Funkstille…

… hab mich ja mal wieder eine Weile nicht gemeldet…

Also, erstmal vorweg, ich weiß nicht ob die Kommentare immer so gelesen werden, deshalb quotiere ich hier mal Bob den Baumeister mit seiner Anfrage:

Hallo Welt,

ich habe ein paar Fragen an diejenigen, die sich auch gerade Gedanken darüber machen, wie sie den Gipfel der Spitzfindigkeiten, auch Steuerberaterprüfung, bezwingen können. Dabei geht es um konkrete organisatorische Dinge sowie auch konkrete Lösungsstrategien für Klausuren. Das läßt sich alles irgendwie besser von Angesicht zu Angesicht besprechen. Wer Interesse an einem Erfahrungsaustausch hat, kann sich gerne bei mir melden. Wäre toll, wenn wir das über Skype oder Mumble hinkriegen könnten. Texte tippen ist gut und schön, aber irgendwo sind dem natürlich Grenzen gesetzt. Bei Interesse, schreibt mir einfach:

raywilsonfan@yahoo.de

Bis demnächst!

Mir geht es nämlich ähnlich, dass ich auch gerne mal ein paar Tips für die Klausuren hätte.

Letzte Woche habe ich mir meine schriftliche Noten mal angesehen, am 2. Tag hat mich Körperschaftsteuer rausgeholt, Erbschaftsteuer am ersten Tag fand ich mit 20,5 Punkten enttäuschend, wenn man bedenkt, dass ich das (wie ich dachte) eigentlich ganz gut kann, und leider viel zu viel Zeit damit verbracht hatte. USt kann ich sowieso nicht – arbeite ich aber nach wie vor dran – bevor ich jetzt wieder Kommentare kriege, wenn ich so denke wird das eh nichts, aber was ich sagen will, da war ich mit dem Ergebnis zufrieden, verglichen mit meinen Vornoten und nicht fertig geworden zu sein. AO hatte ich dann auf 3 1/2 Seiten 5 Punkte. Nicht schlecht dafür, dass ich eine 3/4 Stunde hatte als ich AO angefangen habe, dann eine halbe Stunde nur zum lesen und Zeitstrahl aufmalen gebraucht habe… Naja, nächstes Mal muss ich mir eben die Zeit besser aufteilen.

So zumindest der gute Vorsatz. Sonntag habe ich eine Übungsklausur geschrieben und musste irgendwann wieder mit Erbschaftsteuer abbrechen. Es war eine 6-stündige Klausur, nur AO und ErbSt, je 50 Punkte. Nach 4 Stunden habe ich dann den 2. Sachverhalt ErbSt abgebrochen (ohne groß irgendwas gemacht zu haben) und habe dann erstmal AO gemacht. In den letzten 2 Stunden habe ich dann AO komplett bearbeitet und auch einen Großteil der Punkte mitgenommen von was ich beim selber korrigieren so sehen kann. Also mache ich in ErbSt wohl irgendwas falsch.

Wie man hier merkt rede ich ja gerne und viel und ich habe den Verdacht, ich labere zu viel in ErbSt. Zu viel Erklärung warum wie bewertet, anstatt vielleicht mehr „Gemeiner Wert gem. §9 Abs 1 BewG – 17.000 €“ Punkt aus vorbei…???

Wie schreibt ihr ErbSt? Musterlösungen sind oft länger als ich in 6 Stunden abschreiben kann, danach will ich mich also nicht so unbedingt richten. Aber Punkte verlieren, weil ich zu kurz war will ich natürlich auch nicht. Mmmh, feine Gradwanderung, oder?

Ansonsten lerne ich weiterhin mit meinen Freundinnen. Sandra hat ja jetzt bald ihre Mündliche, zwei Wochen muss sie noch ausharren. Aber sie hat jetzt wirklich ein weit gefächertes Wissen, ein zwei Sachen müssen sich vielleicht noch festigen in den Fächern die ihr neu sind wie BWL, aber sie kann sich vieles ableiten, das sie meint gar nicht zu wissen, also ist der halbe Kampf schon mal gewonnen. Ich profitiere weiterhin davon, mit ihr für die Mündliche zu lernen. Erstens gibt es immer lecker Frühstück (na, die Prioritäten stimmen schon mal, was? 😉 ), zweitens hilft es wirklich immer wieder Tatbestandsmerkmale durchzugehen etc, weil ich oft kritisiert wurde in Übungsklausuren diese nicht genügend abzuprüfen.

