Das BGB, das große Unbekannte

Diese Woche steht bei mir im Zeichen des Privatrechts. Eigentlich müsste diese Woche ausreichen, wenn ich bis Weihnachten mit dem Stoff durch sein will – jetzt ist Sonntag, 17:30 Uhr, und ich habe noch 50 Seiten (und 75 Seiten Fragensammlung) vor mir. Ich habe mal eine weitere Woche eingeplant….

Der erste Teil mit Willenserklärungen, Geschäftsfähigkeit, Anfechtung etc. ging, wie bereits berichtet, noch ganz gut, man hatte alles irgendwie irgendwo schon einmal gehört. Das war mit dem zweiten Lehrbrief, Schuldrecht, nicht so. Ich fühle mich im BGB definitiv nicht heimisch. Im Einkommensteuergesetz weiß ich, §19 ist nichtselbstständige Arbeit, im Umsatzsteuerrecht weiß ich, §19 ist die Kleinunternehmerregelung, für die Abgabenordnung weiß ich nicht auswendig was der §19 ist, aber es hat bestimmt mit der Zuständigkeit von Finanzämtern zu tun. Ganz anders das BGB. Hinten das Erbrecht, und vorne eine – für mich als Laien – scheinbar wilde Mischung aus Vertragsrecht, Eigentum, Grundschulden, Äpfeln die von Bäumen fallen und auf einem anderen Grundstück landen, etc etc.

Daher hat mich das Skript zum Schuldrecht sehr verwirrt. Primäransprüche? Sekundäransprüche? §241(2) BGB? Leistungspflichten?

Ja, und was man dann in solchen Momenten, in denen man nicht weiter weiß, eben so macht: Man zieht das Handy hervor und schaut, was auf Facebook los ist 😛 . Ich weiß nicht wie, aber in diesem Moment kam die Idee, auf YouTube nach „BGB Schuldrecht“ zu suchen. Und ich fand einen Schatz in Form einer Playlist mit 86 Videos zum Schuldrecht, gefilmte Vorlesungen der Uni Kaiserslautern. Soweit ich weiß, sind es Vorlesungen für Wirtschaftswissenschaftler, also nicht so detailliert wie ein Jurastudium und für mich perfekt, um einen Überblick zu erhalten.

Ich bin noch nicht ganz mit den Videos durch, aber sie haben mir bereits beigebracht, dass das BGB auch Spaß machen kann! Und Schuldverhältnisse (§311 BGB – vertraglich, gesetzlich, cic), Schadenersatz (§280 BGB ff), Unmöglichkeit (§275 BGB, §311a BGB), Vertretenmüssen und die oben erwähnten Leistungspflichten (§241 (1) + (2) BGB) jagen mir jetzt keine Angst mehr ein.

2 Gedanken zu „Das BGB, das große Unbekannte

  1. Hi Sabrina!
    Ich schreibe nächstes Jahr die schriftliche Prüfung mit und sitze schon fleißig im Samstagskurs von Dr Bannas 😀
    Ab Frühjahr 16 würde ich gerne parallel zum Samstagskurs einen Klausurenfernkurs machen, um früh genug das Klausurenschreiben trainieren zu können.

    Du hast ja sowohl den bei Knoll als auch den bei WLW gemacht. Da ich mir zeitlich nur einen zutraue, würde ich gerne wissen, welchen du eher empfehlen könntest im Hinblick auf die Echtprüfung, d.h. welche Klausuren kommen an die Originalklausuren eher ran?
    Ich habe nur gehört bzw. gelesen, dass die Klausuren von Knoll zu abgehoben sind?!

    Wäre über jeden Tipp dankbar! 🙂
    Gruß

  2. Hi Justus!
    Fleißig fleißig, ich wünsche dir viel Spaß im Samstagskurs und wette dass du derzeit mehr effektive Lernstunden hast als ich :/
    Eine ähnliche Frage zu den beiden Klausurenkursen hatte Claudia bereits hier: http://www.nwb-campus-blog.de/787771#comments . Es ist schwierig zu sagen, welcher von beiden Kursen besser ist. Zu abgehoben fand ich Knoll nicht (da habe ich über Bannas-Klausuren viel schlimmere Sachen gehört!). Vom Gefühl her fand ich WLW besser, das kann aber auch sein, dass ich die restliche Vorbereitung auch dort gemacht habe und mir der Stil daher vertrauter war! Im Endeffekt wird man mit beiden Anbietern nichts falsch machen!
    LG Sabrina

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