Gestern war bei uns in Bayern Feiertag, juhu! – und es wäre wirklich schade gewesen, so einen schönen Tag zum arbeiten zu nutzen 🙂 . Mein ursprünglicher Plan war eigentlich, die 9 Stunden Arbeit durch 9 Stunden lernen zu ersetzen, aber nach 6,5 Stunden Klausurenschreiben ist irgendwie nichts Produktives mehr gefolgt. Dafür habe ich das von Julia erwähnte Buch „going crazy – going tax“ fertig gelesen – wirklich sehr lustig und empfehlenswert. Zum Glück lese ich es aber erst jetzt, sonst hätte ich mir mein Vorhaben vielleicht nocheinmal überlegt!
Der Autor erwähnt auch öfter, dass er froh ist, so früh mit dem Lernen angefangen zu haben. Ich wünschte, dieses Gefühl hätte ich auch – derzeit habe ich eine Phase, in der viele Themen wie Neuland für mich klingen. Beispiel? Heute habe ich z.B. Knoll VerfR/USt/ErbSt 05 bearbeitet. Im AO-Teil glaubte ich, eine Steuerhinterziehung entdeckt zu haben. Mit den Tatbestandsmerkmalen wurde es dann schon schwierig – ich konnte mich an einen objektiven und einen subjektiven Tatbestand erinnern und habe mich dann an den ersten Paragraphen des StGB entlanggehangelt, aber mein mühevoll erworbenes fundiertes Wissen war weg 🙁 . Ich weiß noch ganz genau, dass ich irgendwann Anfang dieses Jahres, es lag Schnee, bei einem Winterspaziergang problemlos alle Tatbestandsmerkmale herunterbeten konnte. Ein Hoch auf das Kurzzeitgedächtnis! Wie soll ich das bis Anfang Oktober alles in das Langzeitgedächtnis verschieben? Ich hätte nicht gedacht, dass so wenig effektiv hängenbleibt.
Das nächste Beispiel folgte dann schon in der USt, Forderungsverkäufe. Mein Gedächtnis wusste nur „da war irgendwas, Anwendungserlass, ziemlich weit vorne“, aber das war es dann auch schon. Die entsprechenden Stellen waren gut markiert und somit konnte ich die Aufgabe gut lösen, aber auch hier war im Langzeitgedächtnis überhaupt nichts hängengeblieben. Uff – hätte ich das ganze Jahr Lernen weglassen können, wenn sowieso nichts hängen bleibt?
Meine Sinnkrise und ich verabschieden uns für heute!
Viele Grüße, Sabrina
Hallo Sabrina,
das darfst du alles nicht zu eng sehen. Wichtig ist nicht, dass du den Rechtsstand, den du mal gelernt hast, im Langzeitgedächtnis hast, sondern dass du weißt, wie es geht, worum es geht und wo es steht. Das Gesetz und erst Recht die Rechtsprechung leben quasi von der Veränderung. Es wäre eher schädlich, wenn du dich dann auf dein, ohne Frage fundiertes Wissen, stürzt, dann alles zu Blatte bringst und anschließend beim Vergewissern in den Richtlinien oder im Erlass einen Satz liest, der dich nochmal zum nachgrübeln bringt. Lieber alles VERSTEHEN, nicht (immer genau) WISSEN. Das ist viel wichtiger.
Du musst beim Lesen schon wissen, um was es geht und wie die Lösung wohl auszusehen hat. Wenn du dann allerdings die Fundstellen nachschlägst, weil du ungefähr weißt wo sie sind, ist das ausreichend. Wenn du dir den Gesetzesstand von vor einem Jahr merkst, dann ist das u.U. in so einem Fall schon der Weg in die falsche Richtung…. wohl gemerkt.. u.U….
Ein Dozent meinte mal, dass das Steuerrecht einen Wissenschaft ist..
Dabei geht es nicht darum, dass man schon alles weiß.. eher darum, wie man sich das Wissen schafft (also genau zu wissen, wie du, wo suchst… und das möglichst schnell)…
Also.. deswegen bitte nicht den Kopf hängen lassen. An deinen Beiträgen bemerkt man, mal so am Rande bemerkt, dass du auf einem sehr sehr gutem Weg bist.
Durchhalten.. vier Monate noch. Dann ist das schlimmste vorbei!
In dem Sinne, sonnige Grüße (es ist so herrlich, wenn alles vorbei ist)…
Sabrina,
ich stimme dem Vorpost zu. Genau das ist es was viele (auch Kollegen) nicht verstehen. Man kommt aus der Prüfung und weiss nicht immer sofort die Antwort auf die Fragen.
Aber das muss auch garnicht sein.
Es geht darum eine Sensibilität zu entwickeln, dass es „da etwas gibt“, oder „da steht was im Erlass“… usw. und dann nachzuschlagen und das Problem ordentlich zu lösen.
Die Probleme sollten grob im Kopf auftauchen, gelöst wird es aber mit Gesetz, Richtlinien usw. und eben NICHT aus dem Kopf heraus ohne nachzuschlagen. Denn wie schon geschrieben, kann dieser Sachstand schon wieder überholt sein.
Von daher: ruhig bleiben und das große Ganze sehen, nicht die Kleinigkeiten…
ciao
Hallo Sabrina,
Ich hoffe, du hast deine kleine Sinnkrise wieder weiter geschickt. Und nein, man kann sich nicht alles merken. Dazu ist das Feld des Steuerrechts viel zu groß. Aber, wenn es einem so geht wie dir mit den Gedanken „ah, da war doch was“ oder einfach erkennt wo das Problem steckt ist man denke ich schon echt gut aufgestellt. Mir ging es die Woche bei USt und dem innergemeinschaftl. Erwerb bei Kommissionsgeschäften so. Ich wusste: da gibt’s doch diese Verschiebung des Zeitpunkts des Erwerbs, aber bis ich A 3.1 (3) und A 1a.2 (7) UStAE zusammen hatte, dauerte auch ein bisschen ;-). Doch mal im Ernst: der Feinschliff, dass man sich merkt wo genau, der kommt nach meiner Erfahrung erst in den Klausurenpräsenzkursen im Aug./Sep..
In diesem Sinne, hab einen schönen Sonntagabend!
Danke ihr drei – das hätte ich nicht gedacht, dass es nicht nur mir so geht und dass es sogar normal ist, dass das Wissen eher in die Richtung „da gibt es etwas“ geht. Meine Sinnkrise hat sich beim Lesen der Kommentare erstmal zurückgezogen. Merci und ebenfalls einen schönen Sonntagabend an alle 🙂
Heyhey,
jetzt nicht die Nerven verlieren.
Kein Mensch auf der ganzen Welt kann sich diese (Un-)Mengen an Stoff merken.
Das Ziel ist es im entscheidenden Moment dann zu wissen wo man ggf nachschauen kann, bzw, die Themen beim lernen so zu verknüpfen dass eines zum anderen leitet.
Ich weiß, einfacher gesagt als getan, aber nicht entmutigen lassen 🙂
Heute in 4 Monaten haben wirs rum!
Mein Paradebeispiel zum nicht-alles-wissen ist eine gute Freundin, die letztes Jahr geschrieben hat und zwei Wochen vor der Prüfung den 13b UStG noch nicht kannte. Sie hat trotzdem mit ner grandiosen 3,8 bestanden.
Head up!