Gerüchteküche …

Es gibt Indizien gegen die zukünftige Veröffentlichung von Original-Steuerberaterklausuren:

zum einen wurden die Lehrgangsanbieter, die die Steuerberaterklausuren mit ihrer Musterlösung an die Lehrgangsteilnehmer ausgegeben haben, aufgefordert, dies künftig zu unterlassen

und

die Prüfungsstelle NRW, die bisher die Steuerberaterklausuren online veröffentlichte, hat die Inhalte der Downloadseite gelöscht.

Die Internetseite der StB-Kammer München sagt dazu Folgendes:
„Die Prüfungsstelle Nordrhein-Westfalen hat die Veröffentlichung der vollständigen Klausurensätze der jeweiligen Steuerberaterprüfung übernommen. Lösungshinweise hierzu stellen nur eine unverbindliche Empfehlung für die Prüfer dar und werden daher nicht amtlich veröffentlicht“

Im Einladungsschreiben steht dieses Jahr, dass die Aufgabentexte mit abzugeben sind …

Was sagt ihr dazu? Haben eure Anbieter sich dazu schon geäußert?

Was sind wohl die Gründe dafür? So wird es für künftige Generationen auf jeden Fall intransparenter!

69 Gedanken zu „Gerüchteküche …

  1. Was!?
    Ernsthaft!?

    Ich kann mir höchstens vorstellen, dass sie das Examen dadurch noch schwerer machen wollen. Denn so haben die zukünftigen Prüflinge keine Anhaltspunkte mehr für die Examensklausuren.

    Mir persönlich haben die Vorjahresklausuren geholfen um einfach das System, den Stil und die Schwierigkeit besser einschätzen zu können. Ein Gefühl dafür zu bekommen, was einen erwartet.

    Also ich finde diesen plötzlichen Sinneswandel nicht gut!

  2. BUNDESWEITER AUFRUF

    STREIK!!!
    Die sog. Finanzverwaltung fährt anscheinend ab diesem Jahr eine härtere Gangart. Durchfallquoten von 60-70% sind wahrscheinlich. Wir bitten alle Teilnehmer der Steuerberaterklausuren, NICHT die Seitenzahlen und Teilnehmernummern während der Bearbeitungszeit auf das Klausurpapier zu schreiben. Bei anderen Prüfungen darf man nach Ende der Bearbeitungszeit die Seitenzahlen noch eintragen. Wenn alle das machen, haben alle mehr Zeit (ca. 2- 5 Minuten) und die sog. Finanzverwaltung sieht, daß wir uns gegen die härtere Gangart wehren. Wir lassen uns nicht mehr alles gefallen! Es geht um unsere Zukunft!

    SPIEGEL Online wurde bereits informiert und wird einen Artikel darüber schreiben.
    Im Internet kursiert dazu ein Brief:

    Sehr geehrte…

    wie ich aus meiner Ladung erfahren habe, werden bei der diesjährigen Steuerberaterprüfung die Angaben (Sachverhalte) und im Nachgang wohl auch die Lösungen überhaupt nicht mehr veröffentlicht, sondern auch nach der Prüfung streng geheim gehalten. Die Finanzverwaltung schlägt anscheinend einen härteren Kurs ein. Dagegen müssen wir uns im Interesse aller Teilnehmer möglichst sofort und dringend wehren. Daher wende ich mich nun an Sie mit der Bitte, folgenden Text ohne Namen mit den Unterlagen oder Auszüge davon gerne in Ihren Kursen oder auf Ihrer Internetseite unbegrenzt zu veröffentlichen und informieren Sie bitte auch Ihre Teilnehmer. Nur so können wir alle zusammen gewinnen.

    Schreiben Sie bitte gerne auf Ihrer Internetseite:

    „Ein Teilnehmer hat sich mir gegenüber maßlos wütend und ausgesprochen verärgert gezeigt, daß das „Finanzministerium NRW“, das sonst auf größtmögliche Transparenz bei Steuerpflichtigen und die möglichst lückenlose Überwachung aller Bürger (massenhafter Ankauf von Steuer-CDs, Zwang zu elektronischen Kassen, äußerst bedenkliche Vergabe von Steuer-IDs, Vorratsdatenspeicherung, Videoüberwachung, Telefonabhören, Computertrojaner, Datenspeicherung, gläsernes Bankkonto, Polizisten mit Bodycams etc. etc. etc. etc.) setzt, sich selber staatlicherseits ausgesprochen uneinsichtig, ja geradezu verschlossen und leider konsequent völlig intransparent zeigt. Dies werden wir nicht akzeptieren. Er kündigte zusammen mit Rechtsanwälten ein hartes und entschlossenes Vorgehen gegen diese Einschränkungen bürgerlicher Freiheiten an und sagte: Ich werde das Thema auch bei der Piratenpartei ansprechen und um politische Unterstützung bitten, ich wähle beim nächsten Mal wieder Piratenpartei. Nur so kann man was ändern. Ich bin für Transparenz und gegen Überwachung. Bitte macht es auch so. Die Finanzverwaltung hat offenbar eine härtere Gangart gegenüber allen Teilnehmern und Kursanbietern eingeschlagen, und wir müssen uns jetzt dagegen wehren. So gehts:

