Ergebnisse der Steuerberaterprüfung 2016 / 2017

Die Ergebnisse der Steuerberaterprüfung wurden veröffentlicht und sind unten dargestellt.

41,6% offizielle Besteherquote ist schon krass!
Wenn ich das Verhältnis der Besteher zu den Zulassungsanträgen rechne (also incl. Rücktritte) haben sogar nur 31,3% bestanden.

Steuerberater

(Tabelle in höherer Qualität: Hier klicken )

Was sagt ihr dazu? Ist das noch fair? Wir das nächste Jahr aufgrund der schlechten Quote vielleicht einfacher?

65 Gedanken zu „Ergebnisse der Steuerberaterprüfung 2016 / 2017

  1. Danke, Patrik. Ich stecke noch ganz am Anfang meiner Vorbereitung. Wenn man bedenkt, dass hinter jeder Zahl ein Einzelschicksal und dahinter viele weitere „Leidtragende“ stehen, kann man nur noch Frust und Resignation empfinden..

  2. Irgendeiner hier meinte, dass es dieses Jahr werden wird wie jedes Jahr. Alle jammern und am Schluss bestehen 50-60%.

    Bullshit! Ich hatte dieses Jahr geschrieben und die Prüfung war deutlich anders (und somit unberechenbarer und folglich anspruchsvoller) als in den Vorjahren.

    Wenn man die Rücktritte miteinbezieht ein katastrophales Ergebnis.

    Ich bin fachfremd (aus der WP) und überglücklich auf Anhieb durchgekommen zu sein.

  3. Glückwunsch an The Prodigy und die anderen 1.721 neuen Steuerberater. Dieses Jahr war ja wirklich nochmal deutlich härter als letztes Jahr – nur 2003/2004 war ähnlich desaströs.

  4. Das ist wirklich krass.
    Das muss doch Klagen hageln. Das sind ja keine fairen Verhältnisse mehr.

  5. Wieso ist das nicht fair? Ich glaube dieses Jahr waren keine super schweren Aufgaben dabei sondern Aufgaben mit denen keiner gerechnet hat. Und ein Steuerberater muss sich auch mit Grunderwerbsteuer lohnsteuer bauabzugssteuer etc auskennen. Und nur weil die wenigsten sich auf diese Themen ausreichend vorbereitet haben sollen sie nicht abgefragt werden dürfen?

  6. Ich begrüße das konstant hohe Niveau der Prüfung sehr!
    Der Beruf ist schwierig und es sollte nicht jeder Hinz und Kunz das Recht haben, sich Steuerberater nennen zu dürfen.

    Als ich früher mein Abitur gemacht habe, war das noch etwas besonderes. Inzwischen wurde das Niveau immer weiter herabgesetzt, sodass die Prüfung mitlerweile jeder besteht.

    Damit diese Verwässerung des Niveaus nicht auch den Stand der Steuerberater trifft, müssen die Prüfungen eben schwer sein, schwer bleiben und mitunter auch mal unbekannte Themen abprüfen, um die Spreu vom Weizen zu trennen.
    Wer gut ist besteht, wer schlecht ist fällt zurecht durch.

    Also an die Prüfungsersteller: weiter so!

  7. Prüfung war etwas speziell, aber durchaus machbar. Nur die harten kommen in den Garten! Lernen und nicht heulen. Mehr kann man eh nicht tun!

  8. Aha… Hier wird also gefragt, ob die hohen Durchfallquoten noch fair sind. Ich sage dazu einfach mal gar nix. Sonst bekomme ich hier wieder gesagt, ich würde nur rumnörgeln.

  9. @Steuermann2009 Mach ruhig, mich stört das nicht. Die Quote bietet ja jeden Anlass zum Rumnörgeln

  10. Man kann doch jede der beiden Seite verstehen.
    Die, die es geschafft haben können stolz sein. Positionieren sich aber danach zum Teil etwas hochnäsig. Nur weil man es geschafft hat heißt es nicht, dass man auch ein guter StB ist. Natürlich soll die Prüfung die Spreu vom Weizen trennen. Sonst wird es bald so schlimm wie bei den Anwälten und StB müssen für 2.000 brutto arbeiten gehen. Manche Juristen fahren sogar Taxi…
    Die, die es nicht geschafft haben jammern und meckern natürlich ob der Schwere dieser Prüfung. Ob zu Recht oder zu Unrecht, ein gewisses Maß an Enttäuschung spielt dabei immer mit rein. Die Prüfung dieses Jahr war hart. Aber nur für diejenigen, die noch nie einen Lohn abgerechnet oder irgendwas anderes im Lohnbereich gemacht haben. Ich zum Beispiel.
    Nach den drei Tagen war ich mir sicher in 2017 nochmal ran zu müssen. Und siehe da, ich habe schnell genug geblättert und die richtigen Fundstellen in Gesetzen und Erlassen niederschreiben können. Alles in allem empfand ich sogar Tag drei als sehr fair, da die Klausur super berechenbar war.

