Finanzgericht

Hallo zusammen!


Ich selbst habe zwar in meinem Fall kein Intersse an einer Klage,
finde so ein Thema aber sehr spannend.

Ich bin selbst in der Vergangenheit einmal wegen 2 – 3 Gesamtpunkten durch den Steuerfachwirt gefallen und eine Arbeitskollegin sagte, ich hätte den Mut haben müssen, damit vor Gericht zu gehen!

Das würde ich mich ehrlich gesagt nie trauen!

Gibt es hier denn Leser, die wegen Ihrem Ergebnis schon mal vor dem Finanzgericht waren? Und wenn ja, hatten diese sogar Erfolg?

Einen schönen Abend, Martin

21 Gedanken zu „Finanzgericht

  1. Lieber Martin,

    vielen Dank für die Eröffnung des Posts!

    Ich bin dieses Jahr mit 4,66 durchgefallen, habe mir die Klausuren angesehen und bei der ersten Durchsicht bereits einige Sachen gefunden, bei denen ich mich gefragt habe, warum sie mir nicht gegeben wurden. Ich habe dann beschlossen zu klagen und gleichzeitig das Überdenkungsverfahren zu beantragen.

    Nun habe ich einen Rechtsanwalt beauftragt gehabt, sich das anzuschauen und um mir zu sagen, ob ich da subjektiv verblendet bin oder ob es objektiv wirklich so ist. Und was soll ich sagen: es wurden über 20 Punkte (über alle 3 Klausuren) gefunden, die mir nicht gegeben wurden.

    Was ich aber ehrlich sagen muss: ich hatte nicht den Eindruck, dass die Prüfer absichtlich gemein waren, nur die Gründlichkeit hatte manchmal einfach gefehlt. Vielleicht liegt es an der Masse, die so ein Prüfer durchschauen muss? Ich weiß es nicht.

    Was ich weiß, ist, dass ich eigentlich locker hätte zugelassen werden müssen und nicht nur mit 4.5, sondern etwas komfortabler.

    Ich bin mal gespannt, wie fair dieses ganze Verfahren jetzt abläuft! Generell kann ich bis hierher sagen: die versuchen von der Kammer schon sehr aktiv durch diverse Hürden zu verhindern, dass man klagt und über das Überdenkungsverfahren doch noch zugelassen wird.

    @Martin: Warum würdest du dich das nie trauen?

    Ich bin gespannt auf weitere Geschichten!

  2. Also das ist ein großes Thema, bei dem man sicherlich auch differenzieren muss.
    Was den Fachwirt angeht, hatte ich ein paar Jahre Einblicke in den Ablauf und Bewertung innerhalb der Prüfungskommission. Deshalb kann ich sagen: wenn es knapp wird, dann werden solche Fälle noch einmal vom Ausschuss im Plenum diskutiert und man gräbt und schaut und tut was man kann, dass die fehlenden Punkte noch irgendwie vertretbar vergeben werden können. Insofern halte ich es für fast ausgeschlossen, dass ein Prüfling nicht zur Mündlichen zugelassen wird, bei dem dies auch nur ansatzweise hätte geschehen müssen. Allerdings kann ich dabei natürlich auch nicht pauschal für alle Prüfungsausschüsse deutschlandweit sprechen.
    Beim StB mag das anders sein, tatsächlich schon alleine wegen der Masse der zu korrigierenden Klausuren. Dennoch denke ich, dass hier spätestens dann, wenn seitens eines Durchfallers bei Einsichtnahme Bedenken ausgesprochen werden, diese auch im Interesse der Kammer überprüft werden. Ein langwieriges Gerichtsverfahren ist natürlich nicht im Sinne der Kammer, die andererseits die Zulassung zum Beruf nun mal streng überwachen muss. Wenn es also tatsächlich zu einem Gerichtsverfahren kommt, dann hat die Kammer dies zuvor sorgfältig überprüft und vertritt tatsächlich den Standpunkt, dass eine Zulassung zur mündlichen Prüfung schlicht nicht erfolgen kann. Mit Steine in den Weg legen hat das insofern also nichts zu tun, das gehört einfach zu den hoheitlichen Aufgaben.
    Dennoch gibt es vereinzelte Fälle (ich kennen einen persönlich), bei dem das Gerichtsverfahren dennoch zur späteren Zulassung zur mündlichen Prüfung führte. Aber das sind sicherlich die Ausnahmen.
    @ Hottsch: ich drücke dir die Daumen, dass du so eine Ausnahme bist. Mindestens 20 fehlende Punkte halte ich aber für einen krassen Wert. Bei jedem Punkt mag es ja auch Auslegung allein durch die Formulierung geben. Wenn es 20 klare Punkte wären, hätte die Kammer nach ihrer Prüfung des Falles das Ganze nicht vor Gericht kommen lassen…
    Wie gesagt: ich drücke dir dennoch die Daumen!

