Wie ich meine Klausuren schreibe

Zum Start meines Klausuren-Intensivlehrgangs muss ich mich dann doch mal etwas über mich selber lustig machen….

45 Minuten vor der Klausur:
„Fünf Minuten vor der Zeit, ist des Deutschen Pünktlichkeit“. Mein Lieblingsspruch. Ich glaube ich war in meinem Leben noch nie zu spät. Warum jetzt damit anfangen? Ich sehe in Gedanken, wie meine Frau sich nun mit einem Augenrollen abfällig über meine Pünktlichkeit äußern würde und „Typisch Jungfrau“ zischt (Sternzeichen, das nicht das Andere 😉 ).

Ich parke auf dem komplett freien Parkplatz vor dem Kursort und gehe gemütlich an meinen Tisch. Natürlich bin ich einer der Ersten.
Meine Gesetze werden in einer fest vorgeschriebenen Reihenfolge nebeneinander auf den Tisch gestellt: Steuergesetze, Richtlinien, Erlasse. Da heute die Bilanz-Klausur dran ist, kommen die „Deutschen Gesetze“ noch an erster Stelle dazu. Die Stifte werden ausgepackt und der Füllstand der Minien kontrolliert.
Danach werden Stifte und Marker mit dem Lineal ausgerichtet, der Größe nach Sortiert nebeneinander auf den Tisch gelegt – und zwar bündig mit dem Taschenrechner.
Ein neuer Schreibblock wird ausgepackt. 50 freie Seiten. Es duftet wie bei neuen Büchern. Herrlich.

5 Minuten vor der Klausur:
Immernoch kommen Leute jetzt erst hektisch an. Jämmerlich. Mein mitgebrachter Kaffee schmeckt mir.

1 Minuten vor der Klausur:
Ich beschrifte die erste Seite:

Ertragsteuerklausur (doppelt unterstrichen)
Sachverhalt I (einfach unterstrichen)
Aufgabe 1 („Hm soll ich das jetzt auch unterstreichen? Theoretisch müsste ich dann oben 3 mal unterstreichen und den Sachverhalt 2 mal“ denke ich mir und mache mich dann kurz über mich selber lustig.)

Es geht los
Jetzt wird die Klausur studiert. Ein erstes überfliegen ob die Aufgaben zusammenhängen. Nein, tun sie nicht.
Also Sachverhalt 1 genau lesen. Die Gesellschaftsstrukturen werden aufgemalt. „Kacke, ich hab das erste Blatt ja schon beschriftet und so schön unterstrichen. Reiße ich das jetzt raus? Das wäre ja unordentlich!“ Ich wühle im Koffer, ob ich noch einen zweiten Block finde. Natürlich finde ich den. Der Koffer ist ja mit Sinn und Verstand nach der alten Kunst des Feng Shui am Vorabend eingeräumt worden. „Freak!“ denke ich mir wieder mal über mich selber.

20 Minuten nach Beginn der Klausur
So, Überblick ist verschafft. Ich schreibe „Bei dem Wirtschaftsgut handelt es sich um ein bewegliches WG des AV nach § 247 (2) HGB“.
Hätte ich jetzt noch erwähnen müssen, dass es bilanzierungspflichtig ist? Der oberer Satz wird vergewaltigt mit „das gem. § 246 Abs. 1 S. 1 in der Bilanz des Kaufmanns aufgenommen werden muss“. Puh, Glück gehabt!

2 Stunden nach Beginn der Klausur
Die Schrift wird unordentlicher. Teilweise muss ich mich davon abhalten in den Telegrammstil zu wechseln. Meine Hand schmerzt. Ich sehe über Ungenauigkeiten hinweg. Innerlich ärgere ich mich trotzdem über meine Inkonsequenz „2. Aufgabe“ geschrieben zu haben, statt „Aufgabe 2“. Aber damit muss ich jetzt wohl leben.