    Also, an alle die es nicht geschafft haben: Nochmal durchatmen, Fehler analysieren und wieder angreifen.
    An alle Besteher: Super gemacht, wir haben es geschafft 😉

  11. Das hat mit bestehen und nichtbestehen nichts zu tun. Es geht um die innere Einstellung zum Beruf und dessen Anforderungen.

  12. Die Quoten vom letzten Jahr erschrecken schon ein wenig.. Da können wir jetzt mal hoffen, dass es dieses Jahr nicht ganz so katastrophal ausfällt.

  13. Dieses Jahr wird die Klausur noch ausgefallener als letztes Jahr.
    Dıe Anbieter der Vorbereitungskurse werden nach diesem Jahr keinem mehr das Geld aus den Taschen ziehen können. Denkt nach der Prüfung an meine Worte.

    LG

  14. Oha, das klingt ja wie eine Drohung seitens der Finanzverwaltung, lass gut sein. XDDDD

  15. Die Prüfung war wirklich recht eigenwillig, die ungewöhnlichen Themen führten aber nur dazu, dass man sich die Vorbereitung für die Ertragssteuern hätte sparen können. Auf die geprüften Themen hat sich doch keiner von uns vorbereitet.
    Trotzdem war es durchaus möglich das ganze zu bestehen wenn man in der Schock Situation die Nerven behalten hat und mit den Büchern umgehen konnte.

  16. Moin,

    wenn ich mir die Themen anschaue, die offensichtlich abgeprüft wurden, dann muß ich vor Glück sagen, daß ich bereits StB bin und vor einigen Jahren geschrieben habe.
    die Wahrscheinlichkeit, daß bei diesen Themen der eine oder andere mehr durchfällt, wurde sicher erkannt und gewollt.

    Gleichwohl, fair war die Prüfung, da nur Themen abgefragt wurden, die steuerrechtliche Relevanz haben.

    Auch die, die in diesem Jahr bestanden haben, sollten eine wie auch immer geartete Hochnäsigkeit vermeiden, denn auch bei Euch war nicht unwesentlich Glück dabei.

    „Gestern noch auf stolzen Rossen,
    Heute durch die Brust geschossen,
    Morgen in das kühle Grab!“
    (Wilhelm Hauff)

  17. Die Bestehensquote sollte man realistisch aus den Größen „Zur Prüfung angetreten“ und „Endgültig bestanden“ errechnen. Denn diejenigen, die nicht zur schriftlichen erscheinen, haben ja keine fachlichen Gründe, sondern vielleicht Probleme des Zeitmanagements in der Vorbereitungsphase o.ä. So gerechnet haben 35,91% bestanden. Das ist etwas weniger als in früheren Jahren, da lag es meist zwischen 40 und 50%.

    Ich bin froh, dass ich zu den 35,91 % gehöre und natürlich würde ich mich ärgern, wenn man jetzt (nachdem ich den dornenreichen Weg gegangen bin) die Schleusentore öffnet und alle durchläßt.

    Aber ich vermute, die Finanzverwaltung wird ein wenig an den Stellschrauben drehen und die nächste Prüfung wird keine so exotischen Schwerpunksetzungen mehr zeigen und die Anbieter der Vorbereitungslehrgänge werden mehr Breite zulasten der Tiefe anbieten, damit wird nächstes Jahr bestimmt besser.

  18. @Bernd unser Anbieter hat nichts an der Tiefe zulasten der Breite geändert.
    Es kamen lediglich einige Sonder-Scripte zum Selbststudium dazu. 3 x Lohnsteuer (Allgemein, Steuerabzugsverfahren, VIP-Logen, 37b), Grunderwerbsteuer und gewisse Grundlagen-Scripte zu anderen Bereichen (UmwStR, IStR etc).

