Fassungslos nach Tag 2 …

… also nach dem ESt-Fall im letzten Jahr war ich bereits auf Vieles gefasst, aber heute wurde definitiv nochmal alles bisher abgeprüfte übertroffen.

Zwischendurch hatte ich Zweifel, ob ich überhaupt in der richtigen Prüfung sitze und nicht ausversehen in der Weiterbildung zur Fachassistentin für Lohn- und Gehalt gelandet bin.

Wer von euch hat mit Geschenken, VIP Tickets, Weihnachtsfeier für AN, Werbeartikel, Steuerabzug bei Bauleistungen nach § 48 EStG gerechnet?

Ein Sachverhalt mit bestimmt 70 Punkten nur zu Lohnsteuer war schon wirklich sehr außergewöhnlich und prüft meiner Meinung nach kein richtiges Wissen ab, sondern nur, wer blättert und findet die Stellen in den Richtlinien und Erlass am schnellsten.

Für die heutige Klausur hat die ganze ESt-Vorbereitung inklusive Probeklausuren nichts abgedeckt! Leider sehr schade, dass man sein Wissen zu den ganzen (im Vergleich dazu) schönen Themen, wie z.B. § 16 ESt, Betriebsaufspaltung, vorweggenomme Erbfolge, Unwandlung, etc. nicht zu Papier bringen konnte.

Was meint ihr zur Prüfung? Wie seid ihr klargekommen?

Aber nicht den Kopf hängen lassen, durchatmen und entspannen für morgen!

76 Gedanken zu „Fassungslos nach Tag 2 …

  1. Das war eine absolute Witzveranstaltung. Scheinbar will die Prüfungskommission keine Steuerberater, sondern Lohnsteuerberater ausbilden. Tausende von Euros in die Vorbereitung gesteckt und dann kommt so ein Witz dran.

  2. Oh man. Ich habe ein Dejavu 🙂
    So ging es mir letztes Jahr auch, als ich Kinder sah 🙁
    Ich meine eine fast reine LSt-Klausur ist schon heftig. Aber um ehrlich zu sein habe ich fast damit gerechnet. Der 2. Tag ist moistens ein Schlag ins Gesicht!

    Ich finde es auch suuuuper schade, dass man sein ganzes gelerntes Wissen nie zeigen und abliefern kann, weil solche unerwarteten Themen dran kommen. Natürlich muss man diese Theman auch als StB(in) beherrschen, aber dennoch gemein.

    Aber man darf dann nicht aufgeben und schon gar nicht den Kopf in den Sand stecken. Man muss versuchen vernünftig zu subsummieren und mit dem Gesetz/ Richtlinien umzugehen.

    Aber wichtig ist, dass Morgen abgegeben wird. Wenn alle die Klausuren schwer fanden, dann werden diese eh hochgesetzt. Am Ende steht wieder der Schnitt von 50% 😉

  3. Die Prüfung war eine bodenlose Frechheit! Ich hätte mich auch noch 3 Jahre vorbereiten können das wäre nicht besser geworden.
    Und dieser Mist mit dem Urheberrecht der Klausuren und einer Klausur die so noch nie da war! Ich war vollkommen ahnungslos wofür es heute im Teil I Punkte gab. Den nachfolgenden Jahrgängen viel Spaß sich was zu erarbeiten ohne Orginalklausuren.

  4. Wenn man es scheiße fand, kann man davon ausgehen, dass 90% aller anderen Teilnehmer diese Klausur auch scheiße fanden.

    Und dann zählt am Ende, wer zur besseren Hälfte gehört…

    Letztes Jahr war die Tag2-Klausur auch besser geeignet für Bewerber mit berufspraktischer Vorbildung ohne Studium (StFW, BiBu etc), Ich erinnere nur an Kinder, EÜR usw.

    Vielleicht will man diese Klausur ja tatsächlich ein wenig eher an die Realitäten der meisten und damit kleinen Kanzleien annähern, aber das ist natürlich nur Spekulation.

    Weiterkämpfen!

  5. Bin ganz Deiner Meinung!

    Will man diese Dinge ernsthaft von einem angehenden StB wissen? Das ist doch ein Schlag ins Gesicht für jeden, der sich intensiv so gut wie mit allen Themen auseinandergesetzt hat und sein Wissen dann nicht einmal präsentieren darf! Selbiges gilt für die Dozenten, die sich die größte Mühe gegeben haben.