  3. Moin,

    ich kenne 2 Menschen die geklagt haben.

    Einer hat nach der schriftlichen Prüfung 2016 gegen einen Prüfungstag geklagt. Der Anwalt hatte auch 20 und mehr Punkte „gefunden“. Nach einem halben Jahr und ein paar tausend Euro war die Klage verloren.

    Der Zweite hat nach der (sehr knapp) nicht bestanden mündlichen Prüfung 2018 geklagt und das Verfahren läuft mit ungewissem Ausgang.

    Als Problem sehe ich, wenn man sich jetzt in die mündliche Prüfung klagt, dann wird das (ggf. je nach Bundesland) die mündliche Prüfung 2021 sein, da das Klageverfahren niemals rechtzeitig beendet wird. Zumindest in Hamburg gibt es keine extra Termine mehr nach April.

    Dann hat man die schriftliche Prüfung 2020 verpasst oder schreibt ggf. mit und hat im Hinterkopf die Klage für die letzte Prüfung.

    Und falls man tatsächlich die Klage gewinnt, sitzt man mit einer 4,5 vor einer Prüfungskommission die weiß das man dort sitzt, weil man sich eingeklagt hat…

    So bleibt die spannende Frage, ob jemals jemand eine Klage gewonnen hat und dann die mündliche Prüfung auch bestanden hat?!

  4. @all…das Geld für den RA, die Zeit und Mühen so ein Verfahren zu führen sind m.M.n. nicht lohnenswert und verschwendete Energie. Lieber für den 2. Versuch lernen.

    Auch wenn man Recht haben sollte…bis das Verfahren durchgeht ist man schon mit Versuch Nr. 2 und 3 durchgekommen….

    Selbst wenn es für die schriftliche klappen sollte, werden in der Mündlichen schon Fragen einfallen die zum scheitern verurteilen…

    M.M.n. würde sich dies nur bei einem gescheiterten 3. Versuch lohnen (da man dann nichts mehr zu verlieren hat)

    Aber über positive Rückmeldung (die keine Fakes sind) würde ich mich auch sehr freuen;)

  5. @Hottch Das ist ja ein spannender Fall! Möglicherweise bin ich schon zu verblendet, aber eventuell könnte es hier eine Art „Erhebungsdefizit“ geben. Anders formuliert: Viele Prüflinge scheitern im mündlichen Versuch, gehen aber gar nicht den Weg der Anfechtung der schriftlichen Korrektur. Würde man hier jeweils die Korrektur in Frage stellen, wären sämtliche Prüfungen in Gänze zu hinterfragen. 20 Punkte sind natürlich eine Hausnummer. Vielleicht war der Zweitkorrektor hier nur physisch anwesend??
    Viel Erfolg!

  6. @StB2018: In einigen Bundesländern muss man klagen, dass sich das die Prüfer im Überdenkungsverfahren überhaupt anschauen! Das ist in meinem Fall also auch gleichzeitig geschehen und die Kammer hatte noch gar keine Gelegenheit, sich unsere Ausführungen anzuschauen bevor wir die Klage eingereicht haben. Die hat das also noch nicht prüfen können.

    Ich persönlich kenne 2 Fälle, mit denen ich im Voraus natürlich gesprochen haben und die durch die Kombination Klage/Überdenkungsverfahren in die Mündliche gekommen sind und jetzt StB sind und das jeweils in Ihrem selben Prüfungsjahr.