  19. Ich stimme Bernd zu und möchte hinzufügen, dass man niemals alles können wird, aber das systematische Arbeiten lernen muss. Und die Nutzung des Stichwortverzeichnisses schadet auch nicht …

  20. Ich habe irgendwo gelesen, dass es vor zig Jahren mal ein Urteil vom BVerfG gab, dass die Prüfung verfassungswidrig sei, wenn nicht mindestens 50% der Erstkandidaten den schriftlichen bestehen würden.
    Kann das sein? Kennt jemand das Urteil?

  21. @Klagen, ich kenne dieses Urteil nicht, habe jedoch schon einmal davon gehört…., bei STEUEREXTRA, dürfte ca. 25 Jahre alt sein….
    Scheinbar ist dies nicht mehr relevant, oder?

    Selber habe ich den Eindruck, dass der 2. Tag in den letzten 2 Jahren berufspraktisch gestaltet war, was sagen Eure Lehrgangsanbieter zu diesem Thema?

    Irgendwie ist das schon eine große Schere zwischen Themen wie Realteilung oder Forfaitierung vs. Lohnsteuer?

    Auch bedeutet dies eine Vertrauenskrise bzgl. der Lehrgangsanbieter…..oder?

    Und wie sieht es aus, wenn dieses Jahr am 2. oder 3. Tag zu 80 Prozent UmwStR gefragt ist?

  22. @Charles: Ich denke, man kann den Lehrgangsanbietern daraus absolut keinen Strick drehen. Diese Themen, wie sie 2016 drankamen, gab es so bisher noch nicht. Ein Lehrgangsanbieter kann einfach nicht alles durchkauen. Er muss Schwerpunkte setzen und diejenigen Themen behandeln, deren Auftreten am wahrscheinlichsten sind. Und da zählten LSt und BauAbzSt nun mal nicht zu.
    In unseren Kreisen kursierte das Gerücht bzgl. GrundESt. Allein das hat unser Lehrgangsanbieter zum Anlass genommen, extra Skripte zu verteilen und die ein oder andere Unterrichtseinheit darüber einzubauen.

    Eine Dozentin fragte, ob sie mit uns LSt durchgehen solle. Sie hat von jedem von uns den Vogel gezeigt bekommen….

  23. @Charles

    Wenn so ein großer UmwSt-Teil dran gewesen wäre, hätte ich vielleicht nicht bestanden, denn diese Themen sind brandgefährlich. Wenn du am Anfang falsch abbiegst, bekommst du auch die ganzen Folgepunkte nicht mehr. Deswegen war Tag 2 letztes Jahr auch in gewisser Art und Weise dankbar, denn es waren sehr viele kleine Einzelsachverhalte, die jeder für sich lösbar waren. Also kein hopp oder top.

  24. Ich war letztes Jahr dabei und bin durchgerasselt. Jetzt zu sagen, dieses Jahr wird leichter ist, denke ich, falsch. Man kann es nicht wissen. Habe mich natürlich auch furchtbar aufgeregt, dass LSt und Bauabzugsteuer drankam, aber ehrlich: das hätte ich zumindest schonmal gehört haben sollen, wenn ich den Titel will. Jammern hilft echt nix 😉

    Wir haben ja die neue Erbschaftssteuer und einen neuen Aufgabensteller für ErbSt/BewR dieses Jahr (stimmt diese Info noch?).

    Es könnte also durchaus sein, dass dieses Jahr ein ausgefallener Fall in diesem Bereich mit einer hohen Gewichtung drankommt.

    ich schreibe unter anderem aus diesen Gründen dieses Jahr nicht nochmal.

    Flo

  25. Ich finde die Steuerberaterprüfung sollte auf die spätere Beratungspraxis vorbereiten und ein falsch konzipierter Umwandlungsfall, eine übersehene Betriebsaufspaltung oder Unwissenheit im Bereich der Mitunternehmerschaft halte ich persönlich für schwerwiegender als einen Fehler im Bereich einer Lohnabrechnung oder der Bauabzugssteuer.

  26. War die Prüfung 2016 denn als Lohnsteuer-Schwerpunkt-Prüfung konzepiert oder war das ein Unfall?

    Bei uns im Kurs in Mannheim hält sich hartnäckig das Gerücht, dass die ursprünglich vorgesehen Ertragsteuer-Klausur ausversehen kurz vorher veröffentlicht wurde und man auf die Schnelle nur noch eine Klausur für einen Fachassistent Lohn und Gehalt in der Schublade hatte.

  27. @ Peter

    Guck dir mal eine Fachassistenten L+G Klausur an, so ein Niveau haben die nicht.

