Abkürzungen – erlaubt oder no-go?

Hello community 🙂 ,

am Sonntag hatten wir zum ersten Mal den Klausuren-Technik-Kurs. Es stand AO auf dem Programm. Der Kurs war aus meiner Sicht echt super. Es wurde nochmal sehr schematisch dargestellt, wie man welches Klausurthema am besten bearbeitet und löst. Das hat mir persönlich sehr geholfen, da die tatsächliche Herangehensweise an Klausuren im Jahreskurs etwas kurz kam.

Allerdings bin ich mir in einem Punkt weiterhin unschlüssig: Die Dozentin hat den Tipp gegeben, aufgrund des knappen Zeitfensters, insbesondere in der gemischten Klausur, diverse Sachen abzukürzen. Die gängigen Abkürzungen, wie z.B. UStG, AO, etc., die man einem Korrektor nicht erklären muss, werde ich auch nutzen.

Es wurde weiterhin der Hinweis gegeben, dass wir am Anfang der Klausur eine Legende anlegen und hier dann einige Worte abkürzen und erklären, bspw. HiZi = Hinterziehungszinsen, StraZu = Strafzuschlag, nstb = nicht steuerbar, stb = steuerbar, etc..

Was haltet ihr davon? Wie macht ihr das aktuell in den Klausuren? Ich persönlich habe bisher alles ausgeschrieben, da ich mir etwas unschlüssig bin, was die Korrektoren tatsächlich darüber denken. Bei uns haben einige Dozenten im Kurs diesen Hinweis zum Abkürzen gegeben, andere hingegen haben davon abgeraten.

Eventuell können ja auch die „älteren Hasen“, die das Examen bereits hinter sich haben von ihren Erfahrungen berichten 🙂

Happy Weekend 🙂

11 Gedanken zu „Abkürzungen – erlaubt oder no-go?

  1. Hallo Uta,

    ich muss sagen, ich bin auch überhaupt kein Freund von Abkürzungen und schreibe auch alles aus. Bei uns im Vollzeitkurs bei Haas wird von Abkürzungen auch abgeraten, außer natürlich so was wie Ust, AO etc.

    Bisher hatte ich auch keine großen Zeitpeobleme in der Klausur und auf die paar Sekunden kommt es wahrscheinlich eh nicht an.

    Grüße

  2. Also ganz ehrlich stb. und nstb zählen für mich zu den gängigen Abkürzungen, der Rest zählt für mich zu der Fraktionen interessiert mich nicht. In der Zeit wo ich mir Gedanken über die Abkürzung mache habe ich das Wort ausgeschrieben.

    Ich handhabe es nach Lust und Laune, wie anscheinend jeder Dozent. Würden Korrektoren wirklich nicht Pinkte dafür geben, wäre es doch längst bekannt…

  3. also bei HiZi musste ich laut lachen.

    Man sollte die Abkürzungen schon auf Begriffe beschränken, die man pro Klausur auch mehr als 1 Mal verwendet. Sonst ist der Vorteil der Zeitersparnis sehr gering im Vergleich zum Nachteil, den man erleidet, weil der Korrektor keinen mehr Schimmer hat, was zum Geier man sagen will. Fazit: HiZi lini (lieber nicht)

  4. Also ich würde diese „Exoten“- Abkürzungen auch nicht benutzen. Bis zum Examen hat man sich sowieso eine Schreibgeschwindigkeit antrainiert, dass es einen zeitlich nicht zurückwirft die Wörter komplett zu Papier zu bringen.

  5. Guten Morgen, Abkürzungen nur verwenden, wenn man sich absolut sicher ist. Musst du nachdenken, dann lass es einfach sein. Streitig ist oft, ob man die Bezeichnung vom Gesetz weglassen und in einer Legende vermerken soll. Halte ich nicht viel von. Gerade da man sich sehr schnell vertun kann (Gerade am ersten und am letzten Tag, wenn du mehrere Klausurteile schreibst). Auch musst du dir überlegen, wo du diese Legende anhängst, da es oft auch sein kann, dass es nicht jeder Korrektor sofort finden wird.

    Die einzige Verkürzung, die ich persönliche mache, ist die Klammer für den Absatz:
    § 24 (3) S. 1 EStG.

  6. Uns wurde vor 2 Jahren bei Haas gesagt, nur offizielle Abkürzungen.

    Als Korrektorin ich dankbar über jedes ausgeschriebene Wort.
    Mir sind Abkürzungen wie „a.d.B.“ am Tag 2 untergekommen und wenn man erst nach der dritten Verwendung bewusst wird, was die Abkürzung bedeutet, ist die Korrektur schon recht anstrengend.

    stb. oder stpfl. finde ich völlig unproblematisch.

    Ich denke eine Legende anzulegen dauert länger als das Wort auszuschreiben. Stimme Johnny auch zu, bis Oktober hat man eine ordentliche Schreibgeschwindigkeit und kann auf Abkürzungen größtenteils verzichten.