Was wirklich nervt ist die Baustelle in der Wohnung neben an. Letzten Sommer wurden alle drei Wohnungen im angrenzenden Block verkauft. Wir sind auf der mittleren Etage hören also von allen dreien was, aber ist egal, in meinem Büro im Keller ist es genauso laut. Jedenfalls wurde dort den Sommer über gehämmert und gebohrt wie bekloppt. Und dann machen sich die Nachbarn über uns Sorgen, weil sie so alle ein bis zwei Monate mal mit Freunden auf ihren Streichinstrumenten üben. So ein Quatsch. Jedenfalls ist die eine Wohnung im Erdgeschoss nebenan immer noch leer. Hat der Sohn unserer Nachbarn unter uns gekauft. Wohnt derzeit noch bei seinen Eltern, kann sich also mit dem Umbau nebenan Zeit lassen. Tut er leider auch, so dass ich jetzt im Februar seit 7.12 Uhr heute morgen schon wieder das Gebohre von nebenan anhören muss! AAARRRGGGHHH! Ich will hier LERNEN!

Meine Tochter liest gerade ein Buch über Konzentration (sie macht ja Ergotherapie, unter anderem dafür), da steht drin Geräusche können die Konzentration stören. Ach ne. Und man solle das Telefon doch beim Lernen auf leise stellen. Ja und, was mach ich nun mit den Nachbarn? Ha, Strom abstellen, ich hab’s! Bin schließlich nicht umsonst mit ’nem Handwerker verheiratet, haha! Nee aber mal im Ernst, nerven tut das schon. Die meiste Zeit kann ich Geräusche ganz gut ausblenden, aber in der letzten Woche hat es echt gestört. Und das in einem Haus wo eine Hausordnung herrscht, nach der Mittagsruhe einzuhalten ist. Sonst sind wir immer die Lautesten hier 😉

Aber irgendwann werden die auch fertig sein. Wenn die Eigentümer und Hausverwaltung dann nicht gerade auf die Idee kommen, vielleicht doch endlich mal die Abflussrohre alle neu zu machen, habe ich vielleicht vor meiner Schriftlichen noch mal eine zeitlang Ruhe. Im September wurde das ganze Dach und einige Balkone neu gemacht, zum Glück war ich da ja die meiste Zeit in der Schule. Jetzt habe ich den Luxus nicht, vor April gibt es nicht allzuviele Kurse. Außerdem bin ich pleite. Also sitzte ich alleine zu Hause und lerne, und geht bis jetzt auch ganz gut. Bis auf den momentaren Lärm eben. Übrigens, seit ich den PC angemacht habe und hier sitze und schreibe, war bis auf 30 Sekunden in denen die Heizung gewackelt hat alles ruhig. Typisch. Nun, dann werd ich das jetzt mal ausnutzen und was sinnvolles tun, was?

LG,

Rabea

PS. Eine Mitstreiterin hatte gestern Mündliche, die andere heute. Hab noch nichts gehört, aber ich denke gestern wird’s geklappt haben. Vornote 4,0 kann eigentlich nichts schiefgehen, oder? Hoffe es jedenfalls. Und die heute kann echt was, da mach ich mir auch keine Sorgen. Daumen drücke ich jedenfalls. Aber nervös bin ich trotzdem. Witzig, dass anderer Leute Prüfungen einen so mitnehmen, oder? Ich glaube das ist, weil man weiß, wie viel davon abhängt. Nicht nur jobmäßig, sondern dass das ganze Leben auf Standby ist. Und ich glaube deswegen nervt mich die Baustelle auch so, weil ich sowieso schon so aufgewühlt bin… Naja, wie gesagt, die werden es beide schon packen.

17 Gedanken zu „Funkstille…

  1. Hallo Rabea,

    die Zeiteinteilung ist eine schwierige Sache in der Klausur.