    Ich habe gehört, dass der zuständige Klausurersteller zwar jetzt offiziell in einem ertragsteuerlichen Referat bei der Finanzverwaltung arbeitet, davor allerdings langjährig leitend in einem LSt-Referat. Und da man immer das macht, was man am besten kann, kommen wohl solche Aufgaben zustande….

  28. Nachdem schon 2015 nicht gerade gut ausfiel hatte ich im VJ gedacht, dass 2016 nun einfacher werden würde. Geirrt habe ich mich, bestanden aber trotzdem. Ich sehe es auch so, dass man einfach nicht die Nerven verlieren darf. Und dann ist da immer noch Tag 3, der die letzten Jahre nun wirklich immer machbar war. Das hat nochmals gut etwas heraus gerissen für mich.

    Ich würde nach der Erfahrung 2016 jedenfalls nicht mehr darauf spekulieren, dass einer schweren Runde eine einfache Runde folgt.

  29. Ausgabe 7/2017 von NWB Steuer und Studium (Schwerpunktausgabe zur schriftlichen Prüfung 2017) geht u.a. auf die Ergebnisse der StB-Prüfung 2016/2017 ein. Prof. Dr. Oliver Zugmaier nimmt im Editorial dieser Ausgabe Stellung zu den Ergebnissen. Beides (Zahlen und Kommentar) findet man vorab hier als PDF zum Download.

  30. @ Volker Schell

    Vielen Dank für das Zurverfügungstellen des Editorials.

    Als „Prüfungsteilnehmer 2017“ gefällt mir der letzte Satz am besten, in dem es heißt, dass sich wohl frühstens ab 2018 was ändern wird. Naja, nur die Harten kommen in den Garten oder wie war das.

  31. Ach, der Zugmaier, auch wieder so ein Anbieter-Kasper, der lediglich reagieren statt agieren kann. Hatte der nicht in den letzten beiden Jahren im Sommer immer in der SteuerStud so Beiträge à la „dieses Jahr kommt xy in der Klausur dran“ und lag in beiden Jahren völlig daneben?

  32. Als nicht Berufspraktiker erlaube ich mir anzumerken:

    In der schriftlichen StB-Prüfung 2016 wäre es am 2. Tag . möglich gewesen, die Fundstellen im Gesetz, in den Richtlinien + Erlassen zu finden, jedoch, da ich zuvor noch nie eine solche Berechnung in der Praxis vorgenommen habe, wäre ich gescheitert….und der Rest vo. 2. Tag auch, wie Par. 8c KStG etc., weil einfach einfach ein Chaos im Kopf geherrscht hätte.,….

  33. Als Prakti-Demiker gestatte ich mir anzumerken:

    Habe die Fälle in der Praxis gehabt und die Fundstellen in der Klausur gefunden und bin gescheitert; möglicherweise, weil ich für 30 Unterfälle, Variationen und Rückausnahmen länger als 30 Sekunden zur Verschriftlichung brauche. Willst ja keine – in der Praxis haftungsträchtigen – Flüchtigkeitsfehler machen..
    Wer Bauabzugssteuer zwei mal richtig löst, braucht nicht noch zig weitere Fälle zum gleichen Phänomen als Befähigungsnachweis. Da wird’s dann langsam albern, finde ich..

  34. Ich als künftiger Prüfungsteilnehmer für das Steuerberaterexamen 2017/2018 glaube nicht daran, dass sich das Prüfungsniveau in diesem Jahr ändern wird.
    Nachdem ich die Quoten für die Jahre 2015 und 2016 gesehen habe, glaube ich eher dran, dass es so gewollt ist! Vielmehr sollten wir mit einem gleichbleibenden Niveau rechnen!

    Ob es fair ist spezielle Gesetze zur Bauabzugssteuer oder die Berechnung der Lohnsteuer abzufragen, bleibt dahingestellt. Mit der Alltagspraxis eines Steuerberaters hat die Prüfung nicht mehr viel zu tun (Für Lohnfragen gibt es Lohnsachbearbeiter! Bei speziellen Themen z.B. Bauabzugsteuer liest sich eh jeder Steuerberater vor den Mandantenterminen ein! Kein Steuerberater kann sowas aus dem Stehgreif!)

    Ich denke ein Steuerberaterexamen sollte abprüfen, ob man in der Lage ist die Gesetze richtig anzuwenden! Die Gesetze ändern

    Als Vorschlag an die Klausurersteller könnten doch mal spezielle Themen wie Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft hoch- und runtergerechnet werden oder die ertragssteuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen im Insolvenzfall einer GmbH & KG?! Damit rechnen doch bestimmt auch sehr viele Prüfungsteilnehmer?!