    Was ich sagen will, ist, dass man die Klage nicht der Klage und der guten Erfolgsaussichten macht, sondern um ein faires Überdenkungsverfahren zu ermöglichen. Wenn dieses nämlich positiv ausfallt, nimmt man die Klage ja zurück!

    @nett: natürlich will kein Mensch so ein langes Verfahren. Das macht auch gar kein Sinn. Man will ja im Rahmen des Überdenkungsverfahren reinkommen!
    Und selbstverständlich lerne ich für den zweiten Versuch.

    Ich freue mich noch über andere Erfahrungen!

  7. @Hottsch: Ich würde mich nicht trauen, weil ich Angst vor langen Verfahren und größeren Kosten hätte und am Ende ist die Erfolgsquote leider gering

    – finde es aber andererseits doch sehr interessant, wenn jemand sich damit beschäftigt!

    Es wird im „Volksmund“ immer gesagt, man muss die Klage gar nicht versuchen, da die Chancen so schlecht stehen – aber doch mal schön hier zu hören, dass Ihr auch Fälle kennt, die doch Erfolg haben, dann ist die gängige Meinung vielleicht gar nicht so richtig ………….

  8. Meine Beobachtung zu diesem Thema ist:

    in den letzten 15 Jahren wurde eine hochschwangere Bewerberin in Bayern zur Mündlichen zugelassen und herausgeprüft…

    Daraufhin hat diese Einsicht in ihre schriftlichen Korrekturen vorgenommen und festgestellt, dass einige Seiten überhaupt nicht bewertet wurden…

    Und dies ist der einzige Fall, der mir bekannt ist, in dem die Beurteilung der Prüfungskommission revidiert wurde…

    Den StB kann man sich nicht erstreiten, allein Überzeugung zählt..

  9. @Hottsch:

    In welchem Bundesland bist du?

    Also ich habe auch wegen 2,5 Punkten nicht bestanden!
    Wäre für mich interessant aber Klage finde ich schon heftig so gegen eine Stb Kammer dann könnten die einem es bei den nächsten Versuchen nicht einfach machen-denke ich.

    Was meint ihr so??

  10. Ich bin auch so ein Fall. Beim ersten Versuch schriftlich bestanden, mündlich durchgefallen. Das war schon hart und lag nicht am mangelnden Wissen aber es war Aufregung dabei und sicher auf Grund der Quote nicht ganz fair. Im nächsten Versuch direkt danach schriftlich knapp durchgefallen. Zur Einsicht gefahren und festgestellt, dass sehr viele Punkte nicht anerkannt worden sind. Gerade am letzten Tag hätten nur zwei Punkte mehr zum bestehen insgesamt gereicht. Da habe ich lange überlegt, am Ende aber geklagt. Hatte aber auch den richtigen Beistand. Und es hat funktioniert nur mit fundierter Begründung. Im Folgejahr mündlich zugelassen worden und endlich bestanden, sogar richtig gut. Man hat unglaubliche Angst vor der mündlichen, weil jeder Prüfer weiß, warum du dort sitzt aber letzten Endes wissen sie dann auch, dass du es wirklich willst und dafür kämpfst. Sicher ein Einzelfall und ich rate es niemandem in dieser Form aber ein Drittversuch war damals für mich undenkbar. Letzten Endes muss jeder für sich das für und wider abwägen…

  11. Charles hat vollkommen recht!

    Wer was anderes erzählt, soll einfach mal bei juris recherchieren

  12. Spannendes Thema!

    @HH: Wow, dann hast Du also alles richtig gemacht!

    @alle: Danke für Eure Kommentare!

  13. ‚Hallo,
    also ich finde das Thema interessant und auch toll dass es so brandaktuell ist und es mich auch betrifft.

    In Hessen haben wir die vorläufigen Ergebnisse jetzt erhalten. Ich bin wieder mit 4,66 knapp am Ziel vorbei. Wie knapp es war sehe ich erst in der Einsicht Mitte/Ende Januar (wenn es sowas gibt wg. Corona…)
    Letztes Jahr 4,8 (1 Punkt am ersten Tag gefehlt und am 3. Tag 3 Punkte gefehlt, der 2. Tag war eindeutig mit 5 Punkten zur nächsten Note).

    Letztes Jahr hatte ich es leicht auf mich genommen und mir gedacht „naja ich hab nicht viel gelernt und das ist eben die Quittung“… Bei der Einsicht hab ich dann gesehen wie knapp es war.