    Was kann man gegen die erdrückende, uneinsichtige Übermacht und die seit Jahren zu beobachtende Willkür der Finanzverwaltung bei der Steuerberaterprüfung tun? Bei der Prüfung 2015 in München-Unterschleißheim nahm der Aufsichtsführende der Finanzverwaltung gegen Mitte der Bearbeitungszeit am 3. Tag das Mikrophon und gab den Teilnehmern bekannt: Er bitte „um Aufmerksamkeit für eine Durchsage. Die Stadt München habe gerade angerufen und gesagt, daß wegen Bauarbeiten das Wasser für ca. 2 Stunden abgestellt werden müsse. Wer also aufs Klo muß, solle jetzt gehen oder 2 Stunden warten.“ Tatsächlich wurde das Wasser in der Halle für lange Zeit abgestellt, aber von den insgesamt anwesenden 432 Leuten hat laut Finanzgericht nur 1 einziger dies während der Prüfung gerügt. Im Januar zeigte sich, die von der Finanzverwaltung veröffentlichte Nichtbestehensquote betrug in München satte 48,8 %, jeder zweite war also durchgefallen, was hier zwar ungewöhnlich viel ist, aber vielleicht müssen wir uns in den kommenden Jahren an solche Zahlen gewöhnen. Doch, jetzt kommt’s, hätten alle 431 Teilnehmer den Vorfall wirklich konsequent gerügt, dürften sie jetzt nochmal kostenlos schreiben, die Teilnehmerzahlen würden explodieren, die Kursanbieter profitieren, das Prüfungsbudget der Kammer wäre gesprengt, die Räume zu klein, der Streß zu groß, die Kammern würden sofort intervenieren und viele bereits eingeplante zahlungsbereite Mitglieder verlieren, die noch vorhandenen Korrektoren wären zusätzlich genervt und würden sich beschweren, die Prüfungskommissionen hoffnungslos überfordert. Aber so sind viele durchgefallen, die Neueinsteiger auf Jahre, und damit Ihre potentiellen Kursteilnehmer wegen der schweren, unlösbaren Prüfung ein für alle Mal abgeschreckt, eine öffentliche Diskussion über den Sinn und Unsinn dieser Prüfung wird losgehen und die Finanzverwaltung würde sich das nächste Mal zweimal überlegen, ob sie weiter so eine harte Linie fahren oder wieder vernünftiger wird und die Teilnehmer wie früher wieder eine faire, einigermaßen transparente, vorhersehbare und für alle wenigstens halbwegs machbare Prüfung bekommen.

    Die Steuerberaterprüfung ist in ihrer derzeitigen Form aufgrund der für eine solche Berufsprüfung ungewöhnlich heterogenen, nur einmal im Jahr stattfindenden, massenhaft auftretenden Teilnehmerstruktur (Juristen, BWL, VWL, Fachangestellte, Fachwirte, Dipl.-Finanzwirte vom Finanzamt, sogar Dipl.-Forstwirte usw. mit unterschiedlichen Vorkenntnissen) und der wenig vorhandenen Zeit, sowie der Tatsache, daß der Staat keine Steuerberater einstellt, für eine ordentliche Korrektur seit Jahren eine, wie steuerextra richtig schreibt, äußerst standardisierte Prüfung. Wo es für die wenigen noch vorhandenen, schlecht ausgebildeten, motivierten und noch schlechter gelaunten Korrektoren, die von den dicken üppigen 1000 Euros Prüfungsgebühr deutlich weniger als 100 Euro pro Erst- oder noch weniger als Zweitkorrektur abbekommen werden, für eine knappe halbe Stunde Arbeit nach Feierabend oder am Wochenende nur um das schnelle Abhaken der oftmals sogar noch bis zum Schluß fehlerbehafteten amtlich vorgegebenen Lösungsskizze geht. Es geht nicht, wie ein unwissender Beobachter vielleicht völlig ahnungslos vermuten könnte, um steuerrechtlich wünschenswerten argumentativen Tiefgang und breites Wissen in allen Bereichen. Wer so schreibt, fällt durch. Jeder weiß, daß die Korrektoren bei der Korrektur einer Steuerberaterklausur nur stur nach der Lösungsskizze vorgehen. Wenn bei einem Paragraf oder Absatz ein Satz fehlt, gleich ein halber Punkt weniger, wenn man Umlaufvermögen nicht zusammen mit R 6.1 Abs. 2 schreibt, wird der Korrektor sauer oder freut sich, je nach dem, und wird dem Teilnehmer keinen ganzen vollen Punkt mehr geben, obwohl doch kein Steuerberater in der täglichen Arbeit zum Mandanten sagt: Das ist übrigens Umlaufvermögen, nach R 6.1 Abs. 2. Diese merkwürdigen Vorgaben der Lösungsskizze und Punktvergabe von Fußgängerpunkten, die absolut nichts oder höchstens am Rande was mit der Realität zu tun haben, kann man lückenlos beweisen, aber ganz ehrlich, wer hat ernsthaft erwartet, daß die Finanzverwaltung noch etwas von der Wirklichkeit versteht. Und so gibt es halt nur Punkte auf das, was in der amtlichen Lösung steht. Für alles andere, und sei es auch noch so richtig, gibt es keine Punkte. Es handelt sich für den Prüfling hierbei zu seinem Leid nicht nur um keine Punkte, und verlorene Zeit für andere Sachen, die er hinschreiben könnte, sondern er denkt, er hat ja schon was geschrieben, wofür er Punkte kriegt und lehnt sich zufrieden zurück.

