Die Zeit rennt..

..und die ersten zwei Wochen des Crashkurs sind schon um. In der ersten Woche hatten wir Bilanzierung und in der zweite Woche Ertragsteuer. Jeweils Samstag dann Klausur und Nachbesprechung. Es ist anstregend, aber teilweise echt gut. Nächste Woche stehen dann noch 2 Tage AO, 1 Tag ErbSt und 2 Tage USt an.  Was mir sehr gut gefällt, dass es alles Dozenten sind die ich noch nicht kannte. Somit bekommt man alles noch auf eine andere Art und Weise erklärt.

Der Fernklausurenkurs von Haas ist auch so gut wie rum. Dienstag  ist noch die letzte Onlinebesprechung. Bin stolz auf mich wirklich jede Klausur bearbeitet und abgeschickt zu haben. Die Noten waren in Ordnung, wobei ich mich über eine 4,5 aufgrund meines Traumas von letzter  Prüfung nicht freuen kann und somit die positive Kritik der Korrektoren nicht teile konnte. Es wäre sehr schlimm für mich, wenn ich wieder mit der gleichen Note ins Mündliche gehen würde :-(…

Naja, wünsche allen einen guten Start in den September (Hilfe: Bald ist schon Oktober)…und in die neue Woche.

16 Gedanken zu „Die Zeit rennt..

  1. Das klappt schon… Immer positiv denken 😉
    Kann dich aber verstehen, musst halt nur an dich glauben. Es kommt wie es kommt und wie wir alle (leider) wissen, ist das alles eher ein Glücksspiel.

  2. Du wirst beim 2. Mal ganz bestimmt besser abschneiden, als beim 1. Mal! Mit einer 4,5 möchte ich acuh nicht unbedingt ins mündliche. Wenns dann so kommt, freut man sich sicherlich trotzdem erstmal das man überhaupt bestanden hat.
    Eine Frage an Euch:
    Wisst ihr ob Legenden zulässig sind? Ich meine damit insbesondere, ob es erlaubt ist zb beim Ust Teil obendrüber zu schreiben § = UStG, A = USTAE und dann im weiteren auf die Gesetzesangabe zu verzichten? Das spart ne Menge Zeit und ich hab darüber leider unterschiedliche Meinungen und Ansichten gehört. Mein Lehrgangsanbieter sagt ganz klar, dass es erlaubt ist und keinen Punktabzug bringt. Ausserdem spart man so Zeit und wird eher fertig… Was meint ihr dazu?

  3. Hallo Sandra,

    also ich habe schon im Fachwirt ein Satz über alles gelernt: im Folgenden in dieser Lösung zur Augabe Nr. XY alle §-Angaben § des UStG, soweit nicht anders genannt. Hat bisher bestens funktioniert…

    Viel Erfolg weiterhin!

  4. Als Korrektor will man doch keine Legenden lesen. Da hätt ich schon kein Bock mehr auf das Geschreibsel.

  5. @jasmin
    Ich kann deine Panik verstehen. Habe ja das selbe durch. Die positiven Bemerkungen bei 4,5 konnte ich auch nicht immer teilen. Die Gedanken, die einen durch den Kopf kreisen ( was wäre wenn) machen einen verrückt und man kann sie nicht immer abschalten.
    Natürlich glaube ich fest daran es dieses Jahr besser zu machen. Ich Sage aber trotzdem -Bestehen! Und ein entscheidender Vorteil ist- wir wissen was in der mündlichen auf uns zukommt.

    Aber jetzt konzentrieren wir uns erstmal auf die schriftliche Prüfung- unsere Eintrittskarte für die Mündliche ;).
    Dann brauchen wir noch bisschen Glück und Tagesform, gut vorbereitet sind wir! Positiv denken!

    Alles Gute

    LG Grit

  6. Es geht doch nicht um seitenlange Legenden, sondern lediglich 2 Abkürzungen. § = USTG oder in Ertragsteuer EStG ect. und A = UStAR bzw. R = EStR. Ist es nun erlaubt oder nicht bzw erhält man alle Punkte wenn man nach dem Schema verfährt?

