Klausur zurück – falsch korrigiert :-( …

Hallo Ihr Lieben,

ganz krass: ich hab diese Woche eine Klausur wiederbekommen und die ist so richtig falsch korrigiert worden. Ich hab schon bei der eigenen Nacharbeit gedacht: das kann doch nicht sein, was da in der offiziellen Lösung steht. Es ging um AO, ob Steuerhinterziehung bei deutschen Kapitaleinkünften, von denen KapESt einbehalten worden ist, im Jahre 2009 vorliegen kann. Und ich hab natürlich geschrieben nein, kann natürlich nicht vorliegen, ist ja bereits durch KapESt abgegolten und dadurch ist auch die Abgeltungssteuer „abgegolten“ usw., mit den einschlägigen §§. Laut erster offizieller Lösung sollte dabei eine Steuerhinterziehung trotzdem vorliegen. Und dann kam nach einer Woche endlich die korrigierte Lösung ins Netz, dass keine Steuerhinterziehung dafür vorliegen könnte. Und stellt Euch vor: ich hab genau zu demselben Zeitpunkt meine Klausur korrigiert wiederbekommen und der Korrektor schreibt da hinein: „Ihre Lösung weicht in dem AO – Teil von der Musterlösung ab, ich habe mich deshalb an die Musterlösung gehalten“. Und daran sieht man: die Korrektoren haben wohl selber manchmal nicht die größte steuerliche Ahnung. Das dürfte echt nicht sein, bei sowas Offensichtlichem. Hab ich mich echt drüber geärgert. Geht ja gar nicht um die Note, die war trotz falscher Korrektur ok, aber jetzt muss ich ja Angst haben, dass ggfs. alle Korrektoren, die meine Klausuren korrigieren, in Wirklichkeit keine steuerliche Ahnung haben. Und dass ich dadurch gar nicht wirklich wissen kann, wie ich stehe 🙁 …

Habt ihr auch schon solche Erfahrungen gemacht?

Und zudem haben wir jetzt schon gehört, dass wir eigentlich alle weiteren Bilanzklausuren, die wir im Fernkurs schreiben, gar nicht machen bräuchten ( hat sogar unser Dozent gesagt), weil wir noch 5 x Bilanz haben werden, alles ab Juli, und wir erst dann die darin enthaltenen Themen durchnehmen werden. Das ist natürlich auch richtig ärgerlich. Dafür hatten wir natürlich öfters andere Fächer, z.B. AO schon sehr oft. Und andere Städte hatten dafür schon mehr Bilanzunterricht. Hoffe, ich werde die trotzdem noch alle gut auch ab Juli geschrieben bekommen 🙁 …

Liebe Grüße
Maren.

11 Gedanken zu „Klausur zurück – falsch korrigiert :-( …

  1. Hi Maren,

    man muss auch verstehen, dass die Korrektoren die Musterlösung vom Anbieter erhalten und auch die Auspunktung, wofür es Punkte gibt. Es hat sich ja scheinbar auch zeitlich überschnitten. Der Korrektur korrigiert ja nicht jede Lösung individuell. Dafür sind das meistens viel zu viele Klausuren, die zu korrigieren sind. In der Steuerberaterprüfung wird schließlich auch nach Musterlösung korrigiert. Das hat mit den Steuerrechtkenntnissen nichts zu tun. Meistens sind die Korrektoren Steuerberater usw.. Klar ist es ärgerlich, aber der Korrektor hat ja auch geschrieben, dass er nach Musterlösung korrigiert und nicht, dass deine Lösung falsch ist. Es ist zwar ärgerlich, bedeutet aber nicht, dass jetzt alle deine korrigierten Arbeiten falsch korrigiert sind. Sieh es nicht so eng, sondern freue dich, dass du den richtigen Riecher hattest. Wir sind alles Menschen und bei der Fortschreibung von Lösungen aus alten Rechtsständen können einfach mal solche Fehler passieren.

    In diesem Sinne einen schönen Sonntag 🙂

  2. „ich hab diese Woche eine Klausur wiederbekommen und die ist so richtig falsch korrigiert worden.“

    Und dann zahlt man für solche Kurse auch noch viel Geld…!

