Der Zulassungsbescheid ist da!

Die Überschrift sagt schon alles. Diese formale Hürde ist genommen. Der Ernst der Lage stellt sich damit unübersehbar dar. Das Konto hat sich um 1000 € Prüfungsgebühr erleichtert.

Die hohe Prüfungsgebühr wirft schon die Frage auf, was genau so derart teuer daran ist, eine solche Prüfung abzunehmen. Das Papier, das gestellt wird, sicher nicht. Die Korrektoren, Aufsichtspersonen und die anteilige Raummiete vielleicht noch eher.

Insoweit können wir uns glücklich schätzen, dass das digitale Zeitalter bei den Steuerberatern noch nicht eingeläutet wurde und die Prüfung handschriftlich, statt am PC abgenommen wird. Man stelle sich vor, wie die Prüfungsgebühr dann aussehe!

Und denkt dran: In fast 4 Monaten ist zumindest der schriftliche Teil vorbei!

29 Gedanken zu „Der Zulassungsbescheid ist da!

  1. Oh nein! Das wünsche ich keinem, dass in fast vier Monaten alles vorbei ist; denn das würde ja bedeuten: durchgefallen. Ich wünsche allen Teilnehmern, dass erst in sieben bis neun Monaten alles vorbei ist – nämlich nach der mündlichen Prüfung! 😉

  2. Hallo Annekathrin,

    um ehrlich zu sein denke ich gerade das erste Mal über den Sinn und Zweck der Zulassungsgebühr nach.

    Ich habe vor Antritt einen Kostenplan aufgestellt und unterm Strich standen dann 12.000€. Wenn von diesem verplanten Budget eine Zahlung fällig ist, dann denke ich gar nicht mehr darüber nach. Wie als wenn es nicht mein Geld wäre. Eigentlich verrückt, wenn man dann doch mal drüber nachdenkt.

    Ich denke, die 200€ Zulassungsgebühr haben ihren Zweck. Alle Anträge überprüfen, das Verfahren koordinieren etc.
    Bei der Prüfungsgebühr sehe ich die Höhe nicht. Raummiete, Papier, Aufsicht, das kann runtergebrochen pro Teilnehmer ja wohl nicht so teuer sein. 5.429 zugelassene Teilnehmer 2016 x 1.000€ = 5,4 Mio!!!

    Wahrscheinlich ist es sowas wie eine Schutzgebühr, damit nicht jeder Zulassungsberechtigte einfach mal sein Glück probiert.

  3. Die Korrektoren wollen bezahlt werden und zwar nicht nur bei der schriftlichen, sondern auch bei der mündlichen Prüfung 🙂

    Ansonsten sind Prüfungsgebühren doch ein Schnapper, wenn man das mit den 3.500€ Teilnahmegebühren beim WP vergleicht 😉

  4. Die Gebühr erscheint mir durchaus nicht unangemessen. Die Kosten der Durchführung (Verwaltung, Saalmiete, Druck, Aufsichtspersonal etc.) und die Kosten der Korrektur und der mündlichen Prüfung wollen ja gedeckt sein. Übrigens bekommt, wer vor oder während der schriftlichen Prüfung zurücktritt, 500 € erstattet, schließlich entfallen Korrektur und Mündliche.

  5. Hallo Patrick,

    danke für deine Posts!
    Beinhalten die 12k wirklich alle Kosten, also auch zb unbezahlten Urlaub?
    Vielen Dank

  6. Dachte letztes Jahr auch, dass die 1.000 schon happig sind.

    Jetzt darf ich an die WPK 3.500 überweisen 😉

    Obwohl ich nur 2 Klausuren schreiben muss. DAS finde ich übertrieben 😉

  7. Davon ist doch auch ein Teil für die ganzen Anwalts- und Gerichtsgebühren.

    Und die Praktiker in den mündlichen Prüfungen sind auch teuer

  8. @Patrick
    12.000€ unterm Strich ist ja schon ne Menge Geld. Ich kam mit etwa 8.000€ hin.
    1.000€ Prüfungsgebühr klingt erstmal viel, aber mit Korrektur und mdl. Prüfung ist das wohl auch wieder nachvollziehbar. Außerdem darf man die Special-effects während der Prüfung nicht vergessen: während meiner schriftlichen drehte plötzlich ein Deckenscheinwerfer an der Bühne durch und schwenkte etwa 10 Minuten immer geräuschvoll hin und her und der Lichtkegel der ständig über die Tische fegte hat die Konzentration auch nicht gerade gefördert.