    Wenn du zuviel Zeit auf die Dinge verwendest, die du gut kannst (z.B. ErbSt/BewR), tust du dir keinen Gefallen. Ist zwar nachvollziehbar, weil man dazu eine Menge schreiben kannst. Bringt leider nur keine Punkte. Ich würde die unproblematischen Dinge daher „knackig“ kurz abhandeln. Kurze Begründung, alle einschlägigen Vorschriften zitieren und abzuleitende Rechtsfolge. Geht oftmals mit einem Satz (Beispiel: Das Bankguthaben ist zivilrechtlich eine Forderung gegen die Bank und daher gemäß § 12 Abs. 1 ErbStG, § 9 Abs. 1, § 12 Abs. 1 BewG mit dem Nennwert in Höhe von EUR … anzusetzen“. Mehr ist meist nicht zu sagen und weiter gehts zum nächsten Punkt. Die – viel zu ausführlichen – Musterlösungen dienen eher zu Lernzwecken und sind für die Klausuren nicht geeignet. Im Gutachtenstil sind nur die – wenigen – problematischen Punkte abzufassen. Alles andere ist auch wenig sinnvoll und wenig effektiv. Auch aus der Sicht des Korrektors nervt es doch eher, wenn sich jemand über unproblematische Punkte ausführlich auslässt.

    Ich würde mir an deiner Stelle auch überlegen, ob ich die „schwierigeren“ Punkte wie AO oder UStR tatsächlich erst zum Schluss mache. Beide Bereiche lassen sich eigentlich oftmals sehr systematisch „herunterprüfen“. Auch wenn du dich auf diesen Bereichen nicht so fit fühlst, lässt du so keine Punkte liegen. Das hat auch den Vorteil, dass du diese Bereiche mit einem frischerem Kopf angehst als wenn du 45 Minuten vor Schluss damit anfängst, den AO-Sachverhalt durchzugehen. Dann würde ich auch Panik kriegen.

    Angst, dass du zu den Bereichen, die du besser kannst, nicht mehr kommst, solltest du keine haben. Alle 3 Teile sind so angelegt, dass sie jeweils in etwa 2 Stunden gelöst werden können. Wenn du die Zeit im Blick hast, hast du für die sicheren Punkte noch Zeit genug. Außerdem verhindert diese Einteilung, dass dich bei der ErbSt mit den unproblematischen Dingen zu lange aufhälst.

    Das alles ist natürlich nur meine persönliche Einschätzung und wirst selbst am besten wissen wie du die Klausuren angehst. Aber diese kleine „Anregung“ wollte ich dir nur mal zurufen.

    Viel Erfolg (und halte durch)!

  2. Danke Ralf!
    Den Satz mit dem Bankguthaben habe ich mir erstmal kopiert, sind bei mir nämlich immer eher 3 Sätze!
    Wie man ja auch am Blog merkt, bei mir gibt’s viel zu viele Schachtelsätze! Ich verheddere mich viel zu sehr.
    Ich glaube auch, dass ich das nächste Mal mit AO anfangen werde, ganz einfach weil man frisch ist, dann vielleicht ErbSt und USt zuletzt, wie gesagt, da kriege ich ohnehin am wenigsten Punkte.
    Dass ich die Klausur verhauen hatte, wusste ich eigentlich in dem Punkt, als ich ErbSt nach fast 3 Stunden (!) fertig hatte, dann aber wegen der Zeit zu aufgelöst war, den AO Sachverhalt aufzunehmen und deswegen erstmal USt gemacht habe. Hat mich tierisch geärgert. Von daher war ich schon zufrieden, dass es wenigstens noch eine 4,5 war. Leider hat nur die Mündliche damit eben nicht gereicht.
    Aber aufgeben werde ich so schnell nicht! Deswegen – mehr Tipps bitte! Und gerne mehr Standard-Sätze die ich nötigenfalls auswendig lernen kann! Haben wir für AO ganz viele à la „Der Einspruch hat Aussicht auf Erfolg, wenn er zulässig und begründet ist.“ Und auf geht’s mit Zulässigkeitsvoraussetzungen prüfen.
    So nun wieder zum Bügeln und dabei Fernsehen – nwb Steuer-TV! Habe gerade mal das Probe-Abo zum ausprobieren und fine es ganz gut – die Hälfte des Wäscheberges ist jedenfalls schon weg! Gott, ich muss glaub ich dringend zum Psychiater! 😉

  3. Hallo, Rabea,

    Du kannst eigentlich bei GFS das Original erwerben und die Musterlösung (nach der Struktur) aufwendig lernen. Bei der gemischter Klausur ist die Zeitaufteilung sehr wichtig. Du sollst niemals bei einem Teil zu viel Zeit (mehr als 2,5 Stunden) verwenden.