    Die Prüfung kann man daher in der jetzigen Form nur bestehen, wenn man die Aufgaben und zumindest das ungefähre Lösungsschema, mithin die Erwartungshaltung der vergangenen Jahre kennt, und sei es, weil man leider selber durchgefallen ist und sich Kopien der Arbeit vom Anwalt machen läßt. Es ist doch bekannt, daß selbst gestandene Partner und Steuerberater bei dieser Prüfung massenhaft durchfallen würden, wenn sie nochmal schreiben würden. Aber darum geht es ja gar nicht. Die Finanzverwaltung will bei der großangelegten Täuschungsaktion namens Steuerberaterprüfung jedes Jahr einfach nur „Ruhe im Karton“ und nach bester Möglichkeit keine großen Aufregungen oder Abweichungen vom Plan. Die sind heilfroh, wenn am Ende wieder wie jedes Jahr alles sauber, ruhig und geräuschlos über die Bühne gegangen ist. Nur so kann die Prüfung jedes Jahr überhaupt ohne große Probleme durchgeführt werden. Es ist nichts anderes als ein formalisiertes, standardisiertes, eingespieltes Massenverwaltungsverfahren, und zwar so daß es sich zumindest für die Hälfte der Beteiligten lohnt. Die Schicksale der gescheiterten Prüflinge werden dabei ohne Schulterzucken billigend in Kauf genommen und sind der Finanzverwaltung, seien wir ehrlich, dabei doch völlig egal. Nur knapp die Hälfte schafft es und wird ein Leben lang Steuerberater, der Rest interessiert niemand, solange er sich nicht gerichtlich gegen diese willkürliche, unfaire und bald auch völlig intransparente „Prüfung“ wehrt. Aber es gibt seit kurzem deutliche Anzeichen dafür, daß sich hier etwas ändert. Die gescheiterten Prüflinge sind offenbar nicht mehr bereit, sich alles gefallen und bieten zu lassen.

    Vielleicht hab ich Unrecht, aber es gibt seit einiger Zeit auch übergeordneten, europäischen, vielleicht sogar berufspolitischen Druck, daß nicht mehr so viele Steuerberater jetzt noch nachkommen sollen, der Markt soll offenbar geschlossen und ausgetrocknet werden, die Statistik des letzten Jahren mit den ungewöhnlich hohen Durchfallzahlen war anscheinend nur der Anfang und zeigt deutlich, wohin die Reise in Zukunft gehen wird, und erschreckend, es ist wohl nur die Spitze des ganzen Eisbergs, weil das Steuerberatermonopol in Zukunft immer weiter bröckelt wird und sich die Technik rasant weiterentwickelt. Angesichts dieser aus meiner Sicht düsteren Aussichten und angesichts der in der weithin unfairen und nun auch bald intransparenten Prüfung und der in der vorgegebenen Lösung zum Ausdruck kommenden standardisierten Erwartungshaltung der Prüfungskommission doch weithin dämlichen Prüfung, manche nennen die Steuerberaterprüfung ja sogar schon eine lächerliche Witzprüfung, kein Wunder, daß viele resignieren. Die Prüfung führt ihren Namen daher zu Unrecht, da es nicht darum geht, festzustellen, wer ist der beste Steuerberater im ganzen Land, wer kennt sich am besten aus, sondern wer kann am besten oder am schnellsten die amtliche Lösungsskizze runterschreiben. So war das wohl damals vor 30 Jahren nicht gedacht, aber angesichts der angesprochenen Standardisierung aus Sicht der Finanzverwaltung heute kaum noch zu vermeiden. Ein Gerichtsurteil dazu, und alles wackelt und die ganze Prüfung fällt in sich zusammen.