    „Und stellt Euch vor: ich hab genau zu demselben Zeitpunkt meine Klausur korrigiert wiederbekommen und der Korrektor schreibt da hinein: “Ihre Lösung weicht in dem AO – Teil von der Musterlösung ab, ich habe mich deshalb an die Musterlösung gehalten”.“

    Der betreffende Korrektor ist fehl am Platz und müsste sofort rausgeworfen werden, denn er missachtet hier eine bedeutsame Grundregel bei der Korrektur juristischer Arbeiten: Eine Lösung ist immer dann vertretbar, wenn sie mit guten Argumenten schlüssig begründet worden ist. Das heißt, zu einem juristischen Problem kann es durchaus mehrere Lösungen geben, die gleichermaßen vertretbar sind, solange sie jeweils mit guten Argumenten schlüssig begründet wurden. Eine Musterlösung ist nichts anderes als ein vorgegebenes Argumentationsmuster, das von irgend jemandem erstellt wurde. Dass es EINE Musterlösung gibt, bedeutet noch lange nicht, dass es nur EIN mögliches Argumentationsmuster gibt. Es gibt allerdings immer Lösungen, die mit guten Argumenten vertreten werden können, und Lösungen, die nicht vertretbar sind, eben weil die Argumentation nicht schlüssig ist.

    „Und daran sieht man: die Korrektoren haben wohl selber manchmal nicht die größte steuerliche Ahnung.“

    Sie sind jung und brauchen das Geld. Bei denen landen sicherlich zig solcher Lösungen auf dem Schreibtisch. Es wäre Schwerstarbeit, sämtliche Argumentationsketten auf Schlüssigkeit zu prüfen.

    Sehr viel leichter ist es da schon, stur nach Musterlösung vorzugehen. Aber mal ganz unter uns: Genau so machen es die Korrektoren der Steuerberaterprüfung auch.

  3. Hallo Maren,
    das gleiche habe ich auch schon gehört. Eine Kollegin sagte mir neulich, dass ihre Lösung auch falsch korrigiert worden sei…..
    Bei Haas ist mir das zumindest noch nicht aufgefallen!
    Einer unserer Dozenten des Wochenendkurses sagte uns auch schon, dass die Korrektoren meistens Leute sind, die keine Ahnung haben und nur nach der Musterlösung korrigieren….
    Tolle Aussichten, nicht wahr?!?

  4. Hallo Ihr Drei,

    danke für Eure Antwort. Leider kann ich mich aber nicht darüber freuen, sondern ärgere mich immer noch darüber. Hab bei dem GF meines Anbieters nachgefragt, anscheinend korrigieren nur Diplom – Finanzwirte und Steuerberater unsere Klausuren und so etwas würde ansonsten nicht mehr vorkommen.

    Na ja, dann müssen die aber schon 5 Jahre im steuerlichen Rückstand sein, wenn man die Abgeltungssteuer seit 2009 nicht kennt 🙂 !!!

    Befürchte auch, dass das beim Examen genauso sein wird. Und bete, dass zumindest einer der beiden Korrektoren dann etwas Ahnung hat 🙂 …

    Wünsche Euch noch eine schöne Woche.

    Liebe Grüße
    Maren.

  5. Ich habe mal eine Frage zu den Lösungen der offiziellen Steuerberaterklausuren.
    Es gibt ja dazu eine amtliche Klausurlösung. Wie kann man diese bekommen?

    Bei den Lösungen, die jährlich von diversen Verlagen zu den Steuerberaterklausuren käuflich zu erwerben sind, wird an unzähligen Stellen darauf hingewiesen, dass der Autor von der amtlichen Klausurlösung abweicht und seines Erachtens die amtliche Klausurlösung in diesen Punkten falsch sei.

    Den Autoren scheint die amtliche Klausurlösung also vorzuliegen.
    Für wen ist die amtliche Klausurlösung eigentlich zugänglich und mit welcher Begründung ist diese amtliche Klausurlösung anscheinend nicht für alle zu bekommen? Gibt es hierfür bestimmte Rechtsgrundlagen oder offizielle Stellungnahmen?

  6. Hallo Markus,

    die sog. amtliche Klausurlösung ist lediglich eine Korrekturleitlinie für die Korrektoren, um eine möglichst einheitliche Prüfungsbewertung gewährleisten zu können. Es gibt hierfür keine Rechtsgrundlage, dass eine solche Lösung erstellt werden muss. Es ist eher eine gelebte Verwaltungsübung. Im letzten Jahr hat der BFH entschieden, dass die Bereitstellung eines Bewertungsschemas zulässig ist, BFH v. 16. Juli 2013, Az. VII B 194/12. Einem Bewertungsschema liegt logischerweise stets auch eine Musterlösung zugrunde. Die Musterlösung ist offiziell nirgendwo erhältlich.