    Am Dritten Tag hatte ich dann gesehen dass mir bei einer Aufgabe keine Punkte gegeben wurden obwohl ich meiner Meinung nach 1:1 das da stehen hatte was die Musterlösung zeigte. Da musste man quasi nur einen Erlass abschreiben, den hab ich gefunden und abgeschrieben… Das hätte mindestens drei Punkte gegeben. Da stand weder falsch noch richtig, es war einfach komplett nicht bewertet gewesen… Auch die Differenz zwischen 2. und 1. Korrektur war enorm, glaube 7 Punkte Unterschied hatten die beiden…. Bei den restlichen Tagen war es gleich.

    Am ersten Tag hätte man sicher einen Punkt diskutieren können, zumal ich in AO ein sehr vertretbares Ergebnis hatte (Falls jemand weiß worum es geht: Bei mir war der Bescheid nichtig und nicht rechtswidrig mit guter Begründung) aber mir kaum Punkte gewährt wurden.

    Vielleicht hätte ich damals schon Klage einreichen sollen und ein Überdenkungsverfahren einleiten sollen… Mir wurde nur damals von vielen Vorbereitungsdozenten und verschiedenen Anbietern gesagt dass sowas keinerlei Aussicht auf Erfolg hat, viele davon waren selbst in der Prüfungskommission tätig, denen hab ich dann vertraut und eben gesagt „ich hab ja noch zwei Versuche“.

    Inzwischen bin ich aber wirklich müde vom lernen, zwei Jahres StB, gerade WP Examen hinter mir und müsste jetzt in den StB 3. Versuch….

    Ich werde es dieses Jahr in der Einsicht wirklich überlegen eine Klage einzureichen weil mir dieser Thread etwas Hoffnung gibt. Daher bitte schreibt noch Erfahrungen rein (wobei ich da wenig drauf gebe, viele sind / können totale Fakes sein). Ich schaue mir die gerne durch und sammel Erfahrungen bzw. überlege inwieweit das realistisch sein kann.
    Gerade in Hessen sollen die schriftlichen Klausuren viel strenger korrigiert werden, daher erhoffe ich mir dadurch einen Vorteil im Überdenkungsverfahren, spätestens durch Gerichtsentscheidung.

    20 Punkte mehr zu finden…Mhhm vielleicht in drei Klausuren zusammen und aufgerundet auf die nächste volle 20. Da müsste jemand schon grob geschlafen haben und wird danach nie mehr was korrigieren. Aber so 3-4 Punkte pro Klausur sehe ich als realistisch die man diskutieren kann solange da einigermaßen was vernünftiges steht.

    Also bitte weiterhin kommentieren!

    Liebe Grüße

  14. @Gast2020: Ich habe wie oben geschrieben Klage eingereicht und das Überdenkungsverfahren gestartet. Die Klage habe ich nicht weiter verfolgt, da sich dieses Überdenkungsverfahren bereits sehr lange gezogen hat und ein Urteil wahrscheinlich noch mindestens 1 Jahr gedauert hätte und ich meine Energie auf meinen 2. Versuch lenken wollte. Wenn es mein 3. Versuch und nicht der 1. Versuch gewesen wäre, hätte ich aber wahrscheinlich weiter gemacht.

    Am Ende des Überdenkungsverfahrens wurden mir doch einige Punkte gegeben, aber es hat leider dennoch an 1 Punkt am 3. Tag und an 2 Punkten am 2. Tag gefehlt zur nächst besseren Note. Da kann man jetzt diskutieren wie man will, aber es ist irgendwie ein komisches Verfahren, dass die selben Korrektoren meine Einwände „korrigieren“ sollen.

    Nunja am Ende habe ich dieses Jahr meinen 2. Versuch geschrieben im Oktober und nun die glückliche Nachricht bekommen mit 4,33 bestanden zu haben. Ich bin glücklich und versuche nun alle Energie auf die mündliche Prüfung zu legen.