    Daher ist eine Veröffentlichung der Aufgaben und Lösungsskizze – anders vielleicht als bei vielen anderen, auch juristischen Prüfungen – geradezu lebensnotwendig, um zu bestehen, weil man sonst nicht gar weiß, was die überhaupt hören wollen und was man überhaupt schreiben soll. Eine solche intransparente und streng geheime, nicht nachvollziehbare Prüfung ist verfassungsrechtlich längst nicht mehr tragbar. Deswegen müssen wir uns jetzt dagegen wehren.

    Die Teilnehmer der Steuerberaterprüfungen bestehen deshalb – auch gerichtlich – auf ihrem Recht, daß Aufgaben und Lösungen weiterhin öffentlich zugänglich und nicht geheim sind. Es gibt kein Urheberrecht für öffentliche Texte, zumal auch die Schöpfungshöhe bei dieser Prüfung eher fraglich ist. Wir werden bis zum Bundesverfassungsgericht und weiter gehen und für den freien Zugang zu diesen für alle Teilnehmer wichtigen Informationen kämpfen, damit die Prüfung fair und transparent bleibt.

    Aus diesem Grund bitte ich Sie, Ihre Teilnehmer nochmals eingehend darauf hinzuweisen, alle Vorkommnisse und Störungen in der Prüfung unbedingt im Verlauf der Prüfung konsequent mündlich oder schriftlich zu rügen. Nur so hat man später überhaupt noch eine Chance beim Gericht, sonst nämlich nicht. Dazu ist etwa das beiliegende Formular zu verwenden.

    Zudem sollte – in Ihren Kursen und gerne auch im Internet – bekannt gemacht werden, daß wenn man beim Gericht klagt, die Finanzverwaltung in vielen Fällen meistens von sich aus nachgibt und den gewünschten Bescheid doch noch erläßt, damit es zu nicht zu einem für die Finanzverwaltung ungünstigen Urteil mit Signalcharakter kommt. Denn dies will die Finanzverwaltung in jedem Fall vermeiden. Aus diesem Grund fallen die dann noch veröffentlichten Urteile der Finanzgerichte leider zu ca. 95 % zu Ungunsten der Prüflinge aus. Das muß man einfach wissen. Bitte teilen Sie dies Ihren Kursteilnehmern mit. Es ist auch in Ihrem eigenen Interesse, da man die Prüfung ggf. ein weiteres Mal wiederholen und Kurse besuchen kann.

    Dazu habe ich das Formular eingescannt. Aufgrund der mangelnden Schöpfungshöhe ist es meiner Meinung nach urheberrechtlich völlig unbedenklich, es auf Ihrer Internetseite oder zumindest ein ähnliches Muster davon zu veröffentlichen und Ihre Teilnehmer bitten, es auszudrucken und davon bei jeder Störung reichlich Gebrauch zu machen. Nur gemeinsam können wir es schaffen.

    Und wenn sich nach der Prüfung das Finanzministerium weiter hartnäckig weigert, die Aufgaben bzw. Lösungen zu veröffentlichen, helfen wir Ihnen gerne. Das Grundgesetz und Informationsfreiheitsgesetz ist auf unserer Seite. Denn eins ist klar: Freiheit geht vor. Und wir gewinnen. Wir lassen uns von der Finanzverwaltung nicht mehr alles gefallen.“

    Hier ist das Formular (zum ausdrucken):
    ————————————————————————————————————————————————
    Name, Vorname, Prüflingsnummer

    Erklärung über Einwendungen wegen Störung des Prüfungsablaufes, § 20 Abs.4 DVStB

    …………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….
    …………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….
    …………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….

    Ort, Datum, Uhrzeit, Unterschrift

  3. Durchfallquoten von 60-70% ?? man hat den Eindruck, dass einige Kandidaten vor lauter Stress Gespenster sehen u kurz vor dem Überschnappen sind…anders kann man solche Aussagen ca. 30 Tage vor dem Examenstermin leider nicht bewerten

  4. Unter Störungen, die von allen Teilnehmern unbedingt zu rügen sind, um beim Gericht Erfolg zu haben, auch wenn sie der Aufsicht bekannt sein sollen, fallen:
    – Lärm im Prüfungsraum oder von außen
    – zu kalt, zu heiß
    – Gerüche im Prüfungsraum
    – Lichtverhältnisse zu schlecht
    – Leute kommen zu spät, Unruhe
    – Wasser abgestellt, WC unbenutzbar
    – Tische zu klein, Tisch wackelt
    – Platz zu nahe an den Toiletten
    – zu wenig Papier
    – schlecht gedruckte Angaben, fehlende Seiten
    – zu häufige Durchsagen der Aufsicht
    – Drohungen
    etc.

