Manchmal ist man ja zur falschen Zeit am falschen Ort – das ging mir vor ein paar Monaten so, als ich gerade den Raum betrat, als meine Chefin darüber nachdachte, wer denn die Steuererklärungen für einen Verein erstellen sollte. Meine Begeisterung war anfangs zugegebenermaßen sehr, sehr verhalten, aber mittlerweile geht’s, und ich könnte mir gut eine Körperschaftsteueraufgabe zur Vereinsbesteuerung in der Prüfung vorstellen. Nachdem das Thema eher speziell ist, dürfte es ja nicht sooooo in die Tiefe gehen….
Gestern war ich dazu auch auf einem sehr interessanten Seminar der Datev in Bayreuth. Es war interessant zu sehen, dass, was steuerlich gut ist, nicht immer auch zivilrechtlich gut ist – dass es umgekehrt so ist, war uns ja schon länger klar. In der Pause gab ein anderer Teilnehmer uns den Ratschlag, immer alte Briefbögen aufzuheben – solche wichtigen Sachen liest man verständlicherweise in keinem Lehrbrief 🙂
Neuigkeiten zum Thema ESt: keine, der Lehrbrief ESt 21 (wiederkehrende Bezüge) ist immer noch in Arbeit, am Wochenende war ich nach 8 Stunden WLW Klausurenkurs II ESt 1 fertig mit mir und der Welt, es ist dann nicht mehr viel geworden.
Neuigkeiten zum Thema AO: Im Fachwirtkurs wurde uns gesagt, dass wir die Merkmale für einen Verwaltungsakt (§118AO) auch herunterbeten können müssen, wenn uns jemand um 3 Uhr nachts aufweckt. Gestern hatte ich, kurz vor dem Einschlafen um 23 Uhr, nochmal die Möglichkeit, die Zulässigkeitsmerkmale durchzugehen, und bin partout nicht auf das vierte Merkmal (Statthaftigkeit) gekommen. Das muss besser werden. Ich will mir jetzt aber nicht extra zur Kontrolle den Wecker auf 3 Uhr stellen 😉 .
So, dann werde ich mal schauen, ob ich mit den wiederkehrenden Bezügen noch etwas weiterkommen kann.
Viele Grüße, Sabrina