    Die benötigten Paragraphen waren natürlich alle nicht markiert, so dass man viel nachlesen musste.

    Insgesamt find ich es eine Frechheit.

    Läuft das Examen zukünftig darauf hinaus, dass nur diejenigen bestehen, die sich am besten mit unbekannten Problemen in möglichst kurzer Zeit auseinandersetzen?

  6. Ich habe während der Klausur wirklich den 80-Punkte-Teilaufgaben von econect nachgeweint (soweit Zeit war), die waren auch sehr umfangreich, aber hier und da konnte man sein Wissen abladen.

  7. Die Klausur heute war eine absolute Unverschämtheit!

    Eine Steuerberaterprüfung so zu konzipieren ist ein Unding. Mit so einer Klausur kann man nicht prüfen ob jemand das Zeug zum Steuerberater hat bzw. man kann einem nicht sagen, dass man es bei dieser Prüfung nicht hat.

    Mehr gibt’s dazu nicht zu sagen.

  8. Am Anfang dachte ich auch, um Himmels Willen! Aber im Endeffekt waren die Sachen ja auch teilweise aus der Vorbereitung bekannt, Kapitalertragsteuerabzug auf offene und verdeckte Gewinnausschüttung, auf Gewinnanteil typisch stille Beteiligung und (nicht) auf Zinsen Gesellschafterdarlehen, Abzugsbesteuerung ausländische Künstler nach § 50a, Betriebsveranstaltung mit 110-Euro-Grenze. Vom Rest habe ich mir über die Idiotenwiese so einiges zusammengesucht, da wird es schon Punkte geben, hier einen Halben, da mal einen Ganzen, das wird sich auch summieren.

    Die Einkommensermittlung Körperschaftsteuer war lösbar, den 27 KStG habe ich glaube ich falsch gemacht, obwohl ich das eigentlich kann und zu den Verlustvortragssachen bin ich mir unsicher, ob mein Ansatz da irgendwie stimmt oder ob ich einen groben Schnitzer gemacht habe.

    Kann alles werden zwischen 4,0 und 5,0, weder bessor noch schlechter, nach meinem Gefühl.

  9. Über ein Jahr hab ich mich auf die Prüfung vorbereitet, sehr viel Zeit geopfert und einiges an Geld ausgegeben. Mit Sicherheit bin ich da nicht der Einzige.

    Und für was?

    Gestern war ich schon leicht geschockt. USt war noch machbar. ErbSt oder besser gesagt GrESt hat mich viel Zeit gekostet und wenig Ertrag gebracht. AO fand ich ziemlich verwirrend.
    Mit gut Glück könnte ich die 40 Punkte gerade so erreichen.

    Aber was war das heute?
    Wenn ich mir mein Gesetz anschaue, dann ist jeder Paragraph von 1 – 37 markiert.
    Und was kommt dann dran? Ich muss ehrlich sagen, ich hatte von dem kompletten ESt Fall keine Ahnung. Die BMF Schreiben hab ich in der Aufregung auch nicht gefunden. Ich wusste auch gar nicht recht, wo ich suchen sollte.
    Wie kann man nur so eine Klausur stellen??? In den Vorjahren waren es zumindest 3 Einzelsachverhalte. Da konnte man schon irgendwie punkten. Aber von alledem was ich in meiner Vorbereitung zu ESt gelernt habe ist nichts, aber wirklich gar nichts, drangekommen.

    Der SV 1 im KSt Teil war zumindest ein wenig normaler. Aber auch hier rechne ich mit maximal 15 Punkten.
    SV 2: ??? War wohl ein Paragraph 8c KStG. Ich hab ein bisschen rumgerechnet, aber in der Vorbereitung hatte ich lediglich einen kurzen Fall dazu. Bzgl der OHG war ich dann planlos und die Zeit war auch schon um.

    83 sechstündige Klausuren in der Vorberietung ( mindestens 30 zu ESt) für nichts.

    Am liebsten würde ich mir den Tag 3 morgen schenken. Da dies allerdings mein einziger Versuch bleiben wird, werde ich mir das trotzdem anschauen.
    Ich kann allerdings jetzt schon sagen, dass es für mich nicht gereicht hat. Da bräuchte ich morgen mindestens eine 3,0 und die wird nicht zu schaffen sein.

