Der 1. Tag ist überstanden :-) …

Hallo Ihr Lieben,

wir haben den ersten Tag überstanden, juhuuuuuuuuuuuuuu 🙂 !!!

Oh Mann, das war ja echt eine Klausur, die mega voll geladen war … USt voll mit Differenzbesteuerung, dann auch Kommission, Lohnveredelung. Und AO war irgendwie ganz komisch bezüglich einer Prüfungsanordnung mit den dazu verbundenen Verwaltungsakten … Erb war natürlich wieder Robet Rundlich.

Mal abwarten, wie es gelaufen ist. Bin zumindest fertig geworden, kann aber leider nicht einschätzen, wie es war …

Drücke Euch allen weiterhin ganz doll die Daumen !!!

Liebe Grüße
Maren.

25 Gedanken zu „Der 1. Tag ist überstanden :-) …

  1. Habt ihr bei der betriebsaufspaltung die Wohnung an die Tante auch berücksichtigt oder daraus 21er Einkünfte gemacht?

  2. 21er.
    Kann ja garnicht zur Betriebsaufspaltung dazu gehören, da nicht an GmbH überlassen.

    Gruß

  3. BAS ist nur der an die GmbH vermiete Teil. Rest ist V+V unter Beachtung der Kürzung der WK wg Vermietung unter 66% des Marktpreises…

  4. Hallo,

    ich bin jetzt am Ende meines Bachelorstudiums. Ich habe nur 12,5 Leistungspunkte im Steuerrecht gehabt. Ich finde das Fach Steuerrecht interessant. Ich werde ab Januar auch ein Praktikum in einer WP-/ StB-GEsellschaft absolvieren. So jetzt meine Frage: Kann mir jemand einen Vollzeitmaster im Bereich Steuerrecht empfehlen? Ich bin nicht berufstätig, habe auch noch keine Berufserfahrung und auch nicht so viel Geld. Ich würde mich über Empfehlungen sehr freuen. Oder ist so ein MAster eher unnötig? Sollte man eher gleich in den Beruf nach dem Bachelor einsteigen?

    Danke!

  5. Im Zweifel hätte man das 1.og ins gewillkürte BV einlegen können, aber ob das Auswirkungen gehabt hätte…

  6. Klar für die 23er und 16ner Berechnung…aber heute war schon besser als gestern vom Gefühl her

  7. Ich kenne die Aufgabe nicht aber habe spontan auch an die Möglichkeit des gewillkürten BV gedacht.
    Aber ob das gewollt ist ist hier wohl eher zu bezweifeln; für sowas sind meist Hinweise im Allgemeinen Teil!
    Von daher scheint alles gut zu sein!

    Viel Glück für morgen!! Bald habt Ihr es hinter Euch!

  8. Ich drücke euch auch allen die Daumen! Ich habe es letztes Jahr auch geschafft. Und darum schafft ihr das auch alle! Viel Glück!

  9. Wie war die Prüfung insgesamt? Hammermäßig oder machbar? Wie ist euer Gefühl?

  10. Spaziergang, lasst euch nicht von den Probeklausuren der Anbieter verunsichern!

  11. Ich fand außer Tag 2 die Prüfung sehr anspruchsvoll und denke, dass sie entsprechend schlecht ausfallen wird

  12. Zur Betriebsaufspaltung; schonmal was von Durchfärbefiktion bei Personengesellschaften gehört??? §15 III EStg…sämtliche Einkünfte aus V+V werden durch die Betriebsaufspaltung zu gewerblichen Einkünften…

  13. @Andreas
    von welcher PersG sprichst Du?
    Im Sachverhalt gab es keine PersG.

    Gruß

  14. @Robert

    Durch die Betriebsaufspaltung wird aus dem Wohngrundstück das zur Vermietung der GmbH zur Verfügung gestellt wird, das Besitzunternehmen, grundsätzlich eine GbR…insofern würde ich mal sagen das durch die Betriebsaufspaltung sämtliche Einkünfte die im Zusammenhang mit dem Grundstück standen zu Einkünften aus Gewerbebetrieb geworden sind…aber ist auch egal hauptsache man hat das ganze hinter sich…ärgern können wir uns wenn wir nur mit 3.8 bestanden haben ;)))

  15. Hallo Ihr Lieben,

    danke Euch für Eure zahlreichen Kommentare …

    @ Andreas: wie soll denn eine GbR mit nur einer Person entstehen? Da muss ich Dich glaube ich leider enttäuschen, das funktioniert nicht …

    Mal abwarten, wir werden sehen, wie es gelaufen ist und welche Lösungen richtig sind. Einfach Daumendrücken, dass 50 % vom Geschriebenen richtig ist 🙂 !!!

    Liebe Grüße
    Maren.

  16. eine GBr entsteht bei einer Person sicher nicht. Ein Besitzunternehmen kann aber schon entstehen. Und das kann auch nur eine Person betreffen.

  17. Das Besitzunternehmen besteht nur aus dem Erdgeschoss (notwendiges BV). Das Besitzunternehmen ist keine GbR sondern ein Einzelunternehmen.

    Das 1.OG waren Eink aus VuV (kein gewillkürtes BV des Besitzunt. da kein objektiver Zusammenhang).

    Das DG war notwendiges PV

  18. Gewillkürtes BV heißt ja, dass nicht zwingend ein objektiver Zusammenhang zum BV bestehen muss, ich es aber gern zur Stärkung mit aufnehmen möchte und Vorteile daraus zu ziehen, die ich im PV möglicherweise nicht hätte. Somit bestand schon die Möglichkeit der Einlage des 1. OG als Gew. BV

  19. Aber die Zuordnung muss „nachvollziehbar“ sein und die BAS wurde ja duch „uns“ entdeckt, und dann wäre das Steuerverstrickt gewesen, deshalb eher 21er V&V

  20. Um es mal abzukürzen: Nur 21 macht aus Sicht eines Klausurenerstellers sinn, da es dann zwei unterschiedliche Berechnungen gibt, unterschiedliche AfA usw.

    Undd ne Personengesellschaft entsteht mal sicher nicht.

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