Liegt die Würze wirklich in der Kürze?!

Genau das habe ich mich die letzten Wochen immer wieder gefragt. Ich könnte mir vorstellen, damit war ich nicht alleine?! 🙂 Beim Nacharbeiten von zwei USt Klausuren ist mir das ganze Thema „Kurzfassen“ jetzt aber extrem hochgekommen:

Folgendes Beispiel: A erbringt an B eine Lieferung. Zu beurteilen ist aber nur der VSt-Abzug bei B. Da die Lieferung aber mit internationalen Komponenten war musste ich m.E. erst mal A prüfen, damit ich überhaupt sagen kann, ob z.B. eine gesetzl. geschuldete USt entsteht…
Beim Nacharbeiten der Musterlösung war ich dann relativ „schockiert“. Auf die Lieferung von A ist gar nicht eingegangen worden und es wurde direkt der VSt-Abzug von B geprüft. So hatte ich dann für letztendlich 5 Punkte 20 Minuten verschwendet 🙁

Wie sind eure Erfahrungen gerade in der USt mit der Kürze einer Lösung? Ein Kollege hat mir z.B. erzählt, dass er (analog zum obigen Beispiel) auch Punkte für die Prüfung von A bekommen hat. Muss man da wirklich auf gut Glück alles schreiben und hoffen? Davon abgesehen habe ich bei USt das generelle Problem, dass ich immer zu viel prüfe. Natürlich trifft das auch auf die anderen Fächer zu… Ich bin neugierig, ob es nur mir so geht bzw. welche Taktik ihr beim „Abkürzen“ anwendet?!

Viele Grüße

Jonathan

15 Gedanken zu „Liegt die Würze wirklich in der Kürze?!

  1. Hi,
    bei 360 Minuten Klausur und 100 Punkten musst du alle 3,6 Minuten einen Punkt machen, da liegst du doch gar nicht so sehr daneben 😉

    LG
    Kirsten

  2. Nicht in der Kürze liegt die Würze, sondern die Aufgabenstellung ist zu beachten.

    Wenn nur der Vorsteuerabzug von B zu beurteilen ist, ist es logisch das es keine Punkte für die Beurteilung von A gibt.

    Gerade in Umsatzsteuer reicht es aus wenn man in Stichpunkten löst und nur die § nennt, die Richtlinien sind nur dann zu zitieren wenn sich aus dem Gesetz keine Lösung ergibt.

  3. Hallo Jonathan,

    in USt kann man auf jeden Fall mit Abkürzungen gut arbeiten. Ich schreibe immer einen Einleitungssatz: „Es liegt eine Lfg., 3(1), vor, die gem. 3(6) S.1 in Dtl. stb. und stpfl. ist, 1(1) Nr. 1.“ Und den Rest dann in Stichpunkten untereinander und die Korrektoren meiner Übungsklausuren hatten daran bisher noch nichts auszusetzen.

    In AO muss man natürlich komplett in Sätzen arbeiten, weil der Aufbau ganz anders ist.

    Auch in anderen Fächern bin ich mit der Methode wie in USt oft ganz gut gefahren, kommt halt immer auch darauf an, wie ausführlich der Sachverhalt ist.

    Lg, Theresa

  4. @Theresa: Wow, das ist in USt schon stark abgekürzt. Ich weis nicht, ob ich mich das mal trauen soll… Aber vielleicht were ich mich ein einer der Endriss Klausuren ab nächster Woche mal mit einer Aufgabe daran probieren. Gibt es denn hier noch mehr Erfahrungswerte mit solchen starken Abküzungen?

    @Kirsten: Den 3,6 Punkte Schnitt hatte ich mir auch schonmal ausgerechnete 🙂 Du hast schon Recht, dass das mit meinem Bespiel im Prinzip sehr nahe dran ist. Aber wenn ich mir überlege, dass ich durch nicht bepunktete Ausführungen 5min hätte sparen können, ärgere ich mich doch schon etwas…

    @Steuerprofi: Auf die Idee mir die Aufgabenstellung druchzulesen, bin ich auch schon gekommen 🙂 Aber wenn nunmal ein VSt-Abzug zu prüfen ist, muss ich doch auch darauf eingehen, ob die Steuer gesetzlich geschuldet ist. Zumindest wenn es Anhaltspunkte gibt, dass es nicht so sein könnte, oder? Und wie erwähnt hat ein Kollege analog zu meine Beispiel auch Punkte darauf bekommen.