    Ich bin ziemlich traurig….
    All die Vorbereitung für die Katz.
    Ich bin grundsätzlich jemand, der die Schuld immer zuerst bei sich selbst sucht, aber bei solchen Themen kann ich mir echt nichts vorwerfen.
    Sowas kann doch nicht der Sinn der Sache sein???

    Aber genug gesagt.
    Es war ein Versuch und es sollte halt nicht sein.
    Einen zweiten Versuch wird es nicht mehr geben. Dazu fehlt mir nächstes Jahr einfach die Zeit.

  10. Ich persönlich finde den Kammern sollte das Recht zur Abnahme der Prüfung entzogen werden und es sollte als Staatsexamen gestaltet werden. Ein gewisser Grad an Fairness muss einfach sichergestellt sein…
    Welcher Anbieter lehrt denn bitte LSt @Bernd?
    Und deine Themen sind ja nur Randgebiete der Aufgabe. Es wurde ja konkret nach LSt gefragt ….

  11. Frage zum KöSt-Teil…was war da mit der Pensions-Rst. los?

    Bin mir meiner Lösung nicht mehr sicher :p

  12. War aufgrund der quotalen abfindung erst gar nicht nach 6a estg als rückstellung zu passivieren

  13. Ja was war da mit den Pensionsrückstellung, ich habe mir was aus den finger gezogen und was zur nebenrechnung mit teilbetrag I und Teilbetrag II geschrieben die beim wegfall der pensionsrückstellung aufgelöst werden und dann ergebniswirksam erfasst werden ?!

    Im Sachverhalt zwei habe ich die stille Reserve klausel angewendet, weil ich einfach die stillen Reserven der anteile aus der ohg aus dem verkaufspreis von der b gmbh abgeleitet habe ?!

    War aber alles halbherzig, so wie meine komplette lösung, zur angehenden Lohnfachfrau 🙁

  14. Ohne Gewähr: Zweistufige Prüfung zelebrieren, § 6a EStG erfüllt, schließlich VGA wegen Unterschreiten der Wartezeit, keine Korrektur von 04 in 05ff., daher Schattenrechnung Teilbetrag 1 und 2 und Rückabwicklung außerbilanziell bei Auflösung soweit Teilbetrag II.

    Meinungen und Berichtigung erwünscht.

  15. Falls der Kommentar doppelt auftaucht – mein Telefon möchte nicht wie ich will.

    Ohne Gewähr zur PRSt, Anmerkungen und Berichtigungen erbeten:

    Zweistufige Prüfung zelebrieren, 6a gegeben, VGA wegen unterschrittener Wartezeit nach Gesellschaftsgründung, 04 nicht zu berichtigen, Schattenrechnung für Teilbetrag I und II und außerbilanzielle Korrektur i.H.v. Teilbetrag II zur Vermeidung einer Doppelbelastung bei innerbilanziell zutreffender erfolgswirksamer Ausbuchung wegen Risikowegfall.

  16. 6a war meiner Meinung nach nicht erfüllt da die abfindung quotal geregelt war und nicht mit dem barwert

  17. Ich hab bereits in der ersten Stufe iB korrigiert, denn RSt gem 6a (3) S 1 nur mit TW. Erdienung beim beherrschenden G’fter-GF unproblematisch, da ist nur der Zeitraum zw Zusage und Eintritt wichtig, und der GF war 40, Eintritt mit 67 oder so ähnlich

  18. 6a meiner Meinung nach erfüllt, da die Gesellschaft nicht abfinden durfte von sich aus, wohl aber auf Wunsch des GF durch Ausscheiden seinerseits. Aber ich kann auch vollkommen daneben liegen.

    Ohne 6a ergibt aber m.E. auch die Problemstellung keinen Sinn, gerade hinsichtlich 27 KStG.

  19. Ich hab die Pensions-RSt. auch erst auf der zweiten Stufe „kaputt“ gehen lassen wegen Wartezeit-Unterschreitung. Hab mir das BMF-Schreiben zur Abfindungsklausel durchgelesen und da stand was von Nicht-Passivierung, wenn nur mit dem TW abgefunden wird (oder so ähnlich). Bei Abfindung mit dem Barwert bleibt die Passivierung zulässig.

