stirbt Robert Rundlich auch dieses Jahr?

Hallo ihr,

letzte Woche wurde bei uns im Klausurenkurs die Möglichkeit angesprochen, dass dieses Jahr kein Erbschaftssteuer Teil kommen könnte, da ja die Besteuerung von Betriebsvermögen geändert werden muss und man müsse ja dann einen Plan B haben…

Mein Plan B wäre, dann hoffentlich gut durch die Umsatzsteuer zu kommen und in AO die Fussgängerpunkte zu bekommen.

Was denkt ihr? Stirbt Robert und wenn nicht, was dann?

LG

Kirsten

15 Gedanken zu „stirbt Robert Rundlich auch dieses Jahr?

  1. Hallo Kirsten,
    also dass ErbSt gar nicht kommt, kann ich mir nicht vorstellen. Bei uns im Kurs wurde auch gesagt, dass die Bewertung an sich ja nicht geändert werden wird, nur eben dann die Besteuerung. Man bräuchte ja dann nur das Verwaltungsvermögen über 50% ansetzen und schon hat man die ganze Problematik wg. der Versteuerung des BV rausgenommen. Alles andere bleibt ja sowieso wie bisher, Grundstücke, usw…
    Lg, Theresa

  2. Robert Rundlich muss sterben!
    Sonst kann ich einpacken.
    Also ich persönlich rechne und hoffe auf seinen Tod am 6.10.15

  3. Ich hatte Prüfung 2013/2014 und schon damals war das Gerücht im Umlauf, es würde keine Erbschaftssteuer geben und beim letzten Feinschliff in Berlin wurde das sogar von den Dozenten behauptet. Robert Rundlich starb natürlich trotzdem – auch in der mündlichen bei mir.
    Wobei ich mich an ein Jahr erinnere wo Lohnsteuer drankam in der Gemischten – war das 2010 ?

    Leilah

  4. Halle Leela 🙂

    Da kommen Erinnerungen hoch – ich habe mir im Jahr 2010 diesen Wahnsinn erfolgreich angetan.

    Ja, in der 2010er Klausur war Lohnsteuer. Aber nicht in der Gemischten sondern in der Ertragssteuerklausur! Auch darin enthalten war eine EÜR- Rechnung mit § 6c- Rücklage – sehr zum Leitwesen meiner Kollegen aus den großen WP- Gesellschaften. Die konnten nämlich weder mit Lohnsteuer noch mit einer EÜR etwas anfangen ..

    Ich glaube nicht, dass es in den letzten Jahren eine gemischte Klausur ohne ErbStR gab. Ich glaube auch in diesem Jahr nicht dran. Ich erinnere mich noch an Peter Pinguin aus dem ErbSt- Teil. Der war aber glücklicherweise der Überlebende :))

    Ich wünsche allen diesjährigen Schreibern die notwendigen Nerven im Endspurt und VIEL ERFOLG!!!

    Gruß an alle
    Fischi

  5. Erbschaftsteuer wird dran kommen, evtl nur ohne BV, aber die Spatzen pfeifen trotzdem das nicht Robert stirbt sondern jemand anderes da neue Verfasser am Werk sein sollen

  6. Was ist denn, wenn er etwas besser auf sich aufpasst und nur etwas verschenkt? 🙂

    Nee, also ich kann das „Gerücht“ fast nicht mehr hören. Letztes Jahr kam es auch schon auf und war bekanntlich Quatsch.

    Trotzdem habe ich das Szenario mal durchgespielt und muss ehrlich sagen, für mich persönlich wäre es keine Vollkatastrophe. In AO und USt habe ich gegenüber letztem Jahr ziemlich aufgeholt und wäre fast etwas froh. Aber trotzdem kann ich jeden verstehen, der Horror davor hat. Letztes Jahr wäre es auch noch ein riesen Schock für mich gewesen. Wobei, mit den ganzen Rohrleitungen, Tankstellenen und den anderen Kram war es das eh irgendwie…

    Wenn es wirklich ein neuer Verfasser sein sollte: Gibt es Erfahrungswerte der letzten Jahre, wie sich neue Verfasser anstellen?

  7. Hallo, ich habe letztes Jahr die Prüfung geschrieben und bestanden. Auch damals wurde wochenlang diskutiert: Wird ErbSt überhaupt geprüft, wenn das BVerfG es für verfassungswidrig häl?. Es gab auch die wildesten Gerüchte, wer von wem was gehört haben soll.
    War alles Quatsch. ErbSt wurde geprüft und an der Bewertung eines Betriebes hat sich ja auch nichts geändert. Es geht ja „nur“ um die Befreiung bzw. Verschonung von Betriebsvermögen.
    Ich würde mich auf ErbSt einstellen – bin mir sehr sicher, dass es kommt.