  9. 3 Klausuren mit Erst- und Zweitkorrektur = 6 Klausurkorrekturen zu 2 Stunden/40 EUR = 480 EUR
    6 Prüfer mündliche * 6 Stunden = 36 Stunden / 4 Prüflinge = 9 Stunden/Prüfling = 360 EUR
    Die Prüfer aus der Finanzverwaltung werden als Aufwandsentschädigung weniger bekommen, da die Bearbeitung in der normalen Arbeitszeit erfolgt?!. Den Anteil kassiert dann die Verwaltung.

  10. Hallo Patrik,
    wie kommst du denn auf 12 T€? Das ist ja Wahnsinn. Ich kalkuliere mit 7 bis max. 8 T€ für Kurse, Fahrten und Prüfungsgebühren.
    Viele Grüße

  11. 12.000€ Werbungskosten sind denke ich im Durchschnitt. Bei mir waren es gut 15.000€ über 3 Veranlagungszeiträume:

    1.400€ Teilnahme- und Bearbeitungsgebühren
    1.560€ Lehrbriefe
    7.350€ Präsenzkurse
    4.000€ Fahrtkosten
    936€ Verpflegungspauschale
    ca. 300€ Literatur und Kleinkram

    ok, ich sehe, die Fahrtkosten waren bei mir durch das Pendeln extrem hoch.

  12. Ich darf daran erinnern, dass es noch gar nicht so lange her ist, dass die Prüfungsgebühren der Höhe nach VERDOPPELT wurden. Einen sachlich nachvollziehbaren Grund dafür gab es nicht. Daher diente auch diese Maßnahme offenkundig dazu, Prüfungsteilnehmern weitere Steine in den Weg zu legen.

  13. Die 12.000 € setzen sich ca. wie folgt zusammen:

    Samstags-Kurs: 3.500€
    Fallrep: 150€
    Klausuren-Kurs: 2.000€
    Hotel vor Ort: 2.000€
    Antragsgebühr: 200€
    Prüfungsgeb.: 1.000€
    Fachliteratur: 500€
    Hotel Prüf.sort: 200€
    Fahrt, Reisen: 500€
    Kurs mündl. Prf.: 700€
    Sonstiges: 1.250€ (Griffregister, neuer Koffer, Ordner, Stifte….)

    Kann auch günstiger werden, ich rechne nur gerne immer mit dem Worst-Case.

  14. Die Gebühren sind eine der geringeren Hürden für die Steuerberateranwärter.

    Gestern lag übrigens der Bericht der STBK Nürnberg für das Geschäftsjahr 2016 in meinem Briefkasten:

    Erträge Steuerberaterprüfung: 295.500€
    Aufwendungen Steuerberaterprüfung: 221.167€ (davon 160.148 Prüfergebühren, zusätzlich Raumkosten, Bestellungsverfahren und sonstiges)

  15. Meine mittelständische Kanzlei ( ca. 50 MA) übernimmt Kosten bis zu 9.000 Euro. Bisher sind die Prüflinge damit ganz gut ausgekommen. Müsst ihr alles alleine tragen oder greift euch auch jemand finanziell unter die Arme?

  16. Mein Arbeitgeber hat den Vorbereitungskurs, Klausurenkurs und die Prüfungsgebühr übernommen. Das waren 7.500€. Selber zahlen musste ich dann nur noch die Fachliterater und die Fahrtkosten. Das war aber nicht viel, weil ich keine weiten Wege hatte.

  17. „Die Gebühren sind eine der geringeren Hürden für die Steuerberateranwärter.“

    Fantastische These, da hätte ich gerne mal eine Fundstelle dazu..
    Zum Kammerbericht: Wenn man von der Fortgeltung des Kostendeckungsprinzips ausgeht, wäre damit eine Gebührenüberhebung i.H.v. 34% nachgewiesen. Das Bestellungsverfahren in die Kalkulation einzubeziehen ist schon dreist genug..

    „greift euch auch jemand finanziell unter die Arme?“
    Zählt Mario Draghis Zinspolitik dazu?

  18. Seit einiger Zeit (speziell wegen der Gerüchte zur Übermittlung der schriftlichen Prüfungsergebnisse für die StB-Prüfung 2016) bin ich stiller Mitleser dieses Blogs. Warum nicht mehr still? Dieses elende Gejammer einiger Leute nervt enorm. Natürlich ist die Prüfung schwierig, natürlich verspürt der ein oder andere Ungerechtigkeiten in seiner Bewertung, natürlich sind die Prüfungsgebühren kein Pappenstiel, etc.. Es ist ja auch nun mal eine der anspruchsvollsten Berufszugangsprüfungen in der BRD. Definitiv ist es keine Schande ein oder zwei mal durchzufallen, aber wer es beim dritten Mal nicht schafft, hat wohl nicht das Zeug dazu steuerlich zu beraten.