4 Stunden nach Beginn der Klausur
Der erste Sachverhalt ist gerade Beendet. Ordentlich schreibe ich schon lange nicht mehr. Mit meinen Formulierungen würde ich vermutlich sogar beim Kurs „Deutsch für Flüchtlinge“ durchfallen. Egal!
Jetzt eine kurze Pause, bevor der zweite große Sachverhalt angepackt wird. Pinkeln, Kaffee, Müsliriegel. Weiter gehts! „Hoffentlich habe ich die Punktevergabe (60/40) richtig eingeschätzt.“
„II. Sachverhalt“ (einfach unterstrichen). Ich ärgere mich schon gar nicht mehr, dass ich zu Beginn „Sachverhalt I“ geschrieben habe…

5 Minuten vor der Abgabe
Ich schreibe um mein Leben. Meine verrückten Gedanken zu Beginn werden mir nun zum Verhängnis. „Hätte ich mich mal auf das Wesentliche konzentriert“ . Zu spät! Alles, was Punkte geben könnte wird noch schnell aufgeschrieben. Bilanzsummen werden nicht mehr gezogen.
Jetzt noch schnell die Seiten durchnummerieren und Ende!

Nach der Klausur
In Gedanken ziehe ich mir mein Fazit:

„Negativ lief:
– Nicht ganz fertig geworden
– zu wenige § im HGB zu gesellschaftsrechtlichen Themen erwähnt
– Zu wenige Richtlinienzitate
– Fußgängerpunkte aus Zeitgründen verschenkt

„Positiv lief:
– Schöne Untertreichungen zu Beginn“

Morgen steht der 2. von 18 Klausuren-Tagen an. Mal gucken, was ich bis dahin alles anders mache. Auf jeden Fall muss ich an meinen Unterstreichungen arbeiten 😉

61 Gedanken zu „Wie ich meine Klausuren schreibe

  1. GEIL!!

    Bitte schreib ein Buch, alter!!

    Dieses Going Tax Buch is eh schon alt und du kannst das 1000 mal besser schreiben!

    Tu es !!

  2. Der Blog ist ja schon quasi sein Blog. Also wie ein Buch. 😉

    Die anderen haben anscheinen keine Zeit mehr zum bloggen. Schade!

  3. Absoluter Fan! DEIN Buch würde ich sofort kaufen!

    Seh zu, dass es noch vor der Prüfung fertig wird, damit wir alle Ablenkung haben 😉

  4. Herrlich. 🙂

    Ich habe zu Beginn dem Korrektor zu Liebe und für mein Seelenheil ordentlich mit Tintenkiller gearbeitet. Es half nur kalter Entzug ihn nicht mehr mitzunehmen. 😀

    Dann wurde wie im Ernstfall einfach durchgestrichen.

  5. Wenn du „Bei dem Wirtschaftsgut handelt es sich um ein bewegliches WG des AV nach § 247 (2) HGB, das gem. § 246 Abs. 1 S. 1 in der Bilanz des Kaufmanns aufgenommen werden muss“ jedes Mal in der Klausur schreibst und das in den ersten beiden Klausuren auch so oder ähnlich machst, dann erkundige dich schon mal nach Wiederholerkursen fürs nächste Jahr. Denn fertig wirst du damit nie und nimmer.

  6. Ich muss jetzt mal dumm fragen, arbeitest du wirklich so? Oder ist das bewusst etwas satirisch formuliert hier?

  7. Ich hoffe so sehr, dass du die schriftliche packst und dann auch noch in die mündliche kommst (und hier dann auch bestehst) und das alles weiter so beschreibst.
    Ein Buch von Dir würde ich auch direkt kaufen (hilft ja auch bei der posttraumatischen Verarbeitung meines Examens in 2016/17), den Verlag dafür hast Du ja quasi schon 🙂

  8. @Karsten und Börni
    Klar hab ich das jetzt so formuliert, dass man beim Lesen nicht einschläft.
    Aber im Prinzip arbeite ich wirklich so.