    Wichtig ist die Lösungsstruktur im Kopf einzuprägen. Wenn Du die Klausur bekommst, sollst Du zuerst lesen und ohne zu schreiben. Wenn Du beginnst zu schreiben, dann sollst Du gar nicht denken, wie Du schreiben sollst.

    AO: meiner Meinung nach kann jeder bei AO mindesten 15 Punkte holen. Es gibt ja ein Lösungsmuster. Verwaltungsakte, Bekanntgabe, Bestandkräftig, u. bla bla bla. Du kannst vielleicht einige Fehler machen. Aber der Muster ändert sich nie. Du kannst immer ein paar Punkte holen. (Bei Ertragsteuer ist es anders. Falls Du falsch abbiegst, dann ist die Klausur für Dich vorbei.) Aber sowas passiert bei der AO nie.

    ErbSt und Bewertung: Hier sollst Du veilleicht nicht ganz genau rechnen. Ich habe bei der Prüfung nie richtig berechnet. Wichtig ist die Beurteilung des Sachverhalt, Zitat aus dem Gesetz. Die Zahlen interessiert doch keine Schwein. Dein Mandant fragt doch nicht ob Du bei der Prüfung alles richtig berechnet hast. Die Berechnungsschema der Erbschaftsteuer in der Richtlienen (Bereicherung, Nachlassverbindlichkeit, Steuerpfl. Erwerb, Freibetrag usw.)muss Du als Muster in Deinem Kopf haben.

  4. Hallo Yong Zhang,
    Hallo Rabea,

    das sehe ich anders.

    Warum sollte man die Punkte, die es für die Berechnungen gibt, verschenken? Es macht doch wenig Sinn, einen Sachverhalt erst gründlich zu durchdenken und es dann bei der Darstellung der theoretischen Grundlagen zu belassen. In meinen Augen wenig effektiv.

    Im Übrigen denke ich, dass ein Mandant sich in erster Linie dafür interessiert, welche Steuer er im Ergebnis zahlen muss (und wie sich diese Belastung ggf. mindern lässt). Wie sich dieses Ergebnis aus dem Sachverhalt herleitet, dürfte den Mandanten nicht interessieren. Wäre mal gespannt auf die Reaktion, wenn ich mit der Prüfung eines ErbSt-Falles beauftragt bin und dem Mandanten im Ergebnis aber nicht sage, was das jetzt für ihn konkret bedeutet.

    Deshalb, liebe Rabea, würde ich an deiner Stelle die Fälle, die du im Griff hast, auch immer bis zum Ende lösen. So verschenkst du keine Punkte für Dinge, die du kannst, und zeigst darüber hinaus, dass du auch praktisch arbeiten kannst.

    Gleiches gilt auch für den AO-Bereich. Klar, man kann hier auf Teufel komm raus ein Schema runterprüfen. So heimst man vielleicht ein paar Punkte ein. Wirkliches Verständnis für das Verfahrensrecht sieht aber wohl anders aus. Natürlich geht es hier um eine Prüfung, die in erster Linie bestanden werden soll. Ich frage mich aber schon, wie man derartige Sachverhalte später in der Praxis richtig erfassen und korrekt beurteilen will, wenn man auf diese Weise an die Sache herangeht. Auch wenn die Examensfälle natürlich oftmals „problemorientiert“ gestrickt sind, sollte man doch im Auge haben, dass es solche Fälle gibt und man diese in der Praxis dann auch zügig und richtig lösen können sollte.

