Literatur

Nachdem die Frage der Überbrückung bis zum Start des Vollzeitkurses ja schon angesprochen wurde, anbei mal ein Zwischenstand meiner derzeitigen Erkenntnisse 😉 (man wird vollkommen geschädigt, und das dauerhaft, was so Formulierungen angeht :D)

Im Büro hatte ich ein Thema, was ich bisher noch nicht kannte. Ich habe mir bei meiner Kollegin das NWB-Handbuch geliehen und mir das Thema damit erarbeitet. Das Buch gefällt mir gut, behandelt aber, wenn ich es richtig einschätze, nicht den gesamten Prüfungsstoff erschöpfend. Daher könnte evtl. (je nach Bedarf) parallel noch der Griff zu der roten Reihe von Schäffer-Poeschel möglich werden.

Immerhin, mal wieder eine Meinung gebildet und ein Stückchen weiter in dieser Hinsicht 🙂 Es gibt ohnehin genug, worum man sich kümmern muss. Zuletzt stellte ich fest, dass das Arbeitszeugnis meines alten Arbeitgebers für das erste Jahr nach der Ausbildung nicht als Nachweis für die Anmeldung zur Prüfung ausreicht. Denn um die muss ich mich dann um Ostern rum auch mal langsam genauer kümmern und sie auf den Weg bringen. Wir hier in NRW müssen ja bis Ende April bereits den Antrag gestellt haben. Wann steht das bei euch an?

6 Gedanken zu „Literatur

  1. Hallo Eva,
    in RLP gilt die gleiche Frist! Meine Anmeldung ist schon raus und letzte Woche kam die Bestätigung: Bin jetzt offiziell zugelassen!
    LG

  2. Soweit ich weiß ist es jedem Bundesland der 30.04. Ich muss mich noch drum kümmern. Dürfe aber problemlos klappen, da ich ja letztes Jahr schon am Start gewesen bin…

  3. In Berlin und Brandenburg ist es auch der 30.04.. Ich werde mich nach Ostern darum kümmern. Nun steht erstmal die mündliche steuerfachwirtprüfung im Vordergrund.

  4. In Bayern analog – Frist = 30.04. Habe die Anmeldung auch bereits hinter mich gebracht – wieder 1 Sache weniger, um die man sich kümmern muss 😉

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*