  7. Das mit der Legende würde ich mir sehr gut überlegen. Denn wenn ein Korrektor hierauf nicht steht, hast du ein Problem. Falls ihn das nicht stört, hast du einen Vorteil. Da der Korrektor einen erheblichen Spielraum bei seiner Korrektur hat und die Klagen gegen die Bewertungen vor dem FG nicht pro Prüfling ausgehen, würde ich das Risiko nicht eingehen.

  8. Hallo Claus,

    ok vielen Dank. Ich hätte schon Bauchschmerzen, nachdem ich nun weiss dass es manche (?) Korrektoren nicht voll werten. Daher werde ich wohl auf die Legende verzichten. Ich frag nächste Woche nochmal meinen 2. Lehrgangsanbieter, befürchte aber, dass es hierauf keine allgemeingültige Antwort gibt. Und ohne Legende wird man wohl auf der sicheren Seite sein.

  9. Hallo,
    in München und Nürnberg ist es erlaubt wenn über der Lösung zb steht § = EStG, R =EStR usw. Haben mir mehrere Dozenten gesagt, die selber erst in den letzten Jahren die Prüfung genau mit dieser Angabe geschrieben und auch bestanden haben.

  10. @Sophia: Ja, du hast Recht das ganze ist Glück und mit ganz viel Willkür verbinden.

    @Grit: Das mit dem positiven Denken versuche ich, aber manchmal kommt mir alles wieder hoch(als wäre es gestern gewesen). Und was mich echt stört, dass viele Dozenten immer von der magischen 40 Punkte-Grenze reden. Damit haben sie ja Recht, aber ich kann dies nicht teilen. Mindestens in 2 Klausuren sollte man die 49,5 Punkte-Grenze anpeilen.

    @Sandra: Ich würde das lieber normal hinschreiben. Habe auch schon verschiedene Meinungen von Dozenten gehört und einer sieht es so und der andere so. Wäre mir zu riskant.

  11. Man kann ja mal die Sekunden stoppen die man brauch um HGB oder EStG zu schreiben?…gehen wir mal davon aus das man dafür nicht länger wie 1 Sekunde brauch. Was denkt ihr wie oft schreibt man in der JA-Klausur die Abkürzungen? Gehen wir mal einfach von 100 mal insgesamt aus, macht also 1
    Minute und 40 Sekunden.

    Was will man in dieser Zeit mehr machen?..Egal ob es erlaubt ist oder nicht, der Eindruck an sich ist doch viel besser wenn da steht §§ 240 (1), 246 (1) S.1 HGB i.V.m § 5 (1) S.1 HS. 1, R 6.1 (1) S. 1 EStR ohne irgendwas wegzulassen und mit Legenden zu erklären

  12. @Daniel: In deinem Paragraphen-Zitat hast du EStG weggelassen. Das macht keinen guten Eindruck und könnte zum Punktabzug führen…

  13. @ Daniel

    Du schreibst das nur 100 Mal?! ;-p

    Aber mal davon abgesehen hab ich eigentlich immer gedacht, dass man entweder „Abs. 1“ oder „I“ schreibt, aber nicht (1)…..?!

  14. Doch die Schreibweise §6 (1) Nr. 1 EStG geht genauso.
    Ich glaube aber auch, dass es öfter als 100 Mal ist pro Klausur und man „verliert“ sicher mehr als 2 min. Aber seis drum. Ich werde es nun ausschreiben, um ja kein Risiko einzugehen.

  15. Mir wurde bisher nur in einer Klausur, die ich geschrieben die Schreibweise mit( )angestrichen. Hat aber nicht zum Punktabzug geführt. Werde es weiterhin so machen, da ich mir es angewöhnt habe und es sehr schnell geht. Für die meisten Korrekturen scheint es so in Ordnung zu sein..

  16. Ich schreib das immer in Klammern und habe noch von keinem Dozenten gesagt, dass so ein Satz vorweg verboten ist. Daher mach ich das immer so, dass ich oben was drüber schreib zur Bedeutung und dann nur abweichende Zitate ausschreibe.

    Ich denke auch, es sind a) mehr als 100 Mal pro Tag und b) brauche ich für manche Gesetze bestimmt länger als nur eine Sekunde. Vor allem in Bilanz wo man ja ewig viel zitiert empfinde ich das als Erleichterung.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*