    Am Anfang versucht man ja noch relativ ordentlich zu formulieren.
    Außerdem kommt bei mir dazu, dass ich das psychologisch angenehmer finde, wenn schon mal irgendwas auf dem Blatt steht. Und dann kann es schon passieren, dass ich den Ansatz dem Grunde nach ausführlicher schreibe beim ersten Mal, weil das automatisch kommt und ich im Hintergrund den Sachverhalt in Gedanken schon formuliere.
    Nach 30 Minuten hat das sich das alles relativiert.

    Und über Zeitprobleme kann ich eigentlich nicht klagen. Wobei heute wurde ich das erste Mal nicht fertig. Das lag aber daran, dass ich mich einmal verrannt habe und nicht an meinen Unterstreichungen. Die waren wie immer perfekt 😉 Wer will schon in einer Welt leben, in der Überschriften ohne Lineal unterstrichen sind? Niemand!

    Da wären wir schon bei @Charles
    Endriss läuft so durchwachsen. Nennen wir das Kind beim Namen: Ich kriege hier ganz schön auf den Sack.
    Viele der Sachverhalte haben wir zumindest nach meiner Erinnerung bei Bannas nicht gemacht oder die sind einfach an mir vorbei gerauscht (ArbTZ, Ersatz-Einlagewert, innerbetrieblicher Zinsverlust).
    Aber ich verliere den Mut nicht weil genau aus dem Grund habe ich mich entschieden, zweigleisig zu fahren und bei zwei verschiedenen Anbietern die Kurse zu belegen.

    Ich habe das Glück, dass ich mir immer relativ gut Sachen behalten kann und daher viel aus solchen Klausurbesprechungen mitnehme.

  9. Wieso sagen alle, ausformulieren ist schlecht? Lt. Aufgabenstellung ist dies m. W. n. zwingend erforderlich

  10. @Börni
    Warum soll man nicht bestehen, wenn man ausformuliert?
    Ich hab immer ausformuliert. Klar sind das keine schön ausformulierten Sätze, sondern kurze abgehackte Sätze, aber bestehen kann man damit ohne Probleme.

  11. Wer keine Zeitprobleme hat, hat leider vieles übersehen oder nicht ausführlich genug den Weg zum Ziel beschrieben und damit Punkte liegen lassen. Meine Meinung.

    Ich würds so schreiben:

    Maschine ist abnutzb. AV, § 247 (2) HGB, Ansatz nach §§ 240, 242, 246 HGB i.V.m. § 5 (1) S. 1 EStG. Bewertung nach § 253 (1) und (3) HGB bzw. § 6 (1) Nr. 1 EStG mit AK.
    AK-Ermittlung nach § 255 (1) HGB und R 6.2 EStR:

    KP ohne USt XXXX Euro (§ 9b (1) EStG9
    = AK
    ./. AfA (§ 7 (1) EStG)
    = Bilanzansatz zum Stichtag

  12. Zu Börni noch ergänzend: der Begriff Wirtschaftsgut sollte auch genannt werden. Ich habe immer erst Handelsrecht mit §§ dann Steuerrecht mit §§ gemacht, das führte dazu, dass ich nicht umdenken musste und immer meinen Stiefel schön runterschreiben konnte. Die Zeit für den zusätzlichen Satz habe ich beim Denken gespart…

  13. Ich habe eben einen schönen Spruch gelesen:

    Zum Thema Klausur:

    Das ist wie Radfahren:
    1. Im Vorbereitungskurs lernen wir die Grundkenntnisse und fahren mit Stürzrädern…
    2. In den Übungsklausuren versuchen wir es ohne Stützräder.
    3. Im Examen: Fahren und Gewinnen sie die Tour de France!!!

  14. Zu knapp würde ich nicht schreiben. Nur Stichpunkte kann auch in die Hose gehen. Und für ganz kurze Sätze hat man Zeit genug. Ich hab immer kurze Sätze geschrieben und bin damit vor 3 Jahren gut gefahren. Man braucht nicht in Stichpunkten schreiben um eine gute Ausgangslage für die Mündliche zu bekommen.

  15. Es wäre doch schön, wenn ihr euch auf das Wesentliche konzentriert.

    Unterscheidet aber in der AO bitte den Urteilsstil und den Gutachterstil.

