.1. Was denkt ihr?

  21. Hallo Beate,

    bisher war ich nur stille Mitleserin, dein Rücktritt hat mich eben wirklich erschüttert. Du hast mich mit deinen Beiträgen immer abgeholt und damit vor allem im Endspurt mit dazu beigetragen dass ich bis heute durchgehalten habe. Ich hoffe sehr, dass es Dir mit deiner (mit Sicherheit nicht wahllos getroffenen) Entscheidung trotzdem soweit wie es im Moment eben möglich ist gut geht und würde mich freuen nochmal von Dir zu lesen. Kopf hoch, es gibt noch soviel schönere und wichtigere Dinge im Leben als eine Prüfung (und neun sie ist mir natürlich trotzdem nicht egal) und genau diesen Dingen sollte wir uns alle die nächsten Tage hingeben, endlich wieder ein bisschen normales Leben erstmal.

    In diesem Sinne: Prost, Cheerio, schickes Wochenende etc

  22. War meiner Meinung nach unter der Grenze und daher vollständig zum Buchwert von 500.000 bzw. BV (400.000€), da die Leistung 350.000 betragen hat

  23. Ich bin nicht zurückgetreten, war jedoch kurz davor. Insgesamt fand ich die Prüfung einfach hart und zeitlich kaum machbar. Ich bin auf einen neuen Versuch im nächsten Jahr eingestellt, dann werde ich eben mit 50 erst Berater…

    Teil II war mEn §24 UmwStg, schädliches konnte ich nicht finden.

  24. @Sebastian: Natürlich waren Fallstricke dabei, sonst wäre es nicht die Steuerberaterprüfung. Aber die (auch von dir zum Teil genannten) Sonderfälle sollten sich von der Bepunktung relativ gering auswirken… Und der Sachverhalt (wie Influencer oder Weltumsegler) außenrum klingt schlimmer als es ist, es sind nach wie vor stinknormale Einkünfte (oder auch keine), die man zu beurteilen hatte. Zum Bestehen braucht man nach wie vor keine 100% korrekt zu beantworten. Und wenn ich die Klausuren mit Knoll oder WLW z.B. aus den Intensivkursen vergleiche, fand ich die Klausuren wirklich gut machbar. Möchte aber natürlich absolut niemanden angreifen, kann mich natürlich auch genauso täuschen und überall falsch abgebogen sein! Wie gesagt, „wie ist euer erster Eindruck?“ 🙂 LG!

  25. Par 24 Schädliche Gegenleistung von 50.000 €.. bw eu war nur 300.000, Gegenleistung 350.000. Verweis auf mindestansatz. 10 % Reserven aufgelöst.

    M.E. kein Par 6 Abs. 5 S.3 siehe bmf zu 6.5. möglich wäre nur Überführung 6 abs 5 s 2. hier aber keine Überführung, da voll entgeltlich. Übernahme Darlehen und Gewährung Gesellschaftsrechte. Kein 6b da Grundstück in 2013 März angeschafft. Gründung Januar 2019.

    6 % Strafe bei Aufdeckung Rücklage A. Kein 6b für aufgedeckte Finanzanlage. Dafür TEV auf aufgedeckten Gewinn aus FAV. Auflösung Bestehende Rücklage mit Übertragung auf angeschafftes Grundstück von N Gmbh. So hab ich gelöst

  26. Hört sich anspruchsvoll an, aber alles Themen, die in den jährlichen Übungsklausuren abgefragt werden. Aber jedes Jahr hat seine Tücken. Letztes Jahr waren es InvestmentSt und AO.

    Die Prüfung ist jedes Jahr schwer.

  27. Ach Mensch Beate! Das hat mich jetzt auch geschockt… Fühl dich gedrückt! Jetzt erstmal erholen. L. G.

  28. Moin,

    zu SV 2

    Es war 24 UmwStG

    m.E. war der Wert der So. GL um 50 Tsd. Höher als BW (350 > 300), damit habe ich ZW Ansatz gewählt und die Stillen Reserven um 50 Tsd. aufgedeckt in negativen Ergänzungsbilanz….24 Abs. 2 S.4 war m.E. anwendbar…

    Gruß
    Ramon

  29. BW war doch eine Mio und entweder heisst es 500k oder 25% v bw

    Gegenleistung war was 350k?!?das ist größer als die 25% v 1 mio

  30. Ich fand die Prüfung (alle 3 Tage) recht gut machbar und absolut fair.
    Von einfach spricht ja keiner, aber es waren keine größeren Exoten, wie bspw. 2016 die Lohnsteuer mit ca 60 Punkten.

    Ich würd ist einer Quote wie in den beiden Vorjahren zwischen 50 und 60% rechnen.

    Die Zeiten mit unter 40% Bestehern sind denke ich vor dem Hintergrund von Nachwuchsmangel und dem aufweichen des WP-Examens vorbei. Da das WP – Examen ja immer einfacher wird würd ja bei immer schwererem STB die Tendenz zum WP gehen

    Aber jetzt erst mal abwarten und Daumen drücken.