    Zu den Klausurerstellern kann ich nur sagen:
    Im Rahmen meines Masterstudiums für Steuer- und Rechnungswesen durfte ich einen Dozenten vom Finanzamt kennen lernen, welcher regelmäßig die Klausur für Erbschaftsteuer/ Bewertungsrecht stellt. Dieser ließ sich überhaupt nicht von irgendwelchen Durchfallquoten beeindrucken.

    Die klare Meinung des Dozenten / Klausurerstellers: Entweder man schafft den Sprung über die Hürde oder eben nicht!!! Ob viele Teilnehmer die Prüfung zum Steuerberater bestehen oder nicht, berührt die Beamten aus der Finanzverwaltung nicht!

    @ meinen Vorredner:
    Ich glaube nicht, dass nun mit leichteren Prüfungen Tor und Tür für jedermann geöffnet wird! Schließlich sind in den letzten drei Jahren die Zahlen der Zulassungsanträge ja eher gestiegen.

    Die hohen Durchfallquoten werden aber langfristig dazu führen, dass weniger Interessenten den Beruf des Steuerberaters ergreifen wollen, weil auch das finanzielle Risiko beim Steuerberaterexamen (Kosten für Vorbereitungskurse oder der Lohnausfall für Vorbereitungszeiten) einfach nicht mehr kalkulierbar ist! Sinkt die Quote für das Bestehen weiter, dann kann man sein Geld auch eher beim Roulette verzocken, da liegt die Gewinnchance mit 49% auf die Farbe Rot oder Schwarz weit über 41,6 % bzw. 31,3%.

    Ich wünsche all meinen Mitstreiter für das Jahr 2017 viel Erfolg!

  35. @ Steuermann:
    Das war auch mein Problem. In der Praxis gehabt, in der Klausur alles beschrieben mit Gesetz und Erlass. Aber was will der Prüfer sehen? Was soll noch auf dem Papier stehen was der Sachverhalt evtl. nicht hergibt? Habe hierfür auch wesentlich länger gebraucht und zu viel zu Papier gegeben.

  36. @künftiger Prüfling

    Täusch dich mal nicht, was ein Steuerberater, der eine mittelständische Mandantschaft betreut, so alles in Petto haben muss. Bauabzugssteuer kommt da schon regelmäßig vor, und die Lohnsteueraußenprüfungen begleitet er auch. Die Fragen der Mandantschaft kreisen auch zumeist um diese eher banalen Themen, Lohnsachverhalte (z.B. Geschenke, Einladungen von geschäftsfreunden zum Fußball, Pkw-Nutzung, wie muss ich die Stundenzettel meiner Aushilfen führen, wie kann ich außer der Reihe einem Mitarbeiter etwas zukommen lassen etc.) sind dabei sehr oft Thema. Da kann man nicht immer sagen: „Keine Ahnung, da muss ich erst mal meine Lohnsachbearbeiterin fragen!“.

    Die „schwierigen“ Themen, wie Umstrukturierungen und Übertragungen, da hat die Mandantschaft auch Verständnis, dass man das nicht aus der Hüfte schießt, sondern in Ruhe prüft.

  37. Ich bleibe dabei, Themen für dieses Jahr:

    LuL und Tonnagenbesteuerung!

    Und da wir das Lutherjahr haben, das ganze in einem christlichen Kontext:
    Noah, einfacher Wald- und Weinbergbesitzer, betrinkt sich zum Osterfest derbe und hat eine Erscheinung. Er soll die Arche bauen. Also sattelt er um ins Schiffsbaugewerbe. Bei Eintritt der Flut gibt er alle bisherigen Betriebe auf (evtl. noch Möglichkeit der Rücklage für Ersatzbeschaffung aufgrund höherer Gewalt bei stillen Reserven prüfen … hier ggf. auch AgB einschlägig …) und startet mit seiner „MS Arche“ die Verschiffung der Tiere. Nach einiger Zeit auf hoher See wird die Erde wieder trocken gelegt. Er vermietet seine Arche im letzten Monat an Touristen und setzt sich selbst zur Ruhe.

    Yeah!

  38. @ hansi

    das habe ich vor einigen Monaten schonmal gelesen und es damals für einen Witz gehalten.

