Leichtathletik im Steuerrecht

Fragt man Wikipedia, bekommt man dies:

„Die Leichtathletik (frühere Bezeichnung auch Volksturnen) hat die seit Urzeiten natürlichen und grundlegenden menschlichen Bewegungsabläufe des Laufens, Springens und Werfens in feste Bahnen des Sports gelenkt und durch ein umfangreiches Regelwerk die individuelle Leistung exakt vergleichbar und messbar gemacht.“

Ich sehe hier eindeutig Parallelen zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung: Die Vorbereitung an sich ist schon ein Marathon – hier ist Ausdauer und Disziplin gefragt, die Kräfte müssen vernünftig eingeteilt werden. Im Endspurt müssen alle Kräfte nochmals mobilisiert werden und dann läuft – äh schreibt man um sein Leben. Die Tücken des Steuerrechts bilden unseren persönlichen Hindernislauf, der nur mit guter Vorbereitung zu meistern ist.  Wenn die ersten korrigierten Klausuren eintrudeln, meint man, man hätte einen Weltrekord aufgestellt (zumindest, was die rote Farbe angeht, ja auch hier ist die individuelle Leistung exakt vergleich- und messbar), da ist man von einem Hochsprung weit entfernt und wenn man dann verzweifelt die Musterlösung studiert, übt man sich im Dreisprung oder auch Sprung im Dreieck genannt. Ab und an tobt man sich auch im Weitwurf der roten Backsteine aus und fühlt sich danach bedeutend besser. Der Spagat zwischen Berufsleben, Privatleben (was war das noch gleich?) und der Vorbereitung ist ein Hochleistungssport. Auch wenn bis zu unserem persönlichen Mehrkampf im Oktober noch exakt 207 Tage Vorbereitungszeit bleiben, man macht sich auch mal seine Gedanken zum Thema Doping (in meinem Fall eindeutig: Schokolade). Was darf man – was darf man nicht?

Zurück zum Ernst der Dinge: Ja, was darf man denn eigentlich bei der Prüfung? Ich hatte ja schon erwähnt, dass meine Vorbereitung im Frühjahr 2015 begonnen hat. Da war ja noch alles „ganz weit weg“ und ich konnte mir viele (nicht immer sinnvolle 😉 ) Gedanken um das „Drumrum“ machen: Lasse ich die Backsteine in den Originalordnern und sortiere ich sie in breitere Ordner um? Benutze ich Griffregister und wenn ja, welche? Was ist hier erlaubt? Nur §§ oder auch Stichwörter? Dank meiner Weiterbildung zum Steuerfachwirt wusste ich glücklicherweise schon, dass ich im Gesetz nichts kommentieren darf (anders als zum Beispiel beim Bilanzbuchhalter) – eine meiner Kurskolleginnen hat es hier böse erwischt, noch rechtzeitig vor der Prüfung, aber es kommt nun viel Mehrarbeit auf sie zu… Mache ich die Register gleich rein und klebe bei jeder Ergänzungslieferung neu oder warte ich ab oder benutze gar separate Folien dafür? Markiere ich von Anfang an oder warte ich ab, bis ich die Basics kann und die Highlights erkenne? Mit welchem Farbsystem komme ich am besten klar oder was verwirrt mich nur? Wie bekomme ich meine Unterlagen samstags von A nach B bzw. wie groß muss mein Trolly denn nun sein? Mit welcher Art Stift kann ich wirklich eine 6-Stunden-Klausur durchschreiben, ohne am nächsten Tag Schmerzen zu haben? Welcher Taschenrechner ist zugelassen? Oder rein organisatorisch: Was brauche ich alles für die Prüfungsanmeldung und zählt wirklich jeder meiner Beschäftigungsmonate? Wie ist der Ablauf der schriftlichen/mündlichen Prüfung? Wann und wo findet diese statt bzw. brauche ich zwingend ein Hotel? Fragen über Fragen. Auch habe ich aufmerksam die Berichte der Vorgänger verfolgt. Mich persönlich beruhigt das sehr, wenn ich schon eine Vorstellung davon habe, was mich denn eigentlich erwartet und ich kann mich dann leichter auf das Wesentliche konzentrieren.

In diesem Sinne: auf zum Training!

6 Gedanken zu „Leichtathletik im Steuerrecht

  1. Gibt es eigentlich auch jemanden, der zwar die roten Ziegelsteine für Erlasse und Richtlinien mitnimmt, aber für die Steuergesetze die NWB Textausgabe benutzt?
    Ich kann mich da so schlecht trennen….bei der Fachwirtprüfung habe ich es so gemacht, aber für die StB Prüfung ???

  2. Griffregister: §§ und (Teile der) Überschriften erlaubt, sofort rein damit, auch professionelle nehmen, keine eigenen Post-IT’s oder so ein Quatsch.

    Folien: JA! (dafür aus Platzmangel unwichtige Gesetze raus für die schriftliche Prüfung, StBerG, WPO)

    Markieren: Dürckheim’sche Markierhinweise, wirklich gut, von Anfang an.

    Trolley: Drei Backsteine, Wichtige Wirtschaftsgesetze mit HGB und komplettem (!) BGB, dicker Ordner und was zu trinken muss reinpassen, also eher überdimensioniert kaufen.

    Stift: Faber-Castell 142951 Gelroller Signo UMN-207 Premier blau, gibt keinen Besseren.

    Taschenrechner: Am besten groß und einfach, mehr als Grundrechenarten werden nicht gebraucht.

    Hotel: Alles unter einer Stunde Fahrt ist machbar, wenn zuhause vorher keine Ablenkung herrscht. Im eigenen Bett schläft es sich normalerweise besser. Schriftliche geht los um 9 Uhr.

  3. Ich habe die BMF Handbücher für AO / USt und Erbschaftsteuer. Ich finde diese klasse weil unter dem jeweiligen Gesetzt direkt der Anwendungserlass abgedruckt ist. Arbeitet damit noch einer?

  4. @ Dennis

    In USt und ErbSt zählen bei der Klausur der aktuellste Rechtsstand.

    Bei den Handbüchern kann es dann passieren, dass du vielleicht nicht die aktuellsten Sachen dabei hast.

    Das kann bedeuten, entweder hast du evtl zusätzliche neue Richtlinien nicht dabei oder m.E. schlimmer, du vertraust auf einen alten Rechtsstand.

    Von daher, lieber sofort an die roten Ziegelsteine gewöhnen.

  5. @ Börni: Habe den Stift prompt getestet und ist wirklich der Beste, den ich bisher in der Hand hatte, auch wenn die ersten Minuten sehr gewöhnungsbedürftig waren 🙂 Danke für den Tipp.

  6. @ Nadine

    Bei uns werden dieselben Stifte von Jahr zu Jahr an die nächsten StB-Anwärter weitergereicht, quasi mit Bestehensgarantie. Mein Stift war letztes Jahr 5 Jahre alt mit Schweiß und Blut meiner StB-Kollegen 🙂

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*