    Im Gegensatz zum Gutachtenstil wird das Ergebnis im Urteilsstil vorangestellt. Die einzelnen Sätze sollten dann so aneinanderpassen, dass der nachfolgende den vorangegangenen Satz voll begründet.

    Hierbei hilft der Denn-Test:

    Die Klage ist begründet.
    DENN Der Kläger hat einen Anspruch.
    DENN Der Tatbestand des §666 ist erfüllt.
    DENN…

    Allerdings muss der nachfolgende Satz den vorangegangenen Satz vollumfassend begründen.

    Achtung: Hier entstehen häufig Fehler:

    Der Kläger hat einen Kaufpreisanspruch. (Denn) Der Beklagte hat ein Angebot gemacht. Falsch, weil ein Kaufpreisanspruch nicht allein deshalb besteht, weil ein Angebot gemacht wurde.

    Beispiel: „Die Klage ist begründet. Der Kläger hat einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung gemäß § 433 Abs.2 BGB. Die Parteien haben einen Kaufvertrag geschlossen. Angebot und Annahme liegen vor. Das Angebot erfolgte durch das Schreiben des Beklagten vom …. Das Angebot hat der Kläger angenommen. Nach der Überzeugung des Gerichts hat er nämlich … “

    Also ganz im Gegensatz zum Gutachtenstil (Obersatz, Definition, Subsumtion, Ergebnis):

    „… Ein Kaufvertrag setzt Angebot und entsprechende Annahme voraus. Der Beklagte hat… Der Kläger hat das Angebot angenommen. Daher ist ein Kaufvertrag geschlossen worden. Der Kläger hat somit einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung gemäß § 433 Abs.2 BGB. Die Klage ist also begründet.“

    Der Gutachtenstil zeichnet sich dadurch aus, dass am Anfang eine Frage aufgeworfen und am Ende dann das Ergebnis mitgeteilt wird. Kurz: Erst die Begründung, dann das Ergebnis.

    Man beginnt mit der AnspruchsGrundlage, die in Betracht kommen könnte und fragt bei jedem einzelnen Tatbestandsmerkmal danach, ob es nach dem Sachverhalt gegeben ist oder nicht. Schließlich kommt man zu dem Ergebnis, dass der Anspruch begründet oder nicht begründet ist1.

    Wenn Wörter auftauchen wie „also“, „daher“, „somit“ usw., weiß man, dass man auf dem richtigen Weg ist, also von der Frage zum Ergebnis hin argumentiert. „Weil“, „denn“ usw. kennzeichnen dagegen den UrteilsStil, denn hier wird das bereits feststehende Ergebnis begründet.

    Aber wichtig ist auch, dass ihr euch Gedanken über den Aufbau macht:

    Zeitstrahl! Schema der Beteiligunsverhältnisse! Das hilft euch, den Sachverhalt erstmal zu erfassen.

  16. @ Patrik,

    ich interessiere mich dafür, wie es bei Endriss im Klausurenkurs so aussieht, wenn nur 6 der 18 Klausuren korrigiert werden….
    Mir ist schon klar, dass Du noch nicht soweit bist..

    Auch interessiere ich mich dafür, wie Du Deine Wochenenden während des Klausurenkurses verbringst…

  17. @Charles
    Das korrigieren selber bringt mir gar nicht so viel. Meistens vergehen ja Wochen zwischen der Klausur und der Rückgabe, sodass ich schon so viel vergessen habe, dass ich mich ohnehin völlig neu reinfuchsen muss.

    Das direkte Besprechen nach der Klausur mit der Möglichkeit mit seinen Sitznachbarn zu diskutieren bringt mir da viel mehr. Die sind zum Glück alle ziemlich clever und gute Sparringspartner (das muss ich schreiben, die Lesen das 😉 ).

    Wir bekommen direkt nach der Klausur auch die Korrekturschemata und kann sich selber bepunkten. Da kam ich schon bei Bannas immer recht nah an die tatsächliche Bewertung.