    Inzwischen weiß ich, dass alles möglich ist

  39. @Bernd: Diese Themen gehören aber meiner Meinung nach nicht in die Steuerberaterprüfung. Meiner Auffassung nach sollte die Prüfung auch Haftungsrisiken ausschließen oder zumindest für letztere sensibilisieren. Im Bereich der Geschenke halte ich sie für eher überschaubar…

  40. Die eigentliche Frage die sich doch stellt ist, ob eine Prüfung – unabhängig ob das jetzt das StB-Examen oder sonstwas ist – die Berechtigung hat, 60 %, 70 % oder noch mehr (hypothetische Annahme) durchfallen zu lassen oder ob hier einfach gewisse Grenzen/Mindestbestehensquoten geben muss. Ich weiß es nicht.

  41. Das ist natürlich bedauerlich und für jemanden wie mich der nächstes Jahr schreibt, schon ein Schuss vor den Bug. An diejenigen, die schreiben Lohnsteuer wäre nicht so haftungsrelevant.

    Ich habe bei einer BIG4 im Bereich Lohnsteuer gearbeitet. Das sind immer Massensachverhalte. Gerade im Konzernbereich. Wir hatten regelmäßig Fälle in denen wir nach einem Haftungsbescheid übernommen haben. PKW-Nutzung, arbeitstägliche Mahlzeitengestellung und 37b waren regelmäßig die Themen. Geldwerte Vorteile von 3,17 € (Essen Scheck) oder mehr, die falsch gewürdigt wurden. Und das an 250 Arbeitstagen und 9000 Mitarbeiter. Dazu die daraus folgende SV-Pflicht. Rechnen Sie das mal durch…

    Das ist regelmäßig haftungsrelevant und zwar in entsprechender Höhe.

  42. Ich bin der Meinung, wenn mehr als die Hälfe der Teilnehmer durch die Steuerberaterprüfung fällt, dann kann man schonmal ernsthaft fragen, ob die Klausuren wirklich fair gewesen waren?

    In der Regel bereiten sich die Leute doch intensiv auf das Examen vor!

    Die Finanzverwaltung rechtfertigt die hohen Durchfallquoten immer mit der Haltung des Qualitätsniveaus!
    Aber wie lebensfern Finanzbeamte sind, das merkt man doch jeden Tag…! vorallem wenn Sie zu einer Außenprüfung beim Steuerpflichtigen aufschlagen! Da fragt man sich oft auch, welches Qualitätsniveau die für ihre eigenen Leute anstreben?

  43. Theorie und Praxis.

    Vor und nach der Prüfung hört man immer wieder, grade von Anwärtern mit juristischen Vorkenntnissen, dass sie garantiert bestehen, und wenn nicht, dann klagen sie die Kammer aber von hier bis zum Abgrund.

    Die Praxis sieht dann regelmässig anders aus. Was daran liegt, dass die Kammern mit der mündlichen Prüfung ein sehr scharfes Schwert in der (Hinter)hand halten. Was nützt es sich auf 4,5 herauf zu klagen, wenn man anschließend und dort auf sehr mißgünstige Prüfer trifft. Habe ich erwähnt, dass das Klagen zu lange dauert und man ohnehin ein Jahr warten muss?

    Mit 4,5 in die mündliche ist schon mit gutwilligen Prüfern nicht unbedingt ein Spass. Ohne Good Will nach einem Jahr… Nein, danke.

    Was auch der Grund sein dürfte, dass die (wohl tatsächlich) so formulierte Schallmauer von 50% Durchfallquote schadlos durchbrochen werden darf, weil man sich wohl bestenfalls in die mündliche Klagen kann (ich lasse mich hier gern berichtigen).

    Kommt hinzu, dass die Möglichkeiten, die Klausuren einzusehen, sehr eingeschränkt sind. Ehrlich gesagt, eine Frechheit.

    Andererseits:
    Marc E sagte am sagte am 5. Juni 2017 um 11:07 etwas durchaus bedenkenswertes:
    Als ich früher mein Abitur gemacht habe, war das noch etwas besonderes. Inzwischen wurde das Niveau immer weiter herabgesetzt, sodass die Prüfung mitlerweile jeder besteht.