    Man muß die Seitenzahlen nicht angeben, auch wenn die freundliche Aufsicht das euch so erklärt. Es darf keine Punkabzüge geben wegen fehlender Seitenzahlen.

    Korrigiert wird von anderen Leuten, und die sind nicht so freundlich wie die Aufsichten.

  5. Hab noch was vergessen: Bei uns im Repetitorium hieß es damals:

    Wer nicht rügt, der verliert.

    Also bitte alle Störungen und Vorkommnisse konsequent rügen, auch wenn die Aufsicht sagt, das sei nicht notwendig, weil das ihr schon bekannt ist oder andere bereits gerügt haben. Vergiß es. Nur wenn ihr es – am besten mittels des Formulars oben oder schriftlich – gerügt habt, wird das Gericht euch Recht gebe. Nur dann. Stellt euch vor, ihr fallt durch und habt so noch eine weitere Chance. Denkt dran: Auf welcher Seite steht die Aufsicht? Die Aufsicht steht nicht auf unserer Seite, sondern auf der anderen Seite. Und achtet am besten noch darauf, daß es ins Protokoll rein kommt.

    Die Kosten beim Finanzgericht sind sehr klein, 284 Euro Vorschuß, und den kriegt ihr zurück, wenn ihr gewinnt oder die Finanzverwaltung nachgibt.

    In der Klage nicht vergessen zu schreiben, ihr bezweifelt das rechtmäßige Zustandekommen der Prüfer. Dann müssen die euch eine Kopie der Urkunden schicken und das wollen die nicht, weil die Prüfungskommission ungerne aus ihrer Anonymität gerissen wird.

    So läuft das.

    Und noch was: Für wie dumm hält uns die Finanzverwaltung eigentlich? Wenn jemand die Aufgaben oder Bannas-Lösungen auf einen russischen Server hochlädt, kann jeder die sich besorgen. Aber die CSUCDUSPD wird vorher sicher eine Lösung finden und das gesamte Internet löschen oder zensieren.

    Also laßt euch nichts gefallen. Wehrt euch.
    Wenn wir es nicht tun, tut es wohl anscheinend niemand.

  6. Selten so gelacht.
    Es ist ganz einfach: Fast 50% der Prüflinge schaffen es. Das heißt es ist machbar. Und es heißt nicht, dass die übrigen 50% es nicht geschafft haben, weil die Umstände schlecht waren.

    Von daher: locker bleiben, Gas geben und besser als der Nebensitzer sein 🙂

  7. Der Prüfungszufall ist eine Erfindung der Erfolglosen. Wer sich richtig vorbereitet und seine Belastbarkeit verbessert, fällt nicht durch. Fleiß, Selbstdisziplin und Loyalität sind die Garanten des Berufserfolgs. Nicht alte Musterlösungen, Rügen oder Klagen.

  8. @tim: Ich stimme dir voll zu!

    Ich finde „Es reicht“ steigert sich ein bisschen zu sehr rein.

  9. Ich sehe es auch nicht so drastisch bzw. dramatisch. Ich persönlich habe zwar auch mit den letzten beiden Vorjahresklausuren gelernt, aber der größte Teil der Vorbereitung bestandt aus Übungsklausuren, die recht breit gefächert waren. Im oberen Kommentar wird vermittelt, als wenn das der Knackpunkt ist: Man besteht nur, wenn man die Vorjahresklausuren kennt. Es ist eine sehr sehr harte Prüfung, wo gefühlt jedes Jahr 50% durchfallen. Dessen ist sich jeder bewusst. Ich denke nicht, dass dadurch jetzt 25% jedes Jahr zusätzlich durchfallen.

  10. Ich habe letztes Jahr geschrieben und mein Sitznachbar hat dauernd gepupst…. Habe es beim ersten Anlauf geschafft und nur, ich betone nur mit Knoll Klausuren und die von meinem Anbieter gelernt. Keine Einzige aus den Vorjahren bearbeitet!

  11. Ein gescheiterter Mensch dieser „Es reicht“ sein muss.
    Seinen dritten Versuch versemmelt er haben wird.
    Die Schuld im „System“ er sucht. Er aber bei sich die Schuld sollte suchen.
    Tausende neue Steuerberater auch nächstes Jahr zugelassen werden, somit das Bestehen möglich sein muss.

    Kämpfen ihr sollt ! Es auch dieses Jahr möglich sein wird ! Möge das Steuerrecht mit Euch sein.

  12. Hilfe, welcher Alt-68er-Nichtbesteher macht seiner Wut denn hier mittels endloser Bandwurmsätze Luft und richtet ein Sprachdesaster sondergleichen an?

  13. Anscheinend jemand, der nicht erkannt werden möchte. Jeglicher Hinweis auf den Urheber dieses Textes fehlt leider…

  14. Da lacht sich auch der Rundlich rund… Leute konzentriert euch auf das Wesentliche und schaut, dass ihr die Prüfung besteht. So ein Schwachsinn macht hier nur alle Leute verrückt.

