Fußgängerpunkte …

Hello community 🙂

beim Lösen der heutigen Klausur (Verfahrensrecht) habe ich wieder festgestellt, dass es in jedem Fachgebiet einige Fußgängerpunkte gibt, die man einfach mitnehmen muss!!!

Ohne wirklich fachlich in den jeweiligen Fall einzusteigen, kann man mit „Standardformulierungen“ mind. 2-3 Punkte einsammeln – je nach Bepunktung und Aufgabenstellung sogar noch mehr.

Im Bereich Verfahrensrecht fallen mir folgende Themen ein:

– AO: wirksamer Verwaltungsakt, Schema zum Einspruch

– USt: Unternehmereigenschaft, Umfang des Unternehmens, Besteuerungsart

– ErbSt: sachliche Steuerpflicht, persönliche Steuerpflicht, Steuerentstehung, Bewertungszeitpunkt, Steuerklasse, Steuerschuldner

Wie handhabt ihr die bestmögliche Sicherung dieser Fußgängerpunkte?

Schreibt ihr euch Texte zu den entsprechenden Themen vor und lernt diese auswendig

oder

versucht ihr euch die Formulierungen durch eine Vielzahl von geschriebenen Klausuren automatisch einzuprägen?

Ihr könnt gerne weitere Themen ergänzen, insbesondere für die Fächer ESt u. BilanzStR 😉 Eventuell bekommen wir so eine gute Übersicht zusammen!

5 Gedanken zu „Fußgängerpunkte …

  1. Hallo Uta,

    damit hast du wirklich ein gutes Thema angesprochen. Ich finde Fußgängerpunkte können Fluch und Segen zugleich sein. Zum einen ist es schön, wenn man die gleichen Punkte immer wieder runterschreiben kann und so auch bei einer schwereren Aufgabe Sicherheit gewinnt. Insbesondere bei Umsatzsteuer, da fällt der Zugang zu einem Problem wirklich manchmal leichter, wenn der Anfang sicher abgeharkt werden kann – dass ein Unternehmer die Unternehmereigenschaft nicht erfüllt, kommt dann doch eher selten vor… 😉

    Auf der anderen Seite finde ich, gibt es nichts ärgerlicheres, als dass man solche Punkte vergisst und so evtl. die entscheidenden Meter zum Bestehen einer Prüfung nicht schafft. Deshalb würde ich schon sagen, dass man die Punkte, die man schon im Rahmen der Vorbereitung immer wieder vergessen hat, direkt zu Beginn der Prüfung auf einen Zettel schreibt.

    Ich hättte auch noch Punkte, die man gerne mal vergisst:

    USt: Ausschluss des Vorsteuerabzuges (§ 15 Abs.2 UStG) verneinen

    ESt: Sonderausgaben Pauschbetrag

  2. Bilanzsteuerrecht: Zurechnung, Zuordnung, Bewertung, Abschreibung bei WG
    Verbindlichkeiten: Ansatz und Bewertung
    RSt: Ansatz, Bewertung

    Ich habe mal eine Frage an Euch :): ich muss mir die Gesetzestexte sowie RL und Erlasse neu kaufen, da sich das Einsortieren nicht lohnt… Könnt Ihr mir bitte sagen, bis zu welchen Ergänzungslieferungen wir alles einsortieren müssen? Ich weiß, die Frage wurde schon viele Male gestellt, ich bin mir aber unsicher und bevor ich alles bestelle wollte ich nochmal nachfragen… 🙂

    Kann mir jmd. vielleicht noch einen guten Kugelschreiber empfehlen? Bei mir bahnt sich eine Sehnenscheidenentzündung an… muss daher etwas aufpassen. Danke im Voraus! 🙂

  3. ach ja, ich schreibe alles in jeder Klausur sehr genau auf und merke es mir dann so. am anfang dauert es etw aber mit der zeit wird man schneller und zum schluss hat man es so drauf, dass man garnicht mehr darüber nachdenken muss.

  4. Hallo Uta,

    wirklich ein tolles Thema. Die Fußgängerpunkte will man ja nun wirklich möglichst nicht liegen lassen.

    Ich schreibe mir in der Nacharbeit der Klausuren immer gewisse Musterformulierungen auf Karteikarten. Dabei gehe ich dann die vorhandenen Karteikarten auch noch mal durch. Ich habe jetzt schon einige Ordner mit Karteikarten (Din A5) mit selbst erstellten Übersichten und Musterformulierungen stehen. Da kommt doch einiges Zusammen. Ich denke eine Übersicht zu erstellen wird eher schwierig. Da bräuchten wir dann schon so einen Dauerbeitrag nach Themen sortiert. sonst findet man ja irgendwann nichts mehr wieder.

  5. Was ich oftmals vergessen/ignoriert oder einfach für mich als relevante Thematik ausgeschlossen hatte waren ein, zwei Sätze zur Grunderwerbsteuer bei Grundstücksthematiken = 1-2 Punkte weniger…

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