    War mir da auch unschlüssig an der Stelle. Im SV stand etwas von „Abfindung unter Berücksichtigung der bis dahin tatsächlich erbrachten Betriebszugehörigkeit“. Ich hab das als Barwert-Abfindung interpretiert. Damit keine innerbilanzielle sondern die außerbilanzielle Korrektur.

    Wir werden sehen…man holt die Punkte auf dem Weg zum Ergebnis und nicht mit dem Ergebnis. Wir werden das schon schaffen!

  20. Wenn man 6a innerbilanziel schon kaputt gemacht hat dann hatte man ne bilanzkorrektur. Und ne vga war ja noch bei der unentgeltlichen Nutzung des pkw durch die tochter

  21. Inge, ich bin wie vor den Kopf geschlagen.des Jahres. In USt gestern fehlt nur noch das es ein Kleinunternehmer war denn Umsätze – ausser eine Sat-Anlage – hat er ja nicht wirklich gemacht… Heute war es „hinten“ besser als vorne – niemals 40 Punkte. Da müsste es schon mit 20 eine 4,5 geben. Dienstag war auch ein Chaos – mit Glück eine 4,5.
    Danke an alle Dozenten, ein Pfui auf den Klausurenersteller und für morgen nehme ich meine Sonnenbrille mit…

  22. Pensionszusage war bei mir Überversorgung soweit über 75 %. Das machten die Angaben im SV mE am meisten sind. Keine ges. Rentenanwartschaft. Wartezeit und Finanzierbarkeit fehlten Angaben im SV die notwendigen Angaben, da müsste man dann Behauptungen aufstellen. Teilbetrag I, Teilbetrag II

  23. Ist der Gesellschafter GF nicht gestorben, wodurch die Pensionsrückstellung aufgelöst wurde und die Tochter als Gesellschafterin nachgerückt ist? Stand da was mit Abfindung im Sachverhalt? 😀 Hab das so gelöst, dass innerbilanziell i.o. wegen 6a EStG und außerbilanziell vGA… Aber keine Leistung iSd 27 KStG, weil kein Zufluss beim Gesellschafter..

  24. Der SV ging ja über mehrere Jahre und der ist ja erst in 07 gestorben. Und in 05 bestand die rst noch

  25. Was schätzt ihr, wieviel Prozent aufgrund des Themas sicher durch sind, weil Sie mit LSt vertraut sind (Praxis, Seminare)? 20%? Oder eher 30%?

    Dann bliebe für die übrigen noch die Chance zum besten Drittel der übrigen 70% zu gehören.

    Hmm….

  26. @JZ

    Es gab eine Abfindungsklausel im SV und dann eben die Frage, ob das ein schädlicher Vorbehalt ist oder nicht. Hatte in der Vorbereitung nur einen Fall, in dem es am schädlichen Vorbehalt gescheitert ist, da war es aber eng am Gesetz formuliert (Motto „GmbH darf immer und zu jeder Zeit auch in wirtschaftlich guten Zeiten die Pensionsrückstellung mindern“).

    Als ich dann noch die Wartezeit-Verkürzung gesehen habe, habe ich mich klausurtaktisch für die vGA auf 2. Stufe entschieden. Aber egal…wird schon irgendwie werden!

  27. Ich hoffe ihr nehmt es mir nicht übel wenn ich ein bisschen gegen den Strom schwimme, aber das Forum ist ja schließlich zum Meinungsaustausch da:

    Ich finde es wirklich ein bisschen erschreckend wenn angehende StB sagen, dass sie noch nie was von der Bauabzugsteuer gehört haben oder bei LSt-Themen so dermaßen blank sind.

    In den Vorbereitungskursen wird das tatsächlich kaum vermittelt bzw. kriegt man vielleicht maximal ein Skript zum Selbststudium. Aber ist das nicht egal? Bei so einem Monstrum wie der StB-Prüfung muss ich doch während der Vorbereitung mal das Gesetz zur Hand nehmen, einfach mal komplett durchblättern und feststellen: Hoppla, hier gibt es einen *ganzen Abschnitt* von dem ich null Ahnung habe. Und dann die Lücke schließen. Wer die Zeit nicht hat, hat zu spät angefangen Gas zu geben.