    Wenn es wirklich nur 1-2 Punkte sind, die dir fehlen sollten, ist es in jedem Fall einen Versuch wert. Was dir dabei aber bewusst sein muss, ist, dass die Argumentation und Auseinandersetzung mit deinen Klausuren und deren Korrekturen eeextrem viel Arbeit/Zeit in Anspruch nimmt und du dann mit 4,5 (durchs Überdenkungsverfahren) eben keine wirklich komfortable Ausgangsposition hast.

    Ich wünsche Dir viel Erfolg!

  15. Hallo Gast2020,

    ich bin in einer ähnlichen Situation.

    Dieses Jahr war auch mein 2. Versuch und wieder knapp mit 4,66 durchgefallen in Hessen.
    Mittlerweile verstehe ich es nicht mehr so ganz…weil meine Vorbereitung echt gut war und auch die Probeklausuren.
    Letztes Jahr haben mir 2 Punkte gefehlt und habe Überdenkungsverfahren gemacht ohne Klage und siehe da es bringt ohne Klage gar nichts- bin nur 300 Euro los geworden.
    Ich werde ebenfalls zur Einsicht gehen und auch mit großer Wahrscheinlichkeit Klage einreichen mit Überdenkung.
    Gast2020 wir können uns gerne austauschen, falls es dir auch Recht ist.
    Habt Ihr Anwälte oder Tipps fürs Vorgehen?

    Vielen Dank:-)

  16. Also ich war heute in Hessen bei der Einsicht.
    Am Ende ist man doch irgendwie geschockt wie man 4,6 hat und nicht schlechter bei der Benotung…

    Am ersten Tag hatte ich eine 5,0 und noch 5 Punkte zur 4,5 ( bei beiden Korrektoren gleich). Den Erschaftsteuerteil habe ich halt komplett verhauen (schenkungssteuer) da ich viel gerechnet habe dass nur bei Erbschaftssteuer anfällt… ärgerlich aber gut. Der AO Teil hatte ich volle Punktzahl bei der Zulässigkeit und dann 1 Punkt bei der Begründetheit. Das war sehr bitter da ich hier immer mindestens 25 Punkte hole, eigentlich in Erschaftssteuer auch und Ust mindestens 15.
    Also selbst mit gut gemeinten Punkten würde ich maximal drei Punkte noch holen können aber das sind oft wirklich kleinkarierte Punkte… Also den ersten Tag hab ich tats. fast nie nicht geschafft außer im richtigen Examen…

    Der Dritte Tag war eindeutig mit 42 Punkten, da brauche ich 8 zur besseren Note. Den Tag hab ich mir nicht angesehen weil es zeitlich in 2,5 Stunden nicht möglich ist…

    Der zweite Tag war aber komisch bewertet. 45 Punkte beim ersten Korrektor und 38 beim zweiten… Beide haben mir oft halbe Punkte abgezogen wegen allgemeinen Abkürzungen die auch oft wegen Zeitdruck entstanden. Gerade bei Rechnungen habe ich mit Abkürzungen gearbeitet (zVE, GA, BE, vGA) da stand oft „????“ „nicht lesbar“… Insgesamt stand oft „nicht entzifferbar“ in einer Schrift die selbst nicht lesbar war… Aber das vom ERstkorrektor der ohnehin mehr Punkte gab als der Zweite.
    Aber die 2. Klausur hatte es auch echt in sich, das war niemals in sechs Stunden machbar, vielleicht in zehn. Genau wie Tag 1…

    Nun gut… Es waren einige dabei die sich erkundigt haben wegen dem Überdenkungsverfahren aber die Kammer meinte direkt das hat keinen Sinn, selbst bei einem Punkt ist das sehr schwierig… Aber gut – die wollen das natürlich nicht.

    Ich bin auch sehr am grübeln. Ich habe beim ersten Tag Sätze rausgenommen die ich geschrieben habe die auch in der Lösung standen und ich habe nur halbe Punkte erhalten (wie oft an Tag 2) weil es auch manchmal Folgefehler waren (andere Zahlen)… Grundsätzlich müsste das doch Punkte geben…. Aber 5 Punkte zu holen am 2. Tag wenn der 2. Korrektor eigentlich 6 Punkte weniger gegeben hat (also 11 Punkte) ist schon krass…

    Darum würde mich interessieren ob jemand schon Erfolg hatte und mit wievielen Punkten..
    Das Überdenkungsverfahren wäre ja so, dass ich dem Korrektor meine Punkte nenne und er dann überlegen muss ob er sie vielleicht doch gibt. Er hat sie beim ersten Mal nicht gegeben, der zweite Korrektor hat sie nicht gegeben. Die Chance ist doch 0 dass er sie dann trotzdem gibt und sagt „ja irgendwie doch richtig“…

    Und eine KLage wäre doch bei etwa 2 T€ ? Egal ob ich Erfolg hab oder nicht.
    Wenn ich zurückziehe noch bei knapp 1T€???