  15. Habe diese tl;dnr-Post nur überflogen.
    Ist das Dein Ernst? Investiere Deine Zeit doch lieber in das Nachbereiten von Klausuren.
    Außerdem muss Dir bewusst sein, dass sich so ein Querulantentum spätestens in der mündlichen Prüfung rächen wird.

  16. Also ich finde schon lustig…..aber…

    1.in unserem Beruf müssen wir mit Druck umgehen können, also auch in der Prüfung. Ist halt Glück ob man mit 30 Leuten in irgendeinem FA schriebt oder mit 100-300 Leuten in irgendeiner Halle..

    2. wenn die Prüfungen nichtmehr mitgenommen werden dürfen, was passiert schlimmsten falls? Die Prüfungen werden von den Anbietern rekonstruiert und weiterhin im Umlauf sein. Werden halt nur nichtmehr öffentlich zugänglich sein sondern über den jeweiligen Anbieter verbreitet

  17. Das Kammerwesen in Deutschland und damit die Selbstverwaltung eines ganzen Berufsstandes ist im Rest Europas in der Regel unbekannt und deswegen ist europapolitischer Druck auf uns StB schon da.

    Und dass StB kein Interesse daran haben, dass möglichst viele die Prüfung bestehen, dürfte auch klar sein. Man schaue sich nur die Schwemme der Juristen in der Anwaltschaft an. Schlechte Examensnote dort (Ich weiß, bei uns (noch?) keine Noten)? -> Hartz4-Aufstocker oder freier Mitarbeiter in Scheinselbständigkeit. Das will der Berufsstand der StB bestimmt gerne verhindern, nur so kommen solche Examensergebnisse zustande.

    Ich weiß leider gerade nicht, wie viele StB jährlich ausscheiden. Aber das sollte sich schon ungefähr die Waage halten.

    Aber letztendlich ist die Prüfung in der jetzigen Form schaffbar, selbst ich habe das letztes Jahr geschafft und ich bin echt kein Überflieger gewesen, zugegeben im 2. Versuch. Und ich habe mit Vorjahresklausuren überhaupt nicht gelernt.

  18. Leute die vor der Prüfung stehen sollten sich wirklich nicht bekommt machen von sowas. Konzentriert euch auf euch.

    Im Februar hat das FG München doch auch mal wieder ein Urteil bzgl. einer StB Prüfung ZUGUNSTEN des Prüfungsausschusses gesprochen ( 4 K 580/14). Klar anderer Sachverhalt, aber eine Richtung ist doch eindeutig zu erkennen. Das die Gerichte mit der Art und Weise wie die Prüfung durchgeführt wird, einverstanden ist.

  19. @ Sven sagte am 15. September 2016 um 09:39

    Mit dem Aktenzeichen kann ich in dem Urteil leider kein den Kläger (=durchgefallener Examenskandidat) begünstigendes Ergebnis erkennen. Die Klage ist abgewiesen worden.

  20. Um die Durchfallquote zu erhöhen, könnte einfach die Note 4,0 zur Zulassung fuer den muendlichen Teil vorausgesetzt werden. Ein Satz im Gesetz ändern, das war es. Cool bleiben, unnötige Panikmache hier.

  21. Die Klausuren haben eine ganz andere Dimension (Beraterklausurstil), es kommen neue Rechtsgebiete rein (Grunderwerbsteuer an Tag 1) und auch der restliche Stil und Umfang ist mit den Vorjahren nicht zu vergleichen (sagen sie bei econect).

  22. Das Examen wird schon nicht frei von Überraschungen bleiben, aber ich würde mich nicht auf das Gerede von irgendwelchen Anbietern verlassen… Lernt einfach. Econect und alle anderen Anbieter verdienen Geld damit Leute verrückt zu machen.

  23. Aber was soll das denn konkret heißen, der restliche Stil und Umfang soll mit den Vorjahren nicht zu vergleichen sein?

  24. Und seit 2 Jahre sollte auch schon keine ErbSt dran kommen…

    Tue doch bitte allen einen gefallen und lege Deine Karten entweder auf den Tisch oder höre auf so eine Sch…. zu labern…

  25. Was ist denn die Wahrheit?

    Und wo soll denn am ersten Tag Grunderwerbsteuer mit reinkommen? In welchem der Teilbereiche? Oder als eigener Teil?

  26. War meine ich im Examen 14 mit 3 oder 4 Punkten als Nachlassverbindlichkeit in der Erbst dran. Scheisse zu erkennen, leicht zu bearbeiten wenn erkannt.