    Es ist die Frage, ob die Teilnehmer – genau wie an den Uni´s – einfach schwächer geworden sind und daher die Durchfallquoten gestiegen sind. Die Uni´s lösen es durch Absenkung der Erwartungen…
    Ein Geschäftsführer eines Lehrgangswerkes sagte uns gegenüber, dass das Niveau bereits soweit abgesenkt worden ist, wie es nur möglich ist. Okay, das sagte er vor der Prüfung 2016. 🙂 Dannach war er ziemlich am fluchen. 😉

    Ich selbst war erst nach der mündlichen Prüfung am fluchen. Und so, Kameraden, rufe ich euch zu:
    Vorwärts immer, zurück nimmer! 😉

  44. @Christian
    Schwierig. Ich denke GRUNDSÄTZLICH sollte nicht nur die Quote entscheiden.
    Niemand möchte zB einen ungeeigneten Piloten, nur weil zu wenige Bewerber da waren.
    Frauenquote finde ich auch albern aber das ist ein anderes Thema.

    Jetzt ist das bei der Steuerberaterprüfung aber so, dass da hauptsächlich schon gebildete und erfahrene Menschen antreten und keine unqualifizierten Hobby-Teilnehmer. Dafür sind allein die Antrittskosten zu hoch.

    Aber berechenbarer sollte die Prüfung schon werden. Der Pilot aus meinem Beispiel oben muss ja auch nicht auf einmal bei der Prüfung blind und auf dem kopf stehend 20 Loopings machen nur weil das entfernt irgendwas mit Fliegen zu tun hat und manche (Kust)piloten das halt können müssen – nur weil der Prüfer aus der Branche kommt

  45. Das tatsächliche Problem ist doch der zeitliche Rahmen. Es sind schlichtweg viel zuviel Aufgaben um sie in der Zeit lösen zu können. Und das hat leider mit der Praxis nichts zu tun. Kein Steuerberater hat nur eine Stunde Zeit um einen Fall mit einem Gesellschafterwechsel einer Personengesellschaft zu bearbeiten.
    Die Aufgaben können meiner Meinung nach ruhig anspruchsvoll und auch ausgefallen sein. Es muss aber genug Zeit zur Verfügung stehen, um dann diese Aufgaben auch mit dem Gesetz richtig lösen zu können. Damit zeigt dann nämlich ein Prüfungsteilnehmer, dass er in der Lage ist als Steuerberater arbeiten zu können.

  46. Ich hatte vor kurzem einen Band „Steuergesetze“ aus dem Prüfungsjahr meines früheren Arbeitgebers in der Hand, der war so schmal, der hätte sogar noch in die Handtasche meiner Frau gepasst, und da waren die Richtlinien gleich noch mit drin.. Noch schöner war das Datev-Tab-Inf-Büchlein, das war dünner als ein Reclam-Heftchen..
    Ja, das war sehr hart damals, als noch Vermögensteuer geprüft wurde.. Oder Gewerbekapitalsteuer, da musste man den Einheitswert mit 1,4 multiplizieren, das war nicht einfach so ganz ohne EG-Binnenmarkt in der Umsatzsteuer.. Aber die jungen Leute werden einfach immer dümmer, da muss man schon mal das Niveau bis runter auf AStG und Investmentsteuergesetz absenken..
    Wir dagegen waren damals noch auf Zack.. So, ich geh jetzt golfen, ihr Versager…

  47. Die Durchfallquote hat als solches nichts mit der Frage zu tun, ob die einzelne Klausur fair ist. Die Argumentation die Prüfung sei unfair, weil mehr als 50 % der Teilnehmer durchfallen, ist schlicht abwegig. Interessant wäre die grundlegende Frage wann eine Klausur als fair bzw. unfair empfunden wird.

    Wenn man sich die Klausuren 2016 im Einzelnen anschaut, würde ich sagen, dass die Klausuren im Verhältnis zu den Vorjahren in verhältnismäßig vielen einzelnen Punkten nicht fair waren.

    Klausur 1:
    AO: für die Leute die nicht aus der Finanzverwaltung kommen wg. ESt4B nicht ganz fair; vielleicht auch ein unfairer Vorteil für die Leute aus der Finanzverwaltung.
    ErbSt: Umfangreich und sehr anspruchsvoll bzw. praktisch nicht zu lösen (Barwertminderung Rente); ich behaupte mal das war pure Absicht, damit die Kandidaten wieder dazu übergehen die Klausur am ersten Tag komplett zu bearbeiten. Kann man als nicht fair werten.
    GrESt: Man hätte wg der Übersichtlichkeit besser einen eigenen Teil 4 gemacht. Die Intention Überblick etc. abzuprüfen schön und gut. Die GrESt wurde aber nicht nur am Rand geprüft; bei der Vielzahl der Vorgänge und der damit hohen Bepunktung dürfte es zweckdienlich und letztlich auch fair sein, da einen eigenen Teil draus zu machen. So waren es einfach zuviele, die den Anteil GrESt komplett falsch eingeschätzt haben.