  8. Hi,
    also ich denke man kann noch ne Menge mehr vererben als Betriebsvermögen….. also ran an Mietshäuser Lebensversicherungen etc.

    Ich denke auch irgendwer stirbt auch dieses Jahr egal wie der heißt 😉

    LG

  9. Hallo,
    ich such jemanden, mit dem ich mich über Probleme, die vielleicht keine sind, austauschen kann. Evtl. wenn möglich oder auch, wenn gewünscht, über Skype.
    Zu meiner Person:
    Ich heisse Rudi Biewald, bin 83 Jahre alt und bemühe mich ganz ernsthaft, die StB-Prüfung 2017 zu bestehen. Ich war im aktiven Dienst Leiter der Abteilung Rechnungswesen im Klinikum Nürnberg, anschließend 15 Jahre Schatzmeister eines gemeinn. Vereins und jetzt strebe ich in meinem Alter den für mich notwendigen Abschluss meines Berufslebens an. Das ist nur persönlicher Ehrgeiz. Dabei entstehen natürlich eine Reihe von Fragen, die gern mit einer oder mehreren Personen besprochen hätte.
    Ich mache ab April einen Präsenzkurs der Firma Examina in Nbg. Ist es sinnvoll, zusätzlich Klausurkurse zu belegen? Bringen die was? Welcher Kurs oder Kurse sind zu empfehlen.
    Gern erwarte ich die Antwort und komme dann mit der einen oder anderen Frage. Hoffentlich werde ich nicht lästig. Bitte ganz ehrlich die Meinung kund tun. Meine E-Mail Adresse: biewald-co@t-online.de oder auch Skype „biewald25“.
    Ich freue mich auf eine gute Antwort.

    Beste Grüße aus der Stadt der Lebkuchen
    Rudi

  10. ….ich würde vorschlagen erstmal die Prüfungsvoraussetzungen lesen 😀

    Ohne vorherigen Abschluss im Bereich der Steuerberatenden Berufe oder Hochschulabschluss geht´s schon mal gar nicht…

    …des Weiteren 83 ?! Soll das ein Fake-Scherz sein 😀

  11. Naja Dennis stimmt so nicht ganz,
    es reicht eine Ausbildungsabschluss in einem kaufmännischen Beruf.
    Die Frage wäre eher ob die 16 Wochenstunden der praktischen Tätigkeit erreicht werden können.
    Damit ist der Kernbereich
    der Berufstätigkeit eines Steuerberaters gemeint,
    d. h. die Beschäftigung mit dem Steuerrecht
    muss der Inhalt der Tätigkeit des Bewerbers
    sein, § 36 Abs. 3 StBerG. Einrichtung der Buchführung,
    vorbereitende Abschlussbuchungen und
    die Anfertigung von Jahresabschlüssen sind
    ebenfalls zu berücksichtigen.

    Gibt es hier Nachweise oder Bescheinigungen aus der aktiven Tätigkeit? Können diese ggf. noch angefordert werden?
    LG Koni
    PS: Fake oder nicht in der Vorbereitung und später im Beruf beschäftigen wir uns ja auch manchmal mit speziellen Fällen.

  12. @ Rudi

    Ich finde es ganz toll, wenn Leute auch jenseits der 60 noch etwas aus ihrem Leben machen.
    Ob du die nötigen Qualifikationen mitbringst, kannst nur du selbst wissen und kannst du auch abklären bei der StB Kammer.
    Ansonsten werde ich dich, glaube ich, mal per Emal anschreiben, weil ich auch die Prüfung 2017 anstrebe.
    Und ja, Klausurenkurse bringen was.

    Für den Fall, dass die Nachricht aber doch nur ein Witz war…ist mir auch egal, sie inspiriert auf jeden Fall dazu, die Zeit zwischen 60 und 90 sinnvoll zu überbrücken…

    Nichts hält jünger als geistige und körperliche Fitness.

    Vielen Grüße

  13. Vielen Dank für die bisherigen Infos. Ja, ich meine mein Alter und mein Wollen ernsthaft. Bevor ich Geld in mein Tun investiere, habe ich mir natürlich -mit Erfolg- von der StB-Kammer eine „Verbindliche Auskunft“ über die Prüfungszulassung erhalten. Es liegt jetzt nur noch an mir persönlich, ob ich mir meinen letzten Wunsch erfüllen kann (wenn auch spät). Also: es muss beim ersten Mal funktionieren. Ich habe -leider- altersmäßig keine Zeit. Aus diesem Grund suche ich natürlich ergänzende Unterstützung auch evtl. bei Fragen, bei denen andere Personen sagen oder denken: so ein Quatsch.
    Gute Grüße aus Nürnberg

  14. Hallo Claudia,
    würde mich freuen, von Dir eine gute Rückmeldung per E-Mail zu bekommen. Vielleicht können wir uns ergänzen. Wäre toll! Kannst Du auch skypen?
    Gruß
    Rudi

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