    Viele Grüße

  5. Liebe Blogger,

    kann mich nur Ralfs Kommentar anschließen. Er ist mir leider etwas zuvor gekommen;-)

    @ Yong Zhang
    „Dein Mandant fragt doch nicht ob Du bei der Prüfung alles richtig berechnet hast.“ Das ist nicht dein Ernst, oder? Der Mandant vertraut darauf, dass deine Berechnungen korrekt sind. Und spätestens deine Haftpflichtversicherung wird sich sehr dafür interessieren, ob du alles richtig berechnet hast…

  6. Ich glaube was Yong Zhang meinte, war sich in der Prüfung nicht damit aufzuhalten, alles 100% richtig zu berechnen, den Punkt bekommt man ja oft trotzdem, auch wenn man sich auf dem Rechner vertippt hat. Aber es fehlt eben die Zeit alles nochmal nachzurechnen. Und später fragt ja wirklich nie jemand danach, mit welcher Note man die Prüfung bestanden hat und ob man sich vielleicht bei der Erbschaftsteuer verrechnet hat.
    Dass man die Erbschaftsteuer des Mandanten richtig berechnen sollte, versteht sich glaub ich von selbst.
    Ansonsten kann ich nur euch allen zustimmen, ja, Prüfschemen helfen, gerade in USt wo ich mich schwertue, ist es gut wenigstens die Punkte abzugrasen, die es für das übliche Schema, Unternehmer-steuerbar-(nicht) steuerfrei-Bemessungsgrundlage-Steuersatz-Enstehung-Steuerschuldner-VorSt Abzug etc gibt.
    Aber man sollte schon auch verstehen, was man da tut. AO liegt mir zum Glück, habe gerade eine Klausur gelöst, und wieder fast alles richtig gehabt. War nur wieder ein wenig zu langsam, aber ich musste ein paar Mal die Standardsätze über Zulässigkeit Klage, Begründung Einspruch etc überlegen. Ist erst die 2. AO Klausur, das geht also bald wieder schneller. Was wichtiger ist, ich habe die Probleme erkannt und richtig gelöst, das Tempo wird sich denk ich durch die Übung in den kommenden Wochen ergeben. Und ich erwarte auch nicht in der Echtklausur eine komplette Lösung hinzulegen.
    Aber ErbSt bin ich ziemlich pedantisch und will eben alles richtig rechnen und ich glaube da hat Yong Zhang nicht unrecht, dass das eben IN DER KLAUSUR nicht möglich ist.

  7. Kein Mandant von mir hat jemals gefragt, ob ich bei der ErbSt Klausur richtig berechnet habe. Sie wissen nur, dass ich die Prüfung bestanden habe. Die Steuerberechnung bei der Arbeit mache ich sicher richtig. Aber dafür habe ich ja Zeit.

  8. Hallo,

    ich will Ralf und Tobi wirklich nicht zu nahe treten, aber ich bin mir nicht sicher, ob Ihr tatasächlich das Steuerberaterexamen schon mal mitgeschrieben habt?

    Yong hat in meinen Augen hundertprozentig recht. Sorry, das mag vielleicht jetzt ein wenig hart klingen, aber das Steuerberaterexamen hat nun mal rein gar nichts mit der steuerlichen Betreuung von Mandanten zu tun.

    Wenn ich Mandanten betreue nutze ich neben den für sie Stb-Prüfung zugelassen Hilsmitteln noch Kommentare, Fachliteratur, EDV (!!!) alternative Expertenmeinungen usw. und ich habe im Normalfall ausreichend Zeit dafür.

    Es gibt nur ein(!)Ziel im Examen: Sammle genügend Punkte, damit Du zum mündlichen Kaffeekränzchen eingeladen wirst.

    Also, ich habe meinen Mandaten nicht gebeichtet, dass ich wahrscheinlich im schriftlichen Steuerberaterexamen keine einzige rechnerische Lösung richtig hatte. Nein, ich habe Ihnen gesagt, über 50 % sind durchgefallen und vor Ihnen steht ihr neuer Steuerberater!!!

    Grüße!

    Tom

  9. Steht doch völlig außer Frage, dass man in der täglichen Praxis ausgiebiger recherchiert (und im Zweifel auch 2x rechnet).

    Wenn jemand allerdings den Rat gibt „Original erwerben und die Musterlösung (nach der Struktur) auswendig lernen“, wird doch wohl der Hinweis gestattet sein, dass das wenig sinnvoll ist und auch nicht das Ziel der Vorbereitung sein kann.

    Diesen Hinweis dann mit den Worten „bin mir nicht sicher, ob Ihr tatasächlich das Steuerberaterexamen schon mal mitgeschrieben habt“ als realitätsfern zurückweisen zu wollen, finde ich einfach nur arrogant. Jeder soll so lernen wie er will.