    Mein Wochenende verbringe ich steuerfrei.
    Freitag Mittag gehts ein Wochenende nach Hamburg mit Freunden.

  18. Immer diese Fragen zu Formulierungen und Zeitproblemen 😉
    Bis auf AO ist Ausformulieren nicht notwendig.

    Und – ich war an jedem Tag ca. 1 bis 1 1/4 Std. früher fertig und hatte 4,0 – 3,5 – 2,0.
    Also das stimmt nicht, dass wenn man fertig wird bzw. keinerlei Zeitprobleme hat vieles vergessen hat.

  19. Ich habe auch immer ausformuliert. Und bin immer fertig geworden. Was aber auch an überschaubarem Wissen gelegen haben könnte 😉 Für ne 4,5 hat’s aber gereicht 🙂

  20. Die Diskussion Ausformulieren oder nicht wird jedes Jahr geführt 😉 Das Ergebnis ist immer das gleiche: Jedem das seine! Ich kenne genug Leute, die mit Stichworten und ebenso viele Leute, die mit ausformulierten Sätzen fertig wurden. Es liegt an einem selbst und man muss da seinen Weg finden.

    Ich habe überall eigentlich kurze ausformulierte Sätze geschrieben und bin meistens rechtzeitig fertig geworden. Nur in Umsatzsteuer habe ich rein Stichworte verwendet. Zeitprobleme kommen nicht davon, ob man einen Satz ganz ausschreibt oder nicht, sondern davon, dass man zu lange am Ziel vorbeigeschossen hat… Da helfen die kürzesten Stichworte dann auch nichts mehr…

    Mein Ergebnis: Bestanden… Macht euch deswegen nicht so verrückt 😉

  21. Tipp vom Sparfuchs: Unbedingt Stichpunkte schreiben, dann haben die Stifte auch im nächsten noch ausreichend Tinte! Wenn man ganz wenig schreibt reicht es evtl sogar für 3 Versuche!

  22. Apropos Zitate, stimmt es, dass es keine Pubkte auf UStAE gibt?
    Kann ich mir die schenken?

  23. @Dumbo
    Das gilt mE für alle Richtlinen und Erlasse.

    Die Aufgabenstellung heißt stets, man solle seine Lösung mit den einschlägigen GESETZLICHEN Vorschriften begründen.
    Auch die Lehrgangsanbieter haben noch nichts anderes gesagt.

    Natürlich spart man sich Zitate ganzer Absätze aus den Richtlinen, wenn man diese als Begründung angibt.

  24. Jetzt aber mal zu den wirklich wichtigen Fragen^^

    Weiß jemand wieviel Platz man in der Klausur auf einem Blatt Prüfungspapier hat? Also wie breit muss der Rand rechts sein und sind die Blätter links gelocht, sodass auch dort nochmal Platz abhanden kommt?

  25. Ich weiss nicht, ob ich hier ein Bild hochladen kann, deswegen muss ich das beschreiben (habe ein paar Blätter daheim).

    Die Blöcke haben meist eine Umrandung (jedenfalls in Bayern). Ähnlich der Arbeitsblöcke. Sie sind karriert.
    Oben rechts ist der Bereich, wo du die Nummer hinschreiben kannst. Rückseite ist NICHT bedruckt.

    Tipp von mir: Immer eine neue Seite je Teilaufgabe. Du musst sie nicht vollschreiben. Das erste Blatt wegnehmen für Schmierpapier (mit kleinen Notizen etc.). Papier kannst du nachfordern, so oft du brauchst. Und wenn du damit Papierflieger bauen willst…

    Tacker oder Locher brauchst du nicht. Sind vorgelocht.

  26. Ergänzung: Da wo du schreiben kannst, sind die Kästchen. Du musst also nicht irgendwelche Ränder einzeichnen. Dein Platz ist genau vorgegeben.

