Fluchtplan

Hallo,

bei mir gibt es nicht sehr viel neues zu berichten.
Mein Alltag besteht aus lernen, lernen, lernen für anderes bleibt keine Zeit.

Da also nun „lernen“ meine Lieblingsbeschäftigung ist, muss ich mir für das Wochenende einen Fluchtplan erarbeiten, denn bei uns ist Kirmes und ich wohne mitten im Einzugsgebiet. Das heißt am Wochenende wird es mit der Konzentration in meiner Wohnung aufgrund der Lautstärke schwer. Aber der Plan ist schon in Bearbeitung.

In knapp 6 Wochen beginnt dann für mich auch schon der Intensivkurs von Haas. Ich erhoffe mir davon nochmal eine gute Zusammenfassung der Themen, denn neben den ganzen Klausuren ist die Wiederholung auf der Strecke geblieben.

Haben eure Kurse schon alle angefangen oder seit ihr schon fertig?

Viele Grüße
Svenja

7 Gedanken zu „Fluchtplan

  1. Hallo,

    ich schreibe auch die Klausuren bei Haas mit und bin dann im September die vier Wochen in Berlin zum Intensivkurs.

    Die Woche ist so fix vorbei. Ich schreibe die Klausur immer Samstag und die Woche über versuche ich nachzuarbeiten. Schön finde ich, dass es zu jeder Klausur eine Besprechung gibt – so wie heute wieder 😮

    Viele Grüße
    Grit

  2. Hallo,

    wir hatten am WE den § 34a und den § 35 EStG:

    Nun ist mir eine Frage eingefallen, die keiner meiner Lernkameraden beantworten kann, und zwar:

    Wenn ich begünstigt thesauriere, dann muss ich ja – wenn man einen Belastungsvergelich anstellt – mit den Privatentnahmen und der GewSt (=michtabziebare BA iSd § 4 Vb EStG) in den Tarif gehen. Wenn man zB noch Einkünfte aus V+V hat, dann müssen die ja auch noch einbezogen werden, bei der Berechnung des Tarifs.

    Ein Beispiel: Sonderausgaben und außergwöhnl. BElastung sollen iHv 15.ooo EUR abziehbar sein. Es ist eine Zusammenveranlagung für die Ehegatten A und B geplant. A und B haben zwei minderjährige Kinder. Soli soll vernachlässigt werden.

    Gewinn: 1.000.000 EUR
    ./. Entnahme 200.000 EUR
    ./. GewSt § 4 Vb EStG: 136.570 EUR
    = nicht entnommener Gewinn, §34a II EStG: 663.430 EUR
    ./. 28,25%, § 34a I 1 EStG: 187.419 EUR
    = nachversteuerungspflichtiger Betrag: 476.011 EUR

    Nun sollen da noch 8.000 EUR Einkünfte aus V+V dasein. GewSt-Messzahl iSd § 14 S. 1 GewStG ist 34.142,5 EUR.

    GdE 344.570
    ./. Sonderausgaben u. außergewöhnl. Belas. 15.000
    =zvE 329.570
    davon 50%, § 32a V EStG 164.785
    =ESt, § 32a I Nr. 4 EStG iVm § 32a V EStG 121.941
    + § 31 S. 4 EstG und § 2 VI 3 EstG 4.416
    =Est auf GewSt, Miete und Entnahme 126.357
    ./. § 35 I 2 EStG

    Und jetzt weiß ich nicht wie ich weiter machen soll?

    Rechne ich jetzt:

    (1 Mio / 1.008.000) * 126.357

    oder

    (1 Mio / 1.008.000) * (126.357 + 187.419) ?

    Da steht ja „tarifliche ESt“ im § 35 EStG?!

    LG u. Danke!

  3. Hallo,

    ich kann zwar zu den aufgeworfenen Frage jetzt keine Antwort geben, habe aber mal eine andere Frage.

    Im Forum wird ziemlich oft von Haas oder Bannas als gewählter Anbieter gesprochen. Ich selbst habe Knoll gewählt, aufgrund der in unserer Kanzlei gemachten, positiven Erfahrungen.

    Ich habe dann ab 11.07. erst die Freistellung und rücke dann in deren 6-wöchiges Steuerrechts-Bootcamp in Frankfurt ein.

    Gibt es einen der Blogger/Leser der das ähnlich handhabt?

    Gruß, Jens

  4. Hallo Andre,

    Deine Frage kann ich nicht auf Anhieb beantworten! Allerdings finde ich sie sehr interessant und habe dennoch ein Paar Überlegungen angestellt. Vielleicht ist da was dran.

    Wie ich verstanden habe, geht Deine Frage in Richtung, wie die „tarifliche Einkommensteuer“ i. S. d. § 35 EStG zu verstehen ist unter der Voraussetzung, dass man bereits die Tarifermäßigung nach § 34a EStG in Anspruch genommen hat. Hinsichtlich der Berechnung des nachversteuerungspflichtigen Betrags, der außerdem nach § 34a III 3 EStG gesondert festzustellen ist, gehe ich mit.

    Zu der tariflichen ESt steht im BMF (s. unten, Rz. 4), dass diese bereits um die Steuerermäßigungen nach § 34c I und VI EStG und § 12 AStG (anzurechnende ausländische Steuern) vermindert ist.