    Witzig ist auch, dass die erste Korrektur schon Mitte Oktober stattgefunden hat und die zweite Anfang November. Also liegen die KLausuren knapp zwei Monate rum

  17. Ich war auch bei der Einsicht und bin auch noch am überlegen ob ich dagegen vorgehen werde.
    Beim 2. Tag bei der „Produkttesterin“ (Influencerin) habe ich das ganze nach einem BVV gerechnet. In der Lösung wird geschrieben dass sie aufgrund ihrer untergeordneten Tätigkeiten keine Buchführungspflicht trifft (was grds. klar ist, aber da muss man doch einen Antrag stellen bzw. eine 4III EstG Erklärung einreichen. Das hat sie meinem Verständnis nach nicht gemacht…. Darum verstehe ich nicht warum wir von selbst auf eine EÜR Kommen sollten, da stand doch auch nirgends etwas dass wir das in Erwägung ziehen sollen. Oder hab ich was überlesen? Bei der Einsicht habe ich hier auch nochmal die Aufgabe gelesen aber nichts dazu gefunden, in der Lösung steht lediglich 4 III weil nicht buchführungspflichtig…

    So hätte ich zumindest bestanden…

  18. Ich hatte übrigens ein Überdenkunfsverfahren…
    Wie erwartet hat sich daraus nichts ergeben. Meine Einwände waren unbegründet, der Korrektor bzw. die Korrektoren haben keinen Punkt auf- oder abgesetzt….

    Das Forum hier ist leider inzwischen nicht mehr belebt. Hat jemand auch solche Erfahrungen?

  19. Leider bin ich auch zwei Jahre hintereinander knapp durchgefallen und bin jetzt am Hadern was ich tun soll. Einerseits würde ich gerne klagen, aber andererseits mache ich mir Gedanken um die Konsequenz, ob ich es mir dann mit der Kammer verscherze und wie die Prüfer*innen bei der mündlichen Prüfung damit umgehen.

    Manche vertreten die Meinung, dass die Prüfer in der mündlichen Prüfung nicht wissen, ob man sich quasi „eingeklagt“ hat und damit müsste man auch keine Nachteile fürchten.

    Möchte vielleicht jemand einen Tipp geben?

  20. Ich habe nächste Woche Einsicht. Die Kammer gibt mir mene Klausures erst mit Antrag Überdenkungsverfahren bis vermutlich nach Bestandskraft heraus.

    D.h. ist muss mein Überdenkungsverfahren direkt in der Einsicht erarbeiten?

  21. @Ghosti Ich habe auch einen Antrag auf Überdenkung gestellt (in bw).

    Dies habe ich schriftlich mit einigen stichhaltigen Begründungen getan, da mir an Tag 3 (Erst- und Zweitkorrektor haben sich bei 10% der Punkte widersprochen) etwas komisch vorkam. Daraufhin habe ich nach Ablauf der Bestandskraft meine Aufzeichnungen inkl. Korrekturbogen usw. zugeschickt bekommen. Ich hatte dann wiederum einen Monat Zeit Stellung zu nehmen gegen welche Punkte ich vorgehen möchte.

    Mich würde interessieren, ob sonst noch jemand Erfahrungen mit dem Überdenkungsverfahren gemacht hat. Mir wurde nämlich nicht gesagt wie lange so ein verfahren dauert bzw. falls die Korrektoren mir genug Punkte geben, wie lange ich bis zu einer möglichen mündlichen Prüfung Zeit bekomme… Wenn die mir Mitte Juni schreiben: Bitte kommen Sie in 2 Wochen zur mündlichen Prüfung brauche ich eigentlich überhaupt nicht antreten…

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