  27. Lieber Klaus-Torben,

    du hast auf jedem Blatt exakt 292,5 cm2 Platz für deine geistigen Ergüsse. Die Lochung des Prüfungspapiers entspricht dem internationalen Standard ISO 838, d.h. die Löcher haben einen Durchmesser von 6±0.5 mm. Die Lochmitten liegen 80±0.5 mm auseinander und haben einen Abstand von 12±1 mm zur Papierkante. Also ja, auch durch die Lochung kommt leider nochmal Platz abhanden. Wünsche trotzdem viel Erfolg!

  28. Ich sehe immer wieder, dass die Fragen wirklich nicht wichtig sind, insbesondere, da es wirklich nicht wichtig ist, wieviel Platz auf dem Papier ist.

    Das Papier wird gestellt. Mehr hat euch nicht zu interessieren. Konzentriert euch doch bitte mal auf die wesentlichen Punkte. Es ist nicht wichtig, ob ihr dort einen halben Zentimeter habt, oder da 4mm mehr.

    Ich warte noch auf die Frage, wie viel Platz auf dem Tisch ist usw. Wenn ihr weiter keine Probleme habt…

    Ihr sitzt in einer Prüfung, die auch voraussetzt, das ihr euch selbst organisieren könnt. Niemand hält euch die Hand oder sagt euch, ihr müßt es so machen und ihr solltet es so machen. Das geht auch nicht.

    Die wichtigen Tipps und Fragen sind doch:

    Welche Stifte sind zu empfehlen (denkt dran, ihr schreibt in den drei Tagen spielend fas t 250 Seiten. Oder welchen Ständer für die Gesetzestexte sind zu empfehlen, ist ein Griffregister sinnvoll. Das sind wichtige Fragen, aber nicht, wieviel Platz auf dem Papier. Das Papier ist A4, es gibt eine Lochung und einen Rand .

  29. In Hessen ist das Papier übrigens liniert. Von daher würde ich, wenn man denn in Hessen zur Prüfung antritt, empfehlen die Probeklausuren auch auf liniertem Papier zu schreiben. Meiner Meinung nach schreibt es sich darauf schon etwas anders als auf kariertem Papier und ich hatte seit der Schule nicht mehr auf liniertem Papier geschrieben.

  30. 250 Seiten?

    Schreibst Du so groß?

    Gerne bitte Empfehlungen für Register, Stifte, Gesetzeshalter…

  31. Paul, laut Rechtsprechung reicht ein Tisch mit 80 x 80 cm aus. Ja, über die Tischgröße gibt es tatsächlich Rechtsprechung!

    Kandidat2017, als Gesetzeshalter kann ich LAVOLTA Laptop-Tische empfehlen, denn ein solcher Laptop-Tisch hat genau die Breite von aufgeschlagenen Beck’schen Loseblattsammlungen. Ein weiterer großer Vorteil von LAVOLTA Laptop-Tischen ist, dass UNTER die Tragfläche ebenfalls ein Exemplar der Beck’schen Loseblattsammlungen passt. Auf diese Art ist es möglich, sowohl links als auch rechts jeweils zwei Loseblattsammlungen auf dem Tisch zu platzieren (also insgesamt 4). Ich halte dies für die BESTE Lösung zur Unterbringung der Loseblattsammlungen. Besser geht es nicht, weil die Abmessungen einfach exakt stimmen.

  32. Kurze Frage oben zu Dumbos Frage:

    D.h. es gibt auch keine Punkte auf Zita von EStR?
    Zitiert ihr das gar nicht in den Klausuren?
    Habe das bisher immer so zitiert…habe gedacht, dass das auch ausgepunktet wird, weil es in allen Lösungen aufgeführt wurde.

  33. @ serclegane

    Das kann man so nicht sagen. Das hängt auch von der Aufgabenstellung ab. Meist steht ja in der aufgabenstellung sinngemäß, dass man andere quellen (bmf, richtlinien, urteile etc.) nur nennen soll, wenn sich aus dem Gesetz keine eindeutige! Lösung ableiten lässt. Sofern sich die lösung aus dem Gesetz eindeutig ergibt, dann erübrigt sich das Zitieren von Richtlinien. Die Nennung, bspw. der EStR bringt dann keine Punkte, wenn diese letztlich nichts anderes sagen als der betreffende paragraph im EStG. Da muss dann das Gesetz zitiert werden. Fehlt dieses in der Lösung, dann gibt’s Punktabzug.