  19. „wer es beim dritten Mal nicht schafft, hat wohl nicht das Zeug dazu steuerlich zu beraten.“
    Kann sein.. Aber solange es auch dann noch möglich ist, Prüfer zu werden, ohne die Prüfung selbst geschrieben zu haben, (siehe Thema StB h.c.) bleibt auch das wohl nicht mehr als ein unbewiesenes Gerücht…

  20. @Martin Zitat am 9. Juni 2017 um 12:55 :
    „Dachte letztes Jahr auch, dass die 1.000 schon happig sind.

    Jetzt darf ich an die WPK 3.500 überweisen 😉

    Obwohl ich nur 2 Klausuren schreiben muss. DAS finde ich übertrieben ;)“

    Wieso musst du nur 2 Klausuren schreiben? Ich dachte immer, dass man nicht StB-Examen und gleichzeitig Prüfungsleistungen an einer Hochschule anrechnen kann sondern nur entweder StB oder Hochschulleistungen? Oder wiederholst du nur die Prüfungen, die du beim ersten mal nicht bestanden, aber bei der WPK abgelegt hattest?

  21. Mal etwas anderes: Gibt es wie beim WP die Möglichkeit des „Nachschreibens“ wie beim WP, wenn man eine Klausur versemmelt hat? Oder muss man alles wiederholen, wenn man durchgefallen ist?

  22. „Oder muss man alles wiederholen, wenn man durchgefallen ist?“

    ja, alles wiederholen, auch wenn du 4,0 | 4,0 | 6,0 also im Schnitt eine 4,66 geschrieben hast

  23. M.Acc. an der EuroFH und StB?
    Dann nur 2 Prüfungen schreiben …

  24. @Hilfe

    Wenn du durchfällst, musst du komplett alles noch einmal schreiben. Selbst wenn du in der Mündlichen durchfällst, musst du die komplette Schriftliche noch einmal schreiben. Insgesamt hast du drei Versuche, danach bist du draußen.

  25. @ Umsatzsteuer

    Müsste gehen mit der Anrechnung von Prüfungsleistungen aus einem Studium und gleichzeitiger Wegfall der Steuerklausuren im WP-Examen, weil man schon StB ist.

    https://www.maft.de/de/#c124798

    „Sven Braun

    Der Studiengang MAFT an den Fachhochschulen Osnabrück und Münster war der erste von der Wirtschaftsprüferkammer anerkannte Studiengang nach § 8a WPO.

    Das Studium bietet mir als Steuerberater die schnellste Möglichkeit mich zum Wirtschaftsprüfer fortzubilden.

    Durch das abgeschlossene zweijährige Masterstudium werden mir drei der sieben Klausuren des Staatsexamens anerkannt: die zwei BWL-Klausuren und eine Recht-Klausur. Zwei weitere Steuerklausuren werden mir zusätzlich als Steuerberater anerkannt, so dass ich insgesamt nur noch zwei Klausuren des Staatsexamen (Prüfungswesen) schreiben muss.“

  26. Zwar etwas verspätet, aber jetzt geb ich auch mal meinen Senf dazu:
    Ich befinde mich in der gleichen Lage und bereite mich auf mein baldiges WP-Examen vor. Auch ich bin Steuerberater und habe einen Master-Abschluss, der eine Anrechnung der BWL/VWL-Klausur ermöglicht. Werde also nur 2 PW-Klausuren schreiben müssen 🙂

  27. @ börni, Zitat von Sven Braun und @ mctax

    Und genau das glaube ich,geht nicht: man muss sich entscheiden, welche Leistungen man anrechnen lassen will, StB-Examen oder Studium.

    Allerdings: Es gibt dazu bislang kein belastbares eindeutiges Statement. Der Gesetzestext gibt es auch nicht 100% her, weder ja oder nein. Sven Braun gibt an,er habe das auf diese Art und Weise vor, auch mctaxq hat noch keine eindeutige Bestätigung, aber
    @mctaxq: ich würde Mich sehr freuen, wenn du nächstes Jahr berichtest, wieviele Examen im Endeffekt anerkannt wurden.

  28. Der Zulassungsbescheid ist ein großer Schritt, herzlichen Glückwunsch. Und die Prüfungsgebühren sind für jede Generation von Wirtschaftsprüfern und Juristen eine großes Fragezeichen. Aber ich stimme Patrick zu, wahrscheinlich ist es tatsächlich eine Schutzgebühr.

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