Nehmen wir mal an es wird einen Teil in der gemischten Klausur geben.
Der Erbanfall war im zeitraum 01.01.2007 bis 31.12.2008, würdet ihr wirklich beide Rechtsstände durchprüfen, das nimmt doch viel zu viel Zeit in Anspruch. Ich hab das heute mal so mitbekommen. In unsere Probeklausur vor 2 Wochen hatten wir nen Erbanfall in 2009, also ganz klar neues Recht. Heute hatten wir in der Probeklausur einen aus 2008. Eine Lösung nach beiden Rechtsständen hätte von der Zeit her niemals ausgereicht wenn man dann noch schön die AO und die USt durcharbeiten möchte. Achja in der Musterlösung ist dann nur auf Recht 2008 eingegangen worden
Ich denke mal es kommt auf die Fragestellung/Aufgabenstellung an.
Wenn drin steht günstigeste ErbSt – oder man soll auf Wahlrechte eingehen – wirst Du wohl beide Sachen machen müssen. Das müßte doch dann aber zumindest Ansatzweise in die Zeit eingeplant sein, also das der Sachverhalt dementsprechend kurz ist und nicht 1000 Sachen zu bewerten sind.
Wenn neue ErbSt müßte auch drin sein, das er sein Wahlrecht ausüben will, ausgeübt hat. Oder vielleicht ist zum Zeitpunkt der Bearbeitung der Steuererklärung schon die Frist für das Wahlrecht abgelaufen …
Also Pauschal mal beides machen würd ich aus Zeitnot nicht.
Viele Grüße
Claudia