    Aber ich denke oft liegt es nicht an mangelnder Zeit (weil der Zeitaufwand für LSt sehr überschaubar wäre) sondern wirklich an dieser m.E. unangebrachten Einstellung, dass LSt nichts für StB ist oder so. Das finde ich aus drei Gründen falsch:

    Erstens fände ich es ungut, wenn ein/e StFA den zuständigen StB zu einem Mandat etwas lohnsteuerliches fragt (also etwas rechtliches, ich spreche nicht von eher mechanischen Problemen mit dem Programm oder sowas) und der StB sich die Blöße geben muss keine Ahnung zu haben. Gleiches gilt für spontane Fragen des Mandanten zu diesem Thema.

    Zweitens kann LSt bei größeren Mandaten unter Umständen wahnsinnig haftungsintensiv sein, weil sich selbst kleine Fehler schnell hochmultiplizieren. Oft ergeben sich schon aus nicht eingehaltenen Formalien Haftungsfälle.

    Drittens: In manchen Kanzleien muss sich die Lohnsachbearbeiterin mit dem Lohnsteueraußenprüfer auseinandersetzen, wenn eine Prüfung ansteht. Aber wenn es mal hart auf hart kommt ruft sie auch nach dem StB bzw. der Mandant möchte vielleicht dass ihr bei der Schlussbesprechung dabei seid. Und was macht ihr dann wenn euch der Prüfer etwas fragt? Lasst ihr euch vorher von der StFA coachen?

    Beispiele zu weniger praxisnahen Themen gibt es aber auch, spontan fällt mir ein: LSt-Nachschau oder Anrufungsauskunft könnten in AO drankommen, grenzüberschreitende LSt-Sachverhalte in Kombination mit DBA in Ertragsteuern.

    Zu dem Argument, ob man solche Themen wirklich von einem angehenden StB in der schriftlichen Prüfung abverlangen sollte: Eindeutig ja! Der Fehler bei dieser Argumentation ist, dass es keinen Sinn macht ein einzelnes Jahr herauszupicken und sich dann auf den Standpunkt zu stellen dass der Stoff dieses *einen* Jahres nicht die typische Tätigkeit eines StB abdeckt.

    Der Punkt ist einfach der, dass in der StB-Prüfung generell viele Exoten drankommen. Mit dem in meinen Augen gewollten und auch sinnvollen Effekt, dass der Prüfling gar nicht anders kann als sich auf jeden Mist sehr gut vorzubereiten und damit ein umfassendes Wissen in die Breite und Tiefe zu erwerben, auch wenn es manchmal zum kotzen ist.

    Ich will ja gar nicht abstreiten dass dieses Jahr andere Exoten dran waren also sonst. Aber an den Reaktionen sieht man doch, dass es ansonsten m.E. an der Ausbildung der StB mangeln würde, wenn an einem großen Teil so ein großes Rechtsgebiet wie LSt komplett vorüber geht.

    Nicht, dass ich LSt überbewerten möchte: Aber so gesehen ist zumindest für den Großteil von uns doch jeder klausurentypisch komplexe AO-Fall und jede Umwandlung, die über § 24 UmwStG hinausgeht, in der praktischen Tätigkeit kaum relevant. Aber dennoch wird kaum einer abstreiten wollen, dass das ein StB zumindest mal gelernt haben sollte.

    Warum sollte das dann bei LSt anders sein? Für den Großteil der StB hat man mit diesem Thema wenn auch selten, aber unter Umständen häufiger zu tun als mit dem UmwStG. Also nur als Beispiel, man könnte jetzt auch andere Themen als Vergleich wählen.

    Und spätestens seit dieser komischen Klausur mit dem Fokus auf Kindern war so etwas doch nicht mehr auszuschließen, zumal da (glaube ich, bin nicht ganz sicher!) auch ein bisschen LSt dabei war.

    Euren Frust kann ich natürlich trotzdem verstehen…

  28. Vielleicht eines noch zur Ergänzung, ich habe meinen Text eben noch mal gelesen und gemerkt, dass es vielleicht falsch rüberkommt:

    Wenn man das Thema in der Vorbereitung ein bisschen vernachlässigt und deswegen heute Schwierigkeiten hatte ist das m.E. völlig okay. Es ist halt nunmal üblicherweise kein Schwerpunkt und recht exotisch.

    Ich habe mich vorwiegend auf diejenigen Prüflinge bezogen, die das Thema komplett überrumpelt hat bzw. die nahezu völlig blank waren. So war es gemeint.