    Klausur2:
    Teil 1: Die Strukturierung der Aufgaben und die Aufgabenstellung als solche waren zumindest sehr ungewöhnlich und überraschend, ich würde sogar soweit gehen, dass das nicht fair gewesen ist. Glaube nicht, dass die Aufgabenstellung so nochmal dran kommt.
    Inhaltlich waren Teil 1 und Teil 2 mE insgesamt in Ordnung, Teil 1 Lohnsteuer mit Ausnahme § 37a und Bauabzugssteuer (inhaltlich) eher einfacher, der Rest Teil 1 und Teil 2 normal.

    Wenn ich mich recht entsinne, dann kommt Lohnsteuer mit einer Wahrscheinlichkeit von etwa 20 % dran, da komplett auf Lücke zu setzen ist dann natürlich ein Risiko.

    Klausur3: Insgesamt anspruchsvoll, aber durchweg sehr fair. Wenn § 24 UmwStG abgeprüft wird ist das nach meinem Dafürhalten aus Sicht der Finanzverwaltung immer ein Bonbon: „Wir müssen mal wieder UmwStR prüfen. Gut, dann lass uns aber § 24 UmwStG nehmen, sonst fallen wieder alle durch“. Die Klausurensteller wissen natürlich auch, dass das der einzige Umwandlungsvorgang ist, den die Masse der Kandidaten relativ gut hinbekommt. Irgendwann werden aber auch mal wieder andere Umwandlungsvorgänge geprüft.

    Wenn man sich die Klausuren der Vorjahre anschaut, dann gab es für mein Dafürhalten Klausuren die weitaus eher das Prädikat unfair verdient haben: Ich denke da insbesondere an die Zebraklausur und die Klausur Verlustverrechnung GewSt bei doppelstöckigen Personengesellschaften. Das waren dann 35 bzw. 40 Punkte von denen man schnell nur eine Handvoll geholt hat, wenn man die entsprechende Entscheidung des GrS nicht kannte. Von daher war ich letztes Jahr auf Einbringung/Abschreibung/Bodenschätze vorbereitet.

  48. Pe: Woher nimmst du die Info, dass LSt mit einer Wahrscheinlichkeit von 20% dran kommt? Gibt es da Statistiken?

  49. Von einer Mindestbestehensquote halte ich auch nicht so viel. Da finde ich das o.g. Pilotenbeispiel ganz treffend.

    Wenn an der Prüfung 90% Pfeifen teilnehmen, würde es dem Berufsstand enorm schaden, wenn man mindestens 50% bestehen lassen müsste. Daher wäre eine solche Quote völliger Quatsch!!!

    Ich glaube es wird in der Schriftlichen kaum einer böswilligt ausgesiebt, denn wenn man das notwendige zu Papier bringt, kann einem ein Korrektor die Punkte wohl kaum verwehren. Man muss auch bedenken, dass sich der Korrektor im Zweifel vor Gericht rechtfertigen müsste, warum er welche Punkte nicht gegeben hat und da überlegt er es sich genau ob er die Punke geben kann oder nicht. Natürlich kann der Korrektor aber wohlwollend einem Prüfungsteilnehmer zur nächstbesseren Note verhelfen, darüber würde sich aber wohl kaum einer beklagen.

    Und wenn an der Prüfung ausschließlich überdurchschnittlich intelligente Menschen teilnehmen würden, die sich dazu noch außerordentlich gut auf die Prüfung vorbereitet haben, dann hätte die Kommission sicherlich auch kein Problem damit 100% bestehen zu lassen.

    Da aber an dieser Prüfung nicht ausschließlich die hellesten Köpfe teilnehmen bzw. die meisten Teilnehmer eher durchschnittlich intelligent sind und einige von denen sich nicht ausreichend lang auf die Prüfung vorbereitet haben, weil es eine ganze Menge Stoff ist, die Zeit und Gehirnkapazitäten begrenzt sind und nicht jeder für mehrere Monate freigestellt werden kann und dazu vielleicht nicht mehr bei Mama und Papa lebt, sondern sich evtl. um die eigene Familie kümmern muss und die Prüfung oben drein auch noch umfangreich, unberechenbar, zeitlich knapp bemessen und dazu noch sehr schwer ist, kommen solche Quoten eben zustande.
    Härtefälle gibt es aber trotzdem, das ist klar. Die Ausnahmen bestätigen aber auch hier die Regel.

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