    Zu den gewerblichen Einkünften gehören auch die nicht entnommenen Gewinne i.S.d. § 34a EStG im Jahr der begünstigten Besteuerung (wie bei Dir 1.000.000). Erst im Jahr der Nachversteuerung gehören die Nachversteuerungsbeträge nicht zu den begünstigten gewerblichen Einkünften und die ESt auf den Nachversteuerungsbetrag rechnet zur tariflichen Einkommensteuer (vgl. Rz. 15 BMF v. 24.02.2009, § 35/1 „Beck´sche Steuererlasse“). Das leuchtet mir ein, denn die Nachversteuerung (bei z. B. Entnahme im nächsten Jahr) wird zusätzlich zu der „normalen“ Besteuerung der Einkünfte des nächsten Jahres vorgenommen.

    Im BMF zu § 34a (vom 11.08.2008, 34a/1, Rz. 1) steht, dass § 34a keinen Einfluss auf die Ermittlung des zvE (§ 5 V EStG) hat.

    Ich schließe aus diesen beiden Fundstellen: Die Tarifliche Einkommensteuer ist die Steuer auf das gesamte zu versteuernde Einkommen, nach dem Splitting-Verfahren ermittelt, also nach dem Gewinn + Einkünfte aus VuV abzgl. außergewöhnliche Belastungen etc., Standardschema eben. OHNE Beachtung des § 34a EStG.

    Allerdings drängt mir eine andere Frage auf, nämlich ob die beiden Tarifbegünstigungen überhaupt nebeneinander angewendet werden können. M. E. führt das zu einer Doppelbegünstigung, denn beide Vorschriften zielen auf gewerbliche Einkünfte ab. Für § 34 und § 34a geht die Finanzverwaltung jedenfalls von einem Wahlrecht (entweder oder) aus, H 34.1 (Nicht entnommene Gewinne). Mehr dazu habe ich aber nicht gefunden.

    Vielleicht kannst Du etwas mit den Fundstellen anfangen?

    Was meinen die anderen? Die „§ 34a – § 35 – Challange“ ist eröffnet!

    LG, Natalya

  5. Hallo zusammen,

    @ Jens:
    Ich kann dir aus dem Vorjahr (also Prüfung 2013) berichten.
    Ich habe den 6-Wochen-Kurs in Duisburg gemacht. Dieser ist sehr gut; es sind insbes. in BilSt und ErtragSt allerdings nur noch ganz bestimmte ausgewählte Themen (also kein Crashkurs mehr, in dem alles an Grundlagen durchgesprochen wird; man sollte schon ziemlich gut vorbereitet sein). In ErbSt, AO und USt wird alles, was wichtig ist, nochmal angesprochen (hier wird also eher breites Spektrum behandelt). Sehr gut sind die Unterlagen und die Klausuren (das würde ich unbedingt intensiv durcharbeiten);und die Dozenten sind durchweg excellent!

    Im Anschluss habe ich dann noch den 2-wöchigen Klausurenkurs bei Knoll gemacht. Wenn man vorher noch den Klausurenkurs bei Knoll gemacht hat, ist man ganz gut vorbereitet.

    Ich denke auch, dass es es eine sinnvolle Ergänzung sein kann, wenn man vorher einen Grundlagenkurs z.B. bei Knoll, Haas oder Bannas gemacht hat (ich bspw. war bei Dr. Endriss), wobei das jetzt sowieso zu spät wäre;)

    Viele Grüße
    Birgit

  6. Hallo Birgit
    Wie warst du mit dem Kurs bei Endriss zufrieden?
    Gruß Lena Marie

  7. Hallo Lena Marie,

    ich meinte den Kombi-Kurs (nur dass wir über das Gleiche sprechen).

    Er war sehr gut. Er diente dazu, ein vernünftiges Grundwissen zu bekommen. Aber er allein reicht m.E. nicht. Dazu geht er zu wenig in die Tiefe (die Klausuren im Kombi-Kurs sind relativ kurz und einfach, was einem natürlich aber hilft, erst mal reinzukommen in die Thematik). Die Skripte (incl. der darin enthaltenen Beispiele) und die Dozenten sind wirklich echt gut. Ich würde den Kurs auf jeden Fall weiterempfehlen (falls du überlegst, den in 2014/2015 zu machen).

    Ich persönlich fand es auch gut, dass man während des Kombi-Kurses erst mal die Grundlagen lernen konnte (i.d.R. ist der Kurs ja noch vor der Freistellung rum) und sich in der letzten Phase dann den schwierigen Details dann widmen konnte (und nicht wie bspw. bei einem mehrwöchigen Kurs wenige Monate vor der Prüfung im Sommer zum ersten Mal die Grundlagen hört). Aber das hängt vom Lerntyp ab.

    Dazu würde ich somit auf jeden Fall einen Klausurenkurs empfehlen (der von Dr. Endriss ist da auch empfehlenswert). Welchen Klausurenkurs man macht, ist jedoch typbedingt. Die Klausuren von Dr. Endriss (auch die im Klausurenkurs) sind meiner Einschätzung nach nah am Schwierigkeitsgrad dran. Ich fand es aber auch gut, vorher schwierigere Klausuren zu üben, denn so trainiert man [unbewusst] die Klausurtechnik in ganz erheblichem Maße. Also Knoll ist da echt suuuper!!! Wenn man diese Klausuren ernsthaft bearbeitet, kann einen nichts mehr erschüttern.

    Viele Grüße
    Birgit

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