  27. Grunderwerbsteuer war vor 2 Jahren ebenfalls schon einmal Bestandteil des ErbSt Teils.

    Zu allem anderen kann ich nur sagen, dass ich letztes Jahr im Erstversuch geschrieben habe und lt diverser Leute/Anbieter zu 100% Umwandlung und der Teilwertabschreibungserlass dran kommen wird. Dazu definitiv Haftung in der AO und Sonderausgaben, agB und Werbungskosten sind in der ESt Klausur immer vorgegeben und könnte man etwas auf Lücke lernen.

    Wer sich die Klausuren vom letzten Jahr schon angesehen hat, weiß dass so ziemlich alles anders kam als erwartet und erzählt wurde. Insofern würde ich auf die ganzen Hinweise nichts geben! Niemand von den Anbietern kennt die Klausuren und alle stochern im dunkeln!

  28. Die Trolle nicht füttern ihr sollt.
    Aber trotzdem auf alles vorbereitet sein ich würde. Die Prüfung jederzeit sich ändern kann.
    Alles dran kommen kann. Trotzdem das Examen mit Fußgängerpunkten man besteht.

  29. Ich muss echt mal sagen, dass ich es eine bodenlose Frechheit finde hier unter den Prüflingen so mutwillig Angst verbreiten zu wollen. Ich bin sicher, dass in diesen Fällen hinter den Bildschirmen ganz armselige kleine Würstchen sitzen, die sonst leider nix besseres zu tun haben. Wahrscheinlich haben die schon das Popcorn auf dem Schoß und amüsieren sich über die Reaktionen. Geht doch am besten einfach dahin zurück, wo ihr hergekommen seid, und lasst die anderen hier was sinnvolles tun. Ihr seid echt bemitleidenswert.

    Liebe Prüflinge (ich hab letztes Jahr geschrieben, ich habe mit 3/4 des Klausureninhalts in Ertragsteuer nicht gerechnet und trotzdem bestanden – es gibt also Hoffnung!), lasst Euch nicht so verrückt machen. Einfach lernen, fleißig und mit Euch im Reinen sein, dann habt ihr die besten Karten. Völlig egal, was dann letztendlich im Examen dran kommt. Denkt daran, dass es allen anderen nicht anders gehen wird als Euch!

    Ich wünsche Euch im Endspurt weiterhin ganz viel Erfolg und Durchhaltevermögen!

  30. @ Steffie sagte am 19. September 2016 um 11:51

    Dem kann man nur zustimmen. Am Ende ist es sowieso egal, was man weiß. Es bestehen immer 50% und man muss halt zu der besseren Hälfte gehören.

    Außerdem kann man in der Regel davon ausgehen, dass wenn man selber das Gefühl hat, es ist eine schwere Klausur, die meisten anderen dieses auch haben.

    Also Kopf hoch und die letzten 2 Wochen nochmal Gas geben und Klausuren schreiben oder nacharbeiten!

  31. Es ist absolut richtig, dass die Prüfungen nicht mehr veröffentlicht werden. Dann können sich die Prüflinge auch nicht mehr drei Monate so verrückt machen. Dies gibt es auch in anderen Prüfungen nicht, das WP-Examen mal ausgenommen. Für die Anbieter wird es nun natürlich schwierig, Klausuren zu stellen, die dem Examen entsprechen.
    Evtl wird der Aufbau radikal verändert und wieder an den Stil Ende der 90er / Anfang 2000er geändert (Längere Sachverhalte statt kurze mit mehreren Unterpunkten).
    Wie auch immer: Viel Erfolg allen, die dieses Jahr schreiben…

  32. Die 50% Durchfallquote sind doch eh Fake, sind wir doch mal ehrlich. Seit 15 Jahren fallen immer 50% durch. Mal 3% mehr, mal 3% weniger. Na was für ein Zufall.
    Ich würde mal eher von realen Durchfallquoten von 60-70-75% ausgehen, die die einzelnen Länder dann nach Gusto anheben.

    Ich bin seinerzeit schriftlich (wie so viele) mit 4,5 durchgekommen. Bei realer Bewertung wäre ich wohl heute kein StB (oder im 2./3. Versuch). Insofern ist die Durchfallquote nur ein Kunstprodukt.
    Anders ausgedrückt: Man muss nicht gut sein um StB zu werden, nur besser als die anderen 50% in seinem Jahrgang. Also werft die Flinte nicht ins Korn, solltet ihr mit irgendwas nicht zu 100% klargekommen sein.