    Bei mir hat es so sowohl beim StB-Examen als auch bei den Staatsexamina – sogar ohne Auswendiglernen von Musterlösungen – sehr gut funktioniert.

    Ich Übrigen wollte ich mit meinem Kommmentar nur Ralf zustimmen und Rabea raten, sich den Kopf nicht mit irgendwelchem auswendig gelernten Kram vollzustopfen. Aber ich habe ja keine Ahnung und werde mich daher in diesem Blog künftig zurückhalten…

    Dir Rabea wünsche ich von Herzen viel Erfolg!

  10. Hallo allerseits,

    zu den Erbschaftsteuer-Aufgaben:

    Ich nehme mir zwei (Konzept-) Zettel. Auf einen Zettel kommen alle wirtschaftlichen Einheiten, die Vermögenswerte sind. Auf den anderen Zettel kommen alle wirtschaftlichen Einheiten, die Nachlaßverbindlichkeiten und Schulden sind. Es ist klar, daß man bei der Lösung eine Reihenfolge dergestalt einhalten sollte, daß man erst die Vermögenswerte abhandelt und dann die Schulden, denn die Schulden können möglicherweise nur in einem begrenzten Umfang berücksichtigt werden, je nachdem wie mit dem entsprechenden Vermögenswert verfahren werden muß, § 10 Absatz 6 ErbStG.

    Innerhalb der beiden Bereiche „Vermögenswerte“ und „Nachlaßverbindlichkeiten“ gibt es aber keine Reihenfolge, die zwingend einzuhalten ist. Also geht man dann doch sinnvollerweise nach dem Grundsatz der „line of least resistance“ vor, d.h. man handelt diejenigen wirtschaftlichen Einheiten kurz und bündig ab, die unproblematisch ist, wie z.B. das Bankguthaben oder die Aktien oder die Bestattungskosten oder dergleichen. Das sind doch die vollkommen unproblematischen Fußgängerpunkte, die man möglichst schnell abhandeln muß. Das macht man doch sinnvollerweise gleich als Erstes, dann hat man es erledigt und man weiß einfach, daß man die Punkte in der Tasche hat. Psychologisch gesehen optimal, denn es motiviert zum Weitermachen. Die schweren Brocken, wie z.B. die Bewertung des Betriebsvermögens im Ertragswertverfahren oder die Bewertung von bebauten Grundstücken mit Hypotheken, die darauf lasten, kommen zum Schluß. Ich muß doch erstmal den Kleinkram weghauen, denn wenn ich mich bei den problematischen Wirtschaftseinheiten verhäddere, bekomme ich Panik, weil ich weiß: „Mist, jetzt kriege ich das schon nicht hin und habe noch nicht einmal den Kleinkram abgehandelt.“ Das demotiviert, erzeugt bloß Panik und ist schlecht fürs Selbstvertrauen.

    Die beiden Zettel lege ich quer und rechne sie nach rechts weiter, d.h. ich fange links mit dem bewertungsrechtlichen Wert an, in der Mitte berücksichtige ich dann die auf die wirtschaftliche Einheit bezogenen Freibeträge und rechts kommt dann der Wert raus, der (zusammen mit den übrigen Werten der anderen wirtschaftlichen Einheiten) Teil des steuerpflichtigen Erwerbs ist.

    Das ist meine Methode. Auf diese Weise geht man genau so vor, wie es vom Ermittlungsschema gemäß R 24a ErbStR verlangt wird. Die Werte braucht man dann rechts bloß nur noch zu addieren, so vermeidet man, langwierig in seiner eigenen Lösung nach den relevaten Werten suchen zu müssen.

    Durch das Texttippen kommt das nun vielleicht nicht so gut rüber. Wer meine Vorgehensweise näher kennenlernen will, kann sich gerne melden, dann können wir uns per Skype, Mumble oder Telefon darüber unterhalten, ich kann auch mal meine Konzeptzettel einscannen, dann gewinnt man einen besseren Eindruck. Meine E-Mail-Adresse ist: raywilsonfan@yahoo.de

    Mit dieser Vorgehensweise habe ich die ErbSt-Aufgabe der letzten StB-Klausur (für mich selber) gut lösen können – und zwar in einer anständigen Zeit.