  7. Ich habe letztes Jahr das Examen geschrieben und auch mit einer guten Note bestanden. An Abkürzungen etc. habe ich in etwa Folgendes benutzt:

    1) Legende: Habe ich für jede Klausur bzw. am ersten Tag für jeden der drei Teile gesondert benutzt; immer nur Legenden für die Gesetze/Verwaltungsanweisungen (nicht für Wörter):
    – AO: § = AO
    – USt: § = UStG; DV = UStDV; A = UStAE
    – BewR/ErbStR: Hier habe ich die ges. Feststellungen für BewR und die Ermittlung ErbSt getrennt gemacht und jeweils eigene Legenden verwendet (analog USt)
    – Klausur 2. und 3. Tag: Für jeden Sachverhalt habe ich eigene Legenden gemacht, z.B. KStG-Sachverhalt: § = KStG, R = KStR, H = KStH und für Bilanzsachverhalt (d.h. insbesondere dritter Tag): § = EStG; § > 100 = HGB; R = EStR; H = EStH; DV = EStDV

    2) Zitierweise:
    – Gesetze z.B. § 3 Nr. 40 lit. d) oder § 8b III 4; d.h. Absätze mittels römischen und Sätze mittels indischen/arabischen.
    – Richtlinien: R 6.1 I 1
    – Hinweise: H 4.2 I „gew. BV“ 3.- (das „3.-“ steht dabei für 3. Spiegelstrich)

    3) An Abkürzungen habe ich in etwa Folgendes benutzt:
    – AO: keine; habe alles im Gutachtenstil geschrieben, d.h. sinnvolle Gliederung, ganze Sätze, subsumieren, jeden Gliederungspunkt einzeln mittels Rechtsnorm, dann Sachverhalt, am Ende eines Gliederungspunktes rechtliches Ergebnis festhalten
    – USt: ausschließlich Stichpunkte, Subsumtion im Vergleich zu AO genau anders rum (d.h. erst Ergebnis, dann Begründung); Bsp.:
    A = Unt., da gewerbl. o. berufl. Tätigkeit selbständig, nachhaltig, zur Erzielung Einnahmen ausübt, § 2 I 1, 3
    Verkauf Maschine = Lfg., § 3 I
    Ort = Berlin, § 3 VI 1; = Inland, § 1 II 1
    –> st-bar, § 1 I Nr. 1
    mangels § 4 n. st-frei
    usw.
    – BewR/ErbStR: wie USt
    – Klausur 2. und 3. Tag: grds. wie USt/BewR/ErbStR, nur an den ganz „wesentlichen“ Stellen 1-2 Sätze weitere Begründung dazu, z.B. bei Abbruchkosten H 6.4. warum jetzt genau aktivieren oder nicht. Bei allen zu bilanzierenden Themen die allgemeine Einordnung/Bilanzierung so kurz wie nur irgend möglich (die allgemeine Einordnung/Bilanzierung von WG ist zu 95% unproblematisch und insoweit kann man hier wenig Wissen zeigen, d.h. so kurz wie nur irgend möglich; bei speziellen Sachverhalten, z.B. wenn es Abbruchkosten gibt, müssen eben 1-2 Sätze extra geschrieben werden). Ansonsten immer gleich: z.B. Gebäude:
    Geb. = unbew. abn. WG AV, notw. BV (§…, R…);
    Bew.: AK ⁒ AfA o. < TW (§…, R…);
    AK: = xxx (§…, R…)
    ⁒ AfA = xxx (§…, R…)
    < TW ja/nein? (§…, R…)
    Ansatz 31.12. = xxx

    Diese Legenden/Abkürzungen haben bei mir (und ein paar Freunden) sehr gut geklappt. Nach 1-2 Klausuren in diesem Stil entsteht der entsprechende Automatismus und dann läuft das. Gerade bei Bilanzierung bleibt so beim jeweiligen Sachverhalt dann genug Zeit in Ruhe über das eigentliche Problem nachzudenken, wenn man die restlichen 95% so knapp abhandelt.

    Wie gesagt, bei mir selbst und auch Freunden von mir hat das auf diese Art gut geklappt, d.h. diese Legenden/Abkürzungen sind (waren?) definitiv akzeptiert.

    Natürlich: Keine Pflicht, nur ein Vorschlag bzw. eine Ermunterung dazu, sich zu solcher "Kürze" zu trauen. Ansonsten einfach jeder wie er mag.

  8. Geschrieben ich habe wie XXIV; Legenden am Anfang verfassen Du musst, dann Bannen Gefahr des Übersehens Du wirst; Nur raten man kann zu gängigen Abkürzungen; Verwenden deshalb Du solltest Legende für Abkürzungen welche sind gängig – nur dann Legende helfen Dir wird (Legende BilStR: §§ Grösser 100 = HGB, §§ Kleiner 100 = EStG, R = EStR, H = EStH, DV = EStDV); Fussgängerpunkte in Etwa = Bsp. Maschine Du kaufst: Maschine = notw. BV diese ist, R 4.2 I S. 1 i.V. § 246 I; WG des abnutzb. AV gegeben dies ist, R 6.1 I S. 1,5 i.V. § 247 II; Erfolgen Bewertung diese muss gem. § 253 I S 1 i.V. § 255 I S. 1 i.V. § 6 I S. 1 Nr. 1 S. 1 mit AHK ./. AfA… etc.