  29. ja @MeinungzurPrüfung, man darf Lohnsteuer abfragen, aber es geht doch darum, dass der gesamte Einkommensteuerteil nur aus so einem Mist bestanden hat. 10-15 Punkte wären auch schon ein ordentlicher Schwerpunkt gewesen, aber nicht so eine Unverschämtheit wie das heute der Fall war. In Sachen Lohnsteuer wird es in wenigen Jahren gar keine Berater mehr geben. Das wird uns die IT schon abnehmen, also war das einfach ein Schwachsinn.

  30. @MeinungZurPrüfung

    Danke für Deine Worte. Ich sehe es genauso und hätte es nicht besser formulieren können.

  31. @ MeinungzurPrüfung: Ich muss dir zu 100 % Recht geben. Aber kann die Enttäuschung der Prüflinge natürlich sehr gut verstehen!

    @ Prüflinge 2016: Kämpft weiter!

  32. Ich bin ein wenig überrascht, dass viele von dieser Klausur überrascht waren. Die Klausur passt 1:1 zu dem EStG-Teil der letzen Klausur. Der Klausurensteller fragt die Themengebiete ab, die eine durchschnittliche Person im Rahmen der Erstellung der Einkommenssteuer tangieren, d.h. Sonderausgaben, Abzugssteuern, Kinder, Lohnsteuer usw. Das war vorhersehbar, wenn man die letzte Klausur gesehen hat. Ich hatte zumindest meine Vorbereitung nach der letzten Klausur auf diese Gebiete stärker fokussiert und lag damit heute sehr gut. Die beste Vorbereitung ist für mich immer noch die Original-Vorjahresklausur!

  33. @MeinungzurPrüfung

    Grundsätzlich sollte sich ein solches Examen an den Wünschen des Marktes orientieren. Und natürlich sollte ein StB ein breit gefächertes Wissen haben in der Praxis. Aber der Titel macht auch noch keinen StB.

    Es schreiben Hunderte dieses Examen mit 2-3 Jahren Berufserfahrung, die diese auch „nur“ in der WP gesammelt haben. Für das, was heute im EST-Teil abgefragt worden ist, wird kein StB in der Praxis bezahlt. Aber es sei allen gegönnt, die den Praktikerweg gegangen sind und für die das heute recht „easy“ war. Man muss aber anerkennen, dass der Pool der Prüflinge sich eben „nicht nur“ aus Praktikern ergibt, die den ganzen steuerlichen Werdegang bestritten haben.

    Es war auch nicht so, dass Lohnsteuer gar nicht ging (Betriebsveranstaltungen und Bewirtung läuft einem ja schon einmal übern Weg in der Vorbereitung am Rand), aber man war auf Anderes „konditioniert“.

    P.S.

    Was ich übrigens erschreckender finde, ist, dass alle einen mit großen Augen angucken und Korrektoren es auch noch als „falsch“ korrigieren, wenn man statt Vervielfältiger die Abzinsungsformel anwendet. Wieso Abzinsungsformel? Die VV ausm BewG sind doch genauer 😉

  34. Die Pensions-RSt führte zu einer vGA, weil sie nicht erdient war!

    e) Erdienbarkeit
    Die Erteilung einer Pensionszusage wird als im Gesellschaftsverhältnis verursacht
    angesehen, wenn diese nicht durch die Tätigkeit des Geschäftsführers erdient werden
    kann. Dies ist dann anzunehmen, wenn sich die Tätigkeit auf einen Zeitraum
    beschränkt, der verglichen zur zugesagten Pension unangemessen kurz ist,
    Eine absolute Grenze, wann von einer Erdienbarkeit (nicht) auszugehen ist, hat die
    Rechtsprechung nicht herausgearbeitet. Es zeichnet sich aber eine Tendenz ab,
    dass eine Dienstdauer von 10 JAHREN (!) ausreichen dürfte, um von einer
    Erdienbarkeit auszugehen.