    Umgekehrt gibt es sicherlich auch Punktabzug, wenn man die ESTR nicht zitiert, der konkrete Sachverhalt aber nur unter Zuhilfenahme der Richtlinien eindeutig zu lösen ist. Eine Aufgabe zur rücklagenbildung nach R 6.6 kann bspw. nur unter Zuhilfenahme dieser Richtlinie gelöst werden ( anders als nach 6b EStG). Das gleiche gilt für bmf schreiben. Ob eine Aktie dauerhaft im Wert gemindert ist, kann dir das estg nicht direkt beantworten. Da muss dann als Zitat das bmf schreiben her. Wer also durchgehend nur Gesetzesstellen zitiert verliert zig Punkte.

  34. Gibt es irgendwo eine offizielle „Richtlinie“ für die stb prüfung, die man sich ansehen kann und wo drin steht, was im examen falsch ist und punktabzug bedeutet und was zwar falsch ist, aber keinen punktabzug bedeutet?

    Was mich persönlich gewundert hat ist, dass es keinen!! Punktabzug geben soll, wenn man bspw. im Rahmen der ErbSt einen falschen vervielfältiger etwa in Anlage 21 rauspickt, weil man in der Zeile verrutscht ist o.ä. WLW schreibt dazu in einem der lehrbriefe, dass das kein!! Fehler im Rahmen des examens ist (die Punkte gibt es für die schlussfolge, dass Anlage 21 benötigt wird, wird der falsche wert rausgesucht, obwohl man das Alter, Geschlecht usw. richtig benannt hat, dann ist der Wert egal). Ich kann das irgendwie nicht richtig glauben. Woher hat wlw diese erkenntnis? Das würde ja bedeuten, dass man theoretisch 100 % holen kann, obwohl die lösung defacto falsch ist. Wenn das wahr ist, dann spart man sich ja schon bisschen nerven und bisschen zeit. Ich würde bspw. nicht lange probechecken, ob ich jetzt wirklich den richtigen vervielfältiger habe. Weiß da jemand was? Bzw. gibt es irgendwo eine Auflistung von weiteren „fehlern“, die im Rahmen des examens aber keinen punktabzug bedeuten?

    Wie wird das eigentlich mit folgefehlern gehandhabt? Wo werden folgefehler noch bepunktet und wo nicht? Ich habe in Bilanz bspw. die Leasing Dauer durch einen dummen Flüchtigkeitsfehler falsch übernommen. Da stand in der Aufgabe 60 Monate. Ich hab warum auch immer mit 8 Jahren gerechnet. Damit war aber die Zurechnung leasingnehmer vs. leasinggeber falsch. Meine schlussfolge war aber richtig, wenn man 8 Jahre annimmt. Dennoch gab es 0,0 Punkte für alles was nach dem 8 Jahre Fehler kam. Das ist doch aber ein klassischer folgefehler. Oder irre ich mich da?

  35. @serclegane
    ergibt sich aus der Aufgabenstellung. Entweder „Prüfen Sie unter Angabe der gesetzlichen Vorschriften“ oder „Prüfen Sie unter Angabe der gesetzlichen Vorschriften und der zugehörigen Verwaltungsvorschriften“.

    Die Angabe der Richtlinienstelle empfiehlt sich darüber in vielen Fällen in denen deren Angabe nach der Aufgabenstellung nicht verlangt ist, weil in begrenzten Umfang durch die Angabe der Richtlinienstelle eine weitergehende Begründung/Herleitung entbehrlich sein kann. Praktisch ist die Angabe der Richtlinienstelle in vielen Fällen unentbehrlich, weil sich die Lösung nicht direkt aus dem Gesetzestext ergibt und du die notwendige Begründung der Rspr. nicht parat hast. Da schafft die Angabe der Richtlinienstelle Abhilfe.