    Viele Grüße!

  11. Habe bislang immer still mit gelesen. Wirklich sehr spannend!

    @ BobDerBaumeister: Super Tipp. Werde ich im Klausurenkurs auch mal ausprobieren.

    @ Tom: Ich glaube, so haben die beiden das auch gar nicht gemeint. Ist doch klar das Examen was anderes ist als tägliche Arbeit und es darum geht, viele Punkte zu sammeln. Aber keiner hat doch gesagt, man soll seinen Mandanten beichten, was man alles falsch gemacht hat. Tolle Leistung, dass du es geschafft hast. Aber die Art und Weise, wie du die Hinweise anderer abtust, finde ich nicht gut. Ich weiß auch nicht, was das soll.

  12. Oh, ein Kindergarten, da will ich mitmachen!!!

    Ohne jemandem zu nahe treten zu wollen, hatte ich die für mich einzig richtige Lernstrktur entwickelt:

    Fußgängerpunkte sammeln, so viel, wie nur möglich.

    Sich nicht in Erlassen und Richtlinien verzetteln, das kosten nur Zeit und bringt evtl. nicht mal Punkte.

    Berechnungen durchführen, aber nicht nachprüfen, bringt nichts, kostet zu viel Zeit.

    Ich bin Steuerberater und habe daher die dafür notwendige Prüfung absolviert und bestanden!

    Viele Grüße
    Markus

  13. Na hier ist ja was los! So viel zu Funkstille! 😉

    Ich denke, jeder hat seinen eigenen Lernstil, aber alle haben das gleiche Ziel – genug Punke um zu bestehen…

    Darum geht es mir hier auch und ich hätte gerne mehr Tipps für Formulierungen. Klausurtechnik im allgemeinen habe ich eigentlich immer eine ganz gute. (Jedenfalls in der Vergangenheit) Aber jetzt verzettele ich mich einfach in der deutschen Sprache sozusagen. Im Englischen hab ich da (aus reiner Übung im Schreiben von Geschäftsbriefen, -berichten, -kommentaren) weniger Probleme.

    Was ich in ErbSt immer mache ist mir die Richtlinie zur Berechnung vorzunehmen, also auch eine Seite Vermögensanfall, eine Seite Verbindlichkeiten, plus Berechnung, fülle dann alles schon mal aus, was ich kann, so wie persönliche Freibeträge je nach Steuerklasse etc.

    Dann gehe ich den Sachverhalt durch, je Vermögensgegenstand eine Seite (bereite ich beim Lesen vor). Dabei arbeite ich auch erst die einfachen Sachen ab, Hausrat etc, und trage immer gleich alles in meine Berechnung ein, so dass ich später keine Beträge zusammensuchen muss. Die schwierigeren Sachen mache ich dann auch zum Ende, so dass ich zur Not nur noch Beträge „schätze“ für z.B. BV, um die Erbschaftsteuer zu berechnen und noch schnell die Punkte für Härteausgleich etc. zu bekommen. Das Problem ist nur, dass ich eben zu viel Erklärungen schreibe und eben so pedantisch bin, dass ich beim BV nicht abbreche, schätze und zum nächsten Fall übergehe.

    Deshalb nützt es mir in diesem Falle eben schon, so ein paar Musterformulierungen zum Auswendiglernen zu haben, weil ich damit eben zumindest das (zeitraubende) sprachliche Problem umgehe. Aber ich habe nicht vor, ganze Berechnungsschemen auswendig zu lernen, die stehen gerade in ErbSt/BewG alle schon schön formuliert im Gesetz bzw. den Richtlinien.

    LG,
    Rabea

  14. Hallo,

    Rabea hat in ihrem Eingangsposting Tipps zur Klausurtechnik erbeten. Meiner Meinung nach ist Rabea und natürlich auch anderen zukünftigen Prüflingen nur geholfen, wenn man die Dinge beim Namen nennt.

    Wenn dann in den postings von Ralf und Tobi u.a. die Sichtweise des Mandaten als Lösungsansatz beim Examen genannt wird, gibt es nur eins zu sagen: Themaverfehlung!