  35. @MeinungzurPrüfung: Bist du der Klausurenersteller? 😉
    Natürlich sind die Themen der heutigen Klausur Sachgebiete, die einem angehenden Steuerberater nicht fremd sein sollten. Ich frage mich nur, was der Verfasser sich damit gedacht. Natürlich werden diese Themen in den Vorbereitungskursen nicht intensiv behandelt. Dies muss dem Verfasser auch klar gewesen sein. Warum dann solch eine Klausur, was soll damit bezweckt werden? Irgendwann werden nur noch Randgebiete gelernt und die eigentlichen Kernthemen vernachlässigt. Dies kann auch nicht Sinn und Zweck sein. Mehr als die meisten von uns in die ohnehin schon umfangreiche Vorbereitung stecken ist nunmal fast nicht möglich.
    In diesem Sinne, mal abwarten was morgen schönes kommt…

  36. Die rückstellung war schon innerbilanziel rückgängig zu machen weil die abfindung quotal war. Das ist nach 6a schädlich. Somit kommt es gar nicht mehr zur vga

  37. Letztes Jahr waren es die Sonderausgaben und die Kinder, dieses Jahr war es die Lohnsteuer. In den Vorjahren beschwerten sich die Leute über das internationale Steuerrecht. Davor waren es die Personengesellschaften. Wenn nicht der Standard BAS oder Umwandlung drankommt, sind die meisten geschockt! Warum? Weil die Anbieter immer nur den gleichen Mist lehren.

  38. Ich habe auch einfach mal gesagt die Abfindungsklausel ist schädlich und mit Erlasse §6a/17 1 begründet. Auf die ansonsten bestehende VGA habe mich aufgrund der fehlenden Probezeit

  39. Bei Steuerfachangestellten kommt Lohnsteuer (geschweige denn Lohnsteuerrichtlinien) überhaupt nicht in der Ausbildung vor. Das ist kein Prüfungsthema und steht noch nicht einmal im Ausbildungsrahmenplan.

  40. Ich habe auch gesagt die Pens RSt ist aufgrund der schädlichen Abfindungsklausel aufzulösen und auf Erlass § 6a/17 1 verwiesen. Auf die anschließende vga wegen der fehlenden Probezeit habe ich nur hingewiesen, da die RSt bereits innerhalb der Bilanz aufzulösen ist. Aber richtig durchgeblickt ob die Abfindung zum Teilwert oder Barwert erfolgt habe ich nicht. Das war so seltsam formuliert…

  41. Wer hat denn den letzten SV einigermaßen gelöst?
    Ich hatte:
    bei F-GmbH § 8c Abs. 1 KStG grds. 40% qoutaler Verlustuntergang, aber aufgrund der st. Reserven abgeleitet aus dem Verkauf der Bet. an OHG nur teilweise (vermutlich st. Res. falsch berechnet)

    gewst: § 8 Nr. 8 Hinzurechnung bei F-GmbH (Verlustanteil 40.000)
    Somit G-Verlust 2015 10.000 + Verlustvortrag 20.000 =30.000
    § 10a S. 10 (-)

    Bei OHG:
    Unternehmensidentität (+)
    Unternehmeridentität (-). Verlustuntergang von 60%
    ????

    Mutter-Tochter-Richtlinie bei Ausschüttung an J-SA?

    Bei Pension habe innerbil. die TW angesetzt, außerhalb TW als vGA mit TBI und TBII
    in 2007 innerhalb in voller Höhe aufgelöst und außerhalb TB II abgezogen.

  42. Stimme absolut zu, dass LSt wichtig ist un abgefragt werden soll, da es derzeit sehr relevant ist.
    Die Direktion ärgert sich seit Jahren, dass die StB dieses Thema einfach nicht drauf haben.

    ABER, muss man eine Klausur derart gewichten, dass man die Leute direkt rauskegelt, die sich nicht gut auf das Thema vorbereitet haben? Eine 20 Pkt. Aufgabe reicht doch für eine Gewichtung?

    Die heutige Gewichtung führt für mich persönlich zu folgendem Ergebnis, da ich nicht im ersten Versuch bin:
    Ich kann LSt , ich kenne die Freigrenzen und ich erkenne die Erlasse. Nur weiss ich überhaupt nicht, was wie stark bepunktet wird.
    Wie löse ich die Klausur, was grenze ich negativ ab. Folge, ich werde morgen zurücktreten, weil ich nicht einschätzen kann, ob ich gut war oder nicht. Lotterie und Glücksschuss ist für mich einfach nicht drin.
    Traurig, aber wahr.

  43. Klar, man darf Exoten abprüfen.
    Man darf als Klausurenersteller auch Aufgaben stellen, mit denen ca 70 % der Teilnehmer nix anfangen können.
    Aber die Aufgabe kann doch nicht überwiegend aus einem einzigen Exoten bestehen.
    Ist wohl ein neuer Wettbewerb unter den Klausurenstellern. Wer schafft den schlechtesten Schnitt?

