Ergänzungslieferungen einsortieren?

Kurz notiert:

Das Thema ist wohl ein Dauerbrenner aber wird bei uns im Kurs und bei Facebook aktuell wieder heiß diskutiert:

Wie soll mit den gestern gelieferten Steuerrichtlinien – 162. Ergänzungslieferung – Stand: 02 / 2017 verfahren werden? Dort wird auf 1080 Seiten vor Allem der Umsatzsteueranwendungserlass (mit neuem Sachregister) und der Anwendungserlass AO ausgetauscht.

Sollte man die Ergänzungen noch einsortieren oder nicht?
Die Einen sagen „Einsortieren“ weil bei USt und AO immer der aktuellste Rechtsstand abgefragt wird.
Die Anderen sagen „Nicht einsortieren“ weil die Klausuren wohl längst verfasst seien und Änderungen ohnehin nicht mehr berücksichtigt bzw. bepunktet werden.

Folgende halbwegs offizielle Empfehlungen konnte ich bisher zusammentragen:
– Facebookseite Lehrgangswerk Haas hat schon bei der letzten Ergänzungslieferung für Steuergesetze empfohlen, den AO-Teil nicht einzusortieren.
– Der Geschäftsführer von Dr. Bannas empfiehlt immer fleißig weiter einzusortieren und die aussortierten Seite vorsichtshalber aufzuheben und mitzunehmen.
– Bei Steuer-Lehrgänge Dr. Stitz heißt es wohl, alles was bis zur Prüfung veröffentlicht wurde, solle auch einsortiert werden.

Ich werde weiterhin alles einsortieren und austauschen und nur zur Beruhigung des Gewissens den alten Kram auf einer Heftlasche mitnehmen.

11 Gedanken zu „Ergänzungslieferungen einsortieren?

  1. Ich persönlich habe keine Ergänzungslieferungen im Abo bestellt. Ich werde mir vor der Prüfung nochmals die aktuellen Auflagen zulegen.

  2. Also ich habe meine schriftliche Prüfung vor zwei Jahren abgeschlossen und habe immer alles einsortiert. Es hat mir nicht geschadet. Mir persönlich hat das Einsortieren und erneute Markieren sogar noch beim Einprägen geholfen. Das ist aber letzten Endes glaub ich gar nicht so entscheidend, wie man selbst denkt. Jeder macht es anders und je nachdem wen man fragt, der bestanden hat, kommt auch etwas anderes raus. Ich habe für mich entschieden, alles einzusortieren. Für mich war es die richtige Entscheidung. Spätestens bei der mündlichen Prüfung war es jedoch extrem wichtig aktuelle Gesetze dabei zu haben. Bei mir lagen in der mündlichen Prüfung die Schwerpunkte sehr auf Neuerungen wie z.B. BilRuG. Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen. Viel Glück an alle, die es noch vor sich haben. Durchhalten!!!

  3. Das Aufbewahren der aussortierten Blätter ist höchst sinnvoll, denn Fehler beim Einsortieren sind ja garnicht so selten, vor allem, wenn man abends zuhause nachsortiert…

    Bei unserer Prüfung letztes Jahr war zudem nicht allem klar, dass der Tabellenteil zum BewG auf dem Stand 2015 bleiben sollte, ganz viele Mitstreiter hatten die aussortierten Blätter schon entsorgt und haben sich dann nur wegen des Tabellenteils noch einen alten Rechtsstand besorgen müssen (obwohl es in der Prüfung nicht benötigt wurde, aber das weiß man vorher ja nicht).

  4. Im Zweifel ist man mit dem aktuellen Rechtsstand besser dran wie mit nem veralteten. Sagt schon der gesunde Menschenverstand. Jedes Jahr wieder eine sinnlose Diskussion

  5. Meine Meinung und so auch die Prüfung bestanden:

    Gesetze: Stand 31.12.16; AO/USt 01.01.2017

    Richlinien und Erlasse bis 05/17 aktualisiert, alles was dann bzw auch im Jahr der Prüfung noch kommt, kann m.E. nicht prüfungsentscheidend sein…

    Zeitersparnis zum Lernen nutzen 😉

  6. Wenn man einen Einsortierungsfehler feststellt, dann gibt es eine extra-Seite beim Beck-Verlag, wo man diese kostenlos nachbestellen kann.

  7. Ich glaube, bei dieser Frage wird man wohl nie eine Einigung erzielen 🙂
    Ich sortiere auf jeden Fall alles ein, aber da ich nicht alles markiere, geht das auch fix und stiehlt mir nicht extrem viel Zeit.

  8. Ich habe das Vorhaben bis jetzt so verstanden, dass man in der USt die Gesetze und Richtlinien bis zum Schluss in der Prüfung parat haben muss..

    Wie sieht es in der ErbSt/EwR aus? Einige Lehrgangsanbieter sind der Meinung​, dass diese ErbSt/BewR-Klausur bei der neuen Gesetzsprechung bereits erstellt war und in der schriftlichen Prüfung 2017 im Teil ErbSt/BewR ein Sachverhalt bis zum 31.06.2016 gestellt wird.

    Wie sind Eure Informationen?

    Grüße, Charles

  9. Dr. Bannas fährt zweigleisig und unterrichtet ausführlich die alte und die neue Rechtslage.

    Ich ganz persönlich kann mir weder vorstellen, dass die eine alte, abgelöste Rechtslage abfragen, noch sich auf das dünne Eis der neuen Rechtslage begeben.
    Ich richte mich auf umfangreichere Grundstücksbewertungen und Bewertungen nach dem ersten Teil des BewG ein (Nießbrauch, Lebenslange Nutzung, Abzinsung,…) oder Besonderheiten im ErbStG wie Vor- und Nacherbe.
    Und natürlich Grunderwerbsteuer in allen Varianten.

  10. Also bei uns im Kurs werden auch beide Rechtslagen unterrichtet, weil sich keiner darauf festnageln lassen will, was am Ende dran kommt.

  11. Und in der mündlichen wurde ein Haas-Kommilitone nach der Vorvorfassung des 7g befrag, es nützt also alles nichts.

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