Am 30. April 2018 ist Anmeldeschluss

Heute in 5 Wochen ist Anmeldeschluss für das diesjährige Steuerberaterexamen. Der Antrag auf Zulassung ist bei der jeweiligen Steuerberaterkammer zu stellen. Beigelegt werden müssen u.a. Tätigkeitsnachweise bzw. Nachweise über Einsatzzeiten. Habt ihr euren Antrag bereits gestellt?

7 Gedanken zu „Am 30. April 2018 ist Anmeldeschluss

  1. Wie ist das eigentlich mit den Praxiszeiten? Reicht es wenn ich zu irgendeiner Zeit auf meine sieben Jahre (als Bilanzbuchhalter) komme also z.B. von 2003 bis 2012? Oder müssen diese Praxiszeiten zusammenhängend bis zu Prüfung also z.B. bis 2019 gehen?

  2. Lt. SBK RLP müssen „Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (müssen) grundsätzlich bei der Entscheidung über den Zulassungsantrag vorliegen. Es reicht jedoch aus, wenn sie spätestens bei Beginn der schriftlichen Prüfung (Anfang Oktober) erfüllt sind.“. Inwieweit es sich dabei um einen zusammenhängenden Zeitraum handeln muss, kann ich dir nicht sagen. Hierfür würde ich dir raten bei der jeweils zuständigen SBK telefonisch nachzufragen, notfalls einen Antrag auf verbindliche Auskunft inwieweit die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, zu stellen.

  3. Du musst die Praxiszeit nur bis zum Beginn der schriftlichen Prüfung nachweisen. Wann davor ist egal. Auch in mehreren Abschnitten. Es wird aber nur Zeit berücksichtigt, in der du min. 16 Stunden in der Woche auf Gebiet der Bundes- und Ländersteuern aktiv warst und Vorbehaltsaufgaben durchgeführt hast. Buchen gehört z.B. nicht dazu. Eigenorganisation im Büro auch nicht. Du musst bei den Nachweisen aufpassen. Nicht alles was da steht zählt dazu.

  4. Meinen Antrag habe ich direkt bei der Einsicht gestellt und habe auch schon die Zulassung bekommen. 🙂

  5. Letzte Woche hatte ich endlich die Arbeitgeberbescheinigung meines Vorarbeitgebers erhalten und konnte dann auch endlich den Umschlag mit dem Zulassungsantrag nebst sämtlicher beizufügender Unterlagen versenden. Gestern habe ich dann eine Email von der Kammer Nürnberg erhalten, dass mein Antrag samt Gebühr eingegangen ist. Mein liebes Emailpostfach hat diese Nachricht erstmal als Spam eingeordnet. Will es mir damit was sagen? 😀

    Ich muss sagen ich finde es etwas unverständlich, warum man beglaubigte Zeugniskopien an eine Kammer einreichen muss, die diese Zeugnisse ausgestellt hat. Aber naja den Sinn dahinter werde ich wohl nie verstehen.

    Jetzt warte ich auf die Zulassungsnachricht.

  6. Wenn ich bald den Antrag stelle zur Zulassung der Steuerberaterprüfung, muss ich dann schon etwas zahlen?

    Bekomme ich erst Bescheid nach Zahlung, ob ich zur Prüfung zugelassen werden? Was ist wenn ich nicht zugelassen werde, erhalte ich dann das Geld zurück?

    Gibt es welche die auch Teilzeit beschäftigt sind? Gibt es Besonderheiten auf die ich achten sollte bezüglich der Tätigkeitsgebiete?

    Lieben Dank 🙂

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