  31. Einzelrechtsnachfolge ist stinknormale Einbringung 24 UmwStG
    Gesamtrechtsnachfolge wäre Verschmelzung, Auf/Abspaltung, Ausgliederung. Kein 6 V bei A da Sachgesamtheit und nicht einzelne WGs

  32. @beate:

    wie kann man zu jedem tag der prüfung einen blog-beitrag schreiben, relativ genau wissen, was in welchem sachverhalt drankam und dann dennoch am 3. tag zurücktreten???

    nur zur info: ich habe letztes jahr geschrieben, habe nicht bei jedem fall sicher gewusst, was das ist, habe themen erkannt, die ich nicht gelernt hatte und daher nicht lösen konnte und habe aber dennoch jeweils eine 4,0 geschrieben, weil man am ende sowieso nie weiß wie benotet wird.

    beate, du wirst zu all denjenigen gehören, die es geschafft hätten, aber nicht haben, weil sie nicht abgegeben haben. derlei gibt es laut knoll sehr viele kandidaten…diesen steht nicht das examen im wege, sondern man sich selbst!

  33. Das Kapital war nicht 300000 sondern 400000 Euro.
    Die 6b RL ist personengebunden und darf nicht mit in die ohg ubernommen werden sondern nur in die Ergänzungsbilanz.
    Daher muss der Wert des BV 400000 betragen und die Gegenleistung unschädlich sein und danach volle Buchwertfortfűheung

  34. Ist die Berechnung nicht so Aufzustellen:
    St. Reserven. 400.000
    + 6b RL Teil EK. 100.000
    + BW EK 300.000
    – Kap. Knt. OHG. 450.000
    – Forderung. 350.000
    Ergibt. 0

    Und Förderung ist doch keine Gegenleistung nach 24 (2) oder?

    Bin schon ganz deppert…

  35. Bin zwar nur stiller Mitleser und habe letztes Jahr geschrieben, jedoch kann die 6b Rücklage grundsätzlich sehr wohl im Wege der Einbringung eingebracht werden (wobei ich den Sachverhalt jetzt nicht genau kenne). Aber grundsätzlich dies zu verneinen ist mMn nicht korrekt. Das hatte der BFH übrigens bereits 2010 entschieden.

  36. Liebe Beate,
    es tut mir leid, dass es für dich nicht so verlief, wie du dir erhoffst hat. So eine Entscheidung zu treffen ist nicht einfach, aber das ist deine Entscheidung. Ich weiß gar nicht was manche hier noch diskutieren. Erhole dich erstmal. Viel Glück für nächstes Jahr.

  37. Liebe Beate,

    ich bin dir sehr, sehr dankbar für deine bisherigen Beiträge, die mir sehr geholfen haben.

    Ich habe ein Kleinkind und durch Corona war dieses Jahr eine absolute Herausforderung für mich.

    Bitte lass dich von den Kommentaren hier nicht herunterziehen. Ich finde du hast einen tollen Weg hinter dir und ich habe lange überlegt ob ich dieses Jahr überhaupt antrete.

    Jeder soll es machen wie er sich dabei wohl fühlt und niemand anderes hat ein Recht dazu einem ungefragt die Meinung zu geigen.

    Bitte lass dich erstmal feiern für alles das was du dieses Jahr erreicht hast.

    Bei mir wird es sehr, sehr knapp werden, aber ich habe aus diesem Jahr trotzdem auch jetzt schon enorm viel mitgenommen.

    Liebe Grüße

  38. Ich habe auch mit 400.000 gerechnet weil die 6b Rücklage ja letztlich stille Reserven darstellen und keine Schulden und damit nicht abzuziehen sind

  39. Hallo zusammen,
    in 6b RL sind zwar stille Reserven, aber sie muss nicht aufgelöst werden, sondern auf OHG in ErgBil übertragen werden.
    Ich bin ganz bei Ramon: 24 abs. 2 Satz 4 greift.

  40. Meines Erachtens war es bei Teil 2 ein Fall von 6 (5), weil der Anteil der GmbH an dem Grundstück durch die Einbringung nicht begründet wurde. Sie war ja schon vorher zu 100% Eigentümerin. Und da das Darlehen von der OHG übernommen wurde, war es aufgrund der Trennungstheorie nur 50% Buchwert.

    Und bei der Vermietung an den Arbeitnehmer war meines Erachtens noch der 15a UStG mit 9b (2) EStG

  41. Schließe mich Ramon und Bibi an, 50.000€ Aufdeckung
    12.5% stille Reserven

    Bei der N-GmbH 6(5)S.2 negativ abgegrenzt, Tausch Gesellschaftsanteile gegen Grundstück? Volle Aufdeckung der stillen Reserven

  42. Das war ein klassischer ZW Fall mit Ansatz mindestens sonstige Gegenleistung bei A. Gemeiner Wert EU 800.000. Daher aufdeckung Reserven (350.000-300.000)/400.000=12,5%.
    GmbH 6(5)S3. nr1, soweit gegen Rechte. Entgeltlich soweit Verbindlichkeit übernommen. Keine Körperschaftklausel.

  43. @ Möchtegern StB

    wichtig ist dass du mit deinem BW Ansatz glücklich bist.

    Ich sehe nach wie vor dass 24 Abs. 2 S.4 Anwendung fand, da 6b RL eine stille Reserve ist die nicht zum BW mitberechnet wird sondern in Ergänzungsbilanz überführt wird.

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