BilStR Teil III

Hallo alle zusammen,

ich hatte zwar die letzten zwei Tage genug Ablenkung, aber kaum bin ich wieder zu Hause und habe die Kommentare gelesen, schwirrt in meinem Kopf wieder alles rund um die Prüfung.

Mich beschäftigt auch ständig die Frage, ob der „gewußte“ Rest reicht, den „nichtgewußten“ Teil III BilStR auszugleichen. Aber alles sinnen hilft nichts, wir erfahren die Lösung erst Anfang Januar. Die Musterlösungen erscheinen m.E. erst im Frühjahr.

Außerdem bin ich inzwischen der Meinung, dass es sich um eine Abspaltung – Sonderfall Ausgliederung – handelte. Daher auch die Unterscheidung, ob die neu gegründeten Gesellschaften KapG oder besser vielleicht PersG sein sollten: KapG § 20 UmwStG und PersG § 24 UmwStG. Das wesentliche dabei war, daß die Anteile komplett in der Holding-Gesellschaft verblieben.

Ich glaube auch, dass es für diese Aufgabe nicht „die“ Lösung gibt. Da alle Varianten offen blieben und wir uns für die günstigste entscheiden sollten. Laut Literatur (habe extra nachgelesen) soll es hierfür 34 Varianten geben! In der Klausur selbst war ich aber auch zu der Lösung gekommen, dass kein Teilbetrieb existiert. Außerdem scheiterte ich bei der Fortentwicklung der Bilanz vom 31.12.2007 auf den Übertragungszeitpunkt 01.01.2009 an der fehlenden ND für die weitere Abschreibung der BGA.

Aber wie gesagt, es hilft alles nichts, wir müssen, ob wir wollen oder nicht, bis Januar warten. Es fällt mir nur schwer abzuschätzen, mit wie viel Energie und in welchem Umfang ich schon jetzt für die mündliche lernen soll.

In diesem Sinne wünsche ich allen ein schnelles Beruhigen und Abschalten von bereits vergangenem, was nicht mehr rückgängig zu machen ist,

Karola

9 Gedanken zu „BilStR Teil III

  1. Hallo Karola,

    kommt mir alles sehr bekannt vor. Ich bin auch auf Ausgliederung gegangen und dann gabs das Teilbetriebs-Problem und das „Zurückbehaltungs-Problem“. Evtl. erst Grundstücke raus unter Aufdeckung der st. Reserven, die nicht so hoch waren und dann Einbringung des Prod.-betriebs in neue GmbH? Aber das kostet noch relativ viel Steuern wegen der hohen stillen Reserven in den Anteilen, die ja auch noch raus müssen in andere Gesellschaft und kein Teilbetrieb sind. Mir ist bis heute keine Lösung mit geringer Steuerbelastung eingefallen…

    Liebe Grüße und erholt euch gut, hoffentlich reicht es…
    Jochen

  2. Hallo,

    da wir das ganze zum 1.1.2009 darstellen sollten und z.B. für die BGA keinerlei AfA-BMG gegeben war, bin ich ziemlich sicher, dass das ganze nicht steuerneutral funktioniert (Z.B. Teilbetriebsproblem)

    Der Ersteller der Klausur will wahrscheinlich ein paar §§ aus dem UmwStG und dem UmwG sehen, dann wird dieses selbgeschaffene Herstellungsverfahren diskutiert, Anteile an der KapG mit §8b KStG, Definition Teilbetrieb, Einzel- Gesamtrechtsnachfolge, Rückwirkung, AfA etc. pp

    Alles so Dinger bei denen ich mir vorstellen könnte, dass es einen Punkt gibt oder auch nicht, keine Ahnung 🙂

    Es ist schon schade, dass man diese 3 Tage mit so einer Aufgabe abgeschlossen hat. Weil es diese Aufgabe ist die mich/uns nun bis Januar beschäftigt.

    Besonders bitter ist aber, dass man vermutlich jeden anderen Umwandlungsfall hätte lösen können (zumindest mit Knoll Vorbereitung).

    Ein krönender Abschluss sieht anders aus 😀

    MfG Hanso

  3. Ich finds auch schade, dass der letzte Teil der ganzen Prüfung einen etwas bitteren Nachgeschmack gibt. Und hanso hat recht – nach 51 Knoll-Vorbereitungsklausuren hatte ich mich im Bereich Umwandlung eigentlich recht fit gefühlt.

    Aber es wäre nicht die Steuerberaterprüfung, wenn alles einfach von der Hand gegangen wäre.

    Morgen gehts in den Urlaub! Die Zeit mit meinen Kindern und meinem Mann werde ich wahnsinnig genießen und hoffentlich nicht so viel Zeit mit den Gedanken an die Klausuren verschwenden – es ist gelaufen.

    Viel Erholung und Kraft für die weitere Vorbereitung sammeln…

    Gruß, Kathrin

  4. Hallo allerseits,

    ein Thema, das bis jetzt noch nicht angesprochen wurde, ist die Organschaftsaufgabe vom zweiten Tag. War das denn nun eine Organschaft oder nicht. Im abgedruckten Vertrag hat ja wohl der Verweis auf § 302 Abs. 4 gefehlt. Nach BMF-Auffassung ist dieser Verweis für die Anerkennung der Oganschaft notwendig. Was hab ihr so gemacht?

  5. hallo,
    zur Organschaft: das Thema mit dem fehlenden Verweis auf §302(4) wird ja öfters in Foren diskutiert, aber ich seh das so: im Sachverhalt steht: „der GAV enthält u.a. folgende Bestimmungen“, wenn man als Klausurensteller so formuliert kanns einem nicht auf den §302(4) ankommen denk ich. und noch eins: macht die Aufgabe „ohne“ Organschaft Sinn?

  6. So ist es. Ich bin auch auf das BMF-Schreiben gekommen. Es war eigentlich eindeutig, dass der Verweis auf 304 allgemein oder 304 (4) fehlte. Ich habe darauf hingewiesen, dass Organschaft eigentlich danach nicht möglich sei, aber trotzdem weiter als Organschaft behandelt, da die Aufgabe sonst irgendwie keinen Sinn machte. Seltsam…

  7. Moin,

    warum um alles in der Welt diskutiert Ihr Dinge, die nicht mehr zu ändern sind?!?! Ihr macht Euch nur panisch.

    Bereitet Euch lieber mit aller Kraft auf die mündliche Prüfung vor.
    Wenn Ihr das jetzt schleifen laßt, ärgert Ihr Euch, wenn Ihr zugelassen seid und Zeit vertrödelt habt.

    Markus

  8. Wieso sollte die Organschaftsaufgabe keinen Sinn mehr machen? Abgesehen von der Gewinnabführung oder aber vGA (im folgenden Jahr) gab es keinerlei Beziehung zwischen den Gesellschaften. Man sollte systematisch alle relevanten Punkte einer Organschaft durchprüfen; auch einen evtl. Gründungstag – daher de agnzen Daten. Der § 302 (4) war nur einer von vielen Prüfpunkten. Egal wie man sich entschieden hat, gab es anschließend nur noch ein oder zwei Punkte. Entweder die rihtige Zuzrechnung der Gewinnabführung oder aber die Begründung, dass die vGA erst bei Abfluss entsteht.

  9. Wassn mit Übertragung des Vermögens nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG in einzelne GmbH&Co.KGs? Die Beteiligung uU nach § 21 UmwStG? Nur so ne Idee, hab selber nicht geschrieben.

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