    Ich gebe zu, dass ich das auch etwas blumiger formulieren hätte können, was aber nichts an der Tatsache geändert hätte. Nebenbei bemerkt, im wahren Leben als Steuerberater ist mimosenhafte Überempfindlichkeit nicht unbedingt eine Kernkompetenz.

    Diese aberwitzige Prüfung verlangt von den Anwärtern in einem Höchstmaß Disziplin, geistigen, körperlichen und nicht zuletzt finanziellen Einsatz, dass es meiner Meinung nach mehr als notwendig ist, die Punkte, welche einem das Bestehen sichern können klar und deutlich (und manchmal auch in der nötigen Direktheit) anzusprechen.

    Nochmals zum Thema zurück: Schön formulierte Sätze, übermäßig aufwendige, durchaus richtige Berechnungen mögen vielleicht dem
    „ästehtischen“ Erscheinungsbild der Klausurlösung schmeicheln, bringen aber im Verhältnis zum Aufwand viel zu wenig Ertrag (Punkte).

    Jeder erfahrene Dozent wird bestätigen, dass man zum Bestehen grundsätzlich den Großteil der „leicht“ verdienten (Fussgänger-) Punkte mitnehmen muss!

    Noch ein Beispiel: Härteausgleich Erbschaftsteuer.

    Ich behaupte mal, dass in der Erbschaftsteuerklausur die laut Musterlösung exakt festgesetzte Erbschaftsteuer nicht mal 5 % der Prüflinge in ihrer Lösung ermittelt haben. Wer jetzt noch 10 – 15 Minuten für die Berechnung eines (möglichen!!!) Härteausgleichs investiert, welcher vielleicht mit einem Punkt ausgepunket ist, braucht sich nicht wundern wenn einem dann die Zeit fehlt um die Fussgängerpunkte in AO und Ust einzufahren.

    Gruß!

    Tom

  15. Hallo Klausurtechnik-Experten,

    ich habe mal eine Frage an Euch. Wie integriert Ihr Berechnungen in Eure Lösung?

    Ich teile meine Lösung in zwei Teile, einen Teil für Fließtext und einen Teil für Berechnungen. Im Fließtext verweise ich dann auf die (nummerierte) Nebenrechnung. Im Hinblick auf die Lösungstechnik ist das eventuell elegant, aber nun meine Frage: Ist es überhaupt NOTWENDIG, Berechnungen in seine Lösung zu übernehmen oder reicht es aus, schlicht und einfach die Lösungen von Berechnungen hinzuschreiben. Ich denke, das ist ein wichtiger Punkt, denn wenn man sich die ganzen Berechnungen sparen kann und lediglich die Ergebnisse in der Lösung stehen müssen, spart man Zeit.

    Wer weiß hier mehr?

    Viele Grüße!

  16. Hallo,
    @Bob
    ich halte es schon für notwendig, die Berechnungen aufzuschreiben, damit der Korrektor Deine Lösung nachvollziehen kann (z.b. bei der Ermittlung des Warenbestandes). Prüfe Deine Berechnungen danach nicht nach. Das lohnt sich nicht.

    Dein Vorschlag mit einer Nebenrechnung und der Nummerierung im Fließtext, erscheint mir elegant. Ich befürchte aber, dazu hast Du in der Klausur keine Zeit. Schreibe doch einfach, warum du etwas ansetzt (§§-Angabe), wie es zu bewerten ist, dann die Berechnung und schließlich Ansatz mit … €.

    Versuche möglichst viele Fußgängerpunkte zu sammeln.

    Bei der Verfahrensrechtsrechtsklausur ist vor allem die Zeiteinteilung wichtig. Ich habe immer ca. pro Teil 2 Stunden eingeplant. Ich habe im Oktober mit AO begonnen, dann ErbSt und letztlich USt. Ich habe für alle 3 Teile ca. 2 Stunden aufgewendet, so dass ich zu jedem Sachverhalt etwas geschrieben habe. Ich weiß, dass ich nicht alles zu 100% gelöst habe, da mir die Zeit fehlt. Aber die Klausur habe ich mit einem befriedigendem Ergebnis bestanden.

    Versuche möglichst viele Probeklausuren in 6 Stunden zu schreiben und später die Korrekturen der Klausuren nachzuarbeiten.

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