    Ich denke wirklich, dass ich mal 1-2 Aufgaben nutzen werde um den Telegrammstil zu benutzen. Über den Erfolg werde ich berichten 🙂

    Viele Grüße

    Jonathan

  5. Ich hätte die Steuerschuld auch komplett durchgeprüft,außer es ist ein ganz klarer Inlandsumsatz oder so.

    In USt gehe ich sogar noch weiter und schreibe Lieferung §3(1) UStG, Ort § 3a(2) ustg xstadt, stb §1(1)1, stpfl mangels §4,… kein Problem weder bei Knoll noch bei WLW. Die Zeit reicht aber trotzdem nicht…

  6. Hallo Sabrina, ich will nicht frech sein, aber wenn du bei ner lieferung als ort 3a(2) prüfst, kann ich mir nicht vorstellen, dass knoll oder bamberg das durchpunkten :-/ bei den knoll klausuren reicht mir die zeit aber wlw bamberg is echt hardcore, da gibts auch oft 35+ punkte und mehr für ust.
    Lg aus der kaiserstadt aachen

  7. Hallo Thomas, das geht mir genauso, Knoll in der Zeit oder knapp drüber, WLW kann auch 11 Stunden dauern (Mein Rekord im Ertragsteuerrecht). Ort nicht prüfen ist aber auch keine Option, oder?

  8. Also bei Knoll komme ich mit meinen Abkürzungen gut zurecht und auch zeitlich passt das dann einigermaßen…

  9. Also es tut echt mal gut zu hören, dass ich nicht alleine bin, wenn ich 8-10 Stunden an einer Klausur schreibe… 🙂 Ich habe auch gerade in USt das Problem, dass ich noch zu ausführlich bin, bzw. zu lange brauche. Wahrscheinlich kommt das daher, dass die USt letztes Jahr noch absolutes Hass-Thema für ich war. Und aus irgendwelchen Gründen hat sie sich jetzt mit ca. 20-25 Punkten im Schnitt für mich zum absoluten Punktelieferanten entwickelt. Daher fällt es mir wahrscheinlich schwer, mich knappzu halten 🙂

    Ab nächster Woche ist es aber auch vorbei mit Ausschweifungen. Da gehts mit dem Endriss Intensiv Kurs los. Wie oben schon geschrieben werde ich das mit den Abkürzungen in der USt mal an 1-2 Stellen probieren und schauen, wie ich zu recht komme.

  10. kann mich Sabrina (12.8. 18.44Uhr) da voll anschließen (inkl. der nicht ausreichenden Zeit). Tabellarisch untereinander alles weg. Für mehr reicht die Zeit für diese Basics nicht. Inhalte kann man dann bei den eigentlichen USt-Problemen schreiben. Hab meine Vorbereitung in Norddeutschland (Bannas, Knoll-Fern, Huttegger, FIS) gemacht.

  11. He,

    Also wollt nur sagen, dass man bei ner lieferung nicht als ort 3a(2) prüft… 🙂

    Ich fasse es auch kurz, wenn dann ne dienstleistungskommission, ausfuhrlieferung, lohnveredlung oder ne organschaft kommt schreibe ich natürlich etwas ausführlicher…

    Die ust referentin von endriss köln, frau voss hat uns auch dazu geraten nur „stichpunktartig“ zu prüfen, außer bei „besonderen“ problemen. Genauso mache ich es auch bei erb… bei ao natürlich nicht.

    Lg
    Thomas

  12. @Thomas hahaha, stimmt, vor lauter Stichpunkten habe ich gar nicht auf das fachliche aufgepasst 😀

  13. Danke nochmal für die Tips und vor allem die „Einblicke“ von anderen Kursanbietern bzw. Dozenten.

    Ich frage mich gerade selber, wieso ich nicht schon viel früher darauf gekommen bin, in der USt stärker abzukürzen… Naja, noch ist ja etwas Zeit dafür 🙂 Ich denke ich werde es wie Phillip und Thomas probieren. Bei absoluten Standards bzw. eindeutigem SV mit §§ und Stichpunkten arbeiten und erst bei proplematischen Sachen ausführlicher werden. Bei der ErbSt bietet sich das sicherlich auch an.

    Ich bin schon gespannt auf die Umsetzung ab nächster Woche 🙂

  14. Hi Thomas,

    nein, ich bin ab nächsten Montag bei Endriss in Frankfurt am Start. Hat jemand eigentlich Erfahrung mit dem Niveau der Klausuren im Vergleich zu Bannas/Haas?

    Vg

    Jonathan

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*