Einfach mal zwischendurch …

Hallo Ihr,

ich melde mich einfach mal zwischendurch … wirklich viel Neues gibt es aber nicht 🙂 …

Jetzt soll es die ganze Woche schön warm werden … frage mich schon, wie wir das im Sommer aushalten sollen, 30 – 35 Grad draußen und wir sitzen ( am besten noch im DG ) und müssen lernen :-/ … oh je … na ja, wir werden es überleben … befürchte ich :-).

Habe mir vorgenommen, ab dem Beginn meines Urlaubs mich von Montag bis Samstag jeweils 8 – 9 Stunden täglich hinzusetzen und sonntags komplett nichts zu tun. Wie ist so Euer Plan bzw. Eure Zeiteinteilung?

Wünsche Euch eine schöne sonnige Woche.

Liebe Grüße
Maren.

9 Gedanken zu „Einfach mal zwischendurch …

  1. Ich hab mal eine Frage an die NWB-Blogger, vielleicht ein wenig abwegig:

    Würdet ihr versuchen für eure Steuerberatervorbereitung ein häusliches Arbeitszimmer in der Steuererklärung anzusetzen, obwohl ihr als Arbeitnehmer in einer Kanzlei ja wahrscheinlich einen Arbeitsplatz habt?

    Ich mein natürlich nur für den Fall, wo auch tatsächlich ein AZ vorhanden ist in der eigenen Wohnung

  2. @ Hans Olo: Ich habe genau das in meiner Einkommensteuererklärung 2013 getan! Das Arbeitszimmer wurde vollständig berücksichtigt.

  3. @ Tim:
    Ja, ich meinte 8 – 9 Stunden produktiv. Würde 6 Uhr anfangen, mein Arbeitstag beginnt ansonsten auch so um 06.30 Uhr, und mich dann bis ca. 15.30 Uhr hinsetzen. Dann würden ca. 8 – 9 Stunden produktiv bei rauskommen.

    @ Hans Olo: Es kommt ja drauf an, ob man für DIESE Tätigkeit einen Arbeitsplatz zur Verfügung hat. Ich persönlich habe das im Amt natürlich nicht, also ist ein AZ voll und ganz für die Steuerberatervorbereitung gerechtfertigt. Und ich würde sagen, dass es bestimmt bei Dir auch der Fall sein müsste. Weil Du ja in der Kanzlei nicht bereits als Steuerberater arbeitest ( sonst ja nicht die Vorbereitung 🙂 ), also hast Du ja für DIESE Tätigkeit dort keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung.

    Liebe Grüße
    Maren.

  4. Ich werde es ja auch auf jeden Fall probieren.

    Das Finanzamt wird ja argumentieren, dass die StB-Vorb. eine Fortbildung ist zu einer bereits ausgeübten Tätigkeit (z.B. als StFw oder St.-Assistent)ist und für diese Tätigkeit ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
    Die Vorbereitung an sich ist also keine Tätigkeit im Sinne 4(5)Nr. 6b EStG.
    Aber gut, vielleicht mach ich mir auch einfach zu viele Gedanken…

  5. Arbeitszimmer setzt voraus, dass für die GESAMTE berufliche und betriebliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Zur gesamten beruflichen Tätigkeit zählt auch das Angestelltenverhältnis und hierfür habt ihr ja eine Arbeitsplatz. Deswegen kein Ansatz möglich….

  6. Ich würde das Arbeitszimmer ansetzen (und so werde ich es auch tun), weil es (objektiv) nicht möglich ist, sich am Arbeitsplatz für Zwecke der Vorbereitung stundenlang hinzusetzen. Zumal die Lerntätigkeit abends und an den Wochenenden stattfindet, wo (theoretisch) ein Zutritt zum Büro ebenfalls ausgeschlossen ist. Ob diese (objektiv nachvollziehbaren) Gründe ausreichen, weiß ich nicht…

    Man muss nur beachten, dass später dieser Teil der Wohnung mitversteuert werden muss, sollte die Eigentumswohnung verkauft werden. Man denke hier an § 23 Abs. 1 S. Nr. S. 3 EStG – die Veräußerung eines Hauses innerhalb von 10 Jahren seit der Anschaffung und keine Eigennutzung in den letzten zwei Jahren für das Arbeitszimmer!

    Beste Grüße,

    Natalya

  7. Ich hab in beiden Jahren 2012 u. 2013 meiner Vorbereitung das AZ anerkannt bekommen. Deckelung auf 1250,00 €.

  8. Ich bin immer noch der Meinung, dass es beim Arbeitszimmer um DIESE berufliche Tätigkeit geht, für die kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Früher ging es um die gesamte berufliche Betätigung, heutzutage m.E. nur noch um diese eine Tätigkeit. Sprich ist es auf jeden Fall so, dass einem Finanzbeamten auf gar keinen Fall ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, um sich auf die Steuerberaterprüfung vorzubereiten. Im Gegenteil, dort hat man nicht gerade Vorteile, wenn man den Berater macht. Und auch einem Steuerfachangestellten steht doch für die Tätigkeit als „Steuerberater“ kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung. Bei dieser Auffassung würde ich bleiben. So wurde es auf jeden Fall mir und so wird es auch im Finanzamt den anderen Kollegen beigebracht :-). Und deshalb haben die auch von Euch anderen das AZ bisher anerkannt, scheint also wohl so richtig zu sein :-).

    Und wenn Ihr jetzt schon wisst, dass Ihr Euch selbständig machen wollt, dann würde ich das direkt als vorweggenommene BA ansetzen.

    Wünsche Euch ein schönes Wochenende!

    Liebe Grüße
    Maren.

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