    Ich gebe Dir Recht, es wäre sicherlich wünschenswert, zu den Prüfungsaufgaben auch die entsprechende Musterlösung samt Auspunktung erhalten zu können. Meines Wissens handelt es sich bei der Musterlösung allerdings um ein behördeninternes Dokument, das nicht zur Veröffentlichung bestimmt ist. Nichtsdestotrotz sollte man eventuell die Möglichkeit in Erwägung ziehen, die Musterlösung auf der Grundlage der Landes-Informationsfreiheitsgesetze zu erhalten. Die Steuerberaterprüfung ist eine Landesprüfung. Daher findet das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes keine Anwendung, möglicherweise aber eines der Landes-Informationsfreiheitsgesetze, obgleich nicht jedes Bundesland ein entsprechendes Gesetzes umgesetzt hat.

  7. Hallo Maren,

    Ich habe gerade eine ähnliche Überraschung erlebt über die ich mich genauso gewundert habe. Bei meiner korrigierten Klausur habe ich an einigen Stellen Punkte bekommen, obwohl ich zu diesen Themen gar nichts geschrieben hatte auch keinen Ansatz. Das geht meiner Meinung nach auch nicht. So kann ich mich auf die Korrektur gar nicht verlassen. Ist euch das auch schon mal passiert?

    Viele Grüße
    Kathi

  8. Die Fehlerquote ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Ich habe bspw. eher schlechte Erfahrungen mit Bannas gemacht. Da wurde unsauber korrigiert (zb ganze Aufgabenteile als falsch gewertet, obwohl ein Teil davon doch richtig war usw) und die Klausurlösungen hatten einige Fehler und Ungenauigkeiten. Aber zum Glück hatte ich die meisten Klausuren bei WLW geschrieben. Die waren besser und die Korrekturen der KLausuren war auch gut. Wenn es mal Unstimmigkeiten gab konnten die auch schnell gelöst werden.

  9. Meines Wissens sind die „amtlichen“ Lösungen immer unter Verschluss, damit die Korrektoren sich bei Ausübung ihres Ermessensspielraum nicht angreifbar machen.

  10. Jetzt habe ich schon bisschen Angst!
    Wenn könnt ihr mir als Klausurenanbieter empfehlen?
    In 4 Wochen ist es soweit… Erstes Mal Unterricht! Bei endriss!
    Gruß Lena Marie

  11. Guten Morgen Ihr Lieben,

    ich glaube, dass das nichts mit dem Anbieter zu tun hat, ob manche Klausuren falsch korrigiert werden oder nicht. Ich habe mit Kolleginnen gesprochen, die bei anderen Anbietern sind, und da passiert das überall schonmal. Also wird das wohl ein allgemeines Problem sein. Und da das auch sogar im Examen noch passieren kann, wird es dann wohl hoffentlich so sein, dass wir alle die gleichen Voraussetzungen bzw. Bedingungen haben, dann gehts ja wieder 🙂 …

    Ich bin ansonsten mit Bannas wirklich zufrieden und würde die auch immer noch weiterempfehlen. Weil ja schließlich das ganze Wissen mit den Dozenten steht und fällt, so ist meine Meinung. Und wir haben wirklich fast nur sehr gute Dozenten. Unser Bilanzdozent ( Hr. Melzer ) ist wirklich top, mit ihm haben wir auch BewR und ErbSt. Und Bilanz ist m.E. das wichtigste Fach überhaupt in der Vorbereitung. Weil wenn man das nicht verstanden hat, dann könnte auch die ESt – Klausur daneben gehen. Man weiß ja nie, wie die Klausuren miteinenader verknüpft sind … und auch in ESt + KSt haben wir wirklich einen super Dozenten ( Hr. Henn ), GewSt, USt und AO auch. Und die Dozenten unterrichten ja nicht nur in Köln, sondern auch noch in anderen Städten Deutschlands, Hr. Melzer ist z.B. auch noch in Essen, München usw.

    Und was ich wirklich bei Bannas gut finde: wir sind eine relativ kleine Gruppe. Was bringt mir das, in einem Hörsaal mit 80 – 120 Leuten zu sitzen, da könnte ich doch niemals eine Frage stellen, oder? Wenn das dann jeder machen würde, käm der Dozent ja nie mit seinem Stoff durch. Oder bei einem anderen Anbieter gibts immer Getränke dabei. Brauche ich ehrlich gesagt auch nicht, die Dozenten da sollen dafür nämlich manchmel auch nicht so wirklich super sein…

    Ich würde mir den Anbieter aussuchen, bei dem ggfs. schon Kollegen waren und darüber berichten können. Sämtliche Kollegen von mir, die in den letzten 3 Jahren bei Bannas waren ( von denen von vor 3 Jahren weiß ich nichts 🙂 ), sind alle durchgekommen, und die meisten auch mit einer 3. Insofern bin ich guter Hoffnung, dass das nicht so ganz der falsche Anbieter sein kann.

    Liebe Grüße und einen schönen Tag wünsche ich Euch
    Maren.

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