  9. Hallo,

    ich habe bereits bei Jan einen Kommentar hinterlassen, aber ich kopiere diesen einfach Mal hier hin. Ich stimme XXIV hinsichtlich der Abkürzungen zu. Ich habe auch letztes Jahr geschrieben und mit einer guten Note bestanden.

    Ich habe 2015 das Examen geschrieben und ich kann meinen Vorrednern nur zustimmen, dass es fast nicht machbar ist die Klausuren in 6 Stunden zu lösen. Und meiner Meinung schon gar nicht, wenn man in jedem Fach ganze Sätze schreibt.

    In der Mischklausur sagt man grob, dass jedes Fach 2 Stunden Zeit in Anspruch nimmt. Daran habe ich mich auch gehalten. Ich war zB nach 2 Stunden noch nicht mit ErbSt fertig, dennoch habe ich das Thema abgehakt und bin zur USt übergegangen. Die Wahrscheinlichkeit war einfach größer, dass ich in USt noch mehr Punkte machen kann, als wenn ich mich noch mit dem Rest von ErbSt beschäftige.

    In der USt gibt es meistens 4 bis 5 Textziffern (vgl. die Klausuren der letzten Jahre). Meistens ist die erste Textziffer sehr lang und viele machen den Fehler und fangen auch mit der ersten Textziffer an. Man läuft Gefahr, dass man sich zeitlich verzettelt. Denn die Textziffern danach sind meistens kurze Sachverhalte, bei denen man viele Punkte sammeln kann. Also eine Empfehlung meinerseits: Nicht mit der 1. Textziffer anfangen.

    Ich habe übrigens USt und ich meine auch ErbSt komplett in Stichpunkten geschrieben. Meines Erachtens nach besteht ansonsten keine Chance fertig zu werden. Auf meine Noten hatte dies keine Auswirkung. Wenn man bestanden hat kann man zwar seine Klausuren nicht einsehen, aber ich hatte eine 3 vor dem Komma und kann mir nicht vorstellen, dass sich ein Korrektor an den Stichpunkten gestört hat. Aber es ist wichtig, dass man satzgenau zitiert. Daran erkennt der Korrektor, ob der Prüfling richtig mit dem Gesetz umgehen kann. Man hat uns das damals auch schon in Nordkirchen eingetrichtert. Das heißt zB: Der Umsatz ist steuerbar gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 UStG. So und nicht anders.

    Was kann im Schlimmsten Fall passieren, wenn man Stichpunkte schreibt? Der Korrektor kann meiner Meinung nach in Summe nicht mehr als 1 oder 2 Punkte abziehen. Aber ganz ehrlich, wenn ich dafür insgesamt fertig werde und mich mit jeder Textziffer einmal beschäftigt habe, dann nehme ich den Abzug von 1 bis 2 Punkten gerne in Kauf. Weil auf der anderen Seite hat man wenigstens noch mehr Punkte sammeln können für die anderen Textziffern, die man wahrscheinlich nicht gesammelt hätte, wenn man ganze Sätze geschrieben hätte und nicht fertig geworden wäre.

    Aber letztendlich muss jeder seinen eigenen Weg finden. Ich kann noch empfehlen so viele Klausuren wie möglich zu schreiben. Das bringt Routine.

    Ich drücke allen Teilnehmern im Oktober die Daumen!!!

  10. Vielen Dank für den Austausch 🙂

    Ich denke, dass ein „gesundes Mittelmaß“ hier wichtig ist. Ansonsten kann es für den Korrektor auch sehr „anstrengend“ werden die Klausur zu lesen und im Gegensatz zu den Lehrgangsanbietern werden sie nicht von uns dafür „bezahlt“. Deshalb sind ein vernünftiges Aussehen der Klausur sowie flüssige Lesbarkeit nicht zu verachten.
    Ich werde mich jedoch in USt und ErbSt auch auf Stichpunkte / Kurzsätze beschränken und eventuell noch in Bilanz die Punkte Zuordnung, Zurechnung, Ansatz, Bewertung, … knapp untereinander abhandeln. Damit hoffe ich etwas Zeit für die Besonderheiten der Klausur zu sparen 😉

  11. Man sollte versuchen sich die Sätze, die immer wieder vorkommen einzuprägen. Gerade im ErbSt-Teil sehr wichtig. man beginnt immer gleich. Das spart schonmal viel zeit!

    Dann sollte man sich vorher genau ansehen wo es Punkte gibt und wo nicht. (siehe Musterlösungen von Dr. Bannas)

    Nach 2 Stunden einfach den Stift fallen lassen und zur nächsten Klausur überzeugehen ist nicht immer gut!

    Beim ErbSt-Teil werden auf banale Sachen eine Menge Punkte vergeben. Die sollte man nicht liegen lassen. Z.b. haben wir damals den Tipp bekommen wenn keine Zeit mehr ist, immer die zu zahlende ErbSt aufzuschreiben (einfach eine Zahl ausdenken) und dann den Härteausgleich berechnen. Gibt immer nen Punkt!

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