    Aber gut. Dank meinem Anbieter kann ich jetzt jede einzelne Umwandlung lösen, kenne die verschiedensten Möglichkeiten der Betriebsaufspaltung und bin gefühlt in jeder Klausur auf die Pargraphen 15, 16, 17, 20, 23 hingewiesen worden.
    Dazu noch Fiktionstheorie, etc.
    Nicht ein Lehrbrief, nicht eine Klausur haben mir heute was gebracht.
    Insgesamt einen schönen fünfstelligen Betrag ärmer für null Ertrag.

    Das hätte ich heute ohne die Vorbereitungskurse nicht schlechter hinbekommen können.

  44. Hallo Zusammen,
    m. E. war die heutige Klausur insgesamt gesehen ein Geschenk. Hatte nur bei der Aufgabe mit der Pensionsrückstellung etwas zu kämpfen. Die Formulierungen im Sachverhalt waren schon merkwürdig. Nah ja, viel Erfolg bei Bilanzsteuerrecht

  45. @Blätterer

    Mich würde ein Statement seitens der Kursanbieter sehr interessieren. Trotz der schon etwas außergewöhnlicheren Klausuren im Vorjahr, wurden (zumindest von meinem Gefühl her) die Vorbereitungen überhaupt nicht umgestellt. Man muss ja auch nicht alles über den Haufen werfen, aber ein halber Tag LSt bzw ein Tag Randthemen bzw. eine Aufgabe dazu in einer Probeklausur oder zumindest ein Kurzskript wäre sehr hilfreich gewesen…ich weiß von zwei Anbietern die gar nichts dazu gemacht haben und nach dem Echo der anderen Prüflinge war es bei anderen ähnlich. Klar, kann man einem immer vorwerfen, dass man sich auch selber vorbereiten muss, aber man vertraut ja auch dem Fachwissen und die Kurse sind so kosten- und auch zeitintensiv, dass man sich auf einfach auf die Kompetenz verlässt und ja auch eigentlich kaum Zeit hat noch eigenständig Themen zu bearbeiten.

  46. Ich habe die Prüfung 2010 geschrieben und bestanden. Auch bei uns kam damals in der 2.Klausur Lohnsteuer dran. Der Schock damals war ähnlich. Aber spätestens seid diesem Jahr hätte man vorgewarnt sein können. Bedenklich finde ich allerdings, dass sich offenbar einige potentielle Berufskollegen zu schade für Lohnsteuer sind. In vielen Kanzleien ist Lohnsteuer immer wieder ein wichtiges Thema.

  47. Um die Anbieter mal beim Namen zu nennen. Die machen ja auch genügend Werbung für sich, dann muss Kritik auch mal erlaubt sein.
    Haas hat Grunderwerbsteuer komplett weg vor gelassen. Obwohl das Thema seit Wochen aktuell war. Lohnsteuer wurde ebenfalls komplett ignoriert. Andere Anbieter haben das wohl noch kurz dazwischen geschoben.

    Haas hat seinen Lehrplan/Klausuren auch nicht an die Vorjahresklausur angepasst.

  48. Wenn die Pensionsrückstellungen keine vGA war, dann war doch der Tod des Gesellschafters völlig überflüssig.

  49. @ lars
    „Es schreiben Hunderte dieses Examen mit 2-3 Jahren Berufserfahrung, die diese auch “nur” in der WP gesammelt haben. Für das, was heute im EST-Teil abgefragt worden ist, wird kein StB in der Praxis bezahlt.“
    Nun es nennt sich auch Steuerberaterprüfung. Wenn die Leute aus den großen Buden meinen, den StB „mal eben “ mit zu machen, kann man halt schon mal auf die Nase fallen. LSt und die Abzugssteuern haben auch für manche hohe Praxisrelevanz. Man kann es nicht immer nur aus der SIcht der großen betrachten.
    Das natürlich der komplette SV so ausgestaltet war ist auch übertrieben. Aber das EStG hat halt nun auch ein paar mehr §§ als 34

  50. Knoll hatte schon relativ früh ein Bonus-Skript Grunderwerbssteuer zum Download bereitgestellt (am Anfang sogar für jeden Websicher noch frei zugänglich). Und für den neuen Jahrgang ist dieses auch bereits aktualisiert.

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