  33. Ich empfinde die Reaktionen auf den Kommentar des Nutzers Es reicht als große Schande. Eine Reaktion auf seinen Kommentar war, sich nicht weiter verrückt machen zu lassen und ruhig weiterzulernen. Ich möchte an dieser Stelle fragen, ob ein Weiterlernen denn überhaupt noch möglich ist, wenn man durch Nicht-Veröffentlichung keinerlei Anhaltspunkte mehr anhand vergangener Prüfungen hat, welche Anforderungen an den Prüfungskandidaten gestellt werden. Letztlich muss es einem Prüfungsteilnehmer möglich sein, sich vernünftig auf die Prüfung vorzubereiten. Und ohne jegliche Anhaltspunkte, welche Anforderungen denn nun an ihn gestellt werden, verkommt eine Prüfung auf diese Weise zu einem Glücksspiel. Die Kursanbieter sind dann genau so ahnungslos, so dass es keinerlei Sinn mehr macht, einen Vorbereitungskurs bei einem privaten Schulungsanbieter zu buchen.

    Sehen Sie sich bitte den Haushaltsplan des Hessischen Finanzministeriums an. Dort ist an einer Stelle ein Soll-Grenzwert zu finden, dass lediglich 50 Prozent der hessischen Prüfungsteilnehmer die Steuerberaterprüfung 2016 bestehen soll. Wohlgemerkt, der Haushaltsplan des Hessischen Finanzministeriums ist Bestandteil des entsprechenden Haushaltsgesetzes. Dementsprechend erlangt die erwähnte Soll-Vorgabe bestandener Steuerberaterprüfungen Gesetzeskraft. Die Korrektoren folgen dieser Soll-Vorgabe selbstverständlich bis auf kleine Abweichungen.

    Es ist höchst fraglich, ob eine solche Soll-Vorgabe überhaupt mit dem Grundrecht auf freie Berufswahl vereinbar ist. Denjenigen, denen auch dies egal ist, und darauf mit der Parole reagieren, einfach noch mehr zu lernen, sei gesagt: Ihr seid genauso kleinkarierte, staatskriecherische Duckmäuser wie die Staatsdiener selbst. Wieso bereitet Ihr Euch überhaupt auf die Steuerberaterprüfung vor, wenn Ihr solche Staatskriecher seid und den gesetzlichen Vorgaben penibelst genau Folge leisten wollt? (Denn nur so kann die Parole, einfach noch mehr zu lernen, verstanden werden.) Welches Selbstverständnis habt Ihr als Steuerberater? Seid Ihr nur die verlängerte Werkbank des Finanzamtes oder tretet Ihr für die Rechte Eurer Mandanten ein?

    Eine derartige Maßnahme wie die Unterbindung der Veröffentlichung der Prüfungstexte konnte nur dem kranken Hirn des NRW-Finanzministers Walter-Borjans entspringen, der selbst vor dem Ankauf von Steuer-CDs nicht zurückschreckt. Man kann alles zu weit treiben. Dies Mann ist eine absolute Schande.

  34. Ich rate jedem Prüfling, das oben abgedruckte Formular auszudrucken, zur Prüfung mitzubringen und bei irgendwelchen Vorkommnissen konsequent alles zu rügen, auch wenn die anderen das nicht machen. Ihr werdet euch hinterher noch in den Bauch beißen, wenn ihr nicht alles rügt, weil wenn man den geheimen Planungen und dem angekündigten härteren Durchgreifen der Finanzverwaltung glaubt, die Durchfallquote wird dieses Jahr noch schlimmer und dann habt ihr evt. noch eine Chance. Aber bitte, wie ihr wollt, wie oben schon angesprochen sind die meisten StB leider viel zu dämlich und kriechen aufgrund ihrer Ausbildung der Finanzverwaltung in den Hintern. Das ist bekannt und nicht das, was Mandanten erwarten. Deswegen braucht man Rechtsanwälte und Fachanwälte, die noch zubeißen können und gelernt haben, sich nicht alles gefallen zu lassen wie die von der Finanzverwaltung zahmen StB. StB werden in Zukunft wegrationalisiert (daher die kommenden erhöhten Durchfallquoten, letztes Jahr war nur der Anfang, ihr werdet schon sehen), aber Rechtsanwälte, die zubeißen und sich gegen übermächtige Gegner auch wehren, das gibt es nur bei RA, und das wissen die Mandanten und gehen bewußt zum RA und nicht zum StB. Also viel Spaß bei der Prüfung und laßt euch weiter alles gefallen.

  35. Also ich hab gehört, daß dieses Jahr noch mehr durchfallen sollen. Zwei Leute haben mir bestätigt, daß die Finanzverwaltung die Schrauben anzieht und wie man sieht, eine härtere Gangart fährt. Daher kann ich allen nur raten, wirklich alles zu rügen, siehe Formular oben (ausdrucken). StB sind leider viel zu zahm. Was wir brauchen sind Anwälte mit Biß, die sich nicht alles gefallen lassen.

    Aber bitte, wie ihr wollt, ihr werdet euch noch in den Bauch beißen, wenn ihr durchfallt und nicht gerügt habt, denn sonst könntet ihr nochmal schreiben.

  36. Ich würde plädieren, wir beenden das ganze jetzt kollektiv an dieser Stelle. Don’t feed the troll.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*