    Bsp wirtschaftliches Eigentum Finanzierungsleasing: Da nur über Subsumtion des § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO das nach der Verwaltungsauffassung richtige Ergebnis darzustellen ist Aufgabe für eine Seminararbeit. Kurze Prüfung der Voraussetzungen unter Angabe der Tz. der BMF-Schreiben ist für das StB-Examen völlig ausreichend.

  36. Ergänzung @serclegane

    Ein Zitat der Richtlinien ist immer entbehrlich. Die Subsumtion und Angabe der Fundstelle reicht aus.

  37. Folgefehler sind in jeder Prüfung kritisch.

    Einerseits muss die Lösung weiter ausgepunktet sein, sonst gibt es keine Fehler (bspw. ein Problem aufmachen, wo keines war)

    andererseits sind elementare Fehler sowie Vereinfachungen durch (taktische) Fehler schwierig. Das führt (zumindest in anderen Prüfungen) zu deutlichen Abschlägen bei den Punkten, also nicht nur -1 Punkt, weil Rest ja im Fehler wieder richtig war.

    Zitierung: wer hat dazu fundierte Aussagen? Manche Dozenten sagen keine Richtlinien, die anderen sagen, soviel quellen wie möglich angeben.

  38. Durch die Taktik, die ich mittlerweile fahre, benötige ich sehr viel Papier:

    Ich lese die Klausur durch. Meine ersten Gedanken schreibe ich auf einem Blatt. Dann lege ich es weg und dann kommt das nächste Blatt. Nach dem durchlesen fängt das bearbeiten der Aufgaben an. Dann ergänze ich das ganze. Falls ich zu etwas nicht komme, habe ich wenigsten die Chance, dass ich einen halben Punkt irgendwo kassiere.

    Außerdem habe ich meinen ersten Gedanken hingeschrieben und ich muss mir es nicht merken. Beispiel:
    Ich finde beim ersten Durchlesen, dass es sich um eine Betriebsaufspaltung handelt. Ok, ich könnte mir den Vermerk in der Prüfungsaufgabe machen, aber warum nicht gleich auf einem gesonderten Blatt?

    So habe ich sehr schnell ein Gerüst, mit dem ich arbeiten kann.

    Und so kommen sehr schnell in den 250 Tag 3 Blätter zusammen.

    Die Taktik habe ich von einem Coach erklärt bekommen. Es soll dir auch die Angst vor dem leeren Blatt nehmen.

  39. Ich meinte natürlich 3 Tage 250 Blätter… 😉

    Nochmal zum Thema Folgefehler: Hier muss klar unterschieden werden, was es für ein Fehler ist. Entweder Du verrutscht in der Zeile und kommst auf einen falschen Vervielfältiger. Rechtlich aber trotzdem richt…kein Problem.

    Oder du kommst aufgrund eines Rechenfehlers zu einer falschen rechtlichen Aussage: Dann kannst du nur mit dem wohlwollen des Prüfers rechnen. Er muss sehen können, dass du es verstanden hast. Es kommt in der Klausur selten auf das Rechenergebnis an, sondern auf den Rest.

  40. Richtlinien, Hinweise und Erlasse SIND immer anzugeben, sofern notwendig und erläuternd.
    Lediglich bei der USt-Aufgabe ist der UStAE nicht anzugeben.

    Es heißt nämlich stets „Begründen Sie…unter Angabe der einschlägigen rechtlichen Vorschriften bzw. Rechtsgrundlagen“. Dazu gehören auch die EStR/EStH und die Erlasse.
    Bei der USt heißt es hingegen, man muss mit den gesetzlichen Fundstellen arbeiten. Also ohne UStAE und Erlasse.

    Aber warum diese ganzen „Probleme“. Einfach ausreichend zitieren – so wie man es in der Vorbereitung gelernt hat. Was nicht heißt, dass man bis ins letzte Detail jede Richtlinie und jeden Erlass zitieren muss. Aber die Fundstellen, die man kennt bzw. findet